Audi Gewährleistung auf Ersatzteile bei Chiptuning(Turbolader)
Hallo, hab eine Frage zum Thema Chiptuning und Gewährleistung.
zum Fahrzeug: A3 8P 2.0TDI(BKD)Bj.2004 134.000km Leistungsgesteigert im Audi/VW Autohaus durch Oettinger Softwareupdate im März 2010.
nun zum eigentlichen Problem vor 2 Wochen ist mir auf dem weg zur Uni der Turbolader geplatzt der ganze Spass hat mich bei Audi Inkl. LLK Turbo und einigen Kleinteilen 1500€ gekostet.
es sind 2 Wochen ins Land gezogen und der Turbo ist wieder defekt diesmal nicht geplatzt(Gott sei dank...) normalerweise hat man lt. Audi 2 Jahre Garantie auf die verbauten Teile dies soll bei mir aber nicht der Fall sein da mein Fahrzeug eine Leistungssteigerung hat...
Jetzt die Frage: wer Haftet ? Oettinger ? Audi ? Ich ?...den Kundenservice von Audi habe ich bereits kontaktiert waren sehr freundlich haben mir allerdings nicht viel Hoffnung gemacht(Kulanzantrag wird gestellt).
Oettinger habe ich auch kontaktiert dort wurde mir gesagt es muss nachgewiesen werden das der Schaden durch das Chiptuning entstanden ist, das sowas nochnie passiert ist und das man sich wieder bei mir meldet...
meiner Meinung nach Chiptuning hin oder her nach 2 Wochen kann ein Turbo doch nicht schonwieder defekt sein...und es ist ein unding das einem im Autohaus eine Leistungssteigerung angeboten wird und hinterher auf keine erbrachte Reperaturleistung Garantie/Gewährleistung besteht.
Beste Antwort im Thema
Wer haftet?
Ums kurz zu machen: Du!
76 Antworten
Ja bin auch ganz froh das ich die Nummer ohne Anwalt oder Schiedsstelle über die Bühne gebracht habe...hätte sonst wohl ewig gedauert.
Zitat:
Original geschrieben von Wolfszeit
Ja bin auch ganz froh das ich die Nummer ohne Anwalt oder Schiedsstelle über die Bühne gebracht habe...hätte sonst wohl ewig gedauert.
Saubere Lösung...so muss das sein! 🙂