Audi A6 3.2 FSI BJ 2005 mit 71tkm Kaufen?
Hallo,
ich habe am letzten Mittwoch mir den besagten Audi angeguckt und probegefahren und habe den Vertrag auch schon unterschrieben und dann habe ich hier gestern im Forum gelesen das genau dieser Motor anscheint schnell unter Kolbenkipper leidet. Sind das nur alles "Einzelfälle"? Jetzt würde ich gerne wissen was ihr davon haltet ob ihr mir ehr abratet den Audi zukaufen oder nicht .
Ich habe bei laufenden Motor mal die Motorhaube auf gemacht und habe mich erstmal gewundert das der sich anhört wie ne Diesel , habe aber dann im Forum gelesen das es normal sei. Aber manche habe 3 Motor geplättet und sind nicht mal 100000KM gefahren mit allen Motoren zusammen.
Ist schon ne sehr schickes Auto und war echt entschlossen mir den zu holen bis ich das gelesen habe und hätte nie gedacht das Audi solche Probleme hat.
Der Audi hat eigentlich alles ausser Schiebedach für 15.930€.
So ich würde mich freuen über eure Meinungen und danke schon mal für eure Mühe...
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wumbo23
Du hast das wort "noch" in Deinem Satz vergessen... 😉Zitat:
Original geschrieben von stefan161280
"ich habe selber einen 6/2005er und der macht keine probleme... im moment 114.000 KM gelaufen..."Grüße, wumbo
sei nich so negativ!!😁😁
es gibt andere Motoren die wesentlich mer Müll sind... der 3,2er ist schon OK...
machst du regelmässig service... wie Öl.. tritst du ihn nicht wenn er kalt ist... drehst du ihn nich andauert in den begrenzer...
und cipst ihn nicht.... ist das ein recht zuverlässiger Motor... hier im Forum Fälts nur ziemlich auf, weil die anderen zich 100.000 AUK Motorenfahrer nich schreiben der läuft suppi.... hier schreiben ja nur die, die nen Problem haben...😉
54 Antworten
Unsere Autos konnten wir navh maximal einer Woche abholen. 2 wochen wären mir deutlich zu lang für anmelden und durchchecken...
Ohne alles gelesen zu haben - KAUFEN!. Ich will doch meinen irgendwann auch mal verkaufen. Ist schließlich auch ein 3.2er 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Jonnyrobert
Ich bin mir mehr als sicher, dass man innerhalb von 14 Tage ab Kaufdatum (Deine Unterschrift unterm Vertrag)
ohne Angabe von Grund zurücktreten kann. Das ist nichts Anderes als andere Käufe. Du kannst einen
Fernseher kaufen und diesen auch ohne Angabe von Grund wieder zurück geben und das Geld wird Dir
entsprechend zurück erstattet. Viele Händler verzögern deshalb den Abgabetermin um eben diesen
14 Tätigen Rücktrittsrecht für den Käufer möglichst ganz auszumerzen.
Meine Güte Junge, informier Dich doch mal erst, bevor Du so einen Schwachsinn schreibst...
Und da das scheinbar so unendlich schwer zu googeln ist, hier mal nur für Dich..
http://www.geldmachtspass.de/.../...ritt-privates-ruecktrittsrecht.htmGenau, googelt mal, und beachtet vor allem den letzten Passus im ersten Teil:
www.autorecht24.de/Autokauf/Rucktritt/rucktritt.html
Ein generelles Rücktrittsrecht steht dem Käufer grundsätzlich nicht zu. Ist ein (Auto-) Kaufvertrag geschlossen worden (egal ob schriftlich oder mündlich), so ist dieser zunächst einmal uneingeschränkt gültig. Es macht dabei keinen Unterschied, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagenkauf handelt. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug vom Händler oder von Privat gekauft wird.
Das deutsche Recht macht hiervon jedoch einige Ausnahmen. Grundsätzlich kann ein vertragliches Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart werden, z.B. wenn das Fahrzeug nicht in der entsprechenden Farbe verfügbar ist.
Zudem sieht das Gesetz in einigen Fällen ein gesetzliches Rücktrittsrecht oder eine Wandlung vor. Nach dem nunmehr in das BGB integrierten Fernabsatzgesetz kann ein Käufer bei einer bestimmten Art und Weise des Kaufes ohne Grund innerhalb von 2 Wochen vom Kauf zurücktreten (aber nur dann !). Dieses gilt ebenfalls bei bestimmten Verbraucherkreditverträgen und nach dem ebenfalls nunmehr in das BGB integrierten Haustürwiderrufsgesetz. Im Übrigen ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich. Daher sollte sich ein Käufer zunächst überlegen,
- will ich gerade dieses Auto kaufen,
- will ich den Kaufvertrag so und nicht anders jetzt abschließen,
- kann ich dieses Auto finanzieren/bezahlen ?
