Audi Q4 und der geänderte Umweltbonus
Da das Thema die Besteller doch intensiv beschäftigt, habe ich dafür einen Extra-Thread aufgemacht.
Wer ist in Deutschland betroffen, weil er einen Brutto-Fahrzeugpreis über 65000€ (inkl. Sonderausstattungen) erreicht hat und ab Januar ’23 keine Förderung erhält?
Was bietet sich an Lösungen an?
Im Anhang noch einmal die (nicht abgestimmte) Absicht der Regierung.
208 Antworten
Die Logik ist aus meiner Sicht genau umgekehrt. Die staatliche Förderung gibts nur wenn der Hersteller die 3560 Euro nachlässt. Mein Vertrag ist also konform um hoffentlich noch 2022 die staatliche Förderung zu beantragen. In meinem Vertrag steht aber absolut nichts dass die 6000 Euro von Staat sicher kommen, noch das meine vertraglich zugesicherten -3650 Euro an staatlichen Förderungen gekoppelt sind.
Zitat:
@Skoalgetter schrieb am 17. April 2022 um 18:07:13 Uhr:
Zitat:
@NYG356 schrieb am 17. April 2022 um 13:47:10 Uhr:
Ich höre hier immer dass man den Händler/Audi in Verzug setzen muss und dann ein Recht auf Kündigung bzw. Schadensersatz hat.
Könnte man dann nicht die 3000€ geringere Förderung als Schadensersatz geltend machen? Diese entgehen einem ja nur weil Audi den Liefertermin nicht eingehalten hat.
Kennt sich da jemand rechtlich aus?Sofern man nachweisen kann, dass man die Förderung erhalten hätte, bestehen keine schlechten Chancen. Bin bei der Förderung nicht so im Thema. Problematisch könnte u.a. sein, dass man wohl keinen Rechtsanspruch auf die Förderung hat.
Das Thema mit dem Schadensersatz spricht m.M.n. dafür, dass Schonfristen oder Ähnliches eingeführt werden. Die Automobillobby ist einfach zu groß.
Audi hat Dir doch in keinem Dokument als Vertragsinhalt die 6000 Euro zugesichert, daher dürfte Schadensersatz für diesen Fall ausgeschlossen sein. Ist bitter für uns, aber hoffe irgendwie das es noch eine Art Altlastregelung gibt, die aber natürlich erst nach Ablauf dieser kommuniziert werden kann, um einen Last Minute run auszuschliessen
Zitat:
@Michael-aus-Koeln schrieb am 16. April 2022 um 13:23:24 Uhr:
Zitat:
@Dietmar F. schrieb am 16. April 2022 um 11:48:07 Uhr:
Verstehe auch nicht, wo das Problem ist.
Bei meinem jetzigen PHEV habe ich die Prämie nach der Auftragsbestätigung des Händlers beantragt und eine Vorgangsnummer bekommen.
Mit dieser und dem „Fahrzeugbrief“ konnte ich acht Monate später das Geld abrufen.Die Antragstellung vor Zulassung eines Fahrzeuges ist (zumindest aktuell) nicht zulässig. Das Bundesamt schreibt dazu in seinem Merkblatt (https://www.bafa.de/.../emob_merkblatt_2020_1021.pdf?...):
3 Fördervoraussetzungen
3.1 Checkliste Neufahrzeuge
- Das Fahrzeugmodell muss sich auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden.
- Der Förderantrag muss spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung gestellt werden.
- Eine Antragstellung vor Zulassung auf die Antragstellerin oder den Antragsteller ist unzulässig.
- Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin oder den Antragsteller erstzugelassen sein. Im Fall des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monaten auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate. Die Mindesthaltedauer muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfüllt sein.
- Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen und beantragt werden, können eine Innovationsprämie erhalten, bei dem der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird.
- Der Antrag muss hierfür spätestens am 31. Dezember 2022 gestellt werden.
Somit scheint das kein Ausweg zur Sicherung der Prämie zu sein.
