Auf Beschleunigungsstreifen wechseln und dort rechts überholen
Vor uns auf der Autobahn mit zwei Fahrstreifen in unserer Richtung ist gerade ein Autofahrer von der rechten Spur der Autobahn auf den Beschleunigungsstreifen einer Auffahrt gewechselt und hat dort einen Lkw rechts überholt. Auf der linken Spur hatte ein anderer Lkw den LKW auf der rechten Spur überholt, was dem Autofahrer wohl zu lange gedauert hat (er hatte kurz vorher hinter uns auch stark gedrängelt).
Gefühlt war das illegal. Aber ist es das wirklich und warum? Es war ein reiner Beschleunigungsstreifen, und kein kombinierter Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen.
179 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. März 2022 um 11:16:48 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. März 2022 um 10:49:14 Uhr:
1. warum überholen LKW generell regelwiedrig?
…weil towe96 von hinten kommt.
Nein, sondern wegen Paragraph 5 Abs. 2 StVO:
Die Geschwindigkeit des Überholers muss wesentlich über der des Überholten liegen, darf jedoch die höchstzulässige Geschwindigkeit und die Geschwindigkeit, bei der das Fahrzeug noch sicher beherrscht werden kann, nicht überschreiten, um einen möglichst kurzen Überholweg, eine möglichst kurze Überholzeit und damit letztlich das Verhindern einer Behinderung des Verkehrsflusses sicherzustellen. Solange dagegen nicht verstoßen wurde, kommt eine Sanktionierung nicht in Betracht (OLG Hamm, Beschl. v. 06.09.2007 – 3 Ss OWi 426/07). Wann ein erlaubtes Überholen vorliegt, ist Fallfrage. Von einem erlaubten Überholen mit „wesentlich höherer Geschwindigkeit“ ist etwa noch auszugehen, wenn die Geschwindigkeitsdifferenz mindestens 10 km/h beträgt bzw. wenn bei sogenannten „Elefantenrennen“, d.h. bei Überholvorgängen zwischen Lkws auf der Autobahn, der Überholvorgang nach maximal 45 s abgeschlossen ist (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.11.2009 – 1 SsRs 45/09)
Ein Lkw der mir 91 km/h einen anderen mir 90 km/h überholt (passiert andauernd) handelt rechtswidrig.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 4. März 2022 um 15:21:05 Uhr:
Zeichen 330.2 ist nicht in jedem Fall das Ende einer Autobahn.
Zeichen 330.2 steht dort, wo die Autobahn zu einer regulären Strasse (Bundesstrasse, Landstrasse, oder sogar Innerortsstrasse) wird... aber es steht nicht an Ausfahrten.Ich will dich jedoch nicht unwissend sterben lassen. Zeichen 333 zeigt ebenfalls das Ende der Autobahn an.
Nach StVO reicht sogar Zeichen 332 welches ... oh Wunder... vor Raststätten steht.
Du trägst ja ziemlich dick auf, auch was die Wortwahl betrifft. Dann sollte es wenigstens inhaltlich stimmen, was leider nicht der Fall ist. Selbstverständlich steht Zeichen 330.2 auch an Ausfahrten, i.d.R. aber erst nach dem Ausfahrt-Schild, weil die Ausfahrt selbst dann noch zur Autobahn gehört. Und mit den Zeichen 333 oder 332 wird eine Autobahn noch nicht beendet.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 4. März 2022 um 15:24:55 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. März 2022 um 11:16:48 Uhr:
…weil towe96 von hinten kommt.
