Audi Werksdienstwagen - Ersthalter Enterprise Autovermietung?
Guten Tag liebe Community,
ich habe mir bei einem Audi Händler einen A3 Sportback ins Auge gefasst und bestellt. Er war als Werksdienstwagen ausgewiesen.
Heute habe ich den KFZ-Brief bekommen und schäume fast vor Wut ... als Ersthalter steht da "Enterprise Autovermietung Deutschland Gmbh".
Kann mir bitte jemand sagen, wie das in den "Bild" eines Werksdienstwagens passen soll? Liege ich richtig, wenn ich davon ausgehe, dass diesen Wagen x beliegige Personen gefahren sind?
Kann ich den Kaufvertrag nun widerrufen wegen Irreführung?
Ich bin echt sauer. Der Wagen wurde als Werksdienstwagen mit der Audi Gebrauchtwagen Plus Garantie eingestellt.
Vielen Dank vorab!
Beste Antwort im Thema
Enterprise ist der feste Mietwagenpartner von Audi bei den großen Audizentren.
Jeder Werkstattersatzwagen, den man bekommt, erhält man nicht von Audi, sondern von Enterprise.
Egal also, ob ich mir einen Vorführer zu einer Probefahrt, einen Mietwagen für den Urlaub oder eben einen Tauschwagen wegen Werkstattaufenthalt bei einem Audizentrum hole, die laufen ALLE über Enterprise. Somit sind deren Werksdienstwagen zwangsläufig vorher als "Selbstfahrervermietfahrzeug" zugelassen, da das AZ selber keine auf sich direkt zugelassenen Fahrzeuge hat.
Und wo genau liegt jetzt eigentlich das Problem? Der normale Werksdienstwagen wird auch von Hinz und Kunz gefahren, oftmals nur von einem Werkstor bis zum nächsten. Was genau ist daran jetzt besser?
29 Antworten
Weil der 1. Eigentümer eine Autovermietung war. Beim Weiterverkauf wird dieser makel eines" Mietwagens" einen geringeren Wiederverkaufswert erzielen als ein Fahrzeug ohne Mietwagen makel.
Den von uns als 'Das Welt Auto' gekauften VW steht direkt die Volkswagen AG als Name im Fahrzeugbrief. Schon interessant, das Audi das anders regelt. Das Argument mit dem Weiterverkauf ist auch nicht von der Hand zu weisen.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 17. Juni 2015 um 20:21:12 Uhr:
Weil der 1. Eigentümer eine Autovermietung war. Beim Weiterverkauf wird dieser makel eines" Mietwagens" einen geringeren Wiederverkaufswert erzielen als ein Fahrzeug ohne Mietwagen makel.
Dass der erste Halter eine Firma war die u.a. auch Mietwagen anbietet heißt nicht dass der Wagen auch ein üblicher Mietwagen war den Hinz und Kunz gefahren haben. Es ist nicht unüblich das es formal auch Fahrzeuge mit Langzeitmietverträgen waren die nur an einen Fahrer abgegeben wurden oder die Mietwagenfirma das Flottenmanagement übernommen hat.
Statt gleich über Wandlung oder ähnliches Nachzudenken sollte man IMHO erst mal anfragen was mit dem Fahrzeug vorher war und das schriftlich bekommen damit man das auch beim späteren Weiterverkauf angeben kann.
Wobei ich das Problem das Leute mit Mietwagen haben nicht verstehe, in den meisten Firmen fährt Hinz und Kunz mit der Firmenklitsche, Privat wird ein Auto auch oft von zig Familienmitgliedern gefahren, wie die Vorbesitzer mit dem Fahrzeug umgegangen sind weiß man bei keinem Gebrauchtwagen.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 17. Juni 2015 um 13:36:51 Uhr:
Für mich ist das ein Fahrzeug welches ein Mitarbeiter von Audi selbst als Dienstwagen gefahren hat.Zitat:
@Matsches schrieb am 17. Juni 2015 um 11:34:17 Uhr:
Was ist denn für dich ein "Audi Werksdienstwagen"?
genau die würde ich noch weniger kaufen wollen.... Wer je gesehen hat, in welch verhurtem Zustand die Autos der "Dienstwagenberechtigten" zurückgegeben werden, leckt sich nach einem ex-Mietwagen alle 10 Finger.
