AUDI 2.0 TDI Ölpumpe defekt, Motorschaden, keine Qualität !
Ich bin von der angeblichen Premiummarke AUDI total enttäuscht.
Im Dezember 2006 kaufte ich mir einen 10 Monate alten AUDI A4 2.0 TDI als Werksdienstwagen.
Die Garantie + Anschlußgarantie (wegen der Finanzierung) lief bis Januar 2009.
Im Oktober 2009 (das Fahrzeug war noch keine 4 Jahre alt) kam die rote Warnlampe "Öldruck". Ich mußte mich abschleppen lassen.
In der Werkstatt stellte sich dann heraus, daß die Antriebswelle der Ölpumpe abgeschert wurde, damit hat es unmittelbar danach den Turbolader zerlegt und auch im Motor selbst wurden Späne gefunden.
Reparaturkosten: 8500,- € !!!
Nach langem Streit mit dem AUDI-Service und mehreren Geschäftsführern in Ingolstadt, sowie mit dem Autohaus Fischer in Jena wurden mir am Ende insgesamt lächerliche 2000,- € erlassen.
Somit bin mußte ich immer noch 6500,- € Reparaturkosten bezahlen für einen AUDI, der gerade 8 Monate aus der Garantie heraus war.
Das spricht nicht mehr für Qualität bei AUDI !
Haben andere Besitzer eines VW oder AUDI mit 2.0 TDI - Motor ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes-Diesel
Ich traue dem Braten nicht, habe eine Anschlußgarantie abgeschlossen. Kostet im Jahr 349 Euronen.
Danke für die Info.
Aber wenn man sich das richtig überlegt, ist es jedoch eine Schande:
Man kauft ein teures Fahrzeug einer weltbekannten Premium-Marke und schließt zusätzlich für 349 € pro Jahr eine Art "Versicherung gegen hohe Reparaturkosten" ab, weil man weiß, daß AUDI bei TDI-Motoren miserable Qualität liefert und man somit jederzeit mit einem kapitalen Motorschaden rechnen muß !
Was hat das noch mit "Vorsprung durch Technik" zu tun ?
Meine Schlußfolgerung aus der gesamten Geschichte ist:
Ein Fahrzeug aus dem VW-Konzern kommt mir in Zukunft nicht mehr ins Haus bzw. in die Garage.
487 Antworten
Nun möchte ich mal einen anderen Gedanken zur Diskussion stellen.
Wer anderen einen Schaden zufügt haftet bei Absicht. Zur Absicht zählt auch das Inkaufnehmen eines Schadens: Das klassische Beispiel dafür ist, wenn man ein Haus anzündet und in Kauf nimmt, dass die Oma mit verbrennt, obwohl man sie nicht umbringen wollte. Der juristische Fachausdruck dafür heisst "dolus eventualis". Urteil: Mord.
Nach meinen Recherchen ist auch das Nichthandeln für den Sachverhalt ausreichend; denn es ist 100 %ig sicher, dass ein bestimmter Motortyp diesen Schaden erleidet und zwar vor Erreichen eines normalen Auto-Lebensalters, das heute sicher bei mehr als 200 000 km bei einem Diesel liegen dürfte.
Das Nichthandeln besteht darin, dass Audi diese Schädigung in Kauf nimmt ohne seine Kunden davor zu warnen und (Ähnlich Zahnriemen) zum vorzeitigen Auswechseln des Sechskantantriebs aufzufordern
Übrigens: Da nach einem Schaden wieder der gleiche Sechskantantrieb eingebaut wird, kommt der gleiche Schaden nach weiteren ca. 100 000 km wieder (eher früher, weil auch das Sechskantloch etwas ausgeschlagen wird).
Ich habe mal das Sechskantloch aufgeschnitten (siehe Foto) und
Zitat:
Original geschrieben von herikip
Ich habe mal das Sechskantloch aufgeschnitten (siehe Foto) und
...?
Hast du vielleicht noch ein Foto von der Draufsicht? Soll das ursprünglich ein Sechskant oder ein Vielzahn Loch sein?
Viele Grüße & Danke für deine Bemühungen!
Hans
Zitat:
Original geschrieben von herikip
Nun möchte ich mal einen anderen Gedanken zur Diskussion stellen.
