Audi Kauf fragen...

Audi 80 B3/89

Hi Leute.

Hab da ne frage,
Hab nen Audi Coupe 2L gefunden
hier ist der link:

http://www.autoscout24.de/.../detail.asp?...

was sagt ihr dazu ? ist die laufleistung ok? Preis?

Bin mit dem wagen probefahrt gefahren, alles schien in ordnung zu sein. (innen gepflegt,motor sauber,4-hand)

achso nochwas der wagen hat auf der rechten seite ein kratzer is ungefähr 1,2m lang, ist nicht sehr tief und den kratzer sieht man nicht sofort.

40 Antworten

Also die 300 Euro kannst du dir sparen! Garantie auf Motor und Getriebe brauchst du nicht, damit haben die wenigsten hier Probleme! Ich würde mit dem nochmal ne Probefahrt machen, und direkt die nächste Tüv oder Dekra Stelle ansteuern! Komplett durchchecken kostet so 65 Euro, die wären es mir wert! Wenn nix dran ist, kannst du ihn ja noch was runterhandeln und kaufst ihn dann...

Gruß

wieso meinen viele das der 2,3 motor besser sei als 2L? nur wegen der leistung/beschleunigung?

Fahre schon seit 3 jahren diesel, konnte vergleichen 1.9L 115 und 2,5L 102PS kann man natürlich nicht vergleichen mit benzin aber trotzdem...
Hubraum spielt ne große rolle der wagen mit 2,5L zieht viel besser als der 1,9 obwohl weniger ps.
Nachteile Steuer und Verbrauch (ab 140-150km/h)

Gruß

Nicht nur wegen der Leistung, sondern auch wegen der Standfestigkeit und Zuverlässigkeit. Es gibt wenige Maschinen, die da mithalten können.

Doch, ein 1.6E! 😉 Von der Leistung mal abgesehen 😉

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noch ne frage:

i fahrzeugschein steht schadstofarm : E2

kann man den auf E3 bringen ? wenn ja, sagt bitte wieviel es "ungefähr" kosten würde.

Hallo schurik,
wenn ich mich nicht irre, hat der Wagen einige Tage/Wochen in Westerkappeln an der Straße zum Verkauf gestanden (mit ner Handynr.). Als ich mir den dort angesehen habe, waren auf der Windschutzscheibe auf der Fahrerseite Reste von schwarzen Filzstift zu sehen,als ob da mal ein Preis gestanden hat....
(Scheibe vom Schrotti???) Frag doch mal nach...
MfG
simon.michel

E2 = Euro 1

Mittels KLR kann man ihn auf Euro 2 oder D3 bekommen (je nach Motor). Komplett mit Einbau und Tüv ist man dann bei uter 200,-.
Am besten nochmal nachschauen, ob auch Dein Motor dabei ist:
www.twintec.de
www.hjsleistritz.com

@simon.michel

auf eine der fotos kann man rechts unten datum sehen, das foto wurde da gemacht wo der wagen jetzt zun verkauf steht. (2003/01/26) also steht er da schon 2 jahre !?!?

Wie lange er da (in Ibbenbüren) nun stand oder steht, kann ich nicht sagen. Ich bin mir nur sicher, das er im November oder Dezember in Westerkappeln an der Osnabrücker Str. mit ner Handynr. gestanden hat ( da steht er nu nicht mehr)
Soviel davon fahren/stehen hier in der Gegend ja nicht rum...
Frag doch einfach mal nach...
Wo kommst Du denn her?
Mfg
simon.michel

ah, hier ist der Thread ja wieder 🙂.

@Schalli: sorry, hatte dich falsch verstanden. Hatte das anders verstanden.

@John1986: Autobahn KM sind immer noch anders zu bewerten als Stadt KM 😉...

@simon.michel komme aus Lengerich.

ja das könnte stimmen das der wagen da stand, weil der letzte besitzer in osnabrück wohnt.

Ist es schlimm wenn der wagen da gestanden hat?
Ist da irgendwo ein hacken, oder irgendwas was ich beachten sollte ...?

