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Auf dem Standstreifen anhalten

Themenstarteram 9. Februar 2019 um 4:05

Rechtlich gesehen kommt man bei dichtem Verkehr durchaus in Situationen beim Einfädeln, dass man ohne kurzzeitig den Sicherheitsabstand der auf der Autobahn fahrenden Fahrzeuge zu unterschreiten, eigentlich gezwungen wäre, auf dem Beschleunigungsstreifen anzuhalten. Bei Auffahrten innerhalb von Baustellen gibt es ggf. keinen Standstreifen, auf dem man weiterfahren könnte.

Ich selber habe noch nie auf dem Beschleunigungsstreifen angehalten (außer bei Stau natürlich). Gibt es Situationen, in denen ihr das tun würdet? Das stelle ich mir sehr beängstigend vor.

Umgekehrt komme ich auch in ein Dilemma, wenn ich auf der Autobahn fahre und vor mir Fahrzeuge einfädeln möchten.

Rechtlich sollte man im Zweifel seine Geschwindigkeit beibehalten. Wenn man bremst, um jemanden reinzulassen könnte es im blödesten Fall sein, dass dieser als Reaktion noch viel stärker bremst, wenn er die Entscheidung getroffen hat, hinter einem einzuscheren. Dadurch kann es sehr gefährlich werden, wenn die Fahrzeuge dahinter damit nicht rechnen.

Fährt man einfach mit konstanter Geschwindigkeit weiter ohne Platz zu machen, kommt der einfädelnde Verkehr evtl. nicht auf die Autobahn und muss anhalten.

Was also tun? Dies scheint mir in Deutschland die einzige Situation im Straßenverkehr zu sein, in der man aus Gründen der Sicherheit bewusst regelmäßig gegen die Regeln verstoßen muss.

Beste Antwort im Thema
am 9. Februar 2019 um 4:56

Ich musste noch nie auf dem Beschleunigsstreifen oder Standstreifen anhalten. Es hat bisher immer funktioniert. Ich fahre täglich Autobahn und musste vielleicht 5 mal über den Standstreifen durchziehen, aber wenn ich ehrlich bin hätte ich es sicherlich auch jedesmal hinter einem anderen Auto geschafft.

Mein Fahrlehrer sagte damals auch zu mir: Durchziehen, nicht Anhalten. "Parken" auf dem Beschleunigsstreifen ist wesentlich gefährlicher als eine Linie zu überfahren, wenn vorne alles frei ist.

Ich sehe das genauso, auch wenn wie du schon sagst das eigentlich nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Bei Krankenwagen mache ich auch so viel Platz wie möglich und störe mich nicht an Malerei auf dem Boden.

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Zitat:

@schnibbler1 schrieb am 20. Februar 2019 um 20:40:22 Uhr:

Schlagt mal die STVO §18 auf. Dort ist geregelt, wie die Vorfahrt geregelt ist. Die durchgängigen Fahrbahnen sind grundsätzlich vorfahrtberechtigt.

StVO §18 Absatz 3

Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.

Soweit, so gut.

Nur, wie sieht es dann hier aus? ;)

 

am 22. Februar 2019 um 8:42

Wenn du den Fahrstreifen wechseln willst, musst du eh deine Sorgfaltspflicht walten lassen. Das ändert nichts an der Rechtslage. Wenn du bei einem Spurwechsel jemanden behinderst oder gefährdest bist du so oder so dran.

am 22. Februar 2019 um 8:57

Was ist dir lieber, Spreetourer, einen Unfall zu vermeiden, wenn du für ein paar Meter den Standstreifen benutzt oder was. Ich kann mir nicht vorstellen, das die Rennleitung da nennenswert eingreift. Und wenn kostet es 20 ,-€. Ohne dir zu nahe treten zu wollen,vielleicht gibt es bei dir um die Ecke eine Fahrschule. Da gibt es das Thema " Fahrstreifen und deren Bedeutung und ihre Benutzung". § 39 ff STVO. Ist sehr informativ.

