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Audi Werksdienstwagen - Ersthalter Enterprise Autovermietung?

Audi
Themenstarteram 16. Juni 2015 um 17:01

Guten Tag liebe Community,

ich habe mir bei einem Audi Händler einen A3 Sportback ins Auge gefasst und bestellt. Er war als Werksdienstwagen ausgewiesen.

Heute habe ich den KFZ-Brief bekommen und schäume fast vor Wut ... als Ersthalter steht da "Enterprise Autovermietung Deutschland Gmbh".

Kann mir bitte jemand sagen, wie das in den "Bild" eines Werksdienstwagens passen soll? Liege ich richtig, wenn ich davon ausgehe, dass diesen Wagen x beliegige Personen gefahren sind?

Kann ich den Kaufvertrag nun widerrufen wegen Irreführung?

Ich bin echt sauer. Der Wagen wurde als Werksdienstwagen mit der Audi Gebrauchtwagen Plus Garantie eingestellt.

Vielen Dank vorab!

Beste Antwort im Thema

Enterprise ist der feste Mietwagenpartner von Audi bei den großen Audizentren.

Jeder Werkstattersatzwagen, den man bekommt, erhält man nicht von Audi, sondern von Enterprise.

Egal also, ob ich mir einen Vorführer zu einer Probefahrt, einen Mietwagen für den Urlaub oder eben einen Tauschwagen wegen Werkstattaufenthalt bei einem Audizentrum hole, die laufen ALLE über Enterprise. Somit sind deren Werksdienstwagen zwangsläufig vorher als "Selbstfahrervermietfahrzeug" zugelassen, da das AZ selber keine auf sich direkt zugelassenen Fahrzeuge hat.

Und wo genau liegt jetzt eigentlich das Problem? Der normale Werksdienstwagen wird auch von Hinz und Kunz gefahren, oftmals nur von einem Werkstor bis zum nächsten. Was genau ist daran jetzt besser?

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Eine schnelle Google-Suche findet einschlägige Urteile die sowas in die Richtung als Irreführung beurteilen. Bei den Urteilen die ich gefunden habe, ging es allerdings um Werbung für den Wagen. Inwieweit eine Autovermietung dazuzählt, kann ich nicht beurteilen. Klingt aber komisch.

http://www.aufrecht.de/.../...eil-vom-20-juli-2010-az-i-4-u-10110.html

https://www.wbs-law.de/.../

http://...lt-verkehrsrecht-berlin.de/.../

Entscheidend wird aber sein, was in deinem Kaufvertrag steht. Wenn das da auch falsch drinsteht, dürftest du beste Chancen haben, vom Vertrag zurückzutreten.

http://www.anwalt.de/.../...esitzer-muessen-genannt-werden_035673.html

Ich bin kein Anwalt und das ist keine Rechtsberatung :)

Themenstarteram 16. Juni 2015 um 17:25

Im Kaufvertrag steht "Wagen wurde lt. Vorbesitzer als Werksdienstwagen Audi genutzt"

Zum Thema verschwiegene Mietwageneigenschaft: Die meisten Urteile sehen es als Sachmangel. Ob das zu einem Abschlag oder Rücktritt führt, hängt scheinbar meistens davon ab, ob dem Verkäufer Arglist nachzuweisen ist. Bei falscher Angabe im Vertrag hat der Händler keine Chance, Rücktritt + ggf. Schadensersatz. Bei Nichtnennung scheint es auf Minderung und ggf. Schadensersatz hinauszulaufen. So wie ich das sehe, muss er aber angeben, dass der Wagen ein Mietwagen war.

http://www.anwalt.de/.../...ageneigenschaft-ein-sachmangel_027520.html

 

Was bei dir und deinem Vertrag wirklich zutrifft, wird dir aber nur ein Anwalt sagen können.

Themenstarteram 16. Juni 2015 um 18:08

Vielen dank für die Antworten. Ich kann es nicht fassen, dass ein Audi Zentrum einer dt. Großstadt einen solchen Mist abzieht.

