Auf dem Parkplatz tuschiert... Schuldfrage ungeklärt
Hallo zusammen...
Ich stand ebend auf einem Parkplatz wo man leicht schräg reinfährt....
Da mein BMW e61 Touring ja recht lang ist Ragte die Rechte stossstangenseite etwas hinaus....
Ich saß im Auto und wollte grad aussteigen dann traf mich ein kleiner schlag...
ein Audi A3 hat mich genau an der Rechten Stossstangenseite getroffen ... Bei dem Audi ist Hinten eine Beule am Kotflügel.. genau da wo der Kotflügel in die Breite geht....
So wir mussten die Polizei rufen da es ein Firmenwagen war vom Unfallgegner....
Der Gegner behauptet das ich Rückwährts rausfahren wollte... Ich blieb dabei das ich dort nur Stand (motor war aus)...
Die Polizei konnte nicht sagen wer schuld ist und gibt den fall an einen gutachter (der muss es anhand von fotos beurteilen)
Was aber nicht sicher ist das dies möglich ist da mir schon gesagt wurde das beides zum schadensbild passen würde...
Der Unfallgegner sagte mir schon das seine Firma wahrscheinlich einen anwalt einschalten wird...
Jetzt das problem... ich kann das nicht so einfach da keine rechtschutzversicherung -.-
was würdet ihr tun ? abwarten was der gutachter sagt oder ein schuldeingeständniss abgeben ?
mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von einiiii
was würdet ihr tun ? abwarten was der gutachter sagt oder ein schuldeingeständniss abgeben ?mfg
Ich denk du hast gestanden. Warum dann ein Schuldeingestændniss???
72 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Ach, ist dem so? Wenn ich nach links lenke, um auszuholen (ja, das machen viele Autofahrer, weiß der Geier weshalb), kann ich die Vorkante des linken hinteren Radlaufs gegen ein Hindernis drücken. Die Ecke des hinteren Stoßfängers eines BMW e61 Touring könnte an dieser Stelle problemlos eine Delle verursachen, keine Ahnung was daran so abwegig sein soll.
Je mehr du schreibst, desto peinlicher wird es gerade, sorry.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Das hat jetzt auch nicht nur was mit Hartz IV zu tun, sondern auch für einkommensschwacher Personen.
"einkommensschwach" und dann einen 6jahre alten 5er bmw, der weit über 10.000€ kostet fahren...
...na da bin ich mal gespannt, ob der antrag auf prozesskostenbeihilfe erfolg hat!
Zitat:
Original geschrieben von Abschenker
Je mehr du schreibst, desto peinlicher wird es gerade, sorry.
Schade, dass Dir Fantasie und Verständnis für Kinematik abgehen - mach Dir nichts draus.
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Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Schade, dass Dir Fantasie und Verständnis für Kinematik abgehen - mach Dir nichts draus.Zitat:
Original geschrieben von Abschenker
Je mehr du schreibst, desto peinlicher wird es gerade, sorry.
Schreibt Euch doch mal ne PN. Vielleicht werdet Ihr dicke Freunde. Wir wollen uns hier doch nicht streiten!!!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
...gibt es entgegen landläufiger Meinung im deutschen Recht nicht. Im Falle eines Rechtsstreits gewichtet das Gericht die vorliegenden Aussagen entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und im Zusammenhang mit anderen Details des jeweiligen Falls.Zitat:
Original geschrieben von einiiii
Aussage gegen Aussage...
Wieso hält sich dieses Gerücht mit Aussage gegen Aussage immer 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Wieso hält sich dieses Gerücht mit Aussage gegen Aussage immer 🙄
Weil es sehr genau das beschreibt, was vor Gericht passiert: A macht eine Aussage und B macht eine gegensätzliche Aussage. Also steht erstmal eine Aussage gegen die andere Aussage. Der Richter kann nun entscheiden, welcher Aussage er mehr Glauben schenkt.
Dasist dann das Prinzip der freien Beweisführung.
Das ändert aber nichts daran, dass es zwei Aussagen gibt, die gegeneinander stehen.
Das sollte auch dein Spatzenhirn begreifen können.