Aber wahrscheinlich verwechselst du "Dienstwagen" mit Leasingautos der Mitarbeiter (früher "Jahreswagen" genannt)
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Zitat:
@.Elbkind. schrieb am 17. Juni 2015 um 21:45:19 Uhr:
Den von uns als 'Das Welt Auto' gekauften VW steht direkt die Volkswagen AG als Name im Fahrzeugbrief. Schon interessant, das Audi das anders regelt. Das Argument mit dem Weiterverkauf ist auch nicht von der Hand zu weisen.
in diesem Fall hat ein Werksangehöriger (oder VW-Rentner) das Auto als "Jahreswagen" gefahren, d.h. im Mitarbeiter-Leasing für 6 oder 9 Monate. Erkennt man am Kennzeichen wie z.B. "WOB - X 3456".
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 17. Juni 2015 um 20:21:12 Uhr:
Weil der 1. Eigentümer eine Autovermietung war. Beim Weiterverkauf wird dieser makel eines" Mietwagens" einen geringeren Wiederverkaufswert erzielen als ein Fahrzeug ohne Mietwagen makel.
Wenn einen das stört, dan sollte man aus Privathand kaufen oder gleich neu, denn das ist nun eben das Pech des Käufers.
Ist ja nicht so, als das man das nicht im Vorfeld mit einem Blick in den "Brief" hätte abklären können.
Der Großteil der verkauften Jungwagen war zuvor auf Leasinggesellschaften oder Firmen zugelassen, der übliche private Neuwagenkäufer verkauft seine Fahrzeuge im Normalfall nämlich nicht nach ein paar Monaten wieder.
Ist eben so, dafür sind sie dann eben entsprechend billiger als Neuwagen (geschenkt gibt’s nämlich selten etwas).
Zum anderen sagt die Tatsache, dass eine Leasing- oder Mietwagenfirma als Erstbesitzer eingetragen ist nichts über die Nutzung des Fahrzeugs aus (würde übrigens auch nicht der Fall sein, wäre das Werk direkt eingetrgen).
Das Argument "das war ja mal ein Mietwagen" kann man durchaus entkräften, wenn man entsprechende Unterlagen (z.B. den alten Kaufvertrag) später vorlegt.
Im übrigen: Würdest Du zurückgegebene "echte" Dienstwagen 4 Wochen bevor sie glänzend am Händlerhof stehen sehen können, Du würdest nicht glauben dass das die gleichen Auto sind.
Dellen, Kratzer, vergammelte Innenräume, nicht durchgeführte Wartungen.
Ist dem Nutzer egal, zahlt eh die Firma.
"Verwahrlost" ist da oft noch ein Euphemismus.
Zitat:
@.Elbkind. schrieb am 17. Juni 2015 um 21:45:19 Uhr:
Den von uns als 'Das Welt Auto' gekauften VW steht direkt die Volkswagen AG als Name im Fahrzeugbrief. Schon interessant, das Audi das anders regelt.
Nicht immer. Es gibt sicher auch Fahrzeuge, die direkt auf die Audi AG zugelassen sind (vermutlich vorzugsweise die Fahrzeuge der Mitarbeiter aus Ingolstadt). Jedoch die großen Audi-Autohäuser (z.B. Audi-Zentrum Frankfurt/Main) arbeiten mit Enterprise zusammen.
das würde ich auch gern wissen, da ich aktuell auch das gleiche Problem habe.
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 19. Juni 2015 um 12:24:43 Uhr:
..und, wie hat sich der TE nu entschieden, was macht er ?Grüße
Zitat:
@je-bi schrieb am 28. November 2018 um 20:41:17 Uhr:
das würde ich auch gern wissen, da ich aktuell auch das gleiche Problem habe.
Zitat:
@je-bi schrieb am 28. November 2018 um 20:41:17 Uhr:
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 19. Juni 2015 um 12:24:43 Uhr:
..und, wie hat sich der TE nu entschieden, was macht er ?Grüße
..wie das gleische ?
Du hast einen "Dienstwagen" gekauft von "Firma" xy, der aber auf die Mietwagenfirma
zugelassen war ?
Was sagt denn der Verkäufer dazu ?
Evtl. war das Fahrzeug tatäschlich für die Firma angeschafft worden, allerdings
wurde er von "EnterprisE" angemietet.
Ist halt eine ander Art von "Leasing"..
Grüße
Sehr viele Werksdienstwagen dienen als Vorführwagen für Probefahrten. Ob bei Probefahrten „ordentlicher“ gefahren wird als mit einem Mietwagen, lässt sich zumindest anzweifeln.
Einige Autos von meinem Arbeitgeber sind auch von Enterprise
Meist PKW und kleine Busse nur für den Personentransporte und aktuelle Modelle,die oft getauscht werden
Mittlerweile bekommen sie nicht mal mehr nen Aufkleber von uns