Auf Beschleunigungsstreifen wechseln und dort rechts überholen
Vor uns auf der Autobahn mit zwei Fahrstreifen in unserer Richtung ist gerade ein Autofahrer von der rechten Spur der Autobahn auf den Beschleunigungsstreifen einer Auffahrt gewechselt und hat dort einen Lkw rechts überholt. Auf der linken Spur hatte ein anderer Lkw den LKW auf der rechten Spur überholt, was dem Autofahrer wohl zu lange gedauert hat (er hatte kurz vorher hinter uns auch stark gedrängelt).
Gefühlt war das illegal. Aber ist es das wirklich und warum? Es war ein reiner Beschleunigungsstreifen, und kein kombinierter Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen.
179 Antworten
Nein, du hast das Thema dieses Threads verfehlt.
Es geht eben doch um das Überholen ansich. Und zwar rechts auf dem Beschleunigungsstreifen.
Auf dem Beschleunigungsstreifen darf man am Verkehr auf der rechten Spur vorbei fahren, damit sollte das Manöver aus dem Thread auch legal sein.
Dürfte man nicht von der rechten Spur auf den Beschleunigungsstreifen wechseln, müsste der Beschleunigungsstreifen mit VZ 296 markiert sein - ist er aber nicht.
Und solang es nicht endlich ein generelles Überholverbot für LKW (immer und überall, außer Traktoren / Fahrräder) gibt, nutze ich den Beschleunigungsstreifen auch gern dafür, wenn es sich gerade anbietet um ein ohnehin illegales Elefantenrennen zu umgehen.
Zitat:
@towe96 schrieb am 4. März 2022 um 07:39:34 Uhr:
Dürfte man nicht von der rechten Spur auf den Beschleunigungsstreifen wechseln, müsste der Beschleunigungsstreifen mit VZ 296 markiert sein - ist er aber nicht.
Schau dir die Streifen der Einfädelungs- und Abfahrstreifen nochmals genauer an....
Es sind "breite Streifen", diese gibt es nicht als "Doppelstreifen".
Mit den Breiten Leitlinien gehört jedoch die Einfädelungsspur nicht mehr zur Autobahn. Jetzt haben wir noch den Punkt, dass eine Autobahn nach StVO nur an Abfahrten verlassen werden darf, jedoch nicht an Einfädelungen; welche wie zuvor ausgeführt nicht mehr zur Autobahn gehören.
Ich bin mir nicht sicher, jedoch kann genau dies der Punkt sein, wodurch das Spurwechseln auf den Einfädelungsstreife verboten sein könnte. (Ich vermute nur, daher Konjunktiv!)
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Zitat:
@WeissNicht schrieb am 4. März 2022 um 08:20:34 Uhr:
Schau dir die Streifen der Einfädelungs- und Abfahrstreifen nochmals genauer an....
Es sind "breite Streifen", diese gibt es nicht als "Doppelstreifen".Mit den Breiten Leitlinien gehört jedoch die Einfädelungsspur nicht mehr zur Autobahn. Jetzt haben wir noch den Punkt, dass eine Autobahn nach StVO nur an Abfahrten verlassen werden darf, jedoch nicht an Einfädelungen; welche wie zuvor ausgeführt nicht mehr zur Autobahn gehören.
Ich bin mir nicht sicher, jedoch kann genau dies der Punkt sein, wodurch das Spurwechseln auf den Einfädelungsstreife verboten sein könnte. (Ich vermute nur, daher Konjunktiv!)
Die "breiten Streifen" (habe dafür aber keine VZ-Nummer gefunden) erlauben ja m.W. ohnehin ein Rechtsüberholen - wie bei manchen Autobahnkreuzen / "großen" Abfahrten der Fall (goo.gl/maps/tTvuGXT6TTjnFNzN8)
Zur Autobahn als solche sollte es aber ja dennoch zählen, die endet ja erst mit dem "Ende der Autobahn"-Zeichen VZ330.2.
Dürfte also eigentlich kein Grund sein, weswegen das verboten wäre.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 3. März 2022 um 21:25:49 Uhr:
Nein, du hast das Thema dieses Threads verfehlt.Es geht eben doch um das Überholen ansich. Und zwar rechts auf dem Beschleunigungsstreifen.