Nein, sondern wegen Paragraph 5 Abs. 2 StVO:
Die Geschwindigkeit des Überholers muss wesentlich über der des Überholten liegen, darf jedoch die höchstzulässige Geschwindigkeit und die Geschwindigkeit, bei der das Fahrzeug noch sicher beherrscht werden kann, nicht überschreiten, um einen möglichst kurzen Überholweg, eine möglichst kurze Überholzeit und damit letztlich das Verhindern einer Behinderung des Verkehrsflusses sicherzustellen. Solange dagegen nicht verstoßen wurde, kommt eine Sanktionierung nicht in Betracht (OLG Hamm, Beschl. v. 06.09.2007 – 3 Ss OWi 426/07). Wann ein erlaubtes Überholen vorliegt, ist Fallfrage. Von einem erlaubten Überholen mit „wesentlich höherer Geschwindigkeit“ ist etwa noch auszugehen, wenn die Geschwindigkeitsdifferenz mindestens 10 km/h beträgt bzw. wenn bei sogenannten „Elefantenrennen“, d.h. bei Überholvorgängen zwischen Lkws auf der Autobahn, der Überholvorgang nach maximal 45 s abgeschlossen ist (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.11.2009 – 1 SsRs 45/09)
Ein Lkw der mir 91 km/h einen anderen mir 90 km/h überholt (passiert andauernd) handelt rechtswidrig.
Das hat nix, aber auch absolut nix mit LKW;s zu tun.
LKWs bekommen die Geschwindigkeitsdifferenzen die PKWs hinbekommen könnten, überhaupt nicht hin, selbst viele PKWs sind damit überfordert. Bei LKWs habe ich volles Verständnis dafür das sie mit wenig Differenz überholen, bei den Kilometern die sie zurücklegen macht es schon mächtig was aus, wenn sie den vollen LKW der an jeder Steigung fast stehen bleibt hinter sich lassen.
Rechtswidrig, wenn ich das schon lese, als wenn sich nur einer hier an geltendes Recht hält, die meisten haben hier für jede Regel eine Begründung warum man die nicht einhalten muss, bzw. warum andere bestimmte Regeln unbedingt einhalten müssen, in der Regel geht es da immer um den eigenen Vorteil und sei er noch so klein.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 4. März 2022 um 15:24:55 Uhr:
[...] d.h. bei Überholvorgängen zwischen Lkws auf der Autobahn, der Überholvorgang nach maximal 45 s abgeschlossen ist (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.11.2009 – 1 SsRs 45/09)Ein Lkw der mir 91 km/h einen anderen mir 90 km/h überholt (passiert andauernd) handelt rechtswidrig.
Mit etwas Sicherheit gerechnet bräuchte man in dem Fall für eine zu überholende Länge von 30 m (15 m Sattelzuglänge + etwas Sicherheitsabstand beim Wiedereinscheren) exakt 107 Sekunden bei einer Differenz von 1 km/h. Bei 3 km/h Differenz, was realistischer sein sollte, sind es demnach 36 Sekunden, also voll im grünen Bereich. Die Grenz-Differenzgeschwindigkeit liegt demnach bei 2,4 km/h, bei der die 45 Sekunden exakt eingehalten werden.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. März 2022 um 16:08:12 Uhr:
Rechtswidrig, wenn ich das schon lese, als wenn sich nur einer hier an geltendes Recht hält, die meisten haben hier für jede Regel eine Begründung warum man die nicht einhalten muss, bzw. warum andere bestimmte Regeln unbedingt einhalten müssen, in der Regel geht es da immer um den eigenen Vorteil und sei er noch so klein.
Rechtswidrigkeit kommt bei Personen mit verkümmerten sozialen Fähigkeiten halt nur dann zum Zuge, wenn ein anderer (vermeintlich) rechtswidrig handelt. Wenn derjenige selber das tut, z.B. durch rechts überholen über eine Einfädelungsspur, ist das hingegen vollständig ok.
Das liegt halt ganz einfach daran, dass die Regeln nur für die dumpfe Masse der gewöhnlichen Kraftfahrer gemacht sind. Der Verkehrsheld mit seinen überragenden fahrerischen Fähigkeiten steht da natürlich drüber.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 4. März 2022 um 15:09:50 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 4. März 2022 um 11:51:54 Uhr:
Du meinst also, dass das zu gefährlich ist über den Beschleunigungsstreifen zu überholen, als Nachweis das Video.Nun geht es in dem Video aber um das Abfahren von der Autobahn. Wenn man deiner Argumentation folgt, darf man also auch nicht von einer Autobahn runterfahren.
Und wenn am Ende des Beschleunigungsstreifens einer steht (den man dank des LKW nicht sofort sieht), der es nicht geschafft hat auf die AB aufzufahren? Das Ende sieht dann genauso aus, wie in dem Video, besonders, da man beim ansetzen zum Überholen meistens ja auch kurz vorher schon ordentlich "angast".
