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Audi FZ Q4

Audi Q4 und der geänderte Umweltbonus

Zitat: @Michael-aus-Koeln schrieb am 16. April 2022 um 13:23:24 Uhr: Zitat: @Dietmar F. schrieb am 16. April 2022 um 11:48:07 Uhr: Verstehe auch nicht, wo das Problem ist. Bei meinem jetzigen PHEV habe ich die Prämie nach der Auftragsbestätigung des Händlers beantragt und eine Vorgangsnummer bekommen. Mit dieser und dem „Fahrzeugbrief“ konnte ich acht Monate später das Geld abrufen. Die Antragstellung vor Zulassung eines Fahrzeuges ist (zumindest aktuell) nicht zulässig. Das Bundesamt schreibt dazu in seinem Merkblatt (https://www.bafa.de/.../emob_merkblatt_2020_1021.pdf?...):3 Fördervoraussetzungen 3.1 Checkliste Neufahrzeuge Das Fahrzeugmodell muss sich auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden. Der Förderantrag muss spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung gestellt werden. Eine Antragstellung vor Zulassung auf die Antragstellerin oder den Antragsteller ist unzulässig. Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin oder den Antragsteller erstzugelassen sein. Im Fall des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monaten auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate. Die Mindesthaltedauer muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfüllt sein. Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen und beantragt werden, können eine Innovationsprämie erhalten, bei dem der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird. Der Antrag muss hierfür spätestens am 31. Dezember 2022 gestellt werden. Somit scheint das kein Ausweg zur Sicherung der Prämie zu sein.