Auf dem Parkplatz tuschiert... Schuldfrage ungeklärt

Hallo zusammen...

Ich stand ebend auf einem Parkplatz wo man leicht schräg reinfährt....
Da mein BMW e61 Touring ja recht lang ist Ragte die Rechte stossstangenseite etwas hinaus....
Ich saß im Auto und wollte grad aussteigen dann traf mich ein kleiner schlag...

ein Audi A3 hat mich genau an der Rechten Stossstangenseite getroffen ... Bei dem Audi ist Hinten eine Beule am Kotflügel.. genau da wo der Kotflügel in die Breite geht....

So wir mussten die Polizei rufen da es ein Firmenwagen war vom Unfallgegner....
Der Gegner behauptet das ich Rückwährts rausfahren wollte... Ich blieb dabei das ich dort nur Stand (motor war aus)...

Die Polizei konnte nicht sagen wer schuld ist und gibt den fall an einen gutachter (der muss es anhand von fotos beurteilen)
Was aber nicht sicher ist das dies möglich ist da mir schon gesagt wurde das beides zum schadensbild passen würde...

Der Unfallgegner sagte mir schon das seine Firma wahrscheinlich einen anwalt einschalten wird...

Jetzt das problem... ich kann das nicht so einfach da keine rechtschutzversicherung -.-

was würdet ihr tun ? abwarten was der gutachter sagt oder ein schuldeingeständniss abgeben ?

mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von einiiii


was würdet ihr tun ? abwarten was der gutachter sagt oder ein schuldeingeständniss abgeben ?

mfg

Ich denk du hast gestanden. Warum dann ein Schuldeingestændniss???

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Alles Dinge die es so nicht gibt.
Da fallen mir noch ein paar Dinge ein:

* Uraltbeitrag
* Dauerhupe
* Wohlfühlgeschwindigkeit
* Langsamfahrer
* Radrambos

Wieder mal schön wie du dich zum Wächter der deutschen Sprache erhebst, und dich selber mal wieder nicht an die Wertevorstellungen hälts, die du von Anderen verlangst.

Also die Dauerhupe wird´s beim Hartzi schon geben 😉

Selbst bei gleichem Kollisionspunkt sind je nach Unfallverlauf die Schadenbilder an beiden Fahrzeugen definitiv unterschiedlich. Ich bin überzeugt, dass normalerweise zwei neutrale Gutachter bei der Analyse jeweils eines Wagens zum selben Ergebnis kommen müssen. Wurde der BMW rückwärts bewegt, dann entsteht eine zusätzliche Kraft an beiden Fahrzeugen bzw. ändert sich die resultierende Kraftrichtung, weshalb die Schäden anders aussehen müssen, als bei stehendem BMW.

@Abschenker: Fahr mal in einem Parkhaus einem anderen Fahrzeug hinterher, wie es in der Spiral-Straße die Etagen wechselt. Da siehst Du, wie die Hinterräder fast am inneren Bordstein schleifen, während die vorderen Räder weit davon entfernt sind. Warum wohl? Weil beim Lenken mit der Vorderachse nunmal das Heck der Bewegung folgt und einen engeren Radius fährt.

Aber abgesehen von Lenkbewegungen könnte der Audi doch hinten einen breiteren Radkasten haben, wenn es ganz knapp zuging? Andererseits fährt man normalerweise nicht so knapp oder höchstens ganz langsam? Auch wenn der BMW nicht korrekt in der Parklücke stand, dann ist das höchstens eine Ordnungswidrigkeit für 10€ oder so. Wer steht, kann keine Schuld haben. Nötigenfalls muss der A3-Fahrer anhalten und den BMW-Fahrer bitten, etwas Platz zu machen, wenn er nicht gefahrlos passieren kann.

Die Betriebsgefahr eines stehenden Fahrzeugs ist vor allem auf Parkplätzen = Null. Auf dem mittlern oder linken Fahrstreifen auf der BAB sieht das natürlich anders aus. 😉 Anfang des 20. Jahrhunderts gab es mal eine pauschale Betriebsgefahr, die quasi von jedem KFZ ausgeht, also allein durch die Teilnahme am Straßenverkehr war jeder Unfallbeteiligte schonmal pauschal zu X % schuld. Obwohl manche Versicherungen gerne noch immer noch so argumentieren, ist das heute totaler Unsinn.

Der Argumentation, der Audi könne keine Schuld haben, er sei schon fast vorbei, möchte ich entgegenhalten: Der BMW-Fahrer wird nicht mehr rückwärts fahren, wenn der Audi bereits hinter ihm ist. Also kommt man mit Anscheinsbeweisen hier kaum weiter. Hat der BMW korrekt geparkt und ist langsam zurückgefahren, als der Audi noch nicht hinter dem BMW war, dann hat der Audi-Fahrer mindestens eine Mitschuld, weil er beim rückwärts fahrenden BMW sich noch vorbei quetschen wollte in der Hoffnung "der wird mich schon sehen, dass ich vorher noch vorbei fahren will, ich habe ja Vorfahrt". Defensiv wäre dann anzuhalten und das weitere Verhalten des BMW abzuwarten. Wollte der BMW ausparken und hat dabei den Audi nicht gesehen/beachtet, trägt er natürlich die Hauptschuld.

