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Audi 3.0TDI Batterie Probleme

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 20. Januar 2014 um 16:45

Hallo,

ich habe folgendes Problem an meinem Audi A6 3.0 TDI 2009er 89Tkm gelaufen wurde am April/2011 die Hauptbatterie durch Gewährleistung durch Audi ersetzt. Jetzt bei der Inspektion bei Audi hat sich herausgestellt das die Batterie wieder defekt ist. Macht sich bemerkbar wenn man den Audi (kaltem Motor) das erste mal startet schaltet sich das Navi,Heizung und so weiter ab.

Habe daraufhin den Händler Autohaus angerufen wo die Batterie eingebaut wurde. Mir wurde am Telefon gesagt wenn man was auf Gewährleistung macht/austauscht gibt es auf die Sachen keine GARANTIE mehr daher hätte ich einfach Pech gehabt. Ein Anruf bei Ingolstadt genau das selbe. Die sehr unhöffliche Dame am Telefon meinte zu mir wort wörtlich was für ein Problem ich den hätte auf Sachen die durch die Gewährleistung ausgetauscht wurden/werden gibt es keine Garantie ob ich das jetzt verstanden habe und aufgelegt frechheit sowas.

Ist das den richtig was mir da erzählt wurde.

Beste Antwort im Thema

Um es einfacher zu machen:

Das Gesetz kennt keine Garantien - nur Gewährleistung.

Garantie ist ein Begriff von Herstellern und Verkäufern um freiwillige Zusagen unter eigenwilligen Bedinungen mit dem Produkt zu verknüpfen. Da können die machen was sie wollen, wie sie wollen.

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, und wird bei gebrauchten und neuen Produkten gesetzlich unterschiedlich definiert.

Weiterhin können bei Verkäufen von Privat an Privat, von Privat an Gewerbe und von Gewerbe an Gewerbe die gesetzlichen Bestimmung einvernämlich (mit dem Einverständis aller Pateien) geändert werden.

Bei Verkauf von Gewerbe an Privat kann der Umfang nicht unter den gesetzlichen Rahmen reduziert werden.

Kaufst Du nun eine neue Kaffemaschine und geht die innerhalb von 6 Monaten kaputt, so wird der Einfachheit halber davon ausgegangen, das die Ursache für den Defekt, bei sachgemäßen Umgang mit der Sache, bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag (Materialfehler etc).

Du erhälst nun eine niegelnagelneue Kaffemaschine, Produktionsdatum gerade mal 2 Wochen alt. Dadurch ändert sich an dem Bezugsdatum für deine Gewährleistungsansprüche: Nichts! Es bleibt das Datum des ersten und einzigen Kaufvertrages, bzw. der erstmaligen Übergabe der Sache.

Nach sechs Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein. Das bedeutet, wenn die Sache erst einmal sechs Monate korrekt funktioniert hat, geht man nun davon aus, dass die Ursache für den Fehler nicht bereits zum Zeitpunkt des Kaufes existierte sondern durch unsachgemäße Bedienung oder Überbeanspruchung verursacht wurde (Baumarkt Schraubendreher, gedacht zur Verwendung im Haushalt 2 Std. / jährlich - wird von einer Werkstatt täglich 6 Stunden eingesetzt). Ist dem so, dann ist es vorbei mit der Gewährleistung. Dass es nicht so ist, muss nun der Käufer beweisen.

In so einem Fall sagt der Käufer dem Verkäufer: Ist ein Materialfehler! Der Verkäufer sagt: Nein, glaube ich nicht, gibt keine Gewährleistung! Dann kann der Käufer ein Gutachten erstellen lassen, und sofern das bestätigt, dass die Sache bereits von Anfang an die Ursache für den Fehler in sich hatte (Materialschwäche), dann muss der Verkäufer die Gewährleistung übernehmen und das Gutachten bezahlen.

Von daher wird ein Verkäufer es nur dann auf die Beweislastumkehr ankommen lassen, wenn er sich sicher ist, dass die Ursache für einen Defekt beim Käufer liegt.

Sooo, nun hast du nach 5 1/2 Monaten wieder eine niegelnagelneue Austausch-Kaffeemaschine bekommen. Die geht nach 11 Monaten erneut kaputt, gleicher Fehler. Jetzt ist zwar der Moment der Beweislastumkehr eingetreten, jedoch wissen alle Beteiligten: Die Kaffemaschine ist offensichtlich entweder eine Fehlproduktion oder der Käufer macht damit Dinge, wofür sie nicht gedacht ist (z.B. entkalkt er sie nicht 1 x im Monat, obwohl es in der Bedienungsanleitung steht).

