Auf der Autobahn geblitzt 30km/ zu schnell in der Schweiz

Audi A3 8P

Hallo.

Hab mal ne Frage.
Wurde in der Schweiz auf der Autobahn geblitzt.
80 km/h waren erlaubt und ich bin 110 km/h gefahren.
Könnt ihr mir vieleicht helfen und mir sagen wenn ihr erfahrung hab
was da so auf mich zu kommt?

Danke schon mal im vorraus.

mfg mingramm

Beste Antwort im Thema

Sofern du den Bescheid bekommst und nicht bezahlst, solltest du nicht so schnell wieder in die Schweiz einreisen. teilweise wurden schon Leute an der Grenze festgehalten bis sie bezahlt haben.

Gruß
PowerMike

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Abenteuer Auto, motorvision, Auto motor Sport TV, ADAC usw usw usw.

Da ich noch nie im Ausland geblitzt wurde und auch nicht der deutschen Polizei angehöre, kann ich leider nicht aus persönlicher Erfahrung reden, ich kann wie gesagt nur das wiedergeben, was ich an den verschiedensten Stellen gehört, gesehen und gelesen habe.

Kann ja durchaus sein, dass ich auch was falsch verstanden habe.

Zitat:

Original geschrieben von Baart


Abenteuer Auto, motorvision, Auto motor Sport TV, ADAC usw usw usw.

Da ich noch nie im Ausland geblitzt wurde und auch nicht der deutschen Polizei angehöre, kann ich leider nicht aus persönlicher Erfahrung reden, ich kann wie gesagt nur das wiedergeben, was ich an den verschiedensten Stellen gehört, gesehen und gelesen habe.

Kann ja durchaus sein, dass ich auch was falsch verstanden habe.

Es ging doch um Ausländer, die in Deutschland erwischt werden....

Also, wenn in D für einen Verkehrsverstoß ein Bußgeld von 100 € fällig wird, dann zahlt das nicht nur der deutsche Autofahrer, sondern selbstverständlich auch der Holländer, Belgier, Franzose, Schweizer, Pole usw. usw. Der Unterschied besteht nur darin, dass der Ausländer sofort vor Ort zahlen muss, wenn er angehalten wird. Und außerdem bekommt der Ausländer natürlich keine Punkte in Flensburg und ihm kann ein deutscher Polizist auch den Lappen nicht abnehmen.

Wenn aber in seinem Heimatland auch Lappenentzug auf den Verkehrsverstoß steht, kann ihm dieser zu Hause entzogen werden, wenn die deutschen Ordnungshüter das offiziell weiterleiten. Natürlich nur innerhalb der EU und in Staaten, die das entsprechende EU-Abkommen übernommen haben.

Grüße
Markus

Zitat:

Original geschrieben von meyerc


Wir wurden bei einer hin un zurück fahrt durch die schweiz gleich 3 mal geblitz.
Jeder von uns der gefahren ist einmal.
da kahm aber nur von zweien was nach.
Ich bezahle die nicht.
1. können sie das nicht bei mir einklagen.
2. Verjährt das nach einigen Jahren.
3. Ist die Schweiz mittlerweile in Schengen und bei meinen Letzten Durchfahrten wahren die Grenzen verlassen.
4. Ist die chance verschwindend klein das sie das merken.

nette punkte die du anführst. das dumme ist das die schweiz dein kennzeichen speichert für ein paar jahre und bei einer kontrolle (was nicht selten passiert) erwischen se dich und dann bist du fällig. der betrag wird höher sein als der den du kennst. da werden gebühren erhoben wegen versäumnis zu zahlen. solltest du das nicht an ort und stelle bezahlen, bekommst du eine parkkralle und dann ist erstmal schicht im schacht 🙂

Zitat:

Original geschrieben von meyerc


4. Ist die chance verschwindend klein das sie das merken.

Dafür sind die Folgen um so härter, wenn sie dich wider Erwarten stellen sollten....

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Also ich wurde Frühjahr 2005 in der Schweiz mit etwa 40km/h zu schnell geblizt .
Damals gab es in der ganzen Schweiz, das ganze Wochenende diese 80 Km/h wegen Feinstaub .
Bin mitten in der Nacht um ca 2 Uhr in Höhe Solothurn von so ner BAB Anlage geweckt worden 😁

Hier würdest du mit 40 , einen Monat den Lappen abgeben , aber dort ist es mit versuchten Mord gleich zu setzen 😉

Hatte ca ein halbes Jahr später Post bekommen , es kam vor Gericht ( war nicht anwesend ) ...... und jetzt vor ca 3 Monaten wieder Post , mit der Höhe der Geldbusse plus Gebühren und und und .

