AUDI übernimmt keine Garantie

Audi A6 C6/4F

Habe mir im letzten jahr (juni) einen audi A6 4f 3.0 tdi zugelegt, km stand 95000.
beim verkaufsgespräch stellte ich durch nachfragen fest das dieses fahrzeug einmal einen heckschaden hinten rechts hatte. der verkäufer meinte darauf hin, dass dies nicht so schlimm sei weil dieser schaden einwandfrei instandgesetz wurde und das quasi alles nicht mehr der rede wäre.

im laufe des herbstes und auch im winter bemerke ich das wasser hinten rechts in der tür steht. jedes mal wenn ich die tür aufmache kommt mir ein schwall wasser entgegen. zudem kann ich nun deutlich sehen das im bereich der einstiegsleiste leichte rostblüten entstehen. nach aussage eines anderen audihändler würde zudem auch die hintere Tür nicht richtig eingefasst wurde.

jetzt zum problem... mein audi autohaus meint, dass der schade juni 2008 war... gewehrleistung auf die reperatur gibts nur 2 jahre...somit lief diese genau aus wo ich das fahrzeug erhalten habe. und ich habe von dem rost an der stelle noch nix gesehen bzw konnte auch nicht ahnen das wasser hinten nicht abläuft. zudem meint autohaus das meine gebrauchtwagengarantie solche karosserieschäden nicht abdeckt.... bleib ich jetztauf diesen schaden sitzten oder habe ich chancen auf achbesserung ?!

habe im inet schonmal geesen, das ein schaden der aller vorraussicht zum kauf bestand vom händler beseitigt werden muss....auch rost usw.... 6 monaten nach kauf ,muss ich beweisen das es beim kauf aller vorraussicht nach schon vorhanden war... STIMMT DAS ?!

18 Antworten

ach ja und steht mir seitens vom autohaus, dann nicht sogar eine minderung des kaufpreises zu...immerhin hab ich ja einen unfallfreienwagen verkauft bekommen, was im grund garkeiner war ??!!

Warum möchtest Du dann nicht rückabwickeln?

Zitat:

Original geschrieben von Audi4x4


ach ja und steht mir seitens vom autohaus, dann nicht sogar eine minderung des kaufpreises zu...immerhin hab ich ja einen unfallfreienwagen verkauft bekommen, was im grund garkeiner war ??!!

Meiner Meinung nach neben einer Einigung und Rückabwicklung wäre noch der Gang zur Schiedsstelle für das Kfz Gewerbe eine Option! Wünsche dir viel Glück!

Zitat:

Original geschrieben von Audi4x4


hab gerade nachgesehen und gesehen, dass der unfallschaden im kaufvertrag garnicht dokumentiert wurde...dementsprechend könnte ich mich doch doof stellen und steh quasi als betrogener da und kann auf reparatur "klagen" .....

eine zurücktreten vom kaufvertrag möchte ich eigentlich nicht ...lediglich im schlimsten falle würde ich dazu neigen...

wenn ich aufgrund dieses sachverhaltes (nicht i aufvertrag niedergeschrieben) kann ich dann einen sachverständigen beauftragen, der das gesamte fahrzeug begutachtet und die kosten dafür das autohaus tragen lassen ? ggf ist ja die gesamte karosserie verzogen ???

Hallo,

aus welchem Grund willst Du nicht zurücktreten?

Du hast natürlich das Recht, den Vertragsgegenstand einzuklagen.

In Deinem Fall wäre das ein unfallfreies und nicht ein instandbesetztes Fahrzeug.

Eine weitere Reparatur kannst Du dem Verkäufer natürlich anbieten.

Die damit zusammenhängenden Preisverhandlungen würde ich aber mit Rechtsbeistand führen.

Ein Gutachten kannst Du jederzeit erstellen lassen.
Beachte aber bitte, dass Du der Auftraggeber bist und den Betrag vorfinanzieren musst.
Falls die Sache vor Gericht gehen sollte, wird der Händler Dein Gutachten anzweifeln und ein Gegengutachten vorlegen.
Danach ordnet das Gericht ein drittes, unabhängiges Gutachten an.

Beste Grüße...

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