Im ersten Fall wird der Verkäufer die Kaffemaschine kommentarlos erneut tauschen und es nicht auf ein Gutachten ankommen lassen (und hoffen, dass die Ware nun endlich i.O. weil der Hersteller den Serienfehler behoben hat). Im letzten Fall wird der Verkäufer es sehr wohl auf ein Gutachten ankommen lassen, der Gutachter stellt fest: Unsachgemäße Nutzung/Bedienung - Der Käufer bekommt keinen Ersatz und muss den Gutachter zahlen...

Angenommen du bekommt eine neue Maschine und nach 23 Monaten geht die wieder kaputt und statt von deinem Recht auf Wandlung gebrauch zu machen (es wurde 3x mal nachgebessert in Form von Austausch) lässt du dir nach 23 Monaten noch einmal eine niegelnagelneue Kaffeemaschine geben...

Diese geht nach 24 Monaten und 2 Tagen erneut kaputt - Dann wird der Verkäufer Dich nach Hause schicken und dir sagen - es ist vorbei. Du sagst: Wieso? die Maschine ist 5 Wochen alt!! Er wird sagen: Ja und? Wen interessiert das? (Weiterhin wird der Verkäufer Produkte des Herstellers aus dem Sortiment genommen haben und der Hersteller wohl bald pleite sein)

Du wendest Dich an den Hersteller und sagst - schau hier eine 5 Wochen alte Kaffeemaschine von euch - schon kaputt, gib mir eine neue - er wird sagen: Warum? Kenne ich dich? Haben wir ein Vertragsverhältnis? Habe ich dir etwas zugesichert? Nein, nein, nein

Das ist die Phase wo es nur noch um Kulanz und Garantien (freie Zusicherungen des Herstellers) geht, das Thema Gewehrleistungen ist vorbei. Aus und vorbei.

Vg,

maLLoc

PS.: Bei Batterien und ähnlichen Produkten sieht der Gesetzgeber vor, dass die Gewährleistung reduziert wird, z.B. dass ein Akku seine Nennleistung konstruktiosbedingt nur für 6 Monate bereit stellt.

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15 Antworten

Öhhm...die Batterie hat doch aber auch Garantie.... dann ab zum Hersteller der Batterie und dort Reklamieren.

im Netz gefunden:

Die Garantiebedingungen musst du beim Hersteller erfragen (mal auf deren Internetseite schauen).

Wenn es im Rahmen der Gewährleistung repariert wurde: Die Gewährleistungszeit verlängert sich dadurch nicht. Sie ist immer 2 Jahre ab Kauf.

......................

Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.

Da ich denke das Du auf der Batterie mindestens 2 Jahre Garantie hast, solltest Du beim Hersteller anfragen.

Themenstarteram 20. Januar 2014 um 17:25

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Öhhm...die Batterie hat doch aber auch Garantie.... dann ab zum Hersteller der Batterie und dort Reklamieren.

im Netz gefunden:

Die Garantiebedingungen musst du beim Hersteller erfragen (mal auf deren Internetseite schauen).

Wenn es im Rahmen der Gewährleistung repariert wurde: Die Gewährleistungszeit verlängert sich dadurch nicht. Sie ist immer 2 Jahre ab Kauf.

......................

Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.

Da ich denke das Du auf der Batterie mindestens 2 Jahre Garantie hast, solltest Du beim Hersteller anfragen.

das meine ich damit und Audi behauptet auf Sachen die durch Gewährleistung ausgetauscht wurden sind gibt es keine GARANTIE drauf . Im klartext die Batterie hätte keine Garantie.

Aber danke für den Tipp dann muss ich mal den Hersteller informieren oder kontaktieren

Wenn die Batterie neu ist dann gibt der Hersteller (mindestens) 2 Jahre Garantie !

Die Batterie hat also Garantie da es sich ja um eine Neuware handelt... nur ebend (anscheinend) nicht bei Audi !

Auf einem der Pole der Batterie ist das Baujahr eingeschlagen.... kontrolliere das mal.

