Audi mit Chip ohne Eintragung gekauft, rechtlich?

Audi A4 B7/8E

Moin moin aus Hamburg,

habe vor ca. einem Jahr einen A4 Avant 1.9l B6 gekauft.

Im Fahrzeugschein steht 96 KW, wenn man mal ein wenig Gas gibt merkt man schnell das dem nicht so ist. Schätze um die 150 PS.

Habe im Bordbuch auch ein Infoblatt von Abt gefunden.

Okay er hat wohl auch irgendwas erwähnt wegen eingestellt wegen Verbrauch und Leistung und so.

Kann ich irgendwo feststellen ob einer verbaut ist oder nur die Software bearbeitet wurde?

Was soll ich jetzt tun. Wie ist es bei einem Unfall und die fest stellen das der ein Chiptuning hat. Sagen das ich das nicht wusste? - Da kann ja jeder kommen!

SUFU hab ich schön bemüht, jedoch geht es da ums selber chippen oder Verkauf eines gechippten ohne Eintragung.

Wäre für Infos dankbar.

Kai

Beste Antwort im Thema

auch moin,
fahr zum freundlichen und lass den mal auslesen, wenn die feststellen das er gechippt ist und wieviel, dann ruf deine versicherung an und frag was diese mehrleistung(deine neue KW zahl) jetzt kostet; oder ruf doch mal bei ABT an, die müssten dein fahrzeug doch registriert haben wenn bei denen gechippt

p.s. daß ganze fällt dir auf einmal nach einem jahr ein🙄
gruß

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Zitat:

Original geschrieben von Felicitas67


...bist Du aktuell ohne gültige ABE unterwegs und hast somit auch keinen Versicherungsschutz.

diese aussage ist unsinn. ein nicht eingetragenes chiptuning kann maximal eine gefahrenerhoehung nach §23 VVG darstellen, der eigene haftpflichtversicherer waere somit im falle eine schadens nicht leistungsfrei, sondern koennte sich lediglich auf eine mithaftung (deren grenze nach oben in den jeweiligen akb's des versicherers geregelt ist) des versicherungsnehmers berufen.

gruesse vom doc

Puhh, da fällt mir gerad 'n stein vom Herzen. Kann's vielleicht sein das er nur was eingestellt hat für weniger Verbrauch und das er halt einfach gut eingefahren ist, hab ja nun auch kein eing. PSometer. Der selbst ist KfZ- Spezi bei Audi/vw.

Zitat:

Original geschrieben von docfraggler



Zitat:

Original geschrieben von Felicitas67


...bist Du aktuell ohne gültige ABE unterwegs und hast somit auch keinen Versicherungsschutz.
diese aussage ist unsinn. ein nicht eingetragenes chiptuning kann maximal eine gefahrenerhoehung nach §23 VVG darstellen, der eigene haftpflichtversicherer waere somit im falle eine schadens nicht leistungsfrei, sondern koennte sich lediglich auf eine mithaftung (deren grenze nach oben in den jeweiligen akb's des versicherers geregelt ist) des versicherungsnehmers berufen.

gruesse vom doc

Du scheinst - wie auch aus dem anderen Thread des TE zu erkennen - nicht ganz dumm zu sein 😁

Mit anderen Worten: Deine Beiträge haben Substanz und ich freue mich immer, wenn ich hier Namen mit Qualität der Aussagen zusammenbringen kann. Möglicherweise bist du "vom Fach"?....

Aber: Bist du dir hier ganz sicher? Zumindest könnte ich mir vorstellen, dass bei Unfällen, die ohne den Chip nicht passiert wären, der Versicherungsschutz entfällt?! Und da fast immer ein zu hohes Tempo ne Rolle spielt und der Unfallversursacher ohne Chip ja womöglich 2m weiter hinten gewesen wäre... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Aber: Bist du dir hier ganz sicher? Zumindest könnte ich mir vorstellen, dass bei Unfällen, die ohne den Chip nicht passiert wären, der Versicherungsschutz entfällt?! Und da fast immer ein zu hohes Tempo ne Rolle spielt und der Unfallversursacher ohne Chip ja womöglich 2m weiter hinten gewesen wäre... 🙄

nein, ich bin nicht aus der branche, ich versuche nur mit offenen augen durchs leben zu gehen 😁 guck halt mal in deine akb, die muessten deinem versicherungsvertrag ja beiliegen...

gruesse vom doc

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Und da steht drin, was die bei illegal gechippten Autos machen??? Ok, ich gebs zu, ich habs nicht genau genug gelesen, aber ich meine da war nix detailliertes. Außer, das mit der Betriebserlaubnis auch der Vers.-schutz verloren geht. Dass die im Haftpflichtfall erst mal zahlen (müssen), ist klar, aber die werden das gern vom "Täter" wiederholen wollen.

