Audi Q4 und der geänderte Umweltbonus
Da das Thema die Besteller doch intensiv beschäftigt, habe ich dafür einen Extra-Thread aufgemacht.
Wer ist in Deutschland betroffen, weil er einen Brutto-Fahrzeugpreis über 65000€ (inkl. Sonderausstattungen) erreicht hat und ab Januar ’23 keine Förderung erhält?
Was bietet sich an Lösungen an?
Im Anhang noch einmal die (nicht abgestimmte) Absicht der Regierung.
208 Antworten
Zitat:
@hoewel schrieb am 18. April 2022 um 10:27:25 Uhr:
Mein Hinweis auf Schadensersatz bezog sich auf die Äußerungen, dass man die entgangene Förderung durch verspätete Lieferung „einklagen“ möchte. Das solltet ihr bei eurer Diskussion beachten. Der Rücktritt vom Kaufvertrag, wegen nicht erfolgter Lieferung und der daraus entstehende Schaden ist ein anderer Sachverhalt als die Forderung nach Schadensersatz wegen entgangener Fördergelder. Und bei letzterem sehe ich keine Chance. Oder ist die im Vertrag vereinbarte Zahlung der Sonderzahlung (Leasing) oder des Kaufpreises an die Zahlung der Förderung gekoppelt? Das kann ich mir nicht vorstellen. Dann müsste im Vertrag eine Abtretung der Fördersumme an den Händler festgeschrieben worden sein, vergleichbar der Abtretungsvereinbarung zwischen Werkstatt und Kunde bei Reparatur eines durch eine Versicherung zu zahlenden Schadens. Natürlich wird man in der Finanzierungsberechnung diese Gelder einfließen lassen, aber der eigentliche Zahlvorgang ist doch wie folgt: im Vertrag steht, dass bei Lieferung (auch die akzeptierte verspätete Auslieferung) des KFZ die Zahlung des Kaufpreises oder eben der Sonderzahlung fällig wird. Erst danach beantragt ihr die Förderung beim Staat (wurde hier ja belegt, dass erst nach nachgewiesener Erstzulassung eine Beantragung möglich ist) und erhaltet sie in der aktuellen Situation. Das dann gezahlte Geld geht auf euer Konto. Erst jetzt findet doch der finanzielle Vorteil tatsächlich statt, weil eure Vorleistung, den Kaufpreis/die Sonderzahlung an den Händler gezahlt zu haben, durch das erhaltene Fördergeld ausgeglichen wird. Zu beachten ist, dass mit Vorlage der Rechnung der Herstelleranteil ausgewiesen sein muss. Ergo, wo taucht im Kaufvertrag der Hinweis auf, dass der Kauf nur bei Zahlung der staatlichen Fördersumme zustande kommt? Ich vermute, nirgends. Und somit stellt sich die Frage, wer hier wegen Schadensersatz zu verklagen ist? Audi, der Händler oder der Staat? Nach meinem Verständnis der Staat. Er hat schließlich die Förderung in Aussicht gestellt. Der Händler/Hersteller benutzt dies lediglich als Argument, sich doch ein E-Auto zu kaufen. Er wird aber vertraglich immer darauf hinweisen, dass ihm gegenüber keine Haftung für nicht gezahlte Förderung entsteht. Und der Staat? Wird sich auch absichern bzw hat es getan, dass kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht.
Lass doch deine Ausführungen zu rechtlichen Themen einfach sein. In deinem Beitrag ist so viel Unsinn und zusammenhangloser Quatsch ohne jegliches juristisches Verständnis. Und andere lesen das und glauben dir dann womöglich auch noch…
Auch ein interessanter Begriff: Vertrauensschutz
Ich zitiere mal aus dem Wikipedia-Artikel:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensschutz
"Im öffentlichen Recht äußert sich der Grundsatz des Vertrauensschutzes z. B. darin, dass der Bürger sich bei seinen Dispositionen auf die bestehende Rechtslage verlassen darf und bei Gesetzesänderungen keine für den Bürger nachteiligen Rückwirkungen in Kraft treten dürfen."
Ich stell das nur mal eben in den Raum, ich habe KEINE Ahnung, ob das in dem Fall irgendeine Relevanz hat.
Was mir noch eingefallen ist:
Die 65000 € Grenze. Da steht nirgends was von BruttoLISTENpreis. Das klingt für mich eher nach KAUFpreis, also auch inkl. möglicher Hersteller/Händlerrabbate. Den Herstelleranteil zum Umweltbonus mal weggelassen.
Sprich, ich habe eine verbindliche Bestellung unterschrieben, da steht ein Preis drauf, der Listenpreis minus Rabatte beträgt. Nur wenn DER Preis über 65000 € liegt, fällt die Förderung weg. Nennt sich auf meiner Bestellung "Hauspreis".
