Audi Q7 Bräuchte Hilfe bezüglich der Gewährleistung
Hallo ich bin neu in dem Forum und wollte mein Problem euch schildern.Ich habe am
Samstag mir einen Audi Q7 gekauft,von einem
Auto Händler in München am Anfang war ich wunschlos glücklich mit dem Fahrzeug nun hielt das nicht lange an.Ein Tag später hat sich das MMI verabschiedet und die ganze bedienungseinheit es tut sich rein gar nichts mehr.Sprachsteuerung tut auch nicht
Daraufhin habe ich die Sicherungen überprüft alle i.o.Habe den Händler kontaktiert das ich zu Audi fahre und das checken lasse er war davon gar nicht begeistert und machte mir einen Vorschlag das ich doch nach München kommen sollte und es da anstellen soll und er schaut danach.Für mich ist das völliger Schwachsinn denn das ist alles nochmal Zeit und Geld.Ich habe sein Angebot abgelehnt und ihm gesagt das ich ganz bestimmt das nicht mache!Audi führt morgen einen Ringbruchdiagnose durch und er meinte das es zu 100 Prozent eines der Steuergeräte sei die durch Feuchtigkeit betroffen wären.Es wird also teuer jetzt meine Frage an euch es ist am 2.tag passiert nach dem Kauf somit tritt die Gewährleistung doch in Kraft denke
Ich also kann da gar nichts schief gehen oder?Hat Audi auch gemeint das er die Kosten übernehmen muss weil es keine 6 Monate überschritten ist sondern sofort nach dem Kauf passiert ist.Sorry für manche Rechtschreibfehler wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir eure Meinungen Hilfe geben könntet wie man da am
Besten vor geht bei der Sache.
Grüße ersin
26 Antworten
Du kannst eine andere Werkstatt nehmen.
Diese will dann aber ihr Geld sofort bei der Abholung haben.
Denn ihr ist es egal, ob Gewährleistung, Garantie oder sonst was über den Händler läuft, wo das Auto gekauft wurde.
Und zu guter letzt streitest Du vor Gericht mit Händler A über die Zahlung.
Warum vor Gericht wenn es Gesetzlich geregelt ist das Händler für defekt teile gerade stehen müssen.
Ja, das ist richtig.
Aber nur wenn Du zu dem Händler gehst, der Dir das Auto verkauft hat.
Dieser muß dann, im Rahmen der Gewährleistung, die Sache in Ordnung bringen.
Und nur dieser, und kein anderer.
Oder kaufst Du im SATURN einen Fernseher, der hat nach einer Woche eine Macke,
damit gehst Du zum MEDIA-MARKT und willst ihn auf Garantie/Gewährleistung umsonst repariert haben.
Es gibt nur eine einzige Ausname:
Der Händler gibt eine Freigabe, daß es bei Audi gemacht wird, und er übernimmt die Kosten.
Aber nur dann.
Wieso sagt mein Händler dann das ich erst in 8 Wochen kommen soll um den schaden zu beheben damit die Gewehrleistung greift.?
Ähnliche Themen
Kann es sein, daß Du/der Händler eine Gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen habt.
Das wäre eine Erklärung, eventuell mit einer bestimmten Wartefrist bis sie für Schäden eintreten.
So umgeht er die Kosten für eine Gewährleistung, die er selber zahlen muß.
Ansonsten versucht er Dich zu veraschen. 😰
Denn Gewährleistung ist ab dem Zeitpunkt des Kaufes.
Habe ein auto gekauft und nach 3 tagen festgestellt das 2 mängel vorhanden sind einmal benzinpumpe die geräusche macht würde auch vom freundlichen bestätigt und einmal am antrieb geräusche beim anfahren. Diese möchte ich beseitigt haben. Habe ein Gebrauchtwagen Garantie auf elektrik und getriebe motor antrieb die geht 1 jahr da muss ich aber 60% von materialkosten bezahlen. Er sagt ich soll in 8 wochen kommen da dann die garantie greift. Dann bleibe ich auf den kosten sitzen und nicht er.
Hi,
beim Autokauf gibt es zwei Möglichkeiten, Probleme (Verschleiss ausgenommen) beheben zu lassen:
1. gesetzliche Gewährleistungspflicht (Sachmängelhaftung): gesetzlich auf zwei Jahre festgelegt, kann beim Verkauf gebrauchter Gegenstände von Unternehmern an privat auf ein Jahr reduziert werden (ist üblich und häufig über die AGB geregelt). In jedem Fall gilt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, d.h. im ersten halben Jahr muss der Händler beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht bestanden hat (kann er in der Regel nicht). Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel zum Verkaufszeitpunkt schon bestanden hat (kann er in der Regel auch nicht).
