Auf BAB liegengeblieben. Fragen zum Abschleppen
hallo Kollege.... eine frage
hat jemand anhung von aschleppen ...?
und zwar liegengeblieben auto von Autobahn mit Abschleppwagen oder autotransportanhänger als privat holen ? oder brauche ich einer Sondergenehmigung ?
gibst da einer link mit entsprechendes Infos bzw Regelung ?
danke an alle
Beste Antwort im Thema
In der Regel wird ein Fahrzeug ja abgeschleppt weil der Motor nicht mehr läuft.
37 Antworten
Die waren beteiligt, da denen das Fahrzeug gehörte, die aber mit meinem hinterher gefahren sind. Die sind ja auch sofort hinter die Leitplanke und ich habe eben fix die Batterie gewechselt. Hat ca. 3 Minuten gedauert, wenn überhaupt.
Wenn es so schnell geht geht es in Ordnung, meinte halt mehr die Fraktion die ganze Reparaturen auf der AB durchführt
Zitat:
@Schubbie schrieb am 20. Dezember 2019 um 13:35:19 Uhr:
Ich habe damals von einem Rastplatz meinen Vectra A mit einem Corsa A getrailert (ja, sah witzig aus und ist nicht erlaubt, ich bin auch langsam gefahren). Auf einem Rastplatz kann man ihn Ruhe den Trailer für entsprechende Stützlast ausbalancieren und das Fahrzeug sichern.
Ich habe mal auf dem Standstreifen eine Batterie gewechselt. Da ich schon sowas befürchtet habe, hatte ich schon eine mit Werkzeug parat gelegt (Auto hatte eine leere Batterie bei Abholung, aber Batterielampe leuchtete nicht, daher bestand Hoffnung mit voller Batterie nach Hause zu kommen).
Die Anzeichen, dass die Batterie schlapp machen wird machten sich natürlich direkt nach einer Ausfahrt bemerkbar und ich kam in Sichtweite der nächsten Ausfahrt auf dem Standstreifen zum stehen. Dem zweiten Fahrzeug sagte ich dann, dass die 50m hinter mir auf dem Standstreifen anhalten sollen und alle hinter die Leitplanke gehen sollen. Ich wechselte dann schnell die Batterie, was echt nicht lange gedauert hat. Es waren auch nur 120 erlaubt. Aber freiwillig nochmals sowas machen möchte ich nicht. Da wir dann noch durch Hamburg hätten müssen und nun ja schon 150km geschafft waren, holte ich dann doch lieber einen Trailer nach.
Wenn ich nun daran denke, dass ich unter den Umständen einen Trailer ausbalancieren soll und dann noch das Fahrzeug sichern muss, was um einiges länger als ein vorbereiteter Batteriewechsel dauert und man kein zweites Fahrzeug dahinter hat (Polizei sollte man sich zur Absicherung vielleicht hinzu holen, falls man auf dem Standstreifen überhaupt selbst verladen darf), um es etwas sicherer zu machen, dann möchte ich diese Erfahrung möglichst nicht machen. Da macht der Ungeübte sicherlich zu schnell mal einen Schritt zu viel nach hinten beim Verzurren.
Ich denke, dass Privatleute auf der Autobahn nur Abschleppen dürfen, dies bis zur nächsten Ausfahrt. Professionelle Abschleppunternehmen dürfen auch aufladen.
Früher konnte man einfach das Seil einhaken. Heute muss man teils suchen, wie man Kappen oder Verkleidungen demontiert, um dann erst noch die Öse, die man eventuell im Kofferraum suchen muss, zu montieren. Ob man das alles auf der Autobahn machen will, vor allem, wenn der Kofferraum voll ist, dürfte auch fraglich sein.
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Nach fünf Tagen wird das Auto wahrscheinlich von der Autobahn verschwunden sein.
Der Meister kann ja mal ein feedback geben was er nun gemacht hatte von den verschiedenen Möglichkeiten.
@freewindqlb ...selbstverständlich darfste auch als Privater ein Pannen- / Unfallfahrzeug verladen. Wir als Baufirma haben für unsere Firmenfahrzeuge eine Werkstatt mit einem PKW-Trailer... damit wurde schon so manches Pannenfahrzeuge auch von Autobahnen gesammelt - einzig entscheidend ist dabei der Zeitfaktor.
Bei einem Unfall mit einem Anhängergespann vor 2 Jahren -Anhänger Totalschaden, VW-Bus nicht mehr fahrbereit beschädigt-, da hätte uns die Polizei sogar die Möglichkeit gegeben den Schrott mit einem unserer Kan-LKW selbst zu bergen.. z.B. klick oder klick.
Scheiterte nur am Zeitfaktor, da alle geeigneten Kran-LKWs entweder zu weit weg waren bzw. einer in der Nähe hätte erst abladen müssen... hätte zu lange gedauert, daher hab ich gesagt, sie sollen den örtlichen Abschlepper abräumen lassen.
