Audi SQ5 Motorschaden, Händler Zahlt nicht was tun?
Guten Abend/Morgen in die Runde,
Wie ihr aus meiner Frage entnehmen könnt, habe ich kürzlich einen Gebrauchtwagen (Audi SQ5) als GmbH bei Audi erworben. Nach nur einem Tag der Anmeldung als Privatperson erlitt das Fahrzeug einen Motorschaden (nach 100 km Fahrt). Audi behauptet nun, dass ich für die Reparatur des Motors 20.000 € bezahlen müsse, weil das Fahrzeug über eine GmbH bezahlt wurde. Sie wären nur bereit, 5.000 € beizutragen.
Ist es wirklich gerechtfertigt, dass ich den Großteil der Kosten tragen soll, obwohl das Auto gerade erst gekauft wurde und der Schaden so schnell auftrat? Zudem wurde mir angeboten, das Fahrzeug zu einer anderen Werkstatt zu bringen, um einen 'Rumpfmotor' einzubauen. Ist das rechtlich in Ordnung? Kann Audi mich dazu zwingen, den Schaden zu beseitigen, nur weil das Fahrzeug als GmbH gekauft wurde?
Mein Anwalt hat sich die Unterlagen angeschaut und gesagt, dass wir da vielleicht etwas rausholen können. Im Vertrag steht, dass alle fälligen Wartungen (z.B. Ölwechsel) von mir durchgeführt werden müssen. Jedoch wurde der Ölwechsel von Audi durchgeführt, wofür ich auch die entsprechenden Unterlagen habe. Was denkt ihr, hätte ich da eine Chance?
Sollte ich rechtliche Schritte einleiten, und wenn ja, habe ich eine realistische Chance auf Erfolg, basierend auf den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Händlerhaftung innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf?
Vielen Dank im Voraus!
35 Antworten
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 19. Mai 2024 um 15:35:07 Uhr:
Und wie bekommst Du das Fahrzeug aus der GmbH raus?
Verstehe die Frage nicht ganz, meinst du wie ich das Fahrzeug privat anmelden konnte?
Die GmbH hat es gekauft. Es erscheint also in der GmbH in den Büchern, muss aktiviert werden. Es sei denn die GmbH ist es wieder los geworden. Durch Verkauf an Dich privat.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 19. Mai 2024 um 16:41:29 Uhr:
Die GmbH hat es gekauft. Es erscheint also in der GmbH in den Büchern, muss aktiviert werden. Es sei denn die GmbH ist es wieder los geworden. Durch Verkauf an Dich privat.
Das Fahrzeug ist immernoch über die GmbH gekauft, es wurde nicht privat an mich verkauft. Ich hab das Fahrzeug nur auf meinen Namen angemeldet. Da die GmbH mir gehört.
Und wer ist jetzt Eigentümer des Fahrzeugs?
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Zitat:
@CivicTourer schrieb am 19. Mai 2024 um 17:15:08 Uhr:
Und wer ist jetzt Eigentümer des Fahrzeugs?
Die GmbH, jedoch ist das Fahrzeug privat auf mich angemeldet.
Zitat:
@MB-74 schrieb am 19. Mai 2024 um 19:53:01 Uhr:
Hoffentlich liest hier keiner von Finanzamt mit…..
🙄 😁
Keine Ahnung was du für Dubiose Geschäfte mit „deiner“ GmbH“ laufen lässt
Aber fakt ist nun einmal das deine Firma also die GmbH das Fahrzeug gekauft hat –
Dieses Fahrzeug tauscht also in den Steuerunterlagen der GMBH auf – Punkt
i.d.R ist es so, das Fahrzeuge welche über ein Unternehmen gekauft werden, auch bei Privater Nutzung über das Unternehmen zugelassen werden, und der Nutzer welches das Fahrzeug meinst auch Privat Nutzen kann, Steuerlich angibt.
