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Audi 3.0TDI Batterie Probleme

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 20. Januar 2014 um 16:45

Hallo,

ich habe folgendes Problem an meinem Audi A6 3.0 TDI 2009er 89Tkm gelaufen wurde am April/2011 die Hauptbatterie durch Gewährleistung durch Audi ersetzt. Jetzt bei der Inspektion bei Audi hat sich herausgestellt das die Batterie wieder defekt ist. Macht sich bemerkbar wenn man den Audi (kaltem Motor) das erste mal startet schaltet sich das Navi,Heizung und so weiter ab.

Habe daraufhin den Händler Autohaus angerufen wo die Batterie eingebaut wurde. Mir wurde am Telefon gesagt wenn man was auf Gewährleistung macht/austauscht gibt es auf die Sachen keine GARANTIE mehr daher hätte ich einfach Pech gehabt. Ein Anruf bei Ingolstadt genau das selbe. Die sehr unhöffliche Dame am Telefon meinte zu mir wort wörtlich was für ein Problem ich den hätte auf Sachen die durch die Gewährleistung ausgetauscht wurden/werden gibt es keine Garantie ob ich das jetzt verstanden habe und aufgelegt frechheit sowas.

Ist das den richtig was mir da erzählt wurde.

Beste Antwort im Thema

Um es einfacher zu machen:

Das Gesetz kennt keine Garantien - nur Gewährleistung.

Garantie ist ein Begriff von Herstellern und Verkäufern um freiwillige Zusagen unter eigenwilligen Bedinungen mit dem Produkt zu verknüpfen. Da können die machen was sie wollen, wie sie wollen.

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, und wird bei gebrauchten und neuen Produkten gesetzlich unterschiedlich definiert.

Weiterhin können bei Verkäufen von Privat an Privat, von Privat an Gewerbe und von Gewerbe an Gewerbe die gesetzlichen Bestimmung einvernämlich (mit dem Einverständis aller Pateien) geändert werden.

Bei Verkauf von Gewerbe an Privat kann der Umfang nicht unter den gesetzlichen Rahmen reduziert werden.

Kaufst Du nun eine neue Kaffemaschine und geht die innerhalb von 6 Monaten kaputt, so wird der Einfachheit halber davon ausgegangen, das die Ursache für den Defekt, bei sachgemäßen Umgang mit der Sache, bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag (Materialfehler etc).

Du erhälst nun eine niegelnagelneue Kaffemaschine, Produktionsdatum gerade mal 2 Wochen alt. Dadurch ändert sich an dem Bezugsdatum für deine Gewährleistungsansprüche: Nichts! Es bleibt das Datum des ersten und einzigen Kaufvertrages, bzw. der erstmaligen Übergabe der Sache.

Nach sechs Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein. Das bedeutet, wenn die Sache erst einmal sechs Monate korrekt funktioniert hat, geht man nun davon aus, dass die Ursache für den Fehler nicht bereits zum Zeitpunkt des Kaufes existierte sondern durch unsachgemäße Bedienung oder Überbeanspruchung verursacht wurde (Baumarkt Schraubendreher, gedacht zur Verwendung im Haushalt 2 Std. / jährlich - wird von einer Werkstatt täglich 6 Stunden eingesetzt). Ist dem so, dann ist es vorbei mit der Gewährleistung. Dass es nicht so ist, muss nun der Käufer beweisen.

In so einem Fall sagt der Käufer dem Verkäufer: Ist ein Materialfehler! Der Verkäufer sagt: Nein, glaube ich nicht, gibt keine Gewährleistung! Dann kann der Käufer ein Gutachten erstellen lassen, und sofern das bestätigt, dass die Sache bereits von Anfang an die Ursache für den Fehler in sich hatte (Materialschwäche), dann muss der Verkäufer die Gewährleistung übernehmen und das Gutachten bezahlen.

Von daher wird ein Verkäufer es nur dann auf die Beweislastumkehr ankommen lassen, wenn er sich sicher ist, dass die Ursache für einen Defekt beim Käufer liegt.

Sooo, nun hast du nach 5 1/2 Monaten wieder eine niegelnagelneue Austausch-Kaffeemaschine bekommen. Die geht nach 11 Monaten erneut kaputt, gleicher Fehler. Jetzt ist zwar der Moment der Beweislastumkehr eingetreten, jedoch wissen alle Beteiligten: Die Kaffemaschine ist offensichtlich entweder eine Fehlproduktion oder der Käufer macht damit Dinge, wofür sie nicht gedacht ist (z.B. entkalkt er sie nicht 1 x im Monat, obwohl es in der Bedienungsanleitung steht).

Im ersten Fall wird der Verkäufer die Kaffemaschine kommentarlos erneut tauschen und es nicht auf ein Gutachten ankommen lassen (und hoffen, dass die Ware nun endlich i.O. weil der Hersteller den Serienfehler behoben hat). Im letzten Fall wird der Verkäufer es sehr wohl auf ein Gutachten ankommen lassen, der Gutachter stellt fest: Unsachgemäße Nutzung/Bedienung - Der Käufer bekommt keinen Ersatz und muss den Gutachter zahlen...

Angenommen du bekommt eine neue Maschine und nach 23 Monaten geht die wieder kaputt und statt von deinem Recht auf Wandlung gebrauch zu machen (es wurde 3x mal nachgebessert in Form von Austausch) lässt du dir nach 23 Monaten noch einmal eine niegelnagelneue Kaffeemaschine geben...

Diese geht nach 24 Monaten und 2 Tagen erneut kaputt - Dann wird der Verkäufer Dich nach Hause schicken und dir sagen - es ist vorbei. Du sagst: Wieso? die Maschine ist 5 Wochen alt!! Er wird sagen: Ja und? Wen interessiert das? (Weiterhin wird der Verkäufer Produkte des Herstellers aus dem Sortiment genommen haben und der Hersteller wohl bald pleite sein)

Du wendest Dich an den Hersteller und sagst - schau hier eine 5 Wochen alte Kaffeemaschine von euch - schon kaputt, gib mir eine neue - er wird sagen: Warum? Kenne ich dich? Haben wir ein Vertragsverhältnis? Habe ich dir etwas zugesichert? Nein, nein, nein

Das ist die Phase wo es nur noch um Kulanz und Garantien (freie Zusicherungen des Herstellers) geht, das Thema Gewehrleistungen ist vorbei. Aus und vorbei.

Vg,

maLLoc

PS.: Bei Batterien und ähnlichen Produkten sieht der Gesetzgeber vor, dass die Gewährleistung reduziert wird, z.B. dass ein Akku seine Nennleistung konstruktiosbedingt nur für 6 Monate bereit stellt.

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Themenstarteram 22. Januar 2014 um 17:59

vielen dank

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