am 22. Februar 2019 um 9:10

Hallo Bahnfrei. Hier im Ruhrgebiet auf der A 40 gibt es an manchen Auffahrten keinen Einfädelungsstreifen. Wenn du Platz hast, Feuer geben und drauf ( mit Blinken natürlich ) Aber wenn kein Platz ist, ist notfalls anzuhalten. Einfach draufziehen wäre ungesund. Vor allem wenn sich ein 40 Tonner nähert. Die machen keine Gefangenen. Wir haben bei uns so unentspannte TÜV- Prüfer, wenn die Bock haben, fahren die mit dem Prüfling drei mal auf die Autobahn. Wer da bockt, ist raus.

Wieso sagst du das mir?

Wenn mir die Einfädelspur ausgehen sollte und ein Standstreifen vorhanden ist, dann würde ich selbstverständlich den Standstreifen benutzen. Nur: Beschleunigen würde ich darauf nicht mehr.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 21. Februar 2019 um 19:43:26 Uhr:

Zitat:

@schnibbler1 schrieb am 20. Februar 2019 um 20:40:22 Uhr:

Schlagt mal die STVO §18 auf. Dort ist geregelt, wie die Vorfahrt geregelt ist. Die durchgängigen Fahrbahnen sind grundsätzlich vorfahrtberechtigt.

StVO §18 Absatz 3

Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.

Soweit, so gut.

Nur, wie sieht es dann hier aus? ;)

Ich liebe diese Spur. Immer, wenn mir jemand erzählt er müsse nicht blinken, denn es ist doch klar, dass er auf die Autobahn auffährt, zeige ich ihm diese Stelle. Regelmäßig gibt es dort Ärger, weil die Auffahrenden nicht blinken, und die auf der rechten Spur nicht 'Platz machen', weil sie denken, die auf der Einfädelungsspur wollen weiterfahren.

Zitat:

@schnibbler1 schrieb am 22. Februar 2019 um 10:10:19 Uhr:

Hallo Bahnfrei. Hier im Ruhrgebiet auf der A 40 gibt es an manchen Auffahrten keinen Einfädelungsstreifen. Wenn du Platz hast, Feuer geben und drauf ( mit Blinken natürlich ) Aber wenn kein Platz ist, ist notfalls anzuhalten. Einfach draufziehen wäre ungesund. Vor allem wenn sich ein 40 Tonner nähert. Die machen keine Gefangenen. Wir haben bei uns so unentspannte TÜV- Prüfer, wenn die Bock haben, fahren die mit dem Prüfling drei mal auf die Autobahn. Wer da bockt, ist raus.

Gibts da echt noch welche, hätte ich nicht gedacht.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 22. Februar 2019 um 12:15:29 Uhr:

Wenn mir die Einfädelspur ausgehen sollte und ein Standstreifen vorhanden ist, dann würde ich selbstverständlich den Standstreifen benutzen. Nur: Beschleunigen würde ich darauf nicht mehr.

Das sehe ich ein klein wenig anders. Den Standstreifen sollte man nur im Notfall benutzen und wenn es dabei sinnvoll ist, um aus der Notsituation zu kommen zu beschleunigen, dann sollte man das tun.

Ein Beispiel, Schleicher auf der Beschleunigungsspur, erreicht am Ende mal gerade 70 km/h und fährt dann vor einem LKW auf die Autobahn auf, so dass der LKW und alle LKWs dahinter bremsen müssen. Das Fahrzeug hinter dem Schleicher hat nun keine Chance auf die Autobahn aufzufahren, weil zwischen allen Fahrzeugen aufgrund der Bremskaskade keine ausreichende Lücke mehr gibt. Also bleibt die Flucht nach vorne über die Standspur, um vor dem Schleicher aufzufahren. Das geht aber nicht ohne die Geschwindigkeit zu erhöhen, also muss er beschleunigen.

Natürlich, wenn der PKW-Fahrer hinter dem Schleicher ein bisschen vorausschauender gefahren wäre, hätte es eventuell auch andere Lösungen für die Situation gegeben.