Aber wie gesagt: Ein Gutachter muss anhand eines Fahrzeugs - egal welchem die Frage beantworten können, ob der BMW gefahren war oder nicht.

Sollte es wider Erwarten doch nicht geklärt werden können, dann geht es i.d.R. so aus, dass wir hier 2 Kaskoschäden haben, also jeder seinen eigenen Schaden selbst trägt.

Gruß, TouriEF

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Das hat jetzt auch nicht nur was mit Hartz IV zu tun, sondern auch für einkommensschwacher Personen.
"einkommensschwach" und dann einen 6jahre alten 5er bmw, der weit über 10.000€ kostet fahren...

...na da bin ich mal gespannt, ob der antrag auf prozesskostenbeihilfe erfolg hat!

Wundere mich immer wieder wie manche hier über andere Urteilen ohne die Person zu kennen, aber das scheint hier in diesem Forum normal zu sein.🙄

Nur weil man einen Bayrischen Mist Wagen fährt, der dann noch aus dem BJ.2006 zwischen 8000-10000 Euro Händler Wert hat, kann man sicherlich nicht die Finanzielle Lage anderer Person er schätzen.

Manche Leute hier sollte sich hier lieber an die eigene Nase fassen oder die Zeitung unter den Füßen wieder entfernen, denn die hohe Luft scheint manchen zu schaden.😉

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Nur weil man einen Bayrischen Mist Wagen fährt, der dann noch aus dem BJ.2006 zwischen 8000-10000 Euro Händler Wert hat

na dann zeig uns doch mal einen fünfer mit der ausstattung wie sie der te hat, der

WENIGER

als 100tsd.km auffm tacho hat - für 8-10tsd.€uro...

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Uns ist kein Kilometerstand des TS bekannt und hier geht es um den Themenstarter und seinem Fall.😉
Und es spielt jetzt keine Rolle ob 10.000 oder 20.000 Euro, denn wir kennen die Wirtschaftliche Lage andere Leute nicht.
Hier kann viel sein, sei es jemand kauf auf Pump oder man wird Arbeitslos oder Konkurs oder durch ein Unfall Arbeitsunfähig usw.

Sicherlich wird er diese Hilfe nicht bekommen, wenn er hierzu nicht berechtigt ist, denn hier wird schon der Verdienst und die Rücklagen geprüft. Geschenkt bekommt man sicherlich nichts und es ist nicht unsere Aufgabe hier zu Urteilen. Wir können hierzu nur Tipps weiter geben, ob es genutzt wird oder genutzt werden kann, kann uns völlig egal sein!

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Uns ist kein Kilometerstand des TS bekannt

doch...

...steht in seinen älteren posts in einem anderen thread! 😰

Zitat:

Original geschrieben von einiiii - am 18. Januar 2012 um 12:47:00 Uhr



...gekauft mit genau 98.500...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


im volksmund ist mit "aussage gegen aussage" gemeint, dass das automatisch mit einem freispruch bzw. der einstellung des verfahrens einhergeht!

"Ausage gegen Ausage" ist eindeutig und nicht interpretierbar - auch von keinem "Volksmund". Nur in diversen Internetforen gibt es einige Klugsch****er, die jede sich bietende Gelegenheit nutzen um mit ihrer Weißheit zu glänzen.

Zitat:

den wenigsten ist bekannt, das der richter nach gutdünken und tagesform entscheiden kann, wessen nase ihm besser gefällt und wen er deswegen schuldig spricht bzw. nicht!

Das ist jedem bekannt.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Also die Dauerhupe wird´s beim Hartzi schon geben 😉

So ist es, sie hat heute wieder geglüht.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Uns ist kein Kilometerstand des TS bekannt
doch...

...steht in seinen älteren posts in einem anderen thread! 😰

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von einiiii - am 18. Januar 2012 um 12:47:00 Uhr



...gekauft mit genau 98.500...

Schön für dich dass du das weißt.🙂

Ok, mein Fehler da ich nicht bei jedem Hilfesuchende alle seine Themen und Beiträge nach Infos durchsuche.🙄

Ich bin jetzt hier raus, habe keine Lust jeden Furz ins Detail ausdiskutieren.😉

Zitat:

Original geschrieben von TouriEF


Selbst bei gleichem Kollisionspunkt sind je nach Unfallverlauf die Schadenbilder an beiden Fahrzeugen definitiv unterschiedlich. Ich bin überzeugt, dass normalerweise zwei neutrale Gutachter bei der Analyse jeweils eines Wagens zum selben Ergebnis kommen müssen. Wurde der BMW rückwärts bewegt, dann entsteht eine zusätzliche Kraft an beiden Fahrzeugen bzw. ändert sich die resultierende Kraftrichtung, weshalb die Schäden anders aussehen müssen, als bei stehendem BMW.