Du hast anscheinend die aus dem Posting des Videos resultierende Diskussion nicht verfolgt.
In manchen Ländern gibt es ja bei den Einfädelspuren die Markierung "durchgezogene Linie neben gestrichelter Linie". Das wäre vielleicht auch hier sinnvoll. Ich habe auch schon versehentlich auf eine Einfädelspur gewechselt, weil diese kurz vor einer Anfahrt war, an der ich abfahren wollte und die Beschilderung so war, dass ich dachte, dass es sich um eine kombinierte Ein- und Ausfädelspur handelte. Es war an der A2 Dortmund Richtung Berlin, Einfädelspur des Rastplatzes Varrelheide Ost und Ausfädelspur der Ausfahrt Hannover-Lahe. Hier befinden sich die 300- und 200-Meter-Baken für die Ausfahrt noch neben der Einfädelspur.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 4. März 2022 um 08:20:34 Uhr:
Ich bin mir nicht sicher, jedoch kann genau dies der Punkt sein, wodurch das Spurwechseln auf den Einfädelungsstreife verboten sein könnte. (Ich vermute nur, daher Konjunktiv!)
Ich finde es erbärmlich, dass manch einer ( @towe96 und andere) hier irgendwelche fadenscheinigen Ausflüchte für ein Verhalten anführen, dass normal sozialisierte Menschen auf Basis des gesunden Menschenverstandes niemals an den Tag legen würden. Solche Kandidaten sorgen dafür, dass alles haarklein geregelt werden muss und sind dann die ersten, die sich dann über die Deutsche Regelungswut beschweren. Dabei sind die es selber, die diesen Vorschriftenwust erst nötig machen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. März 2022 um 10:36:17 Uhr:
Ich finde es erbärmlich, dass manch einer ( @towe96 und andere) hier irgendwelche fadenscheinigen Ausflüchte für ein Verhalten anführen, dass normal sozialisierte Menschen auf Basis des gesunden Menschenverstandes niemals an den Tag legen würden. Solche Kandidaten sorgen dafür, dass alles haarklein geregelt werden muss und sind dann die ersten, die sich dann über die Deutsche Regelungswut beschweren. Dabei sind die es selber, die diesen Vorschriftenwust erst nötig machen.
Was spricht denn nach deinem """gesunden""" Menschenverstand gegen das Überholen über den Beschleunigungsstreifen, wenn LKW-Fahrer regelwidrig überholen?
Und warum *muss* deswegen alles reguliert werden?
Zitat:
@towe96 schrieb am 4. März 2022 um 10:40:33 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. März 2022 um 10:36:17 Uhr:
Ich finde es erbärmlich, dass manch einer ( @towe96 und andere) hier irgendwelche fadenscheinigen Ausflüchte für ein Verhalten anführen, dass normal sozialisierte Menschen auf Basis des gesunden Menschenverstandes niemals an den Tag legen würden. Solche Kandidaten sorgen dafür, dass alles haarklein geregelt werden muss und sind dann die ersten, die sich dann über die Deutsche Regelungswut beschweren. Dabei sind die es selber, die diesen Vorschriftenwust erst nötig machen.Was spricht denn nach deinem """gesunden""" Menschenverstand gegen das Überholen über den Beschleunigungsstreifen, wenn LKW-Fahrer regelwidrig überholen?
Und warum *muss* deswegen alles reguliert werden?
Das ist oben schon ausreichend breitgetreten worden. Und:
1. warum überholen LKW generell regelwiedrig?
2. selbst wenn, rechtfertigt ein Unrecht ein anderes noch lange nicht.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. März 2022 um 10:49:14 Uhr:
Das ist oben schon ausreichend breitgetreten worden. Und:1. warum überholen LKW generell regelwiedrig?
2. selbst wenn, rechtfertigt ein Unrecht ein anderes noch lange nicht.
Aber mit einem vollkommen anderen Sachverhalt im Video. Durch das Überholen auf dem Beschleunigungsstreifen wird niemand gefährdet oder belästigt.
