Audi A5 3,0 Automatik bestellt....

Audi S5 8T & 8F

Also erstens bin ich neu hier....und zweitens wollte ich mal was loswerden und fragen ob jemand da mehr erfahrung hat oder sowas auch schon mal erlebt hat....

Ich habe diese Woche endlich den Audi A5 3 liter diesel mit aufomatikgetriebe bestellen können was ich auch tat ....ich war nicht geizig bei der bestellung ausser der Standheizung habe ich alles genommen 20 zoll, TV usw. Naja gut dann wurde mir der Preis gesagt und wir handelten... nach ein paar sätzen ging er 10,5 prozent runter (ich sagte ich zahle BAR) und ich unterschrieb! Nun höre ich und lese ich das da auch 14 Prozent drin wären ...das sind ungefähr 3000 euro unterschied das ärgert mich richtig!!! Jetzt nach ein paar tagen sage ich drauf geschissen....aber irgendwie ärgert es mich schon, weil es mir ums prinzip geht. Der Verkäufer tat so als ob der Preis der Hammer wäre.... kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und ihn woanders bestellen? Wartezeit bis Nov 2008...

grüsse Iceman....

Beste Antwort im Thema

Sorry , ich weiß gar nicht, was Ihr habt...

Der Käufer hat einen Barzahlungskaufvertrag unterschrieben und da kommt er, wenn Audi keinen Fehler macht, nicht mehr ohne weiteres raus. Deswegen denkt man ja hoffentlich vor jeder Unterschrift darüber nach, ob man das auch genau so haben will. Es mag ein wenig hart klingen, aber wer genug Geld hat, um einen A5 bar zu bezahlen, der sollte auch genug Grips haben, die Folgen einer Unterschrift unter einem Kaufvertrag abschätzen zu können.

Wenn sich im Geschäftsleben jeder trotz Unterschrift alles ständig anders überlegen könnte, dann wären wir in kurzer Zeit wieder beim Tauschhandel und Muschelgeld.

Nix für ungut, aber das musste mal gesagt sein. Man findet hier auch ständig Threads, in denen es drum geht, als Käufer seinen Verkäufer irgendwie zu behumsen, mit irgendwelchen Tricks aus irgendwelchen vollkommen legalen Verträgen wieder rauszukommen etc.

Und bevor jemand fragt, ich bin kein Autoverkäufer...

Grüßle aus Benztown
Selti

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Gregor-987 bist du dir 100% sicher das ich wiederrufen kann?.. im Vertrag steht auch nichts darüber...

Tja dann freu dich auf dein tolles Auto! Und überleg dir mal, dass 10,5 Prozent ein annehmbarer Nachlass ist.

man hat grundsätzlich ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen... 

Zitat:

Original geschrieben von Iceman225


Gregor-987 bist du dir 100% sicher das ich wiederrufen kann?.. im Vertrag steht auch nichts darüber...

Ne, wie soll das gehen? Der Kaufvertrag ist zustandegekommen. Es sei denn die AB braucht länger als einen Monat. Dann ist die Bindungsfrist abgelaufen und du bist wieder frei.

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Das stimmt wiederrum nicht Henner da zb gewisse Geschäfte wie Hindl (schreibt man das so ?) in ihre AGB´s was anderes reinschreibt.

Jedoch ist es gängig das man 14 Tage Rückgaberecht hat. Habe mittlerweile mehrere Neuwägen bestellt und hatte überall das Recht auf die 14 Tägige Rückgabe

@edit: AGB´s durchlesen. Dort sollte es drin stehen. Steht das nicht drin wieso auch immer dann gilt 14 Tage rückgabe Recht.
Auch warten die Verkäufer 14 Tage mit der Bestellung da sie sicher gehen wollen das du das Auto auch wirklich nimmst.

Bei dir klappt das leider nicht da du Barzahler bist jedoch unabhängig von den AGB´s (wie gesagt gibt es Geschäfte die das 14 Tage rückgabe Recht ausschließen) gibt es die möglichkeit wenn du finanzierst 14 Tage aus dem Vertrag zurück zu tretten

Zitat:

Original geschrieben von Gregor-987


Das stimmt wiederrum nicht Henner da zb gewisse Geschäfte wie Hindl (schreibt man das so ?) in ihre AGB´s was anderes reinschreibt.

Jedoch ist es gängig das man 14 Tage Rückgaberecht hat. Habe mittlerweile mehrere Neuwägen bestellt und hatte überall das Recht auf die 14 Tägige Rückgabe

War auch nur auf das Auto bezogen,hatte meinen Händler nämlich auch danach gefragt,wenn ich mit der Lieferzeit

nicht hätte leben können...😉

also der eine sagt ja mann kann zurücktreten und der andere sagt nein.....naja morgen mittag weiss ich es rufe´
dann mein Anwalt an und frage....