Themenstarteram 20. Januar 2014 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Wenn die Batterie neu ist dann gibt der Hersteller (mindestens) 2 Jahre Garantie !

Die Batterie hat also Garantie da es sich ja um eine Neuware handelt... nur ebend (anscheinend) nicht bei Audi !

Auf einem der Pole der Batterie ist das Baujahr eingeschlagen.... kontrolliere das mal.

o danke für die Info mit dem Baujahr. Ich habe jetzt nochmal nachgeguckt Fahrzeug habe ich am 27.4.2012 gekauft .Batterie habe ich am 10.5.2012 bei dem Autohaus reklamiert und eine NEUE bekommen . Batterie ist jetzt 18.Monate alt hat also noch noch knapp 4.Monate Herstellergarantie.

Zitat:

Original geschrieben von WW124260E

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Wenn die Batterie neu ist dann gibt der Hersteller (mindestens) 2 Jahre Garantie !

Die Batterie hat also Garantie da es sich ja um eine Neuware handelt... nur ebend (anscheinend) nicht bei Audi !

Auf einem der Pole der Batterie ist das Baujahr eingeschlagen.... kontrolliere das mal.

o danke für die Info mit dem Baujahr. Ich habe jetzt nochmal nachgeguckt Fahrzeug habe ich am 27.4.2012 gekauft .Batterie habe ich am 10.5.2012 bei dem Autohaus reklamiert und eine NEUE bekommen . Batterie ist jetzt 18.Monate alt hat also noch noch knapp 4.Monate Herstellergarantie.

Nein, eine Herstellergarantie ist freiwillig und was Senti meint ist die gesetzlich vorgeschrieben Gewährleistung. Die gilt 24 Monate, kann aber auf 12 Monate reduziert werden. Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen das die gekaufte Sache bei Kauf schon nicht in Ordnung war was unmöglich sein wird. Bei einer 18 Monate alten Batterie wirst Du also kaum Chancen haben umsonst eine Neue zu bekommen.

hier noch was zum Lesen: klick mich

 

Du hast auf das Auto eine Gewährleistung (durch den Verkäufer) von 1 bis zwei Jahren, sofern du privat gekauft hast. In der Zeit können Schäden - von denen angenommen werden muss, dass sie bei Übergabe des Autos schon vorhande waren - auf Gewährleistung getauscht werden. Auf diese Teile bekommt man keine verlängerte Gewährleistung.

Wenn du eine Batterie kaufst, hast du darauf evtl. eine zeitlich begrenzte Garantie, die der Hersteller gewährt (oder eben nicht gewährt). Vom Verkäufer bekommst du die Gewährleistung. Du hast die Batterie aber nicht gekauft, sondern im Rahmen der Gewährleistung erhalten - keine Verlängerung der Gewährleistung!

1. Audi ist bzgl. der Garantie fein raus.

2. Ob du noch immer Gewährleistung auf das Auto und damit die Batterie hast, musst du in deinem Kaufvertrag nachschauen. Sofern nicht die Batterie an dem Problem Schuld ist, sondern ein technisches Problem am Auto vorliegt, dass zu frühzeitigem Verschleiß der Batterie führt, kann man evtl. davon ausgehen, dass der erste Versuch, den Mangel zu beheben, fehlgeschlagen ist. Dann darf der Händler noch einmal ran gehen - wenn noch Gewährleistung besteht. Sonst ist auch der Verkäufer fein raus.

3. Trotzdem wird die Batterie einen Hersteller haben. Erkundige Dich, ob es eine Garantie auf die Batterie gibt, für die der Hersteller eintritt. Oft sind solche Garantien aber nur dann wirksam, wenn der Endkunde die Batterie als Privatkunde bei einem Händler gekauft hat (ist bei dir ja nicht der Fall). Grundsätzlich sind die Garantien freiwillig. Ich würde erstmal daran zweifeln, dass da was machbar ist. Du könntest dbzgl. auch den Autohändler fragen, ob die Batterie evtl. von deren Hersteller Garantie hat.

Abgesehen davon: Wie oft hast Du die Hotline denn darauf hinweisen wollen, dass Du Garantie haben willst, bis die dann aufgelegt hat? :)

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 12:33

jetzt muss ich sowieso in die Werkstatt seit heute Morgen kommt eine Fehlermeldung mit Tiptronic im FIS .