2. vertraglich geregelte "freiwillige" Leistungen (Garantie, Gebrauchtwagenversicherung): Art und Umfang sind in den entsprechenden Bedingungen enthalten. Häufig wird nur ein Teil des Fahrzeugs abgedeckt und/oder nur ein Teil bezahlt (meist abhängig vom Kilometerstand).
Zweiteres schließt fast jeder Händler ab und wirbt teilweise sogar damit. Das macht er aber nicht, weil er so ein netter Kerl ist, sondern um das Risiko für sich zu reduzieren.
Falls ein Mangel besteht, der in die Gewährleistungspflicht fällt, hast Du in jedem Fall Anspruch auf Regulierung nach Punkt 1 gegenüber dem Händler. Wenn der Händler Vertragspartner der GW-Versicherung ist, kann er das komplett oder teilweise über die GW-Versicherung abrechnen. Das ist hier aber nur begrenzt relevant bzw. für Dich uninteressant, nachdem Du Deinen Anspruch ja nach Punkt 1 geltend machst.
Wir befinden uns also erst mal im Zweig Sachmängelhaftung. Jeder Verkäufer ist berechtigt, den Mangel selbst zu beheben (Nachbesserung). Und zwar zwei (Regelfall) bis drei mal (bei technisch komplizierten Produkten). Der Hintergrund ist, dass die Kosten für ihn natürlich deutlich geringer sind, wenn er es in der eigenen Werkstatt macht als wenn es eine andere Werkstatt macht. Die Arbeitszeit kostet ihn nur seinen internen Verrechnungssatz statt des Kundensatzes und auch die Teile kann er zum EK verbauen während die andere Werkstatt den VK verrechnen wird. Beispielsweise könnte der Bose Verstärker fiktiv einen EK von 800€ aber einen VK von 1500€ haben. Das heißt, er würde unnötigerweise 700€ mehr belastet.
So viel zu Deinem gesetzlichen Anspruch. Nach diesem Anspruch müsstest Du sogar zwei mal nach München zum Verkäufer fahren bis Du woanders reparieren lassen dürftest. Eigentlich ist der gesetzliche Anspruch deutlich besser und umfangreicher.
Nun könnte in Deinem Fall aber die Gebrauchtwagenversicherung (falls abgeschlossen) von Vorteil sein, da musst Du aber in deren Bedingungen schauen. Wenn Dein Fall (Wassereinbruch mit Unterhaltungselektronikschaden)zu 100% abgedeckt ist UND Du gemäß Garantiebedingungen in jeder Vertragswerkstatt reparieren lassen darfst, könntest Du versuchen, diesen Weg zu gehen.
So, alle Klarheiten beseitigt? 😁
Viele Grüße
Martin
Wir hat der Mitarbeiter vom freundlichen gesagt das er die zwei fehler bei mir beheben muss und ich dürfte da nichts dafür zahlen.
Ich bin der meinung das man bei einer probefahrt nicht alle mängel feststellen kannst. Hab erst nach paar tage dies festgestellt
Du machst Deinen Anspruch im Rahmen der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) geltend. Und da gibt es keine anteilige Abrechnung. Der Mangel bestand und muss vom Händler beseitigt werden. Zu 100% und ohne Kosten für Dich. Und auch zeitnah ohne Verzögerung.
Was in der GW-Versicherung/Garantie geregelt ist, ist hier erstmal irrelevant. Wenn da auf 60% begrenzt ist und der Händler darüber abrechnet, muss er dennoch die restlichen 40% bezahlen.
Ich vermute, dass es sich zumindest in Deinem Fall um einen "Fähnchenhändler" handelt. Dass die GW-Versicherung erst nach 8 Wochen greift, ist sehr ungewöhnlich und spricht nicht gerade für den Händler.
Der Audi Mitarbeiter hat recht, wenn er gesagt hat, dass Dein Händler den Mangel kostenfrei beseitigen muss. Das darf aber nur der Händler machen (oder Freigabe geben, dass es wo anders gemacht wird).
Wenn Dein Händler nun darauf besteht, den Mangel erst in 8 Wochen zu beheben, dann würde ich ihm schriftlich eine Frist zur Mangelbeseitigung geben. Dafür finden sich sicher Vordrucke im Internet (Stichwort Mängelrüge). Was eine angemessene Frist ist, weiß ich nicht (bin kein Jurist), aber dürfte sich zwischen einer und zwei Wochen bewegen.