950 Euro .

Da ich jedes Jahr in die Schweiz fahre , habe ich sofort bezahlt .
Machen können die hier aber NIX , es besteht zwar ein Abkommen mit Deutschland das Daten ausgetauscht werden können , aber leider kein Volzug wie es zb. mit Österreich besteht .
Solange du "nicht" in die Schweiz einreist , brauchst du Dir keine Gedanken machen ..... aber glaub mir die Schweizer sind fiffig , ich habe schon von Fällen gehört wo die Leute dort nachts aus den Hotelzimmer geholt haben .
Aber wenn nötig , nicht mehr mit dem gleichen Auto in die Schweiz einreisen 😉

Lisa

Zitat:

Original geschrieben von Yoy



Zitat:

Original geschrieben von meyerc


Wir wurden bei einer hin un zurück fahrt durch die schweiz gleich 3 mal geblitz.
Jeder von uns der gefahren ist einmal.
da kahm aber nur von zweien was nach.
Ich bezahle die nicht.
1. können sie das nicht bei mir einklagen.
2. Verjährt das nach einigen Jahren.
3. Ist die Schweiz mittlerweile in Schengen und bei meinen Letzten Durchfahrten wahren die Grenzen verlassen.
4. Ist die chance verschwindend klein das sie das merken.
nette punkte die du anführst. das dumme ist das die schweiz dein kennzeichen speichert für ein paar jahre und bei einer kontrolle (was nicht selten passiert) erwischen se dich und dann bist du fällig. der betrag wird höher sein als der den du kennst. da werden gebühren erhoben wegen versäumnis zu zahlen. solltest du das nicht an ort und stelle bezahlen, bekommst du eine parkkralle und dann ist erstmal schicht im schacht 🙂

Es verjährt je nach Geschwindigkeit nach 5 jahren !

Die Schweizer 😁 ein guter Freund aus der Nähe von Zürich , hat und letztes Jahr besucht und wurde hier in Deutschland geblizt ... er zahlte ohne Murren die für ihn geringe Strafe ......

Ein halbes Jahr später musste er in der Schweiz sein Führerschein für eine gewisse Zeit abgeben , weil er in Deutschland geblizt wurde .... die Schweizer 😁😁

Das schöne dort gibt es kein Punktesystem !

Lisa

find ich okay das er den lappen abgeben musste. wenn das gesetz es vorsieht bei dem vergehen den lappen abzugeben dann ist das so. egal in welchem land das war. gut das es diese abkommen gibt 🙂
kann jedem nur raten das er die strafe die er erhält auch begleicht. das schützt vor unangenehmen folgen

...tolle Einstellung Leute...

zu schnell ist zu schnell... wieso sollte eine Busse für eine Geschwindigkeitsübertretung, aus welchen Gründen auch immer, ausserhalb des Heimatlandes nicht bezahlt werden....??? Aus welchen Gründen bezahlst du dann die Geschwindigkeitsübertretung im eigenen Land...? Sei doch froh, dass nebst der Ordnungsbusse, falls nicht deutlich zu schnell, nicht noch weitere "Belastungen" zu befürchten sind (Punkte in Flensburg, Anzeige, Führerscheinentzug usw.).

hab jetzt den rest zwar net gelesen... aber als ich mit nem kumpel kurz nach italien gefahren bin um ne pizza zu esssen wurden wir auch geblitzt

1. 23km/h zu schnell (autobahn bei nacht! fester blitzer! hatten das schild net gesehen und dachten es wäre 100.. war aber leider 80 und baaam -.-)
2. er bekam nen brief... musste nur strafe zahlen (punkte o.ä. bekommst du nicht da die schweiz kein rechtabkommen oder so mit deutschland hat)
3. du musst die strafe nicht zahlen, jedoch würde ich es (sonst brauchst du nie wieder in die schweiz einreisen wollen oder durchfahren... wenn sie dich dann mal anhalten darfst du entweder sofort die strafe zahlen doer sie verpfänden dein auto xD
4. er hat bei 23km/h zu viel 180€ bezahlen müssen (waren glaub 181 oder so aber kA genau)
5. zahl einfach und das problem ist weg 😉
6. nächstes mal in der schweiz langsamer fahren 😁

/edit
Erstellt am 4. Juni 2009 um 06:49:51 Uhr

oh schon bissl älter.. egal ich lass es drin vllt hilfts mal jemandem!

Zitat:

Original geschrieben von maody66


Es ging doch um Ausländer, die in Deutschland erwischt werden....