Kann man wieder schön spekulieren.
Ich hätte auch lieber - ganz ehrlich - keine Förderung für E-Autos und für Plug-in Hybride schon gar nicht. Ich hätte lieber von Anfang an realistische Preise gehabt. Ob ich mir dann ein E-Auto leisten hätte können ist eine andere Geschichte.
Aber DEN möchte ich sehen, der auf die Förderung konkret und freiwillig verzichtet hat, also beim Kauf zum Händler gesagt hat "deinen Herstelleranteil darfst du behalten, will ich nicht" und den Antrag bei der Bafa auch nicht gestellt hat. 😉
Ich finde es echt traurig... da wird einem vom Staat Geld geschenkt (in welcher Höhe auch immer), und hier im Forum wird nur gemotzt, mit Paragraphen jongliert und über Möglichkeiten diskutiert, wie man storniert und wen man am Besten verklagt.
Wir haben jetzt April und sind noch einige Monate von 2023 entfernt und keiner weiß genau, was dann passiert!
Wenn ich als Elternteil (Staat) unter bestimmten Voraussetzungen den Kindern (Autokäufer) Geld versprechen würde und die würden mir mit den gleichen Reaktionen entgegenkommen wie ich es hier im Forum lese, dann wäre meine erste Handlung, dass ich das Geld streiche.
Zitat:
Wenn ich als Elternteil (Staat) unter bestimmten Voraussetzungen den Kindern (Autokäufer) Geld versprechen würde und die würden mir mit den gleichen Reaktionen entgegenkommen wie ich es hier im Forum lese, dann wäre meine erste Handlung, dass ich das Geld streiche.
Ich glaube, jetzt wirds hier langsam lächerlich.
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Zitat:
@Sipple schrieb am 18. April 2022 um 09:31:08 Uhr:
Zitat:
@MLS3 schrieb am 17. April 2022 um 09:42:40 Uhr:
Moin, wie kommst Du auf die 9750.-€ ?
Du hast doch eine AB bekommen wo die Leasingrate und die 5000.-€ Anzalung vermerkt sind.Gegenfrage: Wie kommst du auf 9750.-€?
Und von Leasing war zumindest in meinem Fall nie die Rede.Ich fasse mal kurz zusammen:
Bisher gab es je nach Fahrzeug bis zu (bitte das BIS ZU beachten) 9570 € Förderung zusammengesetzt aus:
- 6000 € vom Staat
- 3000 € vom Hersteller PLUS 19 % Umsatzsteuer (wird sehr gerne vergessen) = 3570 €Werden die Pläne ab Januar 23 tatsächlich umgesetzt, KANN evtl. folgendes passieren:
- bis zu 6000 € vom Staat fallen weg.
- Herstelleranteil von bis zu 3570 € ebenfalls gestrichen, weil sich der Hersteller darauf beruft, dass diese Summe ja nur dadurch entstand, dass der Staat mit 6000 € gefördert hat und das ja nun wegfällt.Je nach Fahrzeug (35, 40, 45, 50) und jetzt GESAMTPREIS variiert das.
Du hast etwas nicht ganz korrekt verstanden.
Bisher:
Bis zu 3000€ Förderprämie vom Staat plus 3580€ vom Hersteller. Ist festgelegt bis Ende 2025. Anspruch entfällt ab 65.000 Nettopreis. Das bleibt auch so und wird bisher auch nicht geändert.
Zusätzlich gibt es bis Ende 2022 doppelte Umweltprämie vom Staat. Bis 3.000€.
Dies fällt ab 01.01.2023 weg und ist schon sehr lange bekannt.
Was geändert werden soll:
Ab 01.01.2023 Plus 1.000 € Prämie zu den 3.000€. Ab 2024 dann 3.000€. Anspruch entfällt ab 65.000€ Bruttogesamtpreis. (Vorher: 65.0000 Nettopreis). PHEV entfällt komplett.
Thats all.....
Weder werden die 3000€ gestrichen noch der Herstelleranteil.
Aber ja, wie bisher auch kann man auch nichts bekommen wenn der Fahrzeugpreis zu hoch ist. Und mal ehrlich... Vorher wars der Nettolistenpreis....Jetzt solls der Bruttofahrzeugpreis sein nicht Listenpreis.
Zitat:
Zusätzlich gibt es bis Ende 2022 doppelte Umweltprämie vom Staat. Bis 3.000€.
Dies fällt ab 01.01.2023 weg und ist schon sehr lange bekannt.
Du hast recht, danke für die Klarstellung. Das sind auch die 3000 €, die ich z.B. einkalkuliert habe.