Fahrzeug habe ich bei Audi für knapp 37.000€ gekauft am 27.04.2012

Angerufen habe ich einmal bei AUDI Autohaus wo ich es gekauft habe wegen Batterie und einmal Ingolstadt

Zitat:

Original geschrieben von Toshy

Grundsätzlich sind die Garantien freiwillig.

Das betrifft aber keine neue Batterie die ich beim Hersteller "einklagen" will ! (nicht Audi gemeint)

Auf Neuware gibt es eine gesetzliche GARANTIE !

Gewährleistung und Garantie nicht verwechseln....

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Zitat:

Original geschrieben von Toshy

Grundsätzlich sind die Garantien freiwillig.

Das betrifft aber keine neue Batterie die ich beim Hersteller "einklagen" will ! (nicht Audi gemeint)

Auf Neuware gibt es eine gesetzliche GARANTIE !

Gewährleistung und Garantie nicht verwechseln....

Du verwechselst da was, Senti. Es gibt keine gesetzliche Garantie, sondern die gesetzliche Gewährleistung. Für eine Batterie, die man im Zuge der Gewährleistung fürs Auto ersetzt bekommt, hat man keine Gewährleistung über die solche für das Auto hinaus. Die Garantie wäre, wenn vorhanden, vom Batteriehersteller zu geben. Aber die ist keine gesetzliche Vorschrift!

Um es einfacher zu machen:

Das Gesetz kennt keine Garantien - nur Gewährleistung.

Garantie ist ein Begriff von Herstellern und Verkäufern um freiwillige Zusagen unter eigenwilligen Bedinungen mit dem Produkt zu verknüpfen. Da können die machen was sie wollen, wie sie wollen.

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, und wird bei gebrauchten und neuen Produkten gesetzlich unterschiedlich definiert.

Weiterhin können bei Verkäufen von Privat an Privat, von Privat an Gewerbe und von Gewerbe an Gewerbe die gesetzlichen Bestimmung einvernämlich (mit dem Einverständis aller Pateien) geändert werden.

Bei Verkauf von Gewerbe an Privat kann der Umfang nicht unter den gesetzlichen Rahmen reduziert werden.

Kaufst Du nun eine neue Kaffemaschine und geht die innerhalb von 6 Monaten kaputt, so wird der Einfachheit halber davon ausgegangen, das die Ursache für den Defekt, bei sachgemäßen Umgang mit der Sache, bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag (Materialfehler etc).

Du erhälst nun eine niegelnagelneue Kaffemaschine, Produktionsdatum gerade mal 2 Wochen alt. Dadurch ändert sich an dem Bezugsdatum für deine Gewährleistungsansprüche: Nichts! Es bleibt das Datum des ersten und einzigen Kaufvertrages, bzw. der erstmaligen Übergabe der Sache.

Nach sechs Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein. Das bedeutet, wenn die Sache erst einmal sechs Monate korrekt funktioniert hat, geht man nun davon aus, dass die Ursache für den Fehler nicht bereits zum Zeitpunkt des Kaufes existierte sondern durch unsachgemäße Bedienung oder Überbeanspruchung verursacht wurde (Baumarkt Schraubendreher, gedacht zur Verwendung im Haushalt 2 Std. / jährlich - wird von einer Werkstatt täglich 6 Stunden eingesetzt). Ist dem so, dann ist es vorbei mit der Gewährleistung. Dass es nicht so ist, muss nun der Käufer beweisen.

In so einem Fall sagt der Käufer dem Verkäufer: Ist ein Materialfehler! Der Verkäufer sagt: Nein, glaube ich nicht, gibt keine Gewährleistung! Dann kann der Käufer ein Gutachten erstellen lassen, und sofern das bestätigt, dass die Sache bereits von Anfang an die Ursache für den Fehler in sich hatte (Materialschwäche), dann muss der Verkäufer die Gewährleistung übernehmen und das Gutachten bezahlen.

Von daher wird ein Verkäufer es nur dann auf die Beweislastumkehr ankommen lassen, wenn er sich sicher ist, dass die Ursache für einen Defekt beim Käufer liegt.

Sooo, nun hast du nach 5 1/2 Monaten wieder eine niegelnagelneue Austausch-Kaffeemaschine bekommen. Die geht nach 11 Monaten erneut kaputt, gleicher Fehler. Jetzt ist zwar der Moment der Beweislastumkehr eingetreten, jedoch wissen alle Beteiligten: Die Kaffemaschine ist offensichtlich entweder eine Fehlproduktion oder der Käufer macht damit Dinge, wofür sie nicht gedacht ist (z.B. entkalkt er sie nicht 1 x im Monat, obwohl es in der Bedienungsanleitung steht).