Es gibt noch was anderes. Beim Abschluss des Kaufvertrages stand da plötzlich "Unfallwagen" drin. Das wurde dann schnell rausgemacht mit der Begründung, es handelte sich nur um Steinschläge am Stoßfänger, die überlackiert wurden. Und man musste "Unfallwagen" reinschreiben, damit das lackiert wird, wobei man es nachträglich vergessen hat, zu entfernen. Das wurde mir sehr plausibel erklärt. Jetzt glaube ich dem kein Wort mehr.

Was für eine Dreistigkeit mir einen womöglichen Unfallwagen aus der Autovermiertung als Werksdienstwagen unterzuschieben.

Klingt auch noch nach arglistiger Täuschung, nicht schlecht..

Was du zusätzlich noch machen kannst, ist den Sachverhalt an Audi schreiben und dich bitter über den Händler zu beschweren. Die mögen solche Händler tatsächlich ziemlich wenig und je nach Historie kann das unangenehm für den Händler werden. Weniger Geld für den Händler durch den Bewertungsschlüssel bis hin zum Entzug der Audi-Lizenz hat es alles schon gegeben. Dafür muss natürlich einiges passieren, aber wenn sich niemand beschwert kann auch nie was passieren ;)

Was zu klären wäre:

Es ist durchaus unüblich, dass Firmen ihre Dienstwagen kaufen, die werden meist geleast.

Auch Hersteller lagern ihren eigenen Fahrzeugbestand in irgendwelche Flottenmanagement GmbH aus.

Natürlich ist der Erstbesitzer dann auch nicht das Werk.

Ob Audi das nun so macht weiß ich nicht, theoretisch möglich aber dass das Fahrzeug tatsächlich bei Audi als Dienstwagen eingesetzt war.

Die von dir genannte Firma bietet laut ihrer Homepage zumindest auch Flottenmanagement an.

Ruf dort doch einfach mal an (natülich nicht im Callcenter).

Bei der „Unfallreparatur“ wird es sich um die übliche lackierte Stoßstange handeln, die ein Großteil der Leasingfahrzeuge vor Rückgabe erhält (wird bei uns bei manchen Fahrzeugtypen und Farben (z.B. silberne BMW E90) fast standardmäßig gemacht) um der Forderung nach Steinschlagreparaturen aus dem Weg zu gehen.

Muss natürlich nicht so sein, aber Du könntest es als im Bereich des Möglichen im Hinterkopf behalten.

Sprich zunächst mit dem Händler, lass Dir erklären wie es zum Widerspruch zwischen dem eingetragenen Ersthalter und den Angaben im Kaufvertrag kommt.

Vielleicht löst sich alles in Wohlgefallen auf und Du kannst dein neues Fahrzeug bald genießen.

Wenn nicht, lass dich auf keine Minderung ein sondern tritt zurück.

Der schale Beigeschmack wird dich ansonsten permanent begleiten.

War es wirklich ein Mietwagen, lass die Finger davon (persönlich würde ich allerdings auch keinen EX-Dienstwagen haben wollen, ich weiss wie die behandelt werden).

Meine letzte Erfahrung mit einem EX-Mietwagen möchte ich kein zweites Mal machen müssen und wünsche sie auch niemandem.

Der Händler der einen Wagen aus dem Werksdienstwagenpool abnimmt, kennt oft nicht die Identität des Ersthalters. Die Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Brief) bleibt nämlich zunächst beim Hersteller und wird erst übersendet wenn der Wagen bezahlt ist (also gewöhnlich wenn er verkauft wurde).

Falls dein Wagen tatsächlich ein nicht als solcher ausgewiesener Mietwagen ist, könnte der Vorwurf evtl. eher AUDI als dem Händler zu machen sein.

am 17. Juni 2015 um 6:27

Hast du das Fahrzeug finanziert und sind noch keine 14 Tage vergangen ? Dann hast du noch ein Widerrufsrecht gegenüber der Finanzierung womit gleichfalls der Kaufvertrag widerrufen ist, wenn es sich hierbei um eine wirtschaftliche Einheit handelt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/358.html

Enterprise ist der feste Mietwagenpartner von Audi bei den großen Audizentren.

