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Audi A1 Gebrauchtwagenkauf

Themenstarteram 1. Mai 2021 um 5:48

Guten Tag zusammen,

bei unserer Suche nach einem gebrauchten Audi A1 sind wir in dieser Woche bei einem Audi-Händler fündig geworden. Der Wagen ist ca. 1,5 Jahre alt, hat 10.000km gelaufen und wurde als Vorführwagen genutzt (laut Aussage des Händlers nur vom Verkäufer gefahren). Das Auto konnten wir uns in Ruhe ansehen und machte einen sehr guten Eindruck. Der Verkäufer wies uns darauf hin, dass am Kofferraum ein Kratzer vorhanden war und dieser nachlackiert wurde. Er sagte auch, dass das Auto im Kaufvertrag nicht als unfallfrei bezeichnet werden kann, da wohl in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht worden sind. Wir haben nun gestern den Kaufvertrag erhalten, allerdings stand hier lediglich unter Unfallschäden "behoben", was uns zu pauschal und ungenau war. Nach einigem hin und her wurde dann noch der Passus ergänzt: "Nachlackierungen im Rahmen der Aufbereitung". Auf genauere Angaben wollte der Händler sich allerdings nicht einlassen.

Für mich klingt das noch etwas schwammig und meine Sorge ist, dass hier ggf. ein Unfall oder ähnliches verdeckt werden soll. ich würde mich sehr über eure Meinungen zu diesem Thema freuen.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

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27 Antworten

Der Eintrag "Nachlackierungen im Rahmen der Aufbereitung" wäre für mich schon okay, aber dann sollte eigentlich ansonsten weiterhin "Unfallfrei" angekreuzt sein da solche Kratzer und Bagatellen ja keine wirklichen Unfallschäden sind.

Wenn der Verkäufer "Unfallschäden behoben" einträgt, dann klingt das schon stark danach als wäre da ein grösserer Schaden dabei gewesen.

Themenstarteram 2. Mai 2021 um 5:54

Also das Auto soll ca. 19.000€ kosten, EZ 2019.

In der letzten Fassung des Kaufvertrags stand drin:

Sachmängel:

Unfallschäden:

Nachlackierungen im Rahmen der Aufbereitung

Unfallfrei war Nein angekreuzt mit Verweis auf die beiden Punkte oben in einer separaten Anlage.

Für mich wäre so eine völlig schwammige Formulierung von einem seriösem Autohaus inakzeptabel...!

Die sollen doch schreiben, wo genau am Auto der Unfall erfolgte und ggfs. wie hoch der Rechnungsbetrag war...

Wenn du glaubst das dieser Wagen nur eine Schramme hatte musst Du auch glauben das ein Zitronenfalter Zitronen faltet!

Du hast Dich in den Wagen verliebt, das ist ganz schlecht für einen unvoreingenommenen Blick.

Am Besten...weitersuchen!

Ihr tut ja so, als ob ein rep.Unfallschaden unfahrbar wäre.

Wenn's richtig gemacht wurde und der Preis stimmt ist doch alles i.O.

Im KV stehts drin, somit ist der Käufer informiert und muss es beim Wiederverkauf so weitergeben.

Gruß jaro

Wenn es unbedingt dieser Wagen sein soll, lässt man einen unabhängigen Gebrauchtwagencheck samt Lackschichtdickenmessung durchführen.

Danach hat man Klarheit.

Es ist für einen SV ein Leichtes, einen größeren Vorschaden zu erkennen.

Spielt der VK da nicht mit, vielleicht lieber weitersuchen.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 2. Mai 2021 um 10:10:38 Uhr:

Ihr tut ja so, als ob ein rep.Unfallschaden unfahrbar wäre.

Wenn's richtig gemacht wurde und der Preis stimmt ist doch alles i.O.

Im KV stehts drin, somit ist der Käufer informiert und muss es beim Wiederverkauf so weitergeben.

Gruß jaro

Das Problem ist ein per Kaufvertrag erteilter Freibrief jede Form von Unfall zu vertuschen.

Wie Peterchen schon schrieb...

Während der Probefahrt einfach bei ner Prüforganisation vorbeifahren und man hat Gewissheit.