Das ist nicht richtig. Es gibt keine gesetzliche Regelung bis Ende 2025. Das waren immer nur Absichtserklärungen der jeweiligen Bundesregierungen. Es gab eine gesetzliche Regelung bis zum 31.12.2021. Diese Regelung ist von der Ampel bis zum 31.12.2022 verlängert worden, da es sonst ab 01.01.2022 schon kein Geld mehr gegeben hätte. Jetzt wird diskutiert, wie die gesetzliche Regelung ab 01.01.2023 aussehen könnte.
Zitat:
@MRTTR schrieb am 18. April 2022 um 12:38:31 Uhr:
Das ist nicht richtig. Es gibt keine gesetzliche Regelung bis Ende 2025.
Das steht im
Bundesanzeigeraber anders.
Zitat:
@Skoalgetter schrieb am 18. April 2022 um 10:54:13 Uhr:
Zitat:
@hoewel schrieb am 18. April 2022 um 10:27:25 Uhr:
Mein Hinweis auf Schadensersatz bezog sich auf die Äußerungen, dass man die entgangene Förderung durch verspätete Lieferung „einklagen“ möchte. …Lass doch deine Ausführungen zu rechtlichen Themen einfach sein. In deinem Beitrag ist so viel Unsinn und zusammenhangloser Quatsch ohne jegliches juristisches Verständnis. Und andere lesen das und glauben dir dann womöglich auch noch…
Das ist meine Sicht auf die Dinge. Sie muss dir nicht gefallen und du kannst gerne meine Angaben zum Ablauf der Zahlungen etc mit konkreten Vertragsangaben zum Kaufvertrag widerlegen. Aber vielleicht findet sich ja jemand hier, der irgendwann, sofern ab 2023 tatsächlich keine Förderung wie bei Bestellung in 2021/2022 erhofft ausgezahlt wird, den Klageweg in dieser Frage bestreitet. Und Fakt ist auch, dass die Diskussionen hier solange ohne juristischen Bestand sind, bis jemand sich als Jurist/Juristin fachkundig dazu äußert oder jemand das Ergebnis einer juristischen Beratung Preis gibt.
Zitat:
@hoewel schrieb am 18. April 2022 um 13:06:09 Uhr:
Das ist meine Sicht auf die Dinge. Sie muss dir nicht gefallen und du kannst gerne meine Angaben zum Ablauf der Zahlungen etc mit konkreten Vertragsangaben zum Kaufvertrag widerlegen. Aber vielleicht findet sich ja jemand hier, der irgendwann, sofern ab 2023 tatsächlich keine Förderung wie bei Bestellung in 2021/2022 erhofft ausgezahlt wird, den Klageweg in dieser Frage bestreitet. Und Fakt ist auch, dass die Diskussionen hier solange ohne juristischen Bestand sind, bis jemand sich als Jurist/Juristin fachkundig dazu äußert oder jemand das Ergebnis einer juristischen Beratung Preis gibt.
Deine „Sicht auf die Dinge“ ist in juristischer Hinsicht aber einfach nur falsch. Und das hat nichts damit zu tun, ob sie mir gefällt oder nicht.
Es haben sich sowohl hier, als auch im Wartezimmer-Thread schon mehrfach Juristen fachkundig geäußert. Wenn aber direkt Hobbyjuristen daherkommen und ihre „Sicht der Dinge“ entgegensetzen, weil sie meinen es besser zu wissen, dann führt das zu nichts.
Es hat schon seine Gründe, warum Juristen (genau so wie Mediziner, Chemiker, Physiker, Psychologen etc.) 7-9 Jahre ausgebildet werden und Klagen keine Aneinanderreihung von Wikipediaeinträgen sind.
Zitat:
@206driver schrieb am 18. April 2022 um 13:00:49 Uhr:
Zitat:
@MRTTR schrieb am 18. April 2022 um 12:38:31 Uhr:
Das ist nicht richtig. Es gibt keine gesetzliche Regelung bis Ende 2025.
Das steht im Bundesanzeiger aber anders.
https://www.bundesregierung.de/.../umweltbonus-1692646
„Für die Förderung sind ab dem Jahr 2020 Bundesmittel in Höhe von 2,09 Milliarden Euro vorgesehen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung dieser Mittel, längstens bis 2025.“
Maßgeblich ist der Fördertopf. Alleine 2021 wurden 3,1 Mrd. Euro von der Bafa für Elektromobilität ausgezahlt. Sprich die Regierung hat den Topf immer wieder aufgestockt.
Bei der Beantragung der Förderung bei der Bafa erhält man auch diese Info „Bitte beachten Sie, dass die Gewährung von Fördermitteln unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel steht.“.