Ja natürlich, dass kann aber eben nicht nur auf dem Beschleunigungsstreifen passieren, sondern auch in anderen Verkehrssituation.
Natürlich ist ein Überholen über den Beschleunigungsstreifen problemlos möglich, denn, wenn man rechtzeitig nach rechts wechselt, kann man den Beschleunigungsstreifen und den nachfolgenden Pannenstreifen sehen. Weiterhin sieht man bei den meisten Auffahrten auch, ob gerade ein Fahrzeug auffahren möchte.
Also, wer dennoch risikoreich fährt, macht dies nicht nur beim Überholen über den Beschleunigungsstreifen, sondern auch in anderen Verkehrssituationen. Daher braucht man das nicht im Speziellen also dem Einzelfall diskutieren, sondern im Allgemeinen, also über das riskante Fahren mancher Autofahrer, denn die können eben überall durch ihre Fahrweise einen gefährlichen Unfall bauen.
Somit passt diese Diskussion nicht hier her und es bleiben zwei Punkte:
- Ist das Überholen über den Beschleunigungsstreifen erlaubt?
- Ist das Überholen über den Beschleunigungsstreifen sinnvoll?
Gruß
Uwe
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. März 2022 um 16:10:21 Uhr:
Mit etwas Sicherheit gerechnet bräuchte man in dem Fall für eine zu überholende Länge von 30 m (15 m Sattelzuglänge + etwas Sicherheitsabstand beim Wiedereinscheren) ...
Du hast den Sicherheitsabstand vor dem Ausscheren vergessen. Und da werden Gerichte natürlich die gesetzlichen Mindestforderungen berücksichtigen, auch wenn der Alltag anders aussieht. Der Lkw muss also mit mind. 50 m Abstand ausscheren, ebenfalls mit mind. 50 m Abstand einscheren, dazu die ca. 18 m Länge des überholten Lkw, dann kommt man auf 118 m. Und auf 425 Sekunden Überholdauer bei 1 km/h Differenz ...
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. März 2022 um 16:08:12 Uhr:
Zitat:
@Lattementa schrieb am 4. März 2022 um 15:24:55 Uhr:
Ein Lkw der mir 91 km/h einen anderen mir 90 km/h überholt (passiert andauernd) handelt rechtswidrig.Das hat nix, aber auch absolut nix mit LKW;s zu tun.
LKWs bekommen die Geschwindigkeitsdifferenzen die PKWs hinbekommen könnten, überhaupt nicht hin, selbst viele PKWs sind damit überfordert. Bei LKWs habe ich volles Verständnis dafür das sie mit wenig Differenz überholen, bei den Kilometern die sie zurücklegen macht es schon mächtig was aus, wenn sie den vollen LKW der an jeder Steigung fast stehen bleibt hinter sich lassen.
Das ändert nichts daran, dass LKWs auch mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit überholen müssen und die Geschwindigkeitsdifferenz wurde mal von einem Gericht auf 10 km/h festgesetzt.
Dennoch bin ich voll bei dir, denn ich habe auch volles Verständnis dafür, wenn ein LKW den anderen mit einer geringen höheren Geschwindigkeit überholt und ich warte geduldig. Nur wenn das Überholen nicht klappt oder ewig dauert, ist meine Geduld am Ende.
Gruß
Uwe
Wenn ich ein leistungsstarkes Fzg mein Eigen nenne ist es eine Leichtigkeit einen LKW auf dem Einfädelungsstreifen zu über holen. Dies kann ich auch gefahrlos tun weil ich vorher die Straßenverhältnisse erkunde. Rein technisch gesehen völlig unproblematisch.
Ach, ja. Machen würde ich dies nie. Über die Gesetzmäßigkeit habe ich mir niemals einen Kopf gemacht ( vermutlich die Gesetzgeber auch nicht).
