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Audi Konfigurator und Prospekte falsch augezeichnet!

Themenstarteram 12. Januar 2008 um 14:43

Hallo zusammen,

Ich habe bemerkt das der Audi Konfigurator und die Prospekte im S5

falsch ausgezeichnet sind. Im Kofigurator und im Prospekt

sind bei der Alcantara/Leder- Kombination die Tür-und Seitenverkleidungseinsätze hinten in Alcantara. Dies ist aber bei der Auslieferung nicht so. denn sie sind beide male in Leder schwarz. Ob bei Perlsilber oder anthrazit Farbenen Alcantara. Es bildet also keinen Kontrast zu den Tüverkleidungen. Ich hänge euch mal ein Bild deran. So nun die Frage, komm ich mit damit durch, mein Fzg. bei Audi in Empfang zu nehmen, und dies zu reklamieren, denn so ist es ja nicht bestellt worden. Kann ich von Audi verlangen mir dann Audi exclusive Türverkleidungen reinbauen zu lassen? Was meint ihr?

Im Anhang ein Bild von einem ausgelieferten mit Alcantara perlsilber und das nächste vom Konfigurator.

Gruß Chris

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44 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ToS4

 

Es ist immer interessant festzustellen, wie schnell manche Leute sich über solche Sachen beschweren (kann man) und zugleich aber immer mit der Keule Justizia drohen, ohne sich allerdings zuvor über die Rechtslage kundig gemacht zu haben.

 

Ich zitiere:

"Die Angaben über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Kraftstoffverbrauch und Betriebskosten der Fahrzeuge entsprechen den zum Zeitpunkt der Drucklegung vorhandenen Kenntnissen. Abweichungen in Farbe und Form von den Abbildungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. Alle Angaben zu Ausstattungen und technischen Daten basieren auf den Merkmalen des deutschen Markts. Änderungen sind vorbehalten."

 

Noch Fragen? Das ist sehr eindeutig, man muss nur das Kleingedruckte gelesen haben, bevor man loslegt. Also, immer schön den Ball flachhalten.

 

PS: Drucklegung war März 2007

 

So ein Quatsch. Klar sichert sich die Autoindustrie mit solchen Klauseln auf alle erdenkliche Seiten ab.

Ob diese Absicherung aber Rechtsgültig ist, dass bleibe mal dahingestellt.

Wenn ich einen Apfel bestelle, dann möchte ich keine Birne! Egal wenn mir der Bauer sagt, dass evtl. mal vorkommen kann, dass er den Baum verwechselt. Ich vertrete ganz klar, den Rechtsweg (falls es notwendig sein sollte). Falls nicht, bleiben noch die Konsumentenschutzorganisationen und der Weg an die Öffentlichkeit. 

 

Gruss Traugottle

 

So eine Klausel hält nur so lange Stand, wie der Kunde nicht benachteiligt wird. Also wenn Audi zum Beispiel die Motorleistung erhöht, oder dass Phantomschwarz auf einmal 1 Ticken Dunkler ist, oder die Reifen statt von Michelin von Pirelli kommen oder oder oder.

In dem Moment, wo ich eine Leistung bestelle, muß a) DIese Leistung geliefert werden oder b) Mir mitgeteilt werden,d ass diese Leistung anders aussieht und man über ALternativen diskutiert.

Wenn ich im Restaurant ein Schnitzel order, und das ist aus, dann kommt der Kellner auch und fragt, ob man auch mit einem Steak leben könnte - bzw. in einem richtig guten Restaurant bietet er dir dann ein Filetsteak zum Preis des Schnitzels an.

Die Frage ist natürlich tatsächlich, was in der Bestellung steht. Aber auf was soll man sich denn beziehen, wenn nicht auf Kataloge?