Wenn bis dahin nichts passiert ist, würde ich mich beim Anwalt rückversichern (Erstberatung meist kostenlos) und dann das Auto an anderer Stelle reparieren lassen. Dann musst Du Dich aber darum kümmern, das Geld vom Händler zurückzubekommen. Gegebenfalls ist sogar eine Klage notwendig.
Na ja, zumindest hat hier einer (martin.go) ein paar brauchbare Infos reingeschoben, das andere ist leider zu 99% Stammtischgeschwätz... 😉 (Sorry, wenn ich so ehrlich bin)
1. Ganz klar eine Gewährleistungsfrage, da kein Verschleißteil betroffen ist. Interessant sind dabei aber grundsätzlich nur die ersten 6 Monate der Gewährleistung auf Grund der Beweislastumkehr. danach ist fast kein Blumentopf mehr zu gewinnen, egal ob 1 Jahr oder 2 Jahre Gewährleistungsfrist gelten.
2. Ganz klar, der Händler hat zweifelsfrei ein Nachbesserungsrecht, wobei sich die Rechtssprechung nicht immer so ganz einig ist, ob 2 mal oder 3 mal. Kommt immer ein bisschen auf die Gesamtumstände an. Es gibt auch die Möglichkeit einen solchen Nachbesserungsanspruch zu umgehen (umfänglicher Vertrauensbruch), aber davon kann hier nicht die Rede sein.
3. Der Verkäufer hat hier alle entstehenden Kosten zu übernehmen, auch Reise und Verbringungskosten, soweit sich dies im üblich normalen Rahmen beläuft.
4. Der Händler kann, wenn er das will, auch die Genehmigung geben in einer Werkstatt vor Ort reparieren zu lassen, Vertragspartner gegenüber der neuen Werkstatt bleibt aber in jedem Fall der Auftraggeber, also im Regelfall der Fahrzeughalter. Also muss man in Vorkasse gehen und dann mit dem Verkäufer abrechnen. kann gut gehen, muss aber nicht.
5. 8 Wochen sind für eine Mängelbeseitigung definitiv zu lang. In der Regfel reden wir von 14 Tagen ab Mängelrüge. Also schriftlich per Einwurfeinschreiben zur Behebung des Mangels auffordern und bei ergebnislosem Fristablauf reparieren lassen. Nur wie schon von meinem Vorschreiber angemerkt wurde, in dem Fall spielt sich das Ganze zu 99% vor Gericht ab.
* * * * *
Dem TE kann ich nur empfehlen, alle Fremdreparaturversuche sofort bleiben zu lassen, denn damit könnte ein Gewährleistungsanspruch entfallen. Normale Diagnosearbeiten zählen da allerdings nicht zu, die kann man jederzeit machen lassen. Prinzipiell muss der Verkäufer dafür aber nicht aufkommen.
Zitat:
@White-Head666 schrieb am 10. November 2015 um 06:34:12 Uhr:
Moin.
Ich denke die Rechtslage ist hier so das der Händler, bei dem du das Fahrzeug gekauft hast, in der Pflicht steht.
So musst du dem Händler auch "die Chance geben" deinen Garantieanspruch auch zu erfüllen.
Wenn du das Fhz nicht dort reparieren lassen willst dann MUSS VORHER die Kostenübernahme geklärt werden!Viel Glück
Bernd
Moin.
Was soll das Geseier hier??? Wollt ihr euch das "schön reden" hier? Die SACHLAGE habe ich schon 'ne Seite vorher KLAR beschrieben! Wollen wir das noch 3 Seiten lang "ausschmücken"???
Im Rahmen der Gewährleistung nach BGB hat der VERKÄUFER das Recht auf NACHBESSERUNG!!! Wenn der TE also seine berechtigten Ansprüche geltend machen will MUSS er dahingehen wo er das Fhz. gekauft hat!!!
Ende der Diskussion!
Bernd
Was liegt Dir denn für ein Pups quer... 😉
Dann solltest Du vielleicht nicht so ein Zeugs schreiben im Sinne von Garantie, Chance geben und dergleichen. Und das "Muss" ist nun mal umgehbar - wenn auch nur unter bestimmten Umständen. Zum Beispiel auch dann, wenn die Nachbesserung wie hier auf 8 Wochen gezogen werden soll, was absolut nicht hingenommen werden muss.
Also wenn schon Rechtstipps, dann doch bitte juristisch korrekt... 😉