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Schuldfrage beim Unfall

Themenstarteram 17. August 2012 um 9:43

Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen hatte ich einen Unfall.

Ich war auf einer Hauptstraße (vierspurig) und wollte dann links in eine Straße abbiegen - keine Ampel, man musste gucken. Auf den zwei Gegenfahrbahnen war jedoch ein kurzes Stück vorher eine Ampel, die rot war. Die Autos standen so weit, dass sie eine Lücke lassen mussten, so dass Abbieger wie ich einbiegen konnten.

Ich habe natürlich geschaut ob ich fahren kann und als ich mich versichert habe und los gefahren bin muss wohl diese Ampel auf grün gesprungen sein. Ein Auto aus der Gegenfahrbahn ist dann einfach los und in mich rein...super. Ich bin mir sehr sicher, dass der junge Fahrer gesehen hat, dass ich abbiegen wollte und es Absicht war. Für die Polizei war der Fall natürlich klar. Ich als Abbieger bin schuld.

Einfach nur ärgerlich das ganze!!!

Beste Antwort im Thema

Wo genau liegt jetzt deine Frage? Davon abgesehen: Glaubst du wirklich, dass jemand sehenden Auges einfach mal voll drauf hält und den Crash in Kauf nimmt? Also von Versicherungsbetrügern mal abgesehen.

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Wo genau liegt jetzt deine Frage? Davon abgesehen: Glaubst du wirklich, dass jemand sehenden Auges einfach mal voll drauf hält und den Crash in Kauf nimmt? Also von Versicherungsbetrügern mal abgesehen.

Die Polizei klärt keine Schuldfrage. Die nehmen lediglich den Sachverhalt auf und leiten ihn zur Klärung der Schuldfrage weiter. Was der Polizist Dir gegenüber geäußert hat, kann also lediglich seine persönliche Meinung gewesen sein...

Zum Unfall als solchen:

Hast Du Zeugen? Wenn Du nachweisen kannst, dass Du die Gegenfahrbahn gequert hast bevor der Gegenverkehr Grün bekommen hat, könntest Du durchaus mit einer Teilschuld davon kommen. Auch bei Grün darf man nur in die Kreuzung einfahren wenn man sich überzeugt hat, dass diese auch frei ist. Sonst könnte ich ja auch einfach draufhalten, wenn die Kreuzung z.B. im Berufsverkehr staubedingt noch nicht geräumt wurde und ich grün bekomme...

Die Rechtssprechung ist inzwischen viel schlimmer. Selbst wenn der Gegenverkehr die rote Ampel nicht beachtet, darfst Du nicht abbiegen und der eigentliche Verursacher bekommt nur 25 % Mitschuld.

MfG aus Bremen 

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Wo genau liegt jetzt deine Frage? Davon abgesehen: Glaubst du wirklich, dass jemand sehenden Auges einfach mal voll drauf hält und den Crash in Kauf nimmt? Also von Versicherungsbetrügern mal abgesehen.

Ich bin mir sicher das es VTs gibt die einen Unfall billigend in Kauf nehmen um ihr "Recht" durchzusetzen. Ich bin mir sicher das sind nicht wenige.

Ich war sogar schon Zeuge vor Gericht eines solchen Falles.

In diesen Fall hat der Verursacher erst sinnlos lange gehupt bevor er die Bremse betätigt hat.

In Berlin sieht man es oft das VTs des Querverkehrs wild losrasen und dann im Auto den Hampel-und Hupkasper spielen, obwohl VTs auf der Kreuzung noch keine Möglichkeit hatten diese zu räumen. Als Beispiel für diesen Grund, sind Fußgänger die noch lange bei Rot über die Straße laufen, zu nennen.

Aber das war nicht die Frage des TE.

In solchen Fällen lässt sich aber mit Hilfe von Zeugen schnell ermitteln wer hier im Endeffekt den Unfall verursacht hat.

am 17. August 2012 um 13:02

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Die Polizei klärt keine Schuldfrage. Die nehmen lediglich den Sachverhalt auf und leiten ihn zur Klärung der Schuldfrage weiter. Was der Polizist Dir gegenüber geäußert hat, kann also lediglich seine persönliche Meinung gewesen sein...

... kann ich SO nicht stehen lassen. Bei dem (UNVERSCHULDETEN!!!!) Motorradunfall meines Sohnes, glaubte die Polizei der Unfallverursacherin (BLOND, JUNG 18 Jahre und Fahranfängerin! ZUdem im Wagen ihrer Tante unterwegs!) mehr, obwohl die Tatsachen eigentlich eindeutig waren. SIE hat das Moped mit der LINKEN Ecke(!!!) erwischt, weil sie abbiegen wollte und mein Sohn ihr entgegen kam. Logisch ... mein Sohn war zu schnell, was auch die Zeugen aus dem dritten Auto HINTER der Unfallverursacherin bezeugten! Nur, wie man VOR einer Ampel, vor der er erst halten musste und die erst noch auf GRÜN umspringt, zu schnell sein konnte ...

ICH war auch mal Schuld, weil mich ein LKW auf der Beschleunigungsspur gerammt hatte! Hinterher stellte sich heraus, dass der LKW Fahrer wohl telefoniert hatte.