Ein Unfall oder eine Panne ist eine Ausnahme- / Notsituation. Bei dem Bürokratie-Zirkus, der da so aufgeführt wird frage ich mich echt allen Ernstes, ob man in D (und Ländern, wo es ähnlich läuft) noch alle Latten am Zaun hat.
In so einer Situation fragt man nicht was irgendwie erlaubt oder nicht zulässig sein könnte... für normal würde ich da halten jedes Mittel zu nutzen, das irgendwie funktioniert um den Schrott / ein Pannenfahrzeug und damit die Gefahrensituation möglichst schnell von der Bahn zu schaffen.
Klar, die Unverschämtheiten einiger führen inzwischen dazu, dass aus jedem liegen gebliebenen Kleinstwagen ein "Absicherungs- und Bergunsprojekt" gemacht wird, dass den Verkehr über Stunden beeinträchtig und massive Kosten verursacht.
Heute rollt erstmal die Polizei ran sichert ab, dazu dann vielleicht noch irgendwelche Absicherungsfahrzeuge des Autobahnbetriebsdienstes. Gleichzeitig noch ADAC, usw. der erstmal guckt und letztendlich doch kapituliert und nen Abschlepper mit "1-2 Stunden" Anfahrt odert.
Es gab auch mal Zeiten, da hat einfach das nächste geeignete Fahrzeug das Pannenfahrzeug zügig an den Haken genommen und zur nächsten gesicherten Abstellfläche -Parkplatz, Rasthof, Ausfahrt, Ausfahrt des Autobahnbetriebsdienstes, etc.- abgeschleppt.
Ich würde z.B. in die StVO schreiben, dass die Polizei so ein Fahrzeug auch selbst aus einer Gefahrensituation zur nächsten geeigneten Abstellfläche abschleppen darf oder entsprechende Maßnahmen anordnen darf... z.B. dass Feuerwehr, Autobahnbetriebsdienst, Bundeswehr oder auch ein geeignetes privates Fahrzeug ein Pannenfahrzeug abschleppt.
Und jetzt wirds wichtig -das ist nämlich heutzutage das Hemmnis, warum der pragmatische sinvolle Weg nicht beschritten wird-, ohne dass der Fahrzeugbesitzer hinterher irgendwelchen Schadensersatzforderungen ankommen kann d.h. Schadensersatz für Schäden am Pannen- / Unfallfahrzeug ist generell ausgeschlossen.
Selbst einen LKW muß man nicht als tödliches Hindernis abstellen... bei den meisten Pannen wäre es kein Problem mit dem angeschlagenen Fahrzeug noch von der Bahn zu fahren... ggf. kann man z.B. auch mit einem geplatzen Reifen auf dem Standstreifen im Schrittempo noch die nächste Ausfahrt, etc. erreichen.
Und auch einen nicht mehr aus eigener Kraft fahrbereiten LKW bekommt man ggf. mit einem "Kieslaster und Schleppstange" (haben viele eine unter der Kipperbrücke bzw. manche auch ein Stahlseil um sich selbst auf einer Baustelle oder Deponie, etc. rausziehen zu lassen) weg... so lange der Motor noch läuft -also bei Getriebe, Kupplungsschäden- oder wenn der Zug noch genügend Luft hat bzw. zufälligerweise das Werkzeug vorhanden ist um die Federspeicher raus zu drehen - in letzterem Fall aber nur noch mit Schleppstange.
Kardanwelle kann für wenige Kilometer auch drin bleiben...
Wurde ja schon einiges genannt. Bis zur nächsten Ausfahrt, Zündung und Warnblinker an, erhöhte Lenk und Bremskräfte, Seil auf Spannung halten.
Hatte auch schon mal 60 Km auf der AB abgeschleppt (Ausrede wäre dann: "gerade angehängt"😉, suchen der (nicht vorhandenen) Abschleppöse, gerissenes Seil, Zündung nicht eingeschaltet (das gezogene Auto wollte woanders hin, als das ziehende), sich leerende Batterie (keine Beleuchtung/Warnblinker mehr) bis zum Anschiß, wegen angeblich, nicht vorhandenen Führerschein, der dafür nötig wäre.😠 Na ja, waren auch schon einige abgeschleppte Fahrzeuge.
Mit meinem "Lieblingsabschleppwagen" hätte mich es so oder so nicht interessiert, ob Autobahn. Die Hauptsache meine liegengebliebene Kundschaft (wenn ich die nicht vor Ort reparieren konnte) wegschleppen. Waren dann Fahrzeuge von Y - Reisen, die auf dem Weg von, oder zum Abenteuerurlaub liegengeblieben sind. Konnte schon mal 100 Km werden. Allerdings mit angehobener Achse, mit Dreieckslenker zum Kranfahrzeug verbunden, so daß keiner drinsitzen mußte. Der in der Mitte, natürlich im BW Blaumann, bin ich.