 

Gruß

Uwe

 

am 23. Februar 2019 um 8:23

Die Meisten denken doch heute nur noch an sich. So nach dem Motto " Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht". Ist leider in vielen Situationen im Verkehr zu beobachten. Da fragt man sich häufig ob die Polizei ihren eigentlichen Aufgaben noch nachkommt.

Themenstarteram 23. Februar 2019 um 8:35

Zusammenfassung:

Wir profitieren alle davon, dass die meisten sich nicht zu 100% an die StVO halten (und dementsprechend das Risiko eingehen, bei einem Unfall eine (Teil)Schuld zugesprochen zu bekommen). Im Zweifel also lieber beim Einfädeln den Sicherheitsabstand unterschreiten und auf die Autobahn auffahren als anzuhalten und den Hintermann ebenfalls zum Anhalten zu zwingen.

Umgekehrt lieber auf die linke Spur wechseln, solange keiner scharf bremsen muss, als stur weiter zu fahren und auf seinem Vorfahrtsrecht zu beharren.

In gewissen Situationen muss man auch Rücksicht auf die nehmen, die nicht wie ein Automat streng nach StVO fahren. Würden wir das nicht tun, wäre Autofahren für alle stressiger.

Zitat:

@jschueller schrieb am 23. Februar 2019 um 09:35:57 Uhr:

Umgekehrt lieber auf die linke Spur wechseln, solange keiner scharf bremsen muss, als stur weiter zu fahren und auf seinem Vorfahrtsrecht zu beharren.

FALSCH!

So sind schon die schwersten Unfälle entstanden. Auf die linke Spur zu wechseln, ist nur der allerletzte Ausweg und auch nur dann, wenn man absolut sicher ist, dass es dann zu keinen Unfall kommt. Da aber die meisten Autofahrer nicht die ganze Zeit die linke Spur beobachten sondern erst, wenn sie die Spur wechseln wollen, können sich diese Autofahrer nicht sicher sein, also Spurwechsel für diese Autofahrer tabu!

Du hättest also nur recht, wenn der Autofahrer auf der rechten Spur schon vor Beginn der Auffahrt sich der Gefahr eines möglichen unachtsamen Autobahn-Auffahrers bewusst ist, und daher die linke Spur für den Fall des Falles im Auge hat und auch behält. Wenn die linke Spur frei ist, ist der Not-wechsel kein Problem, wenn nicht muss er genau abschätzen können, ob das Fahrzeug links im Falle es Falles noch rechtzeitig bremsen kann.

Nur die wenigsten Autofahrer fahren so vorrausschauend und können Geschwindigkeiten so gut abschätzen, daher kann man vor einem unkontrollierten Spurwechsel nur warnen.

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 23. Februar 2019 um 9:12

Naja, wenn ich auf der rechten Spur an einer Auffahrt vorbeifahre sehe ich ja mit genügend Vorwarnzeit, ob einer auf dem Beschleunigungsstreifen fährt und auf die Autobahn fahren will. Dann schaue ich, ob hinten links einer kommt und wie stark er bremsen müsste, falls ich rüberwechsele, eben wie beim normalen Spurwechsel auch. Falls dieser jetzt 10 Sekunden Zeit hat, zu bremsen, mache ich dem Auffahrenden Platz, obwohl ich es eigentlich nicht dürfte.

Ich gefährde zwar niemanden, aber behindere den von hinten links kommenden in gewissem Maß, da er ja seine Geschwindigkeit reduzieren muss und ich gegen das Rechtsfahrgebot verstoße.

Zitat:

@jschueller schrieb am 23. Februar 2019 um 10:12:30 Uhr:

Naja, wenn ich auf der rechten Spur an einer Auffahrt vorbeifahre sehe ich ja mit genügend Vorwarnzeit, ob einer auf dem Beschleunigungsstreifen fährt und auf die Autobahn fahren will. Dann schaue ich, ob hinten links einer kommt und wie stark er bremsen müsste, falls ich rüberwechsele, eben wie beim normalen Spurwechsel auch. Falls dieser jetzt 10 Sekunden Zeit hat, zu bremsen, mache ich dem Auffahrenden Platz, obwohl ich es eigentlich nicht dürfte.