Wer anderen einen Schaden zufügt haftet bei Absicht. Zur Absicht zählt auch das Inkaufnehmen eines Schadens: Das klassische Beispiel dafür ist, wenn man ein Haus anzündet und in Kauf nimmt, dass die Oma mit verbrennt, obwohl man sie nicht umbringen wollte. Der juristische Fachausdruck dafür heisst "dolus eventualis". Urteil: Mord.
Nach meinen Recherchen ist auch das Nichthandeln für den Sachverhalt ausreichend; denn es ist 100 %ig sicher, dass ein bestimmter Motortyp diesen Schaden erleidet und zwar vor Erreichen eines normalen Auto-Lebensalters, das heute sicher bei mehr als 200 000 km bei einem Diesel liegen dürfte.
Das Nichthandeln besteht darin, dass Audi diese Schädigung in Kauf nimmt ohne seine Kunden davor zu warnen und (Ähnlich Zahnriemen) zum vorzeitigen Auswechseln des Sechskantantriebs aufzufordernÜbrigens: Da nach einem Schaden wieder der gleiche Sechskantantrieb eingebaut wird, kommt der gleiche Schaden nach weiteren ca. 100 000 km wieder (eher früher, weil auch das Sechskantloch etwas ausgeschlagen wird).
Ich habe mal das Sechskantloch aufgeschnitten (siehe Foto) und
Hallo Hanspassat
ich stelle ein Bild von der Draufsicht dazu.
Es ist (oder besser soll) ein passendes (d.h. formschlüssiges) Sechskantloch sein. Wenn man aber überlegt, wie das hergestellt wird dann weiss man gleich, dass das nicht gut gehen kann:
man kann ja nur runde löcher bohren. Und weil das ein Sackloch ist kann man es auch nicht passend "Räumen (= der Fachausdruck). statt dessen hobelt man in sechs Schritten von oben nach unten die einzelnen Flanken des Sechskants. Wie auf dem bereits gezeigten Bild sichtbar ist bleiben die Hobelspäne zum Teil im Loch. Und die Fanken sehen eher holprig aus.
Der Sechskantstift hat aber einerseits etwa 2 Zehntel Spiel und zum andern ist die Lochtiefe von 1,5 cm viel zu kurz um der Dauerbelastung standzuhalten..
es gibt ja mittlerweile die Firma Motoren Wild in Unterpleichfeld, die eine echte Reparatur anbietet, indem sie einen dickeren Stift einpresst in das Ausgleichswellenmodul.
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Danke für diesen Hinweis!
Ich werde dann mal überlegen beim Zahnriemenwechsel das Modul auszubauen und zu der Firma zu schicken 😉 Vielleicht wird das dann für einen vernünftigen Preis ewig haltbar 😁
@herikip
wieso erzählst du zuerst daß die Welle der Ölpumpe (Sechskant) vom Ausgleichswellenmodul angetrieben wird welches ein Vielzahnprofil aufweist. Später stellst du ein Foto ein wo man sehen kann daß die Welle in ein Sechskantloch eingeführt wird. Nachdem ich deinen Beitrag gelesen habe, habe ich dies einem Motorenmann erzählt, der sagte mir daß die Sechskantwelle in ein Sechskantloch eingeführt wird, ganz einfach.
Zitat:
Original geschrieben von dossantos
@herikipwieso erzählst du zuerst daß die Welle der Ölpumpe (Sechskant) vom Ausgleichswellenmodul angetrieben wird welches ein Vielzahnprofil aufweist. Später stellst du ein Foto ein wo man sehen kann daß die Welle in ein Sechskantloch eingeführt wird. Nachdem ich deinen Beitrag gelesen habe, habe ich dies einem Motorenmann erzählt, der sagte mir daß die Sechskantwelle in ein Sechskantloch eingeführt wird, ganz einfach.
Tut mir leid, dass die erste Aussage falsch war. Das war die Information, die ich erhielt nachdem jemand mit einer kleinen Lampe in das Loch geleuchtet hatte. Wie auf dem Schnittfoto zu sehen ist, sind in dem Sechskantloch noch Reste des ursprünglichen runden Lochs zu sehen.
Deshalb auch die Aussage es handle sich um "eine Art Vielzahnprofil".