Variante a) In der AB steht das Seitenteil explizit aufgeführt, dann ist es eh klar. b) Es ist nicht aufgeführt, aber alle anderen Merkmale, dann könnte es kritisch werden c) es ist keine detailierung aufgeführt, sondern nur der Paketnamen

Bei a) und c) würde ich entspannt warten bis dass AUto kommt und es dann nicht abnehmen da nicht wie geordert - bei b) würde ich jetzt mit dem Händler reden, ob man noch was ändern kann.

am 13. Januar 2008 um 12:59

Zitat:

Original geschrieben von traugottle

 

Zitat:

Original geschrieben von traugottle

Zitat:

Original geschrieben von ToS4

 

Es ist immer interessant festzustellen, wie schnell manche Leute sich über solche Sachen beschweren (kann man) und zugleich aber immer mit der Keule Justizia drohen, ohne sich allerdings zuvor über die Rechtslage kundig gemacht zu haben.

 

Ich zitiere:

"Die Angaben über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Kraftstoffverbrauch und Betriebskosten der Fahrzeuge entsprechen den zum Zeitpunkt der Drucklegung vorhandenen Kenntnissen. Abweichungen in Farbe und Form von den Abbildungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. Alle Angaben zu Ausstattungen und technischen Daten basieren auf den Merkmalen des deutschen Markts. Änderungen sind vorbehalten."

 

Noch Fragen? Das ist sehr eindeutig, man muss nur das Kleingedruckte gelesen haben, bevor man loslegt. Also, immer schön den Ball flachhalten.

 

PS: Drucklegung war März 2007

 

So ein Quatsch. Klar sichert sich die Autoindustrie mit solchen Klauseln auf alle erdenkliche Seiten ab.

Ob diese Absicherung aber Rechtsgültig ist, dass bleibe mal dahingestellt.

Wenn ich einen Apfel bestelle, dann möchte ich keine Birne! Egal wenn mir der Bauer sagt, dass evtl. mal vorkommen kann, dass er den Baum verwechselt. Ich vertrete ganz klar, den Rechtsweg (falls es notwendig sein sollte). Falls nicht, bleiben noch die Konsumentenschutzorganisationen und der Weg an die Öffentlichkeit. 

 

Gruss Traugottle

 

Diese Einschränkungsklausel auf der Rückseite ist rechtsverbindlich. Das würde ich erst gar nicht versuchen in Zweifel zu ziehen. Audi hat mit Sicherheit eine sehr gute Rechtsabteilung und du kannst davon ausgehen, dass man sich von dort aus sehr gut absichert.

Wenn du einen Apfel kaufst, wirst du sicher zu recht meutern, wenn dir eine Birne verkauft wird. Wenn du dir einen S5 kaufst, wird dir Audi sicher keinen A2 ausliefern. Darum geht es hier aber nicht. Anders sähe es aus, wenn du einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen hast, in dem explizit dir eine besondere Eigenschaft zugesichert wird und sich dein Vertragspartner nicht an den Vertrag hält. Nur alleine das zählt im juristischen Alltag. Das ist hier aber eindeutig nicht der Fall: Prospekte sind im Regelfall juristisch nicht verbindlich, es sei denn, sie sichern dir etwas eindeutig zu. Audi (BMW etc.) tuen so etwas aber garantiert nicht (siehe Rückseite der Prospekte).

Wie sagt man so schön: Erst durch Erfahrung wird mancher klüger, wenn es dann auch schmerzt. So ist das Leben.

am 13. Januar 2008 um 15:54

Guckt mal hier: Youtube

Ab Minute 2:12 wird es interessant... Kann also niemand behaupten, dass es keine korrekt ausgelieferten S5 gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. J

Guckt mal hier: Youtube

Ab Minute 2:12 wird es interessant... Kann also niemand behaupten, dass es keine korrekt ausgelieferten S5 gibt.

Die Frage kam ja auch nur im Zusammenhang mit bicoloren Leder/Alcantara Sitzen auf, wo das Türteil offenbar in schwarzem Nappa daher kommt; bei unifarbenen Sitzen ist das Türteil auf allen Bildern die ich gesehen habe der Sitzfarbe angepasst.