Im ersten Fall wird der Verkäufer die Kaffemaschine kommentarlos erneut tauschen und es nicht auf ein Gutachten ankommen lassen (und hoffen, dass die Ware nun endlich i.O. weil der Hersteller den Serienfehler behoben hat). Im letzten Fall wird der Verkäufer es sehr wohl auf ein Gutachten ankommen lassen, der Gutachter stellt fest: Unsachgemäße Nutzung/Bedienung - Der Käufer bekommt keinen Ersatz und muss den Gutachter zahlen...

Angenommen du bekommt eine neue Maschine und nach 23 Monaten geht die wieder kaputt und statt von deinem Recht auf Wandlung gebrauch zu machen (es wurde 3x mal nachgebessert in Form von Austausch) lässt du dir nach 23 Monaten noch einmal eine niegelnagelneue Kaffeemaschine geben...

Diese geht nach 24 Monaten und 2 Tagen erneut kaputt - Dann wird der Verkäufer Dich nach Hause schicken und dir sagen - es ist vorbei. Du sagst: Wieso? die Maschine ist 5 Wochen alt!! Er wird sagen: Ja und? Wen interessiert das? (Weiterhin wird der Verkäufer Produkte des Herstellers aus dem Sortiment genommen haben und der Hersteller wohl bald pleite sein)

Du wendest Dich an den Hersteller und sagst - schau hier eine 5 Wochen alte Kaffeemaschine von euch - schon kaputt, gib mir eine neue - er wird sagen: Warum? Kenne ich dich? Haben wir ein Vertragsverhältnis? Habe ich dir etwas zugesichert? Nein, nein, nein

Das ist die Phase wo es nur noch um Kulanz und Garantien (freie Zusicherungen des Herstellers) geht, das Thema Gewehrleistungen ist vorbei. Aus und vorbei.

Vg,

maLLoc

PS.: Bei Batterien und ähnlichen Produkten sieht der Gesetzgeber vor, dass die Gewährleistung reduziert wird, z.B. dass ein Akku seine Nennleistung konstruktiosbedingt nur für 6 Monate bereit stellt.

Themenstarteram 22. Januar 2014 um 17:40

So war heute beim :) Batterie ist zu 100% defekt.

Der Einbau der neuen Batterie kostet 400€ knapp mit anlernen.

Kann ich nicht eine von Varta oder Moll selbst kaufen einbauen ???

Der Servicemeister meinte nein das geht nicht da dieses Anlerncode die auf der Batterie ist nur beim :) gibt.

Das heisst wenn ich so eine Varta oder Moll im Zubehör kaufe gibt es keinen CODE.

am 22. Januar 2014 um 17:51

Varta mit gleicher AH- Zahl nehmen und die alte Seriennr. am Ende um 1 erhöhen.

Gruß Wolfgang

http://www.a6-wiki.de/.../Codierungen_mit_VCDS?...

Themenstarteram 22. Januar 2014 um 17:52

ich habe eine 110AH drinne von Moll

also müsste ich eine 110AH von Varta nehmen richtig und die alte Seriennr. am Ende um 1 erhöhen mit VCDS

danke

am 22. Januar 2014 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von WW124260E

So war heute beim :) Batterie ist zu 100% defekt.

Der Einbau der neuen Batterie kostet 400€ knapp mit anlernen.

Kann ich nicht eine von Varta oder Moll selbst kaufen einbauen ???

Der Servicemeister meinte nein das geht nicht da dieses Anlerncode die auf der Batterie ist nur beim :) gibt.

Das heisst wenn ich so eine Varta oder Moll im Zubehör kaufe gibt es keinen CODE.

Servus,

doch du kannst dir eine Batterie selber holen,solltest dann noch jemand suchen,der sie dir anlernt ggf vorher mit ihm absprechen.

In den FAQ's (siehe meine Signatur) findest du nette Menschen die ein Diagnosegerät haben und da schreibst du jmd aus deinem Umkreis an und schilderst dein Vorhaben und dann wird dir deutlich günstiger geholfen.

Lg

 

Edit: OpiW war schneller

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