Haftpflichtversicherungsschutz besteht auf alle Fälle und kann nicht verweigert werden.
Max. könnte die Versicherung bis 5.000€ Regress fordern, (bei zusätzlich schweren Verstössen max. 2x 5.000€), was ich mMn bei Chippen in diesem Bereich als unwahrscheinlich ansehe.

Anders sieht es aus im Kaskobereich, dort kann es aufgrund einer Obligenheitsverletzung zu einer kompletten Zahlungseinstellung kommen.

@Doc
Dann erklär mir mal bitte folgendes...
GEstern kam erst ein Beitrag im Fernsehen.. da ging es drum, daß jemand, dessen Auto keine Zulassung hatte, aber Versicherungsschutz bestand, an seinem Auto geschweißt hat...
Dabei ging das Auto in Rauch auf und das Haus in dessen Garage es stand....

Und seine Kfz-Haftpflichtversicherung verweigert die Zahlung unter dem Hinweis, daß das Auto nicht zugelassen war...

Umgesetzt auf das Chiptuning hätte ich jetzt gesagt:

Keine ABE --> keine Zulassung
Keine Zulassung --> keine Kfz-Versicherung (weder Kasko noch Haftpflicht)..

Laß mich aber gerne aufklären..
ich weiß nur, daß der Dekra Sachverständige, der uns vom ADAC genannt wurde, sagte, daß mit dem nicht eingetragenen CHiptuning, das Auto keine ABE hat und auch keine Versicherung..

Ich meine ja auch, dass die Haftpflicht den Schaden des Geschädigten zunächst einmal bezahlt weil sie muss (da der Geschädigte nicht Opfer bleiben darf), aber dennoch wird das Auto keinen Vers.-Schutz mehr haben und somit wird/kann die Versicherung die geleisteten Zahlung zurück verlangen. Gut, nem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen, aber wehe, der kann sich mal ne Hose kaufen... so nach 10, 20 Jahren vielleicht...

Warum eine Versicherung ihre Schadensersatzansprüche auf 5000 EUR reglementieren sollte, ist mir auch unklar...

Was glaubste, was los ist, wenn du mit nem Auto, dessen Betriebserlaubnis erloschen war, mal n Reisebus mit 50 Personen (Toten) in den Abhang drängst. Spring am besten schnell hinterher...

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Ich meine ja auch, dass die Haftpflicht den Schaden des Geschädigten zunächst einmal bezahlt weil sie muss (da der Geschädigte nicht Opfer bleiben darf), aber dennoch wird das Auto keinen Vers.-Schutz mehr haben und somit wird/kann die Versicherung die geleisteten Zahlung zurück verlangen. Gut, nem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen, aber wehe, der kann sich mal ne Hose kaufen... so nach 10, 20 Jahren vielleicht...

Unsinn, wo liest man so etwas ?

Warum hat das Auto keinen Versicherungsschutz mehr ?

Zumal gibt es den Tatbestand erloschene BE seit Einführung der FZV nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Warum eine Versicherung ihre Schadensersatzansprüche auf 5000 EUR reglementieren sollte, ist mir auch unklar...

Weil 5.000€ die max Regressgrenze ist welche die Versicherung stellen kann, in besonders schweren Fällen 2x 5.000 €.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Was glaubste, was los ist, wenn du mit nem Auto, dessen Betriebserlaubnis erloschen war, mal n Reisebus mit 50 Personen (Toten) in den Abhang drängst. Spring am besten schnell hinterher...

Welcher Reisebus transportiert 50 Tote ? 😁

Und was passiert dann deiner Auffassung nach ?

Wenn die Summen die vertragliche vereinbarte Höchtsumme übertreffen, hast du tatsächlich ein Problem.
Von zivilen Klagen (kommt auf die Umstände des Unfallherganges ab) kommt evt. noch einiges auf dich zu, hat aber nichts mit der Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges zu tun.

