Audio 50 APS vs. COMMAND
Ist das Audio 50 APS aus der C-Klasse nach dem Facelift das selbe, wie in der neuen E-Klasse? d.h. hat es einen kleinen Blau-weißen Bildschirm?
Was kann Command, was das 50 APS nicht kann, denn der Preisunterschied ist gewaltig, finde ich.
Danke für eure Antworten
19 Antworten
Ist schon etwas älter...
"Navis sind jetzt steuerpflichtig
Wer das Glück hat, einen Dienstwagen auch privat nutzen zu können, muss für dieses Privileg Steuern zahlen: Ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises setzt das Finanzamt monatlich pauschal als geldwerten Vorteil an. Lange Zeit war es strittig, welche Sonderausstattungen im Fahrzeug ebenso als geldwerter Vorteil der Besteuerung unterworfen sind. Ein Autotelefon ist es zum Beispiel nicht, ein Navigationssystem schon.
Eine Verfügung der Oberfinanzdirektion
Das haben jetzt die Lohnsteuerreferenten des Bundes und der Länder nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Berlin zur Besteuerung von Navigationssystemen beschlossen. (Aktenzeichen: OFD Berlin: St 174-S2334-21/02)
Damit schlägt also die Anschaffung eines Navigationssystems steuerlich voll zu Buche, wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt wird.
Navi - kein Telekommunikationsgerät
Obwohl viele Navis mit Telefonen oder Faxgeräten kombiniert sind und über Funk die aktuelle Verkehrslage abfragen, könnten sie eigentlich teilweise als "Telekommunikationsgeräte" wie Autotelefone bewertet werden. Dies verneint die Finanzverwaltung. Sogar die Möglichkeit der Freistellung eines Teils der Anschaffungskosten hält sie für ausgeschlossen und will den Einbau von Navigationsgeräten in vollem Umfang zur Sonderausstattung zählen. Selbst eine Aufteilung des Anschaffungspreises lehnt die Finanzverwaltung ab.
Die Folge: Der steuerpflichtige Wert der Sonderausstattung wird ab sofort bei der Ein-Prozent-Regelung ohne Abschlag um den Wert des Navigationssystems erhöht.
[Autopnet Newsletter KW 40 vom 03.10.2002]"
Ja, dass Steuerrecht ist schnellebig.
Lt. uns. Steuerberaters ist es ab ca. Sep. 2004 anders geregelt. Telefon und Navi (nicht das Radio!) sind von der Besteuerung befreit.
Bevor sich so mancher denkt wie preiswert wir fahren, zu den 1% vom Bruttolistenanschaffungswert (inkl. MwSt.) kommen noch 0,03% pro gefahrener KM (einfach) zur Arbeitsstätte. (z.B. 40.000 Euro, 30 km einfacher Weg zur Arbeit macht 360 Euro zu den 400 Euro von der 1% Regel).
Äh, ist trotzdem nett! :-)
Zitat:
Original geschrieben von MBSchwuppdich
Ja, dass Steuerrecht ist schnellebig.
Wäre zumindest schön, wenn man sich irgendwann mal entscheiden könnte...
Ich weiß schon, warum ich freiwillig ein Fahrtenbuch führe.
An das Comand kann man ein TV-Modul anschließen..
LG
TVogel
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Zitat:
Original geschrieben von tvogel
An das Comand kann man ein TV-Modul anschließen..
.... was nur auf den ersten Blick ein Vorteil ist. Solange es in Deutschland noch ein wildes Durcheinander von analogem und digitalem TV gibt, sind die Empfangsmöglichkeiten stark eingeschränkt.