Gruss,

williS5

am 13. Januar 2008 um 16:04

Ah, ok :)

Dann wars Fehlalarm ;)

Hallo: Mit Sicherheit hat Audi eine gute Rechtsabteilung, aber die werden in diesem Fall auch nichts machen können. Im Konfigurator ist eindeutig geschrieben " Sitzmittelbahnen in Alcantara, Sitzseitenwangen und Kopfstützen in Leder, Tür und Seitenverkleidungseinsätze hinten in Alcantara ". Und genauso ist es in der Abbildung im Konfigurator. Ich würde den Wagen nicht nehmen, da es für mich einen einen erheblichen Minderwert darstellt. Der Anwalt braucht nicht mal gut sein der bei diesem Fall Recht bekommt.

So wie Du meinst kann sich Audi auf die Klauseln in Ihren Verträgen berufen. Dann sollten sie bei Dir mal versuchen, wenn Du z. B. parking advanced bestellt und bezahlt hast nur parking plus zu liefern. Ist ja Stand der Technik haben nur die Kamera weggelassen. Und so gäbe es noch zig Beispiele. Gruß Peter

am 13. Januar 2008 um 17:49

Zitat:

Original geschrieben von pboedi

Hallo: Mit Sicherheit hat Audi eine gute Rechtsabteilung, aber die werden in diesem Fall auch nichts machen können. Im Konfigurator ist eindeutig geschrieben " Sitzmittelbahnen in Alcantara, Sitzseitenwangen und Kopfstützen in Leder, Tür und Seitenverkleidungseinsätze hinten in Alcantara ". Und genauso ist es in der Abbildung im Konfigurator. Ich würde den Wagen nicht nehmen, da es für mich einen einen erheblichen Minderwert darstellt. Der Anwalt braucht nicht mal gut sein der bei diesem Fall Recht bekommt.

So wie Du meinst kann sich Audi auf die Klauseln in Ihren Verträgen berufen. Dann sollten sie bei Dir mal versuchen, wenn Du z. B. parking advanced bestellt und bezahlt hast nur parking plus zu liefern. Ist ja Stand der Technik haben nur die Kamera weggelassen. Und so gäbe es noch zig Beispiele. Gruß Peter

Da muss ich dir sofort deutlich widersprechen: Es zählt nur das, was du mit deinem Händler schriftlich vereinbart hast. Alles andere ist, juristisch gesehen, kalter Kaffee, da nicht Bestandteil des Vertrages. Das gilt im übrigen auch für mündliche Zusagen.

Zuerst tätigst du eine verbindliche Audi-Bestellung, in der unter anderem in codierter Form deine Sonderausstattungswünsche stehen. Im konkreten Fall wäre es die Codierung N7U für Alcantara/Leder (hell/dunkel). Da steht nichts von einer speziellen Farbe der Türverkleidung. Bei der anschließenden Auftragsbestätigung wird dieses Ausstattungsmerkmal in Klartext wiedergegeben. Auch hier wird die Türverkleidung farblich nicht erwähnt. Was willst du jetzt eigentlich einklagen?

Dein Beispiel mit dem parking System ist schlichter Unfug, da es sich hier eindeutig um eine Vertragsverletzung handeln würde, weil das entsprechende System inhaltlich eindeutig definiert ist und du diese Mehrausstattung auch zusätzlich bezahlt hast. Im konkreten Fall hat Audi ohne eine Beeinträchtigung der Kunden eine Farbvariante etwas modifiziert. Wo ist da ein Klagegrund?

Audi hat in juristischen Dingen offenbar leider dazu lernen müssen. Schaue ich in den Prospekt meines alten Audi S4 2.7 Biturbo, so steht auf der Rückseite lediglich, das der Katalog ab dem 01.09.1997 gültig ist. Auf der Rückseite des Prospektes des nächsten S4 4.2 kann man schon lesen "Die Angaben über Preise, Lieferumfang und Leistungen entsprechen den zum Zeitpunkt der Drucklegung vorhanden Kenntnissen. Änderungen sind vorbehalten." Im letzten Prospekt hat man dieses noch um einiges erweitern müssen, da es offensichtlich genügend Korinthenkacker gibt, die bei jeder noch so geringen Veränderung nichts besseres zu tun zu haben, als obskure Rechtsansprüchen geltend zu machen.