So schönes Wetter und trotzdem viele so schlecht gelaunt hier? 😉
Finde es persönlich auch albern, dass man immer und immer wieder auf diesem "Aussage gegen Aussage" rumreitet. Kommt ja in bald jedem zweiten Thread vor. Dennoch weiß doch erstmal jeder, was damit genau gemeint ist. Würden wir hier schreiben "du musst die freie Beweisführung antreten" wären die Fragezeichen doch deutlich größer. Zumal es ja hier im Thread nun auch schon 3x erläutert wurde, da muss man es nicht nochmal am Ende ein viertes mal schreiben. 😉
Also genießt mal lieber das schöne Wetter und geht Euch gegenseitig nicht so an.
Gruß MartinSHL
MT-Moderation
Niemand weiß was gemeint ist, denn sowas gibt es nicht. Warum zille hier fleissig beleidigen kann, verstehe ich ebenfalls nicht.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Wenn das Auto ein Firmenleasingfahrzeug ist, dann ist es nichtma auf seinen Namen versichert. Seine Prozente gehen da nicht hoch.
Na, nicht so ganz den Einblick in Firmenwagenpolicen?
Es ist nicht unüblich, dass Mitarbeiter kostenmäßig am Schaden beteiligt werden, wenn sie der Verursacher waren. Und das nicht nur über die interne Selbstbeteiligung, sondern darüberhinaus gibt es bei vielen Firmen ein Bonus-/Malussystem, was den verursachenden Mitarbeiter die ein oder andere Prämie kosten kann.
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
btw.: Der andere Fahrer fuhr einen Mietwagen, der darf somit gar kein Schuldeingeständniss abgeben.
1. Warum nicht?
2. Wo ist hier die Rede von einem Mietwagen?
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Niemand weiß was gemeint ist, denn sowas gibt es nicht.
Natürlich weiß jeder, was im Volksmund damit gemeint ist. Zille hat es oben sehr schön beschrieben.
es gibt erstmal 2 Aussagen, welche gegeneinander stehen. Nun liegt es in der Glaubwürdigkeit der beiden Parteien, wie sie ihren Standpunkt darlegen. Und um genau das geht es hier.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Natürlich weiß jeder, was im Volksmund damit gemeint ist.
im volksmund ist mit "aussage gegen aussage" gemeint, dass das automatisch mit einem freispruch bzw. der einstellung des verfahrens einhergeht!
den wenigsten ist bekannt, das der richter nach gutdünken und tagesform entscheiden kann, wessen nase ihm besser gefällt und wen er deswegen schuldig spricht bzw. nicht!
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Das ändert aber nichts daran, dass es zwei Aussagen gibt, die gegeneinander stehen.
Jep, und nicht jeder Nichtjurist muss das dann juristisch korrekt benennen. Denke jeder weiss was mit Aussage gegen Aussage gemeint ist. Wie das korrekt heisst und was ein Richter daraus macht ist eine andere Frage. So, jetzt mein Senf zum fünften 😁 😁 😁
Die Skizze spricht aber eher gegen den TE - ohne Fotos der Beschädigungen kann man aber nicht eindeutig was dazu sagen. Ob der Unfallgegner stand oder nicht spielt keine Rolle, er befand sich schliesslich auf der Fahrspur. Die zu klärende Frage heisst ob der TE tatsächlich stand oder nicht. Dazu müsste man aber die Unfallspuren genauer unter die Lupe nehmen.
Bei Firmenwagen ist es nicht unüblich dass die Arbeit der Regulierung direkt an einen Anwalt abgegeben wird. Ein Schuldeingeständnis vor Ort sollte man eh nicht abgeben, das nimmt einem die eigene Versicherung krumm.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Natürlich weiß jeder, was im Volksmund damit gemeint ist.Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Niemand weiß was gemeint ist, denn sowas gibt es nicht.
Was der Volksmund meint, ist völlig unerheblich. Es gibt auch nicht überall Spielstraßen oder ein Halteverbot. Alles Dinge die es so nicht gibt.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Alles Dinge die es so nicht gibt.
Da fallen mir noch ein paar Dinge ein:
* Uraltbeitrag
* Dauerhupe
* Wohlfühlgeschwindigkeit
* Langsamfahrer
* Radrambos
Wieder mal schön wie du dich zum Wächter der deutschen Sprache erhebst, und dich selber mal wieder nicht an die Wertevorstellungen hälts, die du von Anderen verlangst.