Zitat:
@MRTTR schrieb am 18. April 2022 um 13:35:51 Uhr:
Zitat:
@206driver schrieb am 18. April 2022 um 13:00:49 Uhr:
Das steht im Bundesanzeiger aber anders.https://www.bundesregierung.de/.../umweltbonus-1692646
„Für die Förderung sind ab dem Jahr 2020 Bundesmittel in Höhe von 2,09 Milliarden Euro vorgesehen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung dieser Mittel, längstens bis 2025.“
Maßgeblich ist der Fördertopf. Alleine 2021 wurden 3,1 Mrd. Euro von der Bafa für Elektromobilität ausgezahlt. Sprich die Regierung hat den Topf immer wieder aufgestockt.
Bei der Beantragung der Förderung bei der Bafa erhält man auch diese Info „Bitte beachten Sie, dass die Gewährung von Fördermitteln unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel steht.“.
Die Gewährung von Fördermitteln steht immer unter Vorbehalt. Die 2,09 Mrd betreffen aber nur die 3000€ Umweltprämie. Die anderen 3.000 Innovationsprämie die bis Ende 2022 gewährt wird ist ein anderer Topf. Dieser hat ein Volumen von 2Mrd.
Es stehen also noch knapp 1Mrd zur Verfügung. Also um die 170.000 Autos...
Aber ja, wenn nicht aufgestockt wird läuft dann aus wenns leer ist.... Wie bei allen Fördermitteln( Siehe KFW oder Wallbox)
Das war auch bekannt. Die Ampel hat sich aber schon komittet die 3.000 bis Ende 25
laufen zu lassen. Heißt man Euro weitere Mittel bereitstellen. Alles weitere sind nur Vorschläge.
Wobei es immer sein kann das man auch nicht weiter fördert. Egal wo..
Damit muss man immer rechnen. Ich erinnere da an welche dir in ihren Hausbau mit Fördermittel finanzieren die auslaufen...
Also dann in Engpass kommen wenn das Haus nicht schnell genug gebaut wird. Risiko eben.....
Dürfte inzwischen mit dem Füllstand der Töpfe nicht mehr hinkommen. Müssten ja letztes Jahr aus jedem Topf ~1,55 Mrd. ausgezahlt worden sein (abhängig ob 2.000 oder 3.000 Förderung) + 2020 + Q1/2022 (~ 0,8 Mrd. Euro).
Förderung sollte man nur als Sahnehäubchen sehen. Das habe ich vor Zwanzig Jahren auch schmerzhaft erlebt, als ich 3 Monate auf eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde gewartet habe und in der Zwischenzeit der Fördertopf für Wärmepumpen leer war.
Nochmal vielen Dank an den netten Beamten, der mir erklärte, Wärmepumpen wären Mist und er das daher nicht priorisiert behandeln würden und mich vor einer Fehlentscheidung bewahren würde.
Zitat:
@MacMaus schrieb am 18. April 2022 um 11:00:29 Uhr:
Ich finde es echt traurig... da wird einem vom Staat Geld geschenkt (in welcher Höhe auch immer), und hier im Forum wird nur gemotzt, mit Paragraphen jongliert und über Möglichkeiten diskutiert, wie man storniert und wen man am Besten verklagt.Wir haben jetzt April und sind noch einige Monate von 2023 entfernt und keiner weiß genau, was dann passiert!
Wenn ich als Elternteil (Staat) unter bestimmten Voraussetzungen den Kindern (Autokäufer) Geld versprechen würde und die würden mir mit den gleichen Reaktionen entgegenkommen wie ich es hier im Forum lese, dann wäre meine erste Handlung, dass ich das Geld streiche.
Geschenkt wird nichts einfach so. Schließlich will der Staat damit ja etwas erreichen und verfolgt damit auch Ziele.
Er könnte sich ja auch komplett heraus halten. Also nicht bevorzugen oder benachteiligen. Also Steuern und sonstige Abgaben für alle Fahrzeuge gleich, ohne wenn und aber. Ebenso für Energieträger.
Und dann setzt sich durch, was der Endkunde eben haben will und was er präferiert und sich leisten kann.
@Sigk Meiner Meinung nach sollte die Förderung komplett gestrichen werden was dann für alle gerecht wäre.
So ist das System immer für irgendeinen Ungerecht, denn Steuern müssen wir alle bezahlen, die einen mehr die anderen weniger.
Da pflichte ich Dir bei. Jeder sollte ohne diese Anreize entscheiden, ob er ein E-Auto möchte oder weiter Verbrenner fährt. Ich finde bei einigen E-Auto Fahrern dieses Gut-Mensch-Gehabe ähnlich nervig wie bei manchem Vegetarier (anderes Thema). Auch ein Nicht-
E-Auto Fahrer kann tatsächlich ein umweltbewusster,
vernünftiger Mensch sein ….
Wir hätten diese Diskussionen auch nicht, wenn Audi kommunizieren würde- das tun sie aber nicht.