Zu 1.) StVO §5(2) - da gibt es ja auch Urteile drüber. 80€ und ein Punkt laut Bußgeldkatalog, aber es wird praktisch nie kontrolliert.
Zu 2.) Vermutlich ist es eben kein Unrecht.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. März 2022 um 10:49:14 Uhr:
1. warum überholen LKW generell regelwiedrig?
…weil towe96 von hinten kommt.
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 4. März 2022 um 09:53:37 Uhr:
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 3. März 2022 um 21:25:49 Uhr:
Nein, du hast das Thema dieses Threads verfehlt.Es geht eben doch um das Überholen ansich. Und zwar rechts auf dem Beschleunigungsstreifen.
Du hast anscheinend die aus dem Posting des Videos resultierende Diskussion nicht verfolgt.
Du meinst also, dass das zu gefährlich ist über den Beschleunigungsstreifen zu überholen, als Nachweis das Video.
Nun geht es in dem Video aber um das Abfahren von der Autobahn. Wenn man deiner Argumentation folgt, darf man also auch nicht von einer Autobahn runterfahren.
Gruß
Uwe
Zitat:
@towe96 schrieb am 4. März 2022 um 08:32:53 Uhr:
Die "breiten Streifen" (habe dafür aber keine VZ-Nummer gefunden) erlauben ja m.W. ohnehin ein Rechtsüberholen - wie bei manchen Autobahnkreuzen / "großen" Abfahrten der Fall (goo.gl/maps/tTvuGXT6TTjnFNzN8)
Da liegt dein Wissen falsch.
Es darf bei den Breiten Streifen nur auf dem Einfädelungsstreifen rechts schneller gefahren werden als links... auf Abfahrtsstreifen nicht. Siehe §7a StVO. Auf den Abfahrstreifen erst sobald die Breite Markierung in eine durchgezogene Linie übergeht.
Und nein, der Einfädelstreifen gehört nicht zur Fahrspur. Die Fahrspur darf nur an Ausfahrten verlassen werden. Siehe § 18 StVO. Daher vermute ich, das NICHT auf den Beschleunigungsstreifen gewechselt werden darf.
Zitat:
@towe96 schrieb am 4. März 2022 um 10:40:33 Uhr:
Was spricht denn nach deinem """gesunden""" Menschenverstand gegen das Überholen über den Beschleunigungsstreifen, wenn LKW-Fahrer regelwidrig überholen?
Weil aus Unrecht im Unrecht kein Recht wird (Rechtsgrundsatz)
Zitat:
@towe96 schrieb am 4. März 2022 um 11:16:03 Uhr:
Durch das Überholen auf dem Beschleunigungsstreifen wird niemand gefährdet oder belästigt.
Das ist deine Meinung.
Nun stelle dir vor, ich fahre gerade auf die Autobahn auf (bin noch in der Kurve, deshalb siehst du mich nicht) und weil ich es kann beschleunige ich auf 200km/h. Dann kommst du von links vor meinen Kühler geschossen.... erstens belästigst du mich und andere Auffahrende und zweitens liegt eine Gefähdung vor, da niemand, der bei klarem Verstand ist, damit rechnet, dass jemand den Einfädelungsstreifen zum Überholen nutzt.
Noch eine Sicht der Dinge: Ja, man darf auf dem Beschleunigungsstreifen rechts schneller als Links fahren. Dies ist ausdrücklich KEIN Überholen, da zum Überholen ein Spurwechsel notwendig ist. Liegt ein Spurwechsel vor ist es kein "rechts schneller als Links" mehr, sondern ein auf Autobahnen verbotenes Überholen.
Bitte selbst den Unterschied der formalen Formulierungen "rechts schneller als links" und "Überholen" recherchieren.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. März 2022 um 10:36:17 Uhr:
Ich finde es erbärmlich, dass manch einer ( @towe96 und andere) hier irgendwelche fadenscheinigen Ausflüchte für ein Verhalten anführen, dass normal sozialisierte Menschen auf Basis des gesunden Menschenverstandes niemals an den Tag legen würden.
Leider kann ich dafür nur ein einzelnes Danke verteilen.