Missverständnis, denn ich dachte das Verhalten bei einer Notsituation, denn dann hat man eben nicht genügend Vorwarnzeit.

Zitat:

@jschueller schrieb am 23. Februar 2019 um 10:12:30 Uhr:

Dann schaue ich, ob hinten links einer kommt und wie stark er bremsen müsste, falls ich rüberwechsele, eben wie beim normalen Spurwechsel auch. Falls dieser jetzt 10 Sekunden Zeit hat, zu bremsen, mache ich dem Auffahrenden Platz, obwohl ich es eigentlich nicht dürfte.

10 Sekunden sind nicht viel, da kann man sich leicht verschätzen. So entstehen dann kritische Situationen.

Wenn Höflichkeitswechsel nach links, dann nur, wenn links alles frei und dann schon deutlich vor dem Beginn der Beschleunigungsspur.

 

Zitat:

@jschueller schrieb am 23. Februar 2019 um 10:12:30 Uhr:

Ich gefährde zwar niemanden, aber behindere den von hinten links kommenden in gewissem Maß, da er ja seine Geschwindigkeit reduzieren muss und ich gegen das Rechtsfahrgebot verstoße.

Damit du nicht vom Gas gehen musst, bremst du also das Fahrzeug auf der linken Spur aus. :(

 

Gruß

Uwe

Zitat:

10 Sekunden sind nicht viel, da kann man sich leicht verschätzen. So entstehen dann kritische Situationen.

10 Sekunden, sind sehr viel Zeit, um den rückwärtigen Verkehr einschätzen zu können. ;)

Und wenn man allgemein sowieso, den "regelmäßigen" Blick in die/den Rückspiegel macht, dann weiß man binnen nichtmal zwei/drei Sekunden, ob eine Spur weiter links ausreichend Platz für einen Spurwechsel ist, oder nicht und hat immer noch ausreichend Zeit, unfall- und stressfrei mit den Auffahrenden umzugehen.

Im Prinzip weiß man ja so eh schon, was da von hinten, von wie weit, wie schnell angefahren kommt und und es reicht, just in dem Moment, wo man die/den Auffahrenden sieht, noch mal ein zusätzlicher ein Blick in den Spiegel und man hat die Situatiuon als solches, voll und ganz im Überblick und kann entsprechend stressfrei, im Sinne des allgemeinen Verkehrsflusses, mit ihr umgehen.

 

Das Problem sind immer nur die, die immer erst im allerletztem Moment in den Spiegel schauen und dann erst völlig überrascht merken, was hinter und neben ihnen überhaupt los ist.

Und da ist es völlig egal, aus welchem Grund und auf was für einer Straße sie einen Spurwechsel vornehmen wollen.

Diese sind für mich aber nicht das Maß der Dinge, wie ich mich selbst mit auf die AB auffahrenden Fahrzeugen arrangiere.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 23. Februar 2019 um 12:13:09 Uhr:

Zitat:

10 Sekunden sind nicht viel, da kann man sich leicht verschätzen. So entstehen dann kritische Situationen.

10 Sekunden, sind sehr viel Zeit, um den rückwärtigen Verkehr einschätzen zu können. ;)

Jschueller meinte aber nicht 10 Sekunden „Beobachtungszeit“ sondern 10 Sekunden für den Hintermann zum Bremsen und darum ging es dann auch bei meiner Antwort.

Zu dem Rest deines Textes sind wir uns soweit einig, wenn du mit dem man dich selber meinst.

Das man ist ansonsten fehl am Platze, da eben viele Autofahrer nicht sehr vorrausschauend und auch nicht partnerschaftlich fahren.

 

Gruß

Uwe

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