@schurrik
Mir war nur aufgefallen, dass auf der Windschutzscheibe an der unteren Ecke auf der Fahrerseite Reste von schwarzem Filzstift zu sehen war (als ob die Scheibe evtl beim Schrotthändler gekauft war)

Ansonsten ist es ein tolles Auto!
Ich habs mir aber nur von außen angesehen...
MfG
simon.michel

Wenn eine untere Ecke mit einem schwarzen Stift nachbearbeitet wurde, dann würde ich mal untersuchen, ob damit nicht eine ablösende Windschutzscheibe vertuscht werden soll......Audi Krankheit 😉

Bloß keine Versicherung abschließen...

...Das Geld kannst Du Dir Sparen!!!

Das ist wohl wieder mal so ein Händler, der seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche an irgendeine Versicherung abwälzen will. Wenn Du dann mal mit einem Problem bei Deinem Händler vorstellig wirst, wird er Dich auf die Versicherungsbedingungen verweisen, in dem leider Dein Schaden/Problem nicht abgedeckt ist.
Eine solche Versicherung, nutzt nur und einzig und alleine dem Händler, der damit die Möglichkeit hat, Kosten für Gewährleistungsansprüche der Kunden an die Versicherung abzuwälzen.
Händler müssen den Kunden beim Gebrauchtwagenkauf ein Jahr lang uneingeschränkt Gewährleistung gewähren. Händler die dies nicht tun handeln kriminell und nutzen die Unwissenheit der Kunden aus!!!
Nicht zu verwechseln sind Gewährleistung und Garantie:

1. Gewährleistung:

Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (bei Kaufverträgen §§ 459 ff. BGB a.F. - §§ 434 ff. BGB n.F.) bzw. Werkunternehmers (bei Werkverträgen §§ 633 ff. BGB a.F. und n.F.) für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen.
Wegen Sach- und Rechtsmängel kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber Wandelung (= Rückgängigmachung des Kaufvertrags) oder Minderung (= Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Beim Werkvertragsrecht hat der Werkunternehmer im Normalfall noch ein Nachbesserungsrecht (= Beseitigung eines Mangels an einer Sache).
In bestimmten Fällen kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung (vgl. §§ 463, 635 BGB a.F.) verlangen.

2. Garantie/Garantievertrag:

Unter einem „Garantievertrag“ versteht der Jurist nach den alten Regelungen bis zum 31.12.2001 eine vertragliche Vereinbarung, wonach der „Garantieversprechende“ sich verpflichtet, für den Eintritt oder Nichteintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr für einen bestimmten eintretenden Schaden zu übernehmen.
Der Garantievertrag ist gesetzlich nicht geregelt, er darf aber nicht mit der Gewährleistung verwechselt werden!
In der Praxis kann ein „Garantieversprechen“ auch eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung darstellen. Hierdurch verpflichtet sich der Garantiegeber zur Einstehung für einen bestimmten Erfolg (z.B. Fehlerfreiheit eines Produkts). Häufig geben Hersteller von Produkten ein solches Versprechen ab, wenn sie über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinaus einstehen wollen.

3. Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Wie oben schon erwähnt, handelt es sich bei der Gewährleistung um eine gesetzliche Verpflichtung und bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Leistung. Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben (vgl. oben unter Punkt 1).
Dies ist bei der Garantie anders. Eine Garantie kann über und unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Häufig liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen (Bsp.: Der Verkäufer bezahlt im Garantiefall nur die Ersatzteile oder den Reparaturlohn, den „Rest“ muss der Käufer selbst tragen.).
Weiterhin kann in den Garantiebedingungen ausgeschlossen werden, dass diese auf einen Dritten übergeht ,z.B. beim Verkauf des Gegenstandes.

Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben,
Dominik

Zitat:

Das ist wohl wieder mal so ein Händler, der seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche an irgendeine Versicherung abwälzen will. Wenn Du dann mal mit einem Problem bei Deinem Händler vorstellig wirst, wird er Dich auf die Versicherungsbedingungen verweisen, in dem leider Dein Schaden/Problem nicht abgedeckt ist.

Genau deshalb sollte man sich vorher druchlesen, was man unterschreibt. Es gibt nämlich auch "ehrliche" Händler und Versicherungen - deswegen würde ich diese Aussage nicht so pauschalisieren.

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