Zitat :
In den meisten Fällen wird der Firmenwagen auch privat genutzt. Der sogenannte „private Nutzungsanteil“ ist als geldwerter Vorteil lohnsteuerpflichtig. Somit stellt sich die Frage nach der passenden Besteuerungsmethode für die Firmenwagen Privatnutzung. Sie haben die Wahl: Entweder führen Sie ein Fahrtenbuch für Ihren Firmenwagen, um den privaten Nutzungsanteil zu ermitteln oder Sie nutzen die pauschale 1%-Regelung.
Welche Methode für Sie am rentabelsten ist, hängt davon ab, wie hoch der private Nutzungsanteil ist. Nutzen Sie dafür gerne unseren Firmenwagenrechner. Allgemein lässt sich sagen: Nutzen Sie den Firmenwagen häufig und legen weite Strecken zurück, lohnt sich die Besteuerung nach der 1%-Regelung. Fällt der private Nutzungsanteil hingegen eher gering aus, sollten Sie auf die Fahrtenbuchmethode zurückgreifen. Denn: Nur bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 % haben Sie Anspruch auf die 1%-Regelung. Kommt das Finanzamt zu dem Schluss, dass die betriebliche Nutzung unterhalb dieser Grenze liegt und haben Sie zum Nachweis kein Fahrtenbuch geführt, darf das Finanzamt den zu versteuernden Anteil für die Firmenwagen Privatnutzung schätzen.
Hinweis: Das Finanzamt akzeptiert grundsätzlich kein Fahrtenbuch, das mittels Excel-Tabelle geführt wurde. Zulässig ist ein elektronisches Fahrtenbuch oder ein Fahrtenbuch in (gehefteter) Papierform.
Das Dubiose an der Sache bei dir ist jedoch, dass du hier schreibst das Käufer des Fahrzeuges ein Unternehmen ist (deine GmbH) du es aber als Privatperson auf deinen Namen anmeldest PRIVAT zulässt – Ergo läuft das Fahrzeug Aktuell nicht über deine GmbH, sondern über dich Privat
wirkt auf mich alles andere als Seriös um ehrlich zu sein....
Kleiner Tipp von mir, du solltest dringend deinen Steuerberater Kontaktieren und dir schon mal eine gute Ausrede fürs Finanzamt überlegen, bevor in absehbarer Zeit der Garantieanspruch das kleinere Problem sein wird Stichwort: Geldwäsche
Kurz zum Verständnis : du kaufst das Auto als Firma um die Steuer zurück zu bekommen aber meldest es auf dich als Privatperson an ?! Ich glaub wer den Motorschaden bezahlt ist das kleinere Problem, ich hätte da mehr Angst vor der Steuerfahndung
@IronJustice denke nen 347er Diesel. Da gehen sehr gern mal die Pleuellager über den Jordan
Zitat:
@Arni 1984 schrieb am 20. Mai 2024 um 22:08:02 Uhr:
Kurz zum Verständnis : du kaufst das Auto als Firma um die Steuer zurück zu bekommen aber meldest es auf dich als Privatperson an ?! Ich glaub wer den Motorschaden bezahlt ist das kleinere Problem, ich hätte da mehr Angst vor der Steuerfahndung
Keine Sorge, ich hintergehe keine Steuern oder sonstiges. Es gehört nicht zum BV ich zahle alles brutto und bekomme die Steuern nicht zurück!
Naja, das ist ja für das Eingangsthema erstmal wurscht. Es geht ja nicht um Steuern - sondern um Ansprüche gegen das Autohaus oder Audi. Und da hat der TE meine ich persönlich erstmal keine.
Gute Frage...
Wenn die GmbH das Auto an einen Dritten verkaufen würde.
Aber, dann "wandert" die Rechtslage mit.
Es ist also nicht gewonnen.
Der Themenstarter hat bisher nichts dazu vorgetragen, was im Vertrag zwischen den beteiligten GmbHs (Verkäuferin und Käuferin) zum Thema "Ausschluss der Gewährleistung"steht.
Herumstochern im Nebel hilft nicht weiter.