Jeder Werkstattersatzwagen, den man bekommt, erhält man nicht von Audi, sondern von Enterprise.

Egal also, ob ich mir einen Vorführer zu einer Probefahrt, einen Mietwagen für den Urlaub oder eben einen Tauschwagen wegen Werkstattaufenthalt bei einem Audizentrum hole, die laufen ALLE über Enterprise. Somit sind deren Werksdienstwagen zwangsläufig vorher als "Selbstfahrervermietfahrzeug" zugelassen, da das AZ selber keine auf sich direkt zugelassenen Fahrzeuge hat.

Und wo genau liegt jetzt eigentlich das Problem? Der normale Werksdienstwagen wird auch von Hinz und Kunz gefahren, oftmals nur von einem Werkstor bis zum nächsten. Was genau ist daran jetzt besser?

am 17. Juni 2015 um 8:56

Geschickt Formuliert so sind halt unsere jungen und dynamischen Wortfinder Werksdienstwagen mit toller Audi Webseite, ich würde auch niemals auf die Idee kommen das es sich hier um Mietfahrzeuge eines Autovermieters handelt.

Sieht doch toll aus die Webseite das Wort Mietwagen findet sich hier nirgends, auch wenn Audi ihre eigenen Fahrzeuge von Enterprice selbst mietet finde ich das Wort " Werksdienstwagen" schon eine wahrlich spitzfindige Umschreibung, dieser weich gespülten glatt rasierten jungen und dynamischen Metroseuellen Wortfinder ich meine . ( Wortverdreher)

http://www.audi.de/.../audi-werksdienstwagen.html

Was ist denn für dich ein "Audi Werksdienstwagen"?

Eigentümer?

Nutzer?

Halter?

Einsatzzweck?

Ich hoffe doch nicht dass Du annimmst, Firmen würden die von ihnen genutzten Fahrzeuge tatsächlich kaufen und handstreicheln, oder?

Bin gespannt...

P.S.:

Wer gebraucht kauft, kauft IMMER die Katze im Sack.

Wen das stört, der muss neu kaufen.

Je nach Finanzkraft dann eben eine oder zwei Nummern kleiner.

am 17. Juni 2015 um 11:36

Zitat:

@Matsches schrieb am 17. Juni 2015 um 11:34:17 Uhr:

Was ist denn für dich ein "Audi Werksdienstwagen"?

Für mich ist das ein Fahrzeug welches ein Mitarbeiter von Audi selbst als Dienstwagen gefahren hat.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 17. Juni 2015 um 13:36:51 Uhr:

Zitat:

@Matsches schrieb am 17. Juni 2015 um 11:34:17 Uhr:

Was ist denn für dich ein "Audi Werksdienstwagen"?

Für mich ist das ein Fahrzeug welches ein Mitarbeiter von Audi selbst als Dienstwagen gefahren hat.

Und nun? - Das heißt doch nicht automatisch, dass der dann auf den Mitarbeiter zugelassen sein muss.

Das Flottenmanagement von Enterprise hat den Wagen im Bestand und leiht ihn (für wie lange auch immer) an den jeweiligen Betrieb / Mitarbeiter aus. Was sagt das nun über die höhere oder niedrigere Qualität eines solchen Fahrzeuges aus?

Die Wagen sind relativ neu, scheckheftgepflegt und technisch / optisch (bis zum Beweis des Gegenteils) in einwandfreiem Zustand.

Wenn dann noch der Preis stimmt, worüber ärgerst Du Dich also?

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 17. Juni 2015 um 13:36:51 Uhr:

Zitat:

@Matsches schrieb am 17. Juni 2015 um 11:34:17 Uhr:

Was ist denn für dich ein "Audi Werksdienstwagen"?

Für mich ist das ein Fahrzeug welches ein Mitarbeiter von Audi selbst als Dienstwagen gefahren hat.

Was in diesem Fall mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch der Fall war, lediglich der Eigentümer war ein anderer.

Nach deiner Definition passt demnach doch alles.

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