Grundsätzlich sollte ein solcher Vertrag stets schriftlich geschlossen werden. Jedoch ist auch ein mündlicher Kaufvertrag bindend. Der Beweis, daß ein Kaufvertrag geschlossen worden ist, ist in den Fällen des mündlichen Abschlußes oftmals schwieriger als in den Fällen des schriftlichen Abschlußes.
Ein Rücktritt ist u.a. in folgenden Fällen möglich:
Unmöglichkeit (z.B. das Auto ist schon anderweitig verkauft)
bestimmte Irrtümer
gravierende Mängel (z.B. Motorschaden, sofern kein Gewährleistungsausschluß vereinbart); zu beachten ist jedoch, daß nicht gleich jeder Mangel beim Autokauf zum Rücktritt berechtigt (z.B. Fußmatten fehlen, dann Nachlieferung oder Minderung des Kaufpreises) - Regelungen über Nachbesserung des Verkäufers nach neuem Schuldrecht beachten ! -
Fehlen zugesicherter Eigenschaften - neues Schuldrecht beachten !
Fälle des ehemaligen, nunmehr in das BGB integrierten, Fernabsatzgesetzes (z.B. Kauf vom Händler über das Internet, wobei das Rücktrittsrecht nur dem Käufer zusteht)
Verzug (nach Ablehnungsandrohung), außer bei Stundung des Kaufpreises
Vertragsverletzungen (Haupt- bzw. in best. Fällen bei Nebenpflichten) - jedoch Nachbesserungsmöglichkeiten des Verkäufers nach neuem Schuldrecht beachten !
Nichterfüllung (des Vertrages)
Fälle des früheren, nunmehr in das BGB integrierten, Verbraucherkreditgesetzes
Fälle des früheren, nunmehr in das BGB integrierten, Haustürwiderrufsgesetzes
Arglistige Täuschung
Kauf unter Drohung
Wegfall der Geschäftsgrundlage (ganz selten !)
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Hey,also kleiner Lagebericht.
Der Audi hat alle Rückrufaktionen mitgenommen und ist nochmal komplett zur Inspektion gegangen und würde nichts festgestellt wegen einen Kolbenkipper. Habe den Verkäufer auch drauf angesprochen das ich gerne auf Jahres Öl- wechseln möchte und das das kein Problem sein.
Das erstmal ne grober Überblick. Eigentlich los ich den A6 am Samstag abholen aber denke mal das wird nicht klappen da ich es zu bis morgen nicht schaffe den zuzulassen naja dann warte ich halt noch eine Woche. Vorfreude ist ja die schönste Freude.
Ich habe ein Jahr eine Gebrauchtwagengarantie,fällt da ein Kolbenkipperschaden auch drunter?
Also nach 2 Wochen habe ich den Widerruf eingelegt das der Audi Gebrauchtwagen- Verkäufer nur gelabert hat und nichts gemacht habt.
Anscheinen wollte der kein Auto verkaufen oder so.
Kleine Erklärung: Ich versuchte am Freitag und Samstag den Verkäufer zu erreichen telefonisch und ich würde weggedrückt bzw. ist er nicht rangegangen, wollte nachfragen ob er die Unterlagen für die Anmeldung schon zu mir geschickt hat Autohaus in Bautzen ich in Berlin. Dann am Montag war er wieder zu erreicht und meinte das er die Papiere losgeschickt hat. Dienstag war immer noch nichts da und habe dann nochmal angerufen und da war er auf einmal krank(naja kann ja mal passieren). Hatte dann einen anderen Verkäufer am Apparat und habe ihn gefragt ob die Papiere schon weggeschickt wurden oder nicht und an welche Adresse. Am Mittwoch rief ich wieder an und dann würde mir gesagt das die Papiere nicht losgeschickt würden. Naja da habe ich denn gesagt nach 14 Tagen ist nichts vorwärts gegangen ich habe die Schnauze voll warum soll ich bei denen ein Auto kaufen wenn das Personal unfähig ist das zu Regeln. Habe dann erstmal von meinen Widerrufsrecht gebrauch gemacht und es am gleichen Tag per Mail zu der Geschäftsführung geschickt aber bis jetzt keine Reaktion .
Find es schade hatte mich schon so auf den Audi gefreut aber sowas kann alles kaputt machen...
LG
..keine Sorge...andere Mütter haben...äähh....andere Audi-Händler haben auch schöne Audis...also,nicht Ärgern,sondern weitersuchen!
...wenn er denn aus dem Vertrag rauskommt, wäre so oder so das Beste. Aber ich hab das Gefühl da kommt noch was.
Grüße, wumbo