Audi SQ5 Motorschaden, Händler Zahlt nicht was tun?
Guten Abend/Morgen in die Runde,
Wie ihr aus meiner Frage entnehmen könnt, habe ich kürzlich einen Gebrauchtwagen (Audi SQ5) als GmbH bei Audi erworben. Nach nur einem Tag der Anmeldung als Privatperson erlitt das Fahrzeug einen Motorschaden (nach 100 km Fahrt). Audi behauptet nun, dass ich für die Reparatur des Motors 20.000 € bezahlen müsse, weil das Fahrzeug über eine GmbH bezahlt wurde. Sie wären nur bereit, 5.000 € beizutragen.
Ist es wirklich gerechtfertigt, dass ich den Großteil der Kosten tragen soll, obwohl das Auto gerade erst gekauft wurde und der Schaden so schnell auftrat? Zudem wurde mir angeboten, das Fahrzeug zu einer anderen Werkstatt zu bringen, um einen 'Rumpfmotor' einzubauen. Ist das rechtlich in Ordnung? Kann Audi mich dazu zwingen, den Schaden zu beseitigen, nur weil das Fahrzeug als GmbH gekauft wurde?
Mein Anwalt hat sich die Unterlagen angeschaut und gesagt, dass wir da vielleicht etwas rausholen können. Im Vertrag steht, dass alle fälligen Wartungen (z.B. Ölwechsel) von mir durchgeführt werden müssen. Jedoch wurde der Ölwechsel von Audi durchgeführt, wofür ich auch die entsprechenden Unterlagen habe. Was denkt ihr, hätte ich da eine Chance?
Sollte ich rechtliche Schritte einleiten, und wenn ja, habe ich eine realistische Chance auf Erfolg, basierend auf den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Händlerhaftung innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf?
Vielen Dank im Voraus!
35 Antworten
Zitat:
@Fietje2020 schrieb am 21. Mai 2024 um 08:59:56 Uhr:
Kann bitte jemand die beiden Diskussions-Stränge zu diesem Thema zusammenführen?
was soll man da Zusammenführen?
Fakt ist, seine GmbH hat das Fahrzeug als Gewerbetreibender von Händler gekauft, somit von Gewerbe an Gewerbe - somit sehe ich für einen Garantieanspruch schwarz
Zitat :
Haben Gewerbetreibende Gewährleistung?
Nein. Nach Gesetz gibt es bei gebrauchten Waren ebenso zwei Jahre Gewährleistung wie bei Neuwaren. Als Händler können Sie gegenüber dem Kunden, der für sein Unternehmen kauft, die Gewährleistung hier allerdings ausschließen. Gegenüber dem Privatkunden können Sie die Gewährleistung grundsätzlich nicht ausschließen.
ausgenommen davon, der Verkäufer (Händler) hat Mängel verschwiegen! somit liegt es m.M.n. in schlechtesten Falle am Käufer (die GmbH) dieses nachzuweisen.
Heute war ich erneut bei Audi und habe mit dem Geschäftsführer gesprochen. Ich habe vorgeschlagen, dass Audi die Hälfte der Kosten übernimmt und ich die andere Hälfte trage. Er hat mir mitgeteilt, dass er heute eine Versammlung diesbezüglich abhalten wird und das Thema dort besprechen wird. Wenn alles gut läuft, bin ich bereit, 10.000 Euro für einen neuen Motor zu investieren. Bitte drückt mir die Daumen!
Wie bereits erwähnt, ich handle nicht in betrügerischer Absicht und hinterziehe keine Steuern oder ähnliches. Das Fahrzeug ist nicht Bestandteil der Buchführung des Unternehmens!
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Zitat:
@mynewcar schrieb am 27. Mai 2024 um 20:44:59 Uhr:
Was ist nun aus der Geschichte geworden? Konntest du dich final mit Audi einigen? LG
Hab nen Motor mit 33k km Drauf gekauft inkl Garantie (Privat) 10k kosten mit Einbau etc alles drum und dran.
Mit Audi konnten wir uns nicht einigen ist jetzt beim Anwalt.