Gruß
@wpp07
Ich sehe das exakt so wie du. Ob es erlaubt ist oder nicht, ist mir egal, ich mache es nicht. Die paar Minuten kann ich auch hinter dem LKW warten.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. März 2022 um 16:14:43 Uhr:
Rechtswidrigkeit kommt bei Personen mit verkümmerten sozialen Fähigkeiten halt nur dann zum Zuge, wenn ein anderer (vermeintlich) rechtswidrig handelt. Wenn derjenige selber das tut, z.B. durch rechts überholen über eine Einfädelungsspur, ist das hingegen vollständig ok.Das liegt halt ganz einfach daran, dass die Regeln nur für die dumpfe Masse der gewöhnlichen Kraftfahrer gemacht sind. Der Verkehrsheld mit seinen überragenden fahrerischen Fähigkeiten steht da natürlich drüber.
Es ist ganz einfach das für mich okay, was andere Leute in ihrem Alltag nicht behindert.
Somit finde ich auch "10 km/h zu wenig" viel disruptiver als "10 km/h zu viel".
Rechts vorbeirollen ist besser als auf der Mittelspur zu schleichen.
Über den Einfädelungsstreifen überholen besser als Elefantenrennen (hoffentlich gibt es bald vollautonome LKW).
Zitat:
@towe96 schrieb am 5. März 2022 um 01:11:30 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. März 2022 um 16:14:43 Uhr:
Rechtswidrigkeit kommt bei Personen mit verkümmerten sozialen Fähigkeiten halt nur dann zum Zuge, wenn ein anderer (vermeintlich) rechtswidrig handelt. Wenn derjenige selber das tut, z.B. durch rechts überholen über eine Einfädelungsspur, ist das hingegen vollständig ok.Das liegt halt ganz einfach daran, dass die Regeln nur für die dumpfe Masse der gewöhnlichen Kraftfahrer gemacht sind. Der Verkehrsheld mit seinen überragenden fahrerischen Fähigkeiten steht da natürlich drüber.
Es ist ganz einfach das für mich okay, was andere Leute in ihrem Alltag nicht behindert.
Somit finde ich auch "10 km/h zu wenig" viel disruptiver als "10 km/h zu viel".
Rechts vorbeirollen ist besser als auf der Mittelspur zu schleichen.
Über den Einfädelungsstreifen überholen besser als Elefantenrennen (hoffentlich gibt es bald vollautonome LKW).
Besser ist das sicher nicht,aber ich würde da auch keinen Gedanken dran verschwenden wenn ich sowas sehen würde.
Das einzige Problem ist das solche Leute sich auch anderweitig nicht an Regeln halten.
Die knallen dann auch 3 cm am Radfahrer vorbei um noch 1m vor ihm am Kreisverkehr anzukommen.
Und solange sich keiner beschwert oder etwas passiert dehnen die das immer weiter aus.
Und dann rappelst dann doch,ab und zu braucht jeder im Verkehr mal einen kleinen Dämpfer um sich manche Sachen doch abzugewöhnen.
Man muss nicht immer alles richtig machen,aber über den Beschleunigungsstreifen rechts zu überholen ist schon mehr als grenzwertig.
Da sehe ich 10-20 Km/h zu schnell auf der Bahn oder rechts an einem Mittelspurschleicher vorbei fahren schon entspannter.
Zitat:
Man muss nicht immer alles richtig machen,aber über den Beschleunigungsstreifen rechts zu überholen ist schon mehr als grenzwertig.
Da sehe ich 10-20 Km/h zu schnell auf der Bahn oder rechts an einem Mittelspurschleicher vorbei fahren schon entspannter.
Ich befinde aber Letzteres als gefährlicher. Denn da ist das Risiko, das jener, der überholt wird, in dem Moment einen Spurwechsel nach rechts macht, erheblich größer.
Ersteres halte ich für gefährlich, wenn man eine kombinierte Auf-, Abfahrspur dazu missbraucht.
Da halte ich es auch genauso unangebracht, wenn man auf solch einer Spur als Auffahrender an den Fahrzeugen auf der rechten Spur vorbeizieht.
Spassbremse 🙂. Auf der Beschleunigungspur gebe ich meistens Gas bis zum Bodenblech und suche eine passende Lücke auf der rechten Spur. Win- Win für alle und der Verkehrsfluss leidet nicht.