Zitat:
@guiseppe73 schrieb am 17. April 2022 um 18:14:15 Uhr:
Audi hat Dir doch in keinem Dokument als Vertragsinhalt die 6000 Euro zugesichert, daher dürfte Schadensersatz für diesen Fall ausgeschlossen sein. Ist bitter für uns, aber hoffe irgendwie das es noch eine Art Altlastregelung gibt, die aber natürlich erst nach Ablauf dieser kommuniziert werden kann, um einen Last Minute run auszuschliessen
Hallo Guiseppe,
das ist aber nicht wie Schadensersatz funktioniert. Der Händler leistet zu spät und durch die Spätleistung ist dir ein Schaden entstanden. Dass die Förderung vom Staat gezahlt wird, ist genauso egal wie dass die die Förderung nicht vertraglich zugesichert wird. Wenn dem so wäre, würden wir nicht über Schadensersatz, sondern vertragliche Haupt-/Nebenleistungen sprechen.
Anderes Beispiel: Ich kaufe ein Auto mit Lieferfrist X Monate und verkaufe es noch vor Auslieferung weiter mit einem Gewinn von 1000€. Der ursprüngliche Händler liefert nicht rechtzeitig und mein Weiterverkauf platzt. In diesem Fall habe ich auch unstreitig einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns von 1.000€.
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Hier mal die Definition für Schadensersatzpflicht nach dem BGB (siehe unten stehender Link). Weder der Händler noch Audi handeln vorsätzlich noch fahrlässig. Und da es unverbindliche Liefertermine sind und es einen klaren Vertrag mit entsprechenden Regelungen gibt, sehe ich keinen Erfolg einer Klage. Es sei denn, dem Kläger gelingt es, zu beweisen, dass Audi zum Zeitpunkt der Bestellung bewusst oder unter Missachtung aller bekannten Umstände fahrlässig falsche Angaben zur Lieferzeit getätigt hat. Aber falls jemand hier den Mut zur Klage hat, bin ich auf das Urteil gespannt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
Hier noch etwas zur Fahrlässigkeit.
Zitat:
@hoewel schrieb am 17. April 2022 um 20:23:49 Uhr:
Hier mal die Definition für Schadensersatzpflicht nach dem BGB (siehe unten stehender Link). Weder der Händler noch Audi handeln vorsätzlich noch fahrlässig. Und da es unverbindliche Liefertermine sind und es einen klaren Vertrag mit entsprechenden Regelungen gibt, sehe ich keinen Erfolg einer Klage. Es sei denn, dem Kläger gelingt es, zu beweisen, dass Audi zum Zeitpunkt der Bestellung bewusst oder unter Missachtung aller bekannten Umstände fahrlässig falsche Angaben zur Lieferzeit getätigt hat. Aber falls jemand hier den Mut zur Klage hat, bin ich auf das Urteil gespannt.https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
Hier noch etwas zur Fahrlässigkeit.
Okay wow. Ich bin hier erstmal raus dann. Man rennt wirklich gegen eine Wand.
823 BGB hat mit 280, 286 BGB herzlich wenig zu tun. Dein Anknüpfungspunkt zum Vorsatz ist falsch und das dem Händler vorwerfbare Verhalten ist der Verzug, und nicht die Terminnennung beim Vertragsschluss.
Zitat:
@olske schrieb am 17. April 2022 um 12:24:43 Uhr:
Zitat:
@a4martin. schrieb am 17. April 2022 um 11:22:31 Uhr:
Da gerade jemand von den Grünen, Herr Habeck, zum Energiesparen aufruft und damit meinte er insbesondere neben Gas den Strom, kann es auch für q4 Fahrer unangenehm werden. Zitat: Jede KWh die nicht verbraucht wird….
Momentan hat man keinerlei Planungssicherheit.
Ein ist klar. Es wird für alle teurer.Verlierer waren bisher immer die Verbraucher.
Kann Dir voll zustimmen.
Es ist egal was kauft es ist nichts mehr planbar.
Vor allem wird sich so schnell nicht viel ändern da die Industrie die Autos nicht mal auf dem Markt bringt und bringen kann.
Wenn man mal die Zahl von geplanten ca. 4,4 Mio produzierte e-Autos bis 2023 in Deutschland bei einem Fahrzeugbestand von ca. 48 Mio. PKW und wenn alle nur nach DE geliefert würden dann sollte es noch mindestens 15 -20 Jahre dauern bis es fast nur noch e-Autos gibt.
Wenn dann mal Audi als Beispiel nimmt, die bringen ab 2026 keine neuen Verbrenner mehr raus und 2033 sollen die letzten ausgeliefert werden. Somit braucht man in der Richtung keine Panik schieben
Autofahren wird wohl oder übel teuerer, wie gesagt der Verbraucher ist der Verlierer egal was er kauft.