@Abschenker: Fahr mal in einem Parkhaus einem anderen Fahrzeug hinterher, wie es in der Spiral-Straße die Etagen wechselt. Da siehst Du, wie die Hinterräder fast am inneren Bordstein schleifen, während die vorderen Räder weit davon entfernt sind. Warum wohl? Weil beim Lenken mit der Vorderachse nunmal das Heck der Bewegung folgt und einen engeren Radius fährt.

Aber abgesehen von Lenkbewegungen könnte der Audi doch hinten einen breiteren Radkasten haben, wenn es ganz knapp zuging? Andererseits fährt man normalerweise nicht so knapp oder höchstens ganz langsam? Auch wenn der BMW nicht korrekt in der Parklücke stand, dann ist das höchstens eine Ordnungswidrigkeit für 10€ oder so. Wer steht, kann keine Schuld haben. Nötigenfalls muss der A3-Fahrer anhalten und den BMW-Fahrer bitten, etwas Platz zu machen, wenn er nicht gefahrlos passieren kann.

Die Betriebsgefahr eines stehenden Fahrzeugs ist vor allem auf Parkplätzen = Null. Auf dem mittlern oder linken Fahrstreifen auf der BAB sieht das natürlich anders aus. 😉 Anfang des 20. Jahrhunderts gab es mal eine pauschale Betriebsgefahr, die quasi von jedem KFZ ausgeht, also allein durch die Teilnahme am Straßenverkehr war jeder Unfallbeteiligte schonmal pauschal zu X % schuld. Obwohl manche Versicherungen gerne noch immer noch so argumentieren, ist das heute totaler Unsinn.

Der Argumentation, der Audi könne keine Schuld haben, er sei schon fast vorbei, möchte ich entgegenhalten: Der BMW-Fahrer wird nicht mehr rückwärts fahren, wenn der Audi bereits hinter ihm ist. Also kommt man mit Anscheinsbeweisen hier kaum weiter. Hat der BMW korrekt geparkt und ist langsam zurückgefahren, als der Audi noch nicht hinter dem BMW war, dann hat der Audi-Fahrer mindestens eine Mitschuld, weil er beim rückwärts fahrenden BMW sich noch vorbei quetschen wollte in der Hoffnung "der wird mich schon sehen, dass ich vorher noch vorbei fahren will, ich habe ja Vorfahrt". Defensiv wäre dann anzuhalten und das weitere Verhalten des BMW abzuwarten. Wollte der BMW ausparken und hat dabei den Audi nicht gesehen/beachtet, trägt er natürlich die Hauptschuld.

Aber wie gesagt: Ein Gutachter muss anhand eines Fahrzeugs - egal welchem die Frage beantworten können, ob der BMW gefahren war oder nicht.

Sollte es wider Erwarten doch nicht geklärt werden können, dann geht es i.d.R. so aus, dass wir hier 2 Kaskoschäden haben, also jeder seinen eigenen Schaden selbst trägt.

Gruß, TouriEF

Was manche meinen in den Sachverhalt reingeheimnissen und anschließend hier absondern zu müssen, ist schon abenteuerlich...

Zitat:

Original geschrieben von Abschenker



Zitat:

Original geschrieben von TouriEF


...
@Abschenker: Fahr mal in einem Parkhaus einem anderen Fahrzeug hinterher, wie es in der Spiral-Straße die Etagen wechselt. Da siehst Du, wie die Hinterräder fast am inneren Bordstein schleifen, während die vorderen Räder weit davon entfernt sind. Warum wohl? Weil beim Lenken mit der Vorderachse nunmal das Heck der Bewegung folgt und einen engeren Radius fährt.
...
Was manche meinen in den Sachverhalt reingeheimnissen und anschließend hier absondern zu müssen, ist schon abenteuerlich...

Bei Lernresistenz ist es am besten, wenn man sich weitere nutzlose Kommentare erspart.

Hallo
Google mal Spurfix-Technologie
Mit der kann man nachweisen, ob der Pkw gestanden hat oder gefahren ist.
Das Verfahren wird z.B. bei der Polizei in NRW teilweise angewandt.
HMS-Gutachter (Himbert) sind im Saarland für das Spurfix-Verfahren zertifiziert.
In anderen Bundesländern weiß ich es nicht.

Zitat:

@EddiB. schrieb am 11. Juli 2016 um 19:23:37 Uhr:


Hallo
Google mal Spurfix-Technologie

Ich glaub, nach vier Jahren nützt das nichts mehr.

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