In meinen Augen ist es geradezu lächerlich, sich über eine mögliche Farbvariante in der Serienausstattungswahl zu streiten, die Audi offenbar im Vorfeld noch geändert hat. Wenn man eine bestimmte Vorstellung hat, wie etwas aussehen soll, dann kann man dies im Regelfall von der Quattro GmbH gegen einen kleinen Obolus erledigen lassen.

Du mußt nur im Konfigurator nachsehen, dann wirst Du sehen wie farblich abgestimmt die Seitenverkleidungen laut Audi sind. Wenn es nach Dir geht kann Audi ja auch die bestellten Bi-Color Sitze in Unifarbe liefern. Jetzt Stand der Technik Du kannst ja zur Quattro gehen zahlen und froh sein, daß man einen Audi bekommen hat.

am 13. Januar 2008 um 18:58

Hallo,

warum schreit hier eigentlich gleich jeder nach nem Anwalt? Ich würde das zunächst mal mit meinem :) besprechen. Vielleicht geht es ja auch ohne gleich bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen...

Gruß von MrRipley FL, der froh ist, keinen S5 bestellt zu haben :)

am 13. Januar 2008 um 20:52

Zitat:

Original geschrieben von pboedi

Du mußt nur im Konfigurator nachsehen, dann wirst Du sehen wie farblich abgestimmt die Seitenverkleidungen laut Audi sind. Wenn es nach Dir geht kann Audi ja auch die bestellten Bi-Color Sitze in Unifarbe liefern. Jetzt Stand der Technik Du kannst ja zur Quattro gehen zahlen und froh sein, daß man einen Audi bekommen hat.

Du hast es immer noch nicht ganz verstanden: Nur das, was du ausdrücklich vertraglich mit deinem Händler schriftlich eindeutig vereinbart hast, ist justizabel. Wenn du Bi-Color Sitze verbindlich bestellst, dann geht dies eindeutig aus deiner Bestellung hervor. Dann hast du auch Anspruch darauf. Unifarbene Sitze müssten aus vertragsrechtlichen Gründen zurückgenommen werden. Wenn aber der Wackeldackel als Beigabe auf der Hutablage durch einen Wackel-Elvis von Audi ersetzt werden würde, wäre das kein ausdrücklicher Vertragsgegenstand. So verhält es sich halt mit den Seitenverkleidungen. Das sind halt Serienkorrekturen, die im Prinzip unwesentlich sind. Im Internetauftritt von Audi gibt es auch Kleingedrucktes ...

am 13. Januar 2008 um 21:50

Es ist doch interessant wie die Frage nach dem Prospekt bzw. Konfigurator sich hier über Seiten hinzieht und es einige aufgrund des WE gibt, die sich über ungelegte Eier Gedanken machen.

Themenstarteram 13. Januar 2008 um 22:13

Hallo zusammen,

Ich wollte nicht das mal wieder so ausartet,...

ich wollte nur mal von euch hören, ob es vielleicht welche

gibt die vielleicht helle Türbeläge drin haben, oder ob das

schon jemand reklamiert hat etc....oder jemand aufgefallen ist,...

mehr nicht,.....

da es so ausartet schließen wir diesen Thread lieber,...

dann sollte das wirklich nur mein Problem sein,...

Gruß Chris

Zitat:

Original geschrieben von s4cabrioman

Hallo zusammen,

Ich wollte nicht das mal wieder so ausartet,...

ich wollte nur mal von euch hören, ob es vielleicht welche

gibt die vielleicht helle Türbeläge drin haben, oder ob das

schon jemand reklamiert hat etc....oder jemand aufgefallen ist,...

mehr nicht,.....

da es so ausartet schließen wir diesen Thread lieber,...

dann sollte das wirklich nur mein Problem sein,...

Gruß Chris

So ist das immer.

Ich finde es schade, weil du jetzt im Endeffekt wieder keine brauchbaren Informationen hast.

Grüße Wolfgang

Hallo,

interessieren würde mich der weitere Werdegang trotzdem. Wäre also schön zu hören, was sich ergibt, da auch ich "meinen" S5 mit dieser Sitz-Kombination bestellen wollte…

Gruß,

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