Nicht eingetragene technische Veränderungen führen zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dann darf das Fzg nicht mehr gefahren werden! Jede Versicherung sagt, dass das Auto nur Versicherungsschutz hat, solange es die Allgemeine Betriebserlaubnis hat. Alles andere wäre ja auch undenkbar.

Es wird Prozesse geben, bei denen die Versicherung zahlen muss, weil es vielleicht nur ein unerhebl. Vergehen des Halters war, eine Eintragung "noch nicht" vorgenommen zu haben. Z.B. eine Alufelge, zu der es auch passende Gutachten gibt und die Eintragung nur eine Formsache ist.

Wenn aber die technische Veränderung Ursache für den Unfall war oder zumindest eine Rolle gespielt hat, dann gute Nacht!

Z.B. nicht eingetragene Alufelgen, deren Traglast zu niedrige war, brechen und du schleuderst in den Gegenverkehr. Oder: Wegen chiptuning fährt deine Karre schnell, aber deine Bremsen sind für die Mehrleistung nicht ausgelegt, daher der lange Bremsweg am Stauende und der böse Bums...

Es hat schon seinen Sinn, wenn man Änderungen von Fachleuten begutachten lassen muss.

Zitat:

Original geschrieben von Felicitas67


@Doc
Dann erklär mir mal bitte folgendes...
GEstern kam erst ein Beitrag im Fernsehen.. da ging es drum, daß jemand, dessen Auto keine Zulassung hatte, aber Versicherungsschutz bestand,..
Dabei ging das Auto in Rauch auf und das Haus in dessen Garage es stand..

Nein Falsch, das Auto hatte

keinen

Versicherungsschutz, denn genau diese wäre für den Schaden aufgekommen.

Die Privathaftpflicht über dessen der Schaden versucht wurde abzuwickeln, verweigerte die Zahlung (Benzinklausel), zu Recht.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Jede Versicherung sagt, dass das Auto nur Versicherungsschutz hat, solange es die Allgemeine Betriebserlaubnis hat.

Da bist du fehlinformiert, wenn das Fahrzeug zugelassen ist, besteht das Pflichtversicherungsgesetz, und da kann die Versicherung wie bereits nun zum dritten und letzten mal von mir erwähnt maximal 2x 5.000€ Regress fordern, und um 2x 5.000€ Regress zu fordern muss zusätzlich ein besonders schwerer Verstoss begangen worden sein, z.B. mit über 1.1 Promille gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Wenn aber die technische Veränderung Ursache für den Unfall war oder zumindest eine Rolle gespielt hat, dann gute Nacht!

Dann kommt ein anderes Strafmaß mit ins Spiel, unter Umständen

ZIVILE

Klagen gegen den Unfallverursacher, dies hat aber doch nichts mit der KFZ-Haftpflichtversicherung zu tun !!! Diese muss den entstandenen Schaden dritter regulieren, und kann nur bis zur erwähnten Summe Regress fordern, selbst wenn der Fahrer Sturzbetrunken war, und in eine Menschenmenge rast.

Zivile Klagen im Anschluss gegen den Verursacher sind eine andere Sache, und gehen die Kfz-Haftpflicht nichts an.

Ich rede davon, dass die Vers. im zivilen Klageverfahren sich das Geld wiederholt. Ich weiß nicht, ob diese 5000 EUR Grenze existiert, aber ich würde sie nicht verstehen.

Wenn ein Fzg seine ABE verliert, ist es zwar formal zugelassen, würde aber sicher die Zulassung entzogen bekommen, wenn das Straßenverkehrsamt davon erfährt. Ggf. auch rückwirkend. Dass die Haftpflichtvers. zunächst einmal leisten muss bei zugelassenen Fzg streitet niemand ab.

P.S. @Kai: warum bist du denn so unentspannt?

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Ich rede davon, dass die Vers. im zivilen Klageverfahren sich das Geld wiederholt. Ich weiß nicht, ob diese 5000 EUR Grenze existiert, aber ich würde sie nicht verstehen.

Macht doch nichts das du dies nicht verstehst, ist aber nun mal so 🙄

Zitat:

P.S. @Kai: warum bist du denn so unentspannt?

Wieso bin ich unentspannt ?

Ei ei ei, wieder einer der mein TT Bild komplettiert.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Ei ei ei, wieder einer der mein TT Bild komplettiert.

Wie bist du denn drauf ?

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