Gruß jaro

Nein, das mögliche Vertuschen eines nicht kleinen Unfalls ist etwas, worauf ich mich bei solchen Formulierungen, wie hier im Fall des Audi-Händlers, freiwillig einlasse, wenn ich nicht total naiv bin. Dabei dürfte jedem Otto Normalo die Intention des Autohauses klar sein, nämlich nicht für Unfallfreiheit des Fahrzeugs bei Verkauf einstehen zu wollen.

 

Ein "Problem" hat der Käufer eines fast Neuwagen dann, wenn er später feststellt, dass der Wagen vor Kauf tatsächlich einen Unfall mit nicht nur Kratzern und Dellen hatte, er aber den Marktpreis für ein unfallfreies Fahrzeug zahlte.

 

Das "Problem" ist dann zum einen seine Gefühlslage (er fühlt sich getäuscht u. betrogen). Daneben hat er ein Wertverlustproblem, wenn er den Wagen nach 3-5 Jahren weiterverkaufen möchte und den Wagen im Kaufvertrag dann ebenfalls als Unfallwagen deklarieren muss.

 

 

Zitat:

@jaro66 schrieb am 2. Mai 2021 um 11:27:48 Uhr:

Wie Peterchen schon schrieb...

Während der Probefahrt einfach bei ner Prüforganisation vorbeifahren und man hat Gewissheit.

Gruß jaro

Kann man ja auch machen.

Eine genauere Formulierung im Kaufvertrag ist trotzdem quasi ein muss.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 2. Mai 2021 um 10:10:38 Uhr:

Ihr tut ja so, als ob ein rep.Unfallschaden unfahrbar wäre.

Im KV stehts drin, somit ist der Käufer informiert und muss es beim Wiederverkauf so weitergeben.

Genau da liegt doch das Problem. Wenn alles transparent ist, ist es doch in Ordnung. So kann sich jeder Kunde überlegen ob der Unfall ihm zu schwer ist bzw. das beim Kaufpreis berücksichtigen. Gegen die meisten Unfallwagen spricht auch nichts.

Problematisch erscheint mir hier das Händlerverhalten. Das ist kein Laie sondern ein Profi. Der wird sicherlich wissen, dass in Deutschland (auch gemäß Rechtsprechung) Bagatellschäden nicht offenbarungspflichtig sind und man ein Fahrzeug als unfallfrei verkaufen darf. Die genannte kleine Schramme wäre so gesehen nur ein kosmetischer Mangel der das Fahrzeug nicht zum Unfallwagen macht.

Wenn der Händler mit der Begründung schwammige Formulierungen in den Kaufvertrag packen will die initial jegliche Unfallschäden abdecken erscheint das schon sehr fragwürdig. Selbst auf Aufforderung des Kunden ist er nicht bereit den mündlich angegebenen Schaden ohne weitere Aufweichungen schriftlich festzuhalten. Wollte er sich absichern könnte etwas drinstehen wie "Kratzer Stoßfänger hinten rechts mittel Smart Repair entfernt". Genau das will er umgehen.

Für mich klingt das nicht seriös. Da würde ich auch nicht mehr Lackdichte o.ä. messen. Wenn ich schon umfassend nachprüfe weil ich eine konkrete Täuschung vermute, würde ich mit dem Menschen keine Geschäfte machen wollen.

Oooccchhh, der Händler war ja so nett und hat mir noch die Stellen mit Mängeln gezeigt bzw. davon gesprochen....

Und sich damit nahezu komplett aus der Haftung genommen.

In einen Kaufvertrag gehören klare und rechtssichere Aussagen.

Wenn Dir das nicht wichtig ist, kaufen. Wenn doch, Finger weg!

Zu mal man ja bei einem größeren Schaden, den der Händler dann fiktiv abgerechnet hat (da die eigene Werkstatt das noch deutlich günstiger kann), auch ein finanzielles Risiko eingeht...

Kommt an der Stelle/die Stellen dann in Zukunft ein unverschuldeter Unfall, hat man dann ggfs. das Problem, für den Schaden Geld zu bekommen bzw. man erhält weniger...

Sorry, inakzeptables und äußerst unseriöses Vorgehen...

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