Also, wenn in D für einen Verkehrsverstoß ein Bußgeld von 100 € fällig wird, dann zahlt das nicht nur der deutsche Autofahrer, sondern selbstverständlich auch der Holländer, Belgier, Franzose, Schweizer, Pole usw. usw. Der Unterschied besteht nur darin, dass der Ausländer sofort vor Ort zahlen muss, wenn er angehalten wird. Und außerdem bekommt der Ausländer natürlich keine Punkte in Flensburg und ihm kann ein deutscher Polizist auch den Lappen nicht abnehmen.

Wenn aber in seinem Heimatland auch Lappenentzug auf den Verkehrsverstoß steht, kann ihm dieser zu Hause entzogen werden, wenn die deutschen Ordnungshüter das offiziell weiterleiten. Natürlich nur innerhalb der EU und in Staaten, die das entsprechende EU-Abkommen übernommen haben.

Grüße
Markus

Das ist genau der Punkt, aber wie gesagt, vielleicht hab ich das in den Sendungen falsch verstanden.

Bei kleineren Verstößen mag das sein, in den Berichten ging es glaub ich immer um welche, wo auch gleich 1, oder mehr Punkte im Spiel waren.
Und da wie du schon schreibst ein Durchreisender keine Punkte in Flensburg sammeln kann, hatte ich es so verstanden, dass die dann eben einfach mehr zahlen und das wie du auch schon gesagt hast sofort.
Sprich statt 100 Eur und 1 Punkt, dann halt 250 Euro und gut ist (Zahlen frei erfunden, aber ich hoffe du verstehst was ich meine)
Und in dem Zusammenhang hatte ich das so verstanden, dass das im Ausland auch so ist, sprich Beispiel des Threaderstellers, dass ein Deutscher in der Schweiz mehr zahlt.

Wie gesagt das war mein Verständnis, aber ich kann durchaus falsch liegen, das will ich ja gar nicht abstreiten. Keiner ist unfehlbar. 😉

Die Schweiz kann durchreisende nicht wie hier wohnhafte behandeln.
Ab einem gewissen Tatbestand richtet sich die Höhe der Geldbusse nach
dem Einkommen............. Gibt man es nicht Preis wird geschätzt.
Die Busse kann ein vielfaches eines Montaseinkommens sein.
Wie sollen sie bei einem Durchreisenden das Einkommen feststellen?

Ich habe übrigends gerade gestern für Ausserorts 2 Tickets aus D hierher
geschickt bekommen je 10€ für 1x 9 zu schnell und 1x 10 zu schnell.

PS: Es spielt keine Rolle ob man im jeweiligen Land Ausländer ist oder nicht,
sondern wo der Wohnsitz ist und welchen Lappen man besitzt.
Ich werde ja in D nun auch als "Ausländer" behandelt, (man kann mir den Lappen nicht abnehmen oder Punkte verteilen) obwohl ich da keiner bin 🙂

Verzeiung
Die Schw. Pol hat doch ein Schatten. da wird nich einfach mahl ermahnt, bei 1-2 kmh zu schnell sondern gleich abkasiert. Kanns`t nicht zahlen Karre stehen lassen Schl. abgeben und erst bei bezahlen kriegst ihn wieder. du wirst gleich wie ein Krimineller bei versuchtem Mord behandelt.
Möchte keinen Freischei für´s Rasen aber jeder ist mal kurz abgelenkt, da kann mann doch mal Gnade vor Recht walten lassen. doch die Schw. wollen sogar das Pupsen Gesetzlich regeln.
Mal zum klarstellen binn täglich (seit 8 Jhr.) in der Schw. unterwegs und noch kein Strafzettel erhalten (1* wegen falsch Parken 40 Schw. FR.)
Mfg

Das wir in der Schweiz viele Gesetze haben stimmt....aber ich hab lieber viele Gesetze als euren Steuerfuss 🙂

Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von Tucci87


Das wir in der Schweiz viele Gesetze haben stimmt....aber ich hab lieber viele Gesetze als euren Steuerfuss 🙂

Grüsse

Der war geil 🙂

Dadurch sind 100CHF Busse für uns gefühlt weniger als für einen in D Wohnenden.
Folglich müssen die Bussen in D usw. geringer sein, höhere könnte eh keiner bezahlen. Den Grossteil des Gehalts hat ja schliesslich schon das Finanzamt 🙂

Hier gibt es ja Gnade vor Recht, die extremen Strafen bekommt man erst bei extremen Überschreitungen. Die können dann auch nicht daran liegen, dass jemand kurz abgelenkt war.

Die sogenannte "Ablenkung" ist ja sowieso die Standardausrede Nr. 1...😁 Die Quote der Vorsatztaten dürfte dagegen überproportional hoch sein.

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