Nachdem ich heute nach langem wieder eine Spritztour mit meinem SQ5 TDI gemacht bin ich wieder mehr bestätigt darin am Ende des Leasings in 18 Mon. ist nochmal einer da. Dann kann ich mir innerhalb der nächsten 4 Jahre überlegen was ich tue. Nach dem aktuellen Stand mit den Förderungen ist der Q4 für mich raus (War sowieso nur die 3.Wahl nach SQ5 und Q5 PHEV).
Da kommen meine Emotionen die bei mir zum Auto gehören auch noch hinzu. Die waren selbst nach mehreren Probefahrten mit Q4 einfach auch nicht da.
Zitat:
@hoewel schrieb am 17. April 2022 um 20:23:49 Uhr:
Hier mal die Definition für Schadensersatzpflicht nach dem BGB....
.... Und da es unverbindliche Liefertermine sind und es einen klaren Vertrag mit entsprechenden Regelungen gibt, sehe ich keinen Erfolg einer Klage....
Das ist so nicht richtig.
Wie du schreibst, es gibt einen klaren Vertrag.
Audi schreibt darin für den Fall eines Lieferverzuges:
Zitat:
Der Käufer (oder Leasingnehmer) kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer (oder Leasinggeber) zur Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern....
Mit dem Erhalt der Aufforderung kommt der Verkäufer (oder Leasinggeber) in Verzug, dem Käufer steht ein Schadenersatz zu.
Sofern höhere Gewalt oder unverschuldete Betriebsstörungen die Lieferung verhindern, kann erst nach einem Lieferverzug von mehr als vier Monaten vom Vertrag zurückgetreten werden.
@SigK na dann mal viel Spaß mit der Leasingrate für einen SQ5 in 18 Monaten. Spätestens seit dem Ukraine-Krieg und seinen dauerhaften Folgen auf die Spritpreise wird so ein Fahrzeug in 4-5 Jahren nur schwerlich einen Abnehmer als Gebrauchtwagen finden. Bis dahin wird Diesel nicht mehr subventioniert und das Tempolimit ist auch Alltag.
Wie du selbst sagst, anscheinend bist du noch nicht reif für die E-Mobilität, das ist ja auch legitim. Einer weniger, mit dem wir uns die Ladesäulen teilen werden.
Zitat:
@MLS3 schrieb am 17. April 2022 um 09:42:40 Uhr:
Moin, wie kommst Du auf die 9750.-€ ?
Du hast doch eine AB bekommen wo die Leasingrate und die 5000.-€ Anzalung vermerkt sind.
Gegenfrage: Wie kommst du auf 9750.-€?
Und von Leasing war zumindest in meinem Fall nie die Rede.
Ich fasse mal kurz zusammen:
Bisher gab es je nach Fahrzeug bis zu (bitte das BIS ZU beachten) 9570 € Förderung zusammengesetzt aus:
- 6000 € vom Staat
- 3000 € vom Hersteller PLUS 19 % Umsatzsteuer (wird sehr gerne vergessen) = 3570 €
Werden die Pläne ab Januar 23 tatsächlich umgesetzt, KANN evtl. folgendes passieren:
- bis zu 6000 € vom Staat fallen weg.
- Herstelleranteil von bis zu 3570 € ebenfalls gestrichen, weil sich der Hersteller darauf beruft, dass diese Summe ja nur dadurch entstand, dass der Staat mit 6000 € gefördert hat und das ja nun wegfällt.
Je nach Fahrzeug (35, 40, 45, 50) und jetzt GESAMTPREIS variiert das.
Strittige Punkte:
- Herstelleranteil: MUSS der Hersteller die bis zu 3570 € trotzdem übernehmen, obwohl es keine staatliche Förderung für das Fahrzeug mehr gibt?
- Gilt auch nur ein einziger Cent der weggefallenen Förderung rechtlich als "Schaden" für den Kunden und kann bei einer Schadenersatzforderung geltend gemacht werden?
- Reicht der Wegfall der Förderung, egal in welcher Höhe, rechtlich aus, um vom Kauf zurückzutreten?
Es gab viele gute Beiträge in diesem Thread zu diesem Thema, aber trotzdem muss man sagen, dass nicht 100%ig klar ist, wie das nun rechtlich gehandhabt wird. Gerade deshalb muss man, je nach bestelltem Fahrzeug, vom schlimmsten ausgehen: Förderung fällt komplett weg, inkl. Herstelleranteil.