Und noch eins ... Polizisten MÜSSEN auf ihrem Formulars einen (ANGEBLICH) Schuldigen benennen, auch wenn's hinterher anders ausschaut. Was daran nun persönlich ist ... können wir gerne ausdiskutieren. Bei meinem Sohn war's ja nun eindeutig!

Zu dem Eingangsthema würde ICH behaupten, dass der Gegenverkehr BEWUSST ins Auto gefahren ist. Heute Morgen habe ich sowas ähnliches erlebt. Kommt jemand von RECHTS ... und fährt VOR einem Vorfahrtberechtigten raus ... Der sollte eigentlich 30 fahren, weil vorgeschrieben ... Bremst aber NICHT und hupt statt dessen wie bekloppt und fährt dem Abbieger fast ins Heck ... Hallo???? Ich glaube, dass zu viele glauben, ein Recht auf Vorfahrt zu haben und das auch noch bestätigt wird, anstelle mal den gesunden Menschenverstand einzusetzen und eventuell kurz zu bremsen.

Im umgekehrten Falle würden sie das dann nämlich auch von ihrem Kontrahenten erwarten. Nur ist DAS DENN eine andere Baustelle, nösch?

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Die Polizei klärt keine Schuldfrage. Die nehmen lediglich den Sachverhalt auf und leiten ihn zur Klärung der Schuldfrage weiter. Was der Polizist Dir gegenüber geäußert hat, kann also lediglich seine persönliche Meinung gewesen sein...

Zum Unfall als solchen:

Hast Du Zeugen? Wenn Du nachweisen kannst, dass Du die Gegenfahrbahn gequert hast bevor der Gegenverkehr Grün bekommen hat, könntest Du durchaus mit einer Teilschuld davon kommen. Auch bei Grün darf man nur in die Kreuzung einfahren wenn man sich überzeugt hat, dass diese auch frei ist. Sonst könnte ich ja auch einfach draufhalten, wenn die Kreuzung z.B. im Berufsverkehr staubedingt noch nicht geräumt wurde und ich grün bekomme...

Wie kommt es denn dann, dass die Polizei auch Owig verteilt bei Unfällen ? Owig erhalten = Schuld

falsch, die OWI gibts für irgendein Fehlverhalten im Straßenverkehr und nicht für das "Verschulden" eines Unfalles.

am 17. August 2012 um 15:35

Nimm dir einen Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

falsch, die OWI gibts für irgendein Fehlverhalten im Straßenverkehr und nicht für das "Verschulden" eines Unfalles.

auch nicht ganz richtig.

Die Polizei bewertet die einzelnen Sachverhalte aus verkehrsrechtlicher Sicht.

Die Anzeigen gibt´s dann für das Fehlverhalten, das nach Meinung der Beamten zum Unfall geführt hat. Also in gewissem Maße schon für das Verschulden.

z.B.

Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kom- A - 3 120,00

menden Fahrzeugs. Es kam zum Unfall.

§ 8 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat;

§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Ob dies dann bestätigt und rechtskräftig wird, liegt am eventuellem Einspruch des Betroffenen und der anschließenden Entscheidung der Bussgeldstelle bzw. eines Gerichts.

Die genaue zivilrechtliche Beurteilung, sprich Schadenregulierung, obliegt dann ebenfalls anderen.

andyrx hat zu dem Thema Linksabbieger und rot im Gegenverkehr sogar einen Blog gestartet beim letzten Urteil

http://www.motor-talk.de/.../...man-nicht-immer-so-weiss-t4016538.html

(auch wenn ich das Thema später dann zum grünen Blechpfeilproblem geführt habe - das Grundproblem ist deutlich)

Moin,

 

aus meiner Sicht völlig egal, ich muß als Abbiger immer den Gegenverkehr berücksichtigen.

 

Und wenn ich zu langsam anfahre (und ich weiß das), dann kann ich nicht nachher den Gegenverkehr dafür haftbar machen.

 

Meine Meihnung.

 

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

falsch, die OWI gibts für irgendein Fehlverhalten im Straßenverkehr und nicht für das "Verschulden" eines Unfalles.

Du willst doch hier nicht behaupten, dass Fehlverhalten und Schuld in diesem Fall nicht das gleiche sind, oder ???

 

Achja, könnte auch so sein, Beispiel: Meine Frau raucht bei der Fahrt und ihr fällt die Zigarette runter. In meiner Angst,ein häßliches Loch in den Autositz zu bekommen, suche ich auch während der Fahrt nach der Zigarette. Plötzlich fahre ich auf ein PKW auf.

Fehlverhalten liegt bei mir, weil ich aufgefahren bin

Schuld liegt bei meiner Frau, weil sie die Zigarette hat fallen lassen.

oder andere Möglichkeit

durch mein Fehlverhalten kam es zu einen Unfall, es ist meine Schuld, ups hatte ich das schon nicht ober erwähnt.

Merkst Du etwas ?

am 18. August 2012 um 10:43

So könnte man auch Folgern, dass der Autohändler Schuld hat. ;)

Aber die Hauptschuld trägst immer noch du, weil du dich nicht konzentriert hast.

Zitat:

Original geschrieben von stef9580

So könnte man auch Folgern, dass der Autohändler Schuld hat. ;)

Aber die Hauptschuld trägst immer noch du, weil du dich nicht konzentriert hast.

Genau !!!

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