Gute Idee!

wird wohl letztendlich das Beste sein,wenn Dein Händler sich quer stellt...,
trotzdem viel Glück...

ja ich freu mich auf mein Auto schade nur das ich ihn im Nov. bekomme. Er hat aber so schnell wie möglich
liefern notiert..... also im Winter mit 20 zoll .... wahrscheinlich kommt das Auto und ich muss mich nach Winterrädern
umsehen....

Du wirst dir sehr wahrscheinlich viel Zeit ersparen wenn du in deinem Vertrag selber kurz die AGB´s durchliest.
Dein Anwalt wird dir sicher auch danken

Zitat:

Original geschrieben von Gregor-987


Du wirst dir sehr wahrscheinlich viel Zeit ersparen wenn du in deinem Vertrag selber kurz die AGB´s durchliest.
Dein Anwalt wird dir sicher auch danken

Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten der Käufers

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 4 Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis 6 wochen, sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer,vorhanden sind, bis 10 Tage bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schrifltlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

also ich verstehe da nur Bahnhof....das steht dort drin.. der Rest des Vertrages ist über Gerichststand und Haftung usw....

Wie ich dir bereits gesagt habe. Wenn du Glück hast, verpennt dein Händler die Auftragsbestätigung (AB) innerhalb der vierwöchigen Frist. Somit kommt kein Vertrag zustande (Konkludentes Handeln)

Dann teilst du ihm mit, dass du dich an deine Willenerklärung nicht mehr gebunden fühlst. Das ist rechtlich wasserdicht!

Bei der ewigen Lieferzeit könnte ich mir vorstellen, dass deine AB erst mal auf dem Stapel liegen bleibt und nicht innerhalb eines Monats an dich versendet wird.

Good Luck!

Sorry , ich weiß gar nicht, was Ihr habt...

Der Käufer hat einen Barzahlungskaufvertrag unterschrieben und da kommt er, wenn Audi keinen Fehler macht, nicht mehr ohne weiteres raus. Deswegen denkt man ja hoffentlich vor jeder Unterschrift darüber nach, ob man das auch genau so haben will. Es mag ein wenig hart klingen, aber wer genug Geld hat, um einen A5 bar zu bezahlen, der sollte auch genug Grips haben, die Folgen einer Unterschrift unter einem Kaufvertrag abschätzen zu können.

Wenn sich im Geschäftsleben jeder trotz Unterschrift alles ständig anders überlegen könnte, dann wären wir in kurzer Zeit wieder beim Tauschhandel und Muschelgeld.

Nix für ungut, aber das musste mal gesagt sein. Man findet hier auch ständig Threads, in denen es drum geht, als Käufer seinen Verkäufer irgendwie zu behumsen, mit irgendwelchen Tricks aus irgendwelchen vollkommen legalen Verträgen wieder rauszukommen etc.

Und bevor jemand fragt, ich bin kein Autoverkäufer...

Grüßle aus Benztown
Selti

Zitat:

Original geschrieben von Selti


Sorry , ich weiß gar nicht, was Ihr habt...

Der Käufer hat einen Barzahlungskaufvertrag unterschrieben und da kommt er, wenn Audi keinen Fehler macht, nicht mehr ohne weiteres raus. Deswegen denkt man ja hoffentlich vor jeder Unterschrift darüber nach, ob man das auch genau so haben will. Es mag ein wenig hart klingen, aber wer genug Geld hat, um einen A5 bar zu bezahlen, der sollte auch genug Grips haben, die Folgen einer Unterschrift unter einem Kaufvertrag abschätzen zu können.

Wenn sich im Geschäftsleben jeder trotz Unterschrift alles ständig anders überlegen könnte, dann wären wir in kurzer Zeit wieder beim Tauschhandel und Muschelgeld.

Nix für ungut, aber das musste mal gesagt sein. Man findet hier auch ständig Threads, in denen es drum geht, als Käufer seinen Verkäufer irgendwie zu behumsen, mit irgendwelchen Tricks aus irgendwelchen vollkommen legalen Verträgen wieder rauszukommen etc.

Und bevor jemand fragt, ich bin kein Autoverkäufer...

Ja du hast wirklich recht, habe vorhin mit dem Anwalt gesprochen keine Chance!!!
Hätte mich vorher informieren müssen....

Grüßle aus Benztown
Selti

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