Wie man damit nun umgeht, ob man sich das leisten KANN oder WILL, bleibt jedem selber überlassen.
Um sich die Option der Stornierung zumindest offen zu halten gilt:
- 6 Wochen nach unverbindlichem Liefertermin den berühmten Brief an den HÄNDLER schicken, mindestens 2 Wochen Frist setzen, damit gerät der Händler in Verzug.
- Da sich der Händler/Hersteller sicherlich auf höhere Gewalt berufen wird, kann man, wenn überhaupt, erst weitere 4 Monate später vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ist das so korrekt oder habe ich was entscheidendes vergessen oder falsch zusammengefasst?
Zitat:
@Sipple schrieb am 18. April 2022 um 09:31:08 Uhr:
- Herstelleranteil: MUSS der Hersteller die bis zu 3570 € trotzdem übernehmen, obwohl es keine staatliche Förderung für das Fahrzeug mehr gibt?
Daran ist nichts strittig. Der Herstelleranteil greift nur, wenn das Fahrzeug die Vorgaben für die Förderung erfüllt.
Es zählt weiterhin die Förderbedingungen am Tag der Erstzulassung.
Zitat:
@AndyQ schrieb am 18. April 2022 um 07:46:12 Uhr:
@SigK na dann mal viel Spaß mit der Leasingrate für einen SQ5 in 18 Monaten. Spätestens seit dem Ukraine-Krieg und seinen dauerhaften Folgen auf die Spritpreise wird so ein Fahrzeug in 4-5 Jahren nur schwerlich einen Abnehmer als Gebrauchtwagen finden. Bis dahin wird Diesel nicht mehr subventioniert und das Tempolimit ist auch Alltag.Wie du selbst sagst, anscheinend bist du noch nicht reif für die E-Mobilität, das ist ja auch legitim. Einer weniger, mit dem wir uns die Ladesäulen teilen werden.
Ich überlasse Dir gerne die Ladesäule. In Zukunft werden die auch richtig knapp werden da die ganzen Betreiber für die Zukunft ja nur eine Unterversorgung geplant haben und sowieso massiv hinterherhinken.
Zum Thema Diesel kann sein, nur wird die Teueung auch den Strom massiv treffen wenn immer mehr eAutos, Wärmepumpen usw. kommen. Da steigt der Stromverbrauch massiv an und somit auch die Aufrüstungen, Umbauten und Zukäufe von teuerem Strom aus unbekannten Quellen was nur eines zur Folge hat - die Allgemeinheit zahlt dafür mit. Also wir sind in einer richtig schönen Preisspirale deren Ausgang wir ja kennen - Preissteigerungen.
Beim Thema Gebrauchtwagen bin ich vollkommen anderer Meinung.
Aktuell werden diese immer teuerer, die Händler machen inzwischen sogar Angebote zur vorzeitigen Rücknahme von Leasingfahrzeugen und sogar vernünftige Angebote für Neuwagenleasing. Es fehlt jetzt an Gebrauchtwägen und so treiben Sie die Preise nach oben also eher gut für die Kunden.
Und dann gibt es die Millionen Laternenparker die nicht mal eine Lademöglichkeit haben, die werden wohl noch sehr lange Verbrenner fahren. Bis die mal Ladesäulen haben wird es sehr sehr lange dauern. Verbrenner als Gebrauchtwagen werden noch sehr sehr lange am Markt sein und je weniger es werden um so teuerer werden diese. Sieht man ja gerade ganz aktuell. Aktuell bezahlt man hier bei uns im Schnitt 6000-7000€ mehr für einen 4 jährigen SQ5 als vor 12 Monaten.
Aber an Ende ist derzeit nichts mehr so richtig vorhersehbar.
Es gibt kein richtig oder falsch. Dreck machen alle Autos.
Vielleicht hat Reduktion / Streichung der Förderung auch den Vorteil das jeder genau Überlegt was für Ihm am besten passt.
Meiner Meinung nach sollte die Förderung komplett gestrichen werden was dann für alle gerecht wäre.
So ist das System immer für irgendeinen Ungerecht, denn Steuern müssen wir alle bezahlen, die einen mehr die anderen weniger.
Der Umweltbonus ist ein staatliches Geschenk, oder ? Eine Anmerkung zu staatlichen Förderungen, Leistungen, Wiedergutmachungen ... meine Großeltern haben vor 50 Jahren Lastenausgleich für Verlorenes in der ex DDR erhalten, heute soll ich als Enkel wieder zurück zahlen !!!
Zitat:
@Dietmar F. schrieb am 17. April 2022 um 23:14:06 Uhr:
Zitat:
@hoewel schrieb am 17. April 2022 um 20:23:49 Uhr:
Hier mal die Definition für Schadensersatzpflicht nach dem BGB....
.... Und da es unverbindliche Liefertermine sind und es einen klaren Vertrag mit entsprechenden Regelungen gibt, sehe ich keinen Erfolg einer Klage....
Das ist so nicht richtig.
Wie du schreibst, es gibt einen klaren Vertrag.
Audi schreibt darin für den Fall eines Lieferverzuges:
Zitat:
@Dietmar F. schrieb am 17. April 2022 um 23:14:06 Uhr:
Zitat:
Der Käufer (oder Leasingnehmer) kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer (oder Leasinggeber) zur Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern....
Mit dem Erhalt der Aufforderung kommt der Verkäufer (oder Leasinggeber) in Verzug, dem Käufer steht ein Schadenersatz zu.
Sofern höhere Gewalt oder unverschuldete Betriebsstörungen die Lieferung verhindern, kann erst nach einem Lieferverzug von mehr als vier Monaten vom Vertrag zurückgetreten werden.
Mein Hinweis auf Schadensersatz bezog sich auf die Äußerungen, dass man die entgangene Förderung durch verspätete Lieferung „einklagen“ möchte. Das solltet ihr bei eurer Diskussion beachten. Der Rücktritt vom Kaufvertrag, wegen nicht erfolgter Lieferung und der daraus entstehende Schaden ist ein anderer Sachverhalt als die Forderung nach Schadensersatz wegen entgangener Fördergelder. Und bei letzterem sehe ich keine Chance. Oder ist die im Vertrag vereinbarte Zahlung der Sonderzahlung (Leasing) oder des Kaufpreises an die Zahlung der Förderung gekoppelt? Das kann ich mir nicht vorstellen. Dann müsste im Vertrag eine Abtretung der Fördersumme an den Händler festgeschrieben worden sein, vergleichbar der Abtretungsvereinbarung zwischen Werkstatt und Kunde bei Reparatur eines durch eine Versicherung zu zahlenden Schadens. Natürlich wird man in der Finanzierungsberechnung diese Gelder einfließen lassen, aber der eigentliche Zahlvorgang ist doch wie folgt: im Vertrag steht, dass bei Lieferung (auch die akzeptierte verspätete Auslieferung) des KFZ die Zahlung des Kaufpreises oder eben der Sonderzahlung fällig wird. Erst danach beantragt ihr die Förderung beim Staat (wurde hier ja belegt, dass erst nach nachgewiesener Erstzulassung eine Beantragung möglich ist) und erhaltet sie in der aktuellen Situation. Das dann gezahlte Geld geht auf euer Konto. Erst jetzt findet doch der finanzielle Vorteil tatsächlich statt, weil eure Vorleistung, den Kaufpreis/die Sonderzahlung an den Händler gezahlt zu haben, durch das erhaltene Fördergeld ausgeglichen wird. Zu beachten ist, dass mit Vorlage der Rechnung der Herstelleranteil ausgewiesen sein muss. Ergo, wo taucht im Kaufvertrag der Hinweis auf, dass der Kauf nur bei Zahlung der staatlichen Fördersumme zustande kommt? Ich vermute, nirgends. Und somit stellt sich die Frage, wer hier wegen Schadensersatz zu verklagen ist? Audi, der Händler oder der Staat? Nach meinem Verständnis der Staat. Er hat schließlich die Förderung in Aussicht gestellt. Der Händler/Hersteller benutzt dies lediglich als Argument, sich doch ein E-Auto zu kaufen. Er wird aber vertraglich immer darauf hinweisen, dass ihm gegenüber keine Haftung für nicht gezahlte Förderung entsteht. Und der Staat? Wird sich auch absichern bzw hat es getan, dass kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht.
habe es eben schon erwähnt ... und wenn es dem Staat in den Sinn kommt werden Gesetze wieder geändert und in 20 Jahren soll man dann zurück zahlen !