Da ich das Teil nun vorne um einen cm gekürzt (eine Scheibe) und dann aufgetrennt hatte sah ich, dass es ein Sechskantloch sein sollte.
Aber wie gesagt, die Passung ist schlecht und die Lochtiefe zu gering um dauerhaft die Belastung auszuhalten.
Deshalb fällt garantiert jeder Ölpumpenantrieb dieser Bauart bei ca 100 000 km aus.
Nach einer Reparatur durch Ersetzen des Sechskants wird der gleiche Schaden wieder und zwar eher früher eintreten, da auch das Loch etwas ausgeschlagen wird.
Nun lassen wir mal schön die Kirche im Dorf! Es gibt genug die schon über 200000km ohne Schaden überstanden haben.
Klar ist das alles Käse aber es ist auch der meist verbaute Motor, und jeden Tag wenn ich den Schlüssel umdrehe denke ich daran....bitte lass es nicht passieren!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von bastel.78
Nun lassen wir mal schön die Kirche im Dorf! Es gibt genug die schon über 200000km ohne Schaden überstanden haben.
So is es!!! Es gibt Fälle mit weit über 300tkm mit erster Ölpumpe, Turbo, ZK,...usw.
Also keine Panik auf der Titanic.
Zitat:
Original geschrieben von S-Line A4
So is es!!! Es gibt Fälle mit weit über 300tkm mit erster Ölpumpe, Turbo, ZK,...usw.Zitat:
Original geschrieben von bastel.78
Nun lassen wir mal schön die Kirche im Dorf! Es gibt genug die schon über 200000km ohne Schaden überstanden haben.Also keine Panik auf der Titanic.
Diese Information ist für mich sehr wichtig, denn ich plane gegen VW juristisch vorzugehen - nicht wegen des Eigenschadens sondern für alle, die den Schaden hatten bzw. noch haben werden.
Es muss sich um einen 2.0 TDI mit Pumpe-Düse Motor handeln und dem Ölpumpenantrieb über das Ausgleichswellenmodul mittels Sechskant . Betroffen davon sind auch VW Sharan und Passat sowie die entsprechenden Modelle bei Seat und Skoda. Allein in meiner unmittelbaren Umgebung 3 Sharan.
Ich empfehle die verschiedenen Foren.
Meine Behauptung ist, dass a l l e mit dem entsprechenden Motor den Ölpumpenausfall erleiden und zwar im Bereich ab 100 000 km Laufleistung.
was heißt ab 100 000km wir dieser Motor einen Ölpumpenausfall erleiden? Da wirst du zur Antwort bekommen, ab
100 000km kann jeder Motor einen Schaden erleiden. Und wie schon geschrieben es gibt genug die schon mehr als
2-300 000 km drauf haben. Viel Glück bei deinen Plänen und ich hoffe der Kelch geht in den nächsten 2 Jahren an mir vorbei. Danach kommt er ehe weg.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von herikip
Meine Behauptung ist, dass a l l e mit dem entsprechenden Motor den Ölpumpenausfall erleiden und zwar im Bereich ab 100 000 km Laufleistung.
Absoluter Käse. Lies dir mal die vielen Threads durch zum Thema Ölpumpe!
Zitat:
Original geschrieben von herikip
Diese Information ist für mich sehr wichtig, denn ich plane gegen VW juristisch vorzugehen -
Das Urteil wird wohl erst fallen, wenn alle 2.0TDI längst vom Markt sind. Und ich kann dir nur wünschen, dass du von Opel oder BMW oder sonst einem bezahlt wirst - VW würde so einen Prozess sicher nicht leichtfertig verlieren und alles dransetzen, keine Schlappe zu erleiden.
Wenn du rein privat klagen willst, dann bist du direkt unglaubwürdig. David und Goliath hat bestenfalls einmal funktioniert. Da hilft eher, mit fundiertem Fachwissen VW zu "mahnen" und um Stellungnahme zu bitten, bevor du deine Fotos und Ergebnisse veröffentlichst. Da könnte evtl. ein "Neuwagenzuschuss" rausspringen, wenn du auf die Veröffentlichung verzichtest...
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Das Urteil wird wohl erst fallen, wenn alle 2.0TDI längst vom Markt sind. Und ich kann dir nur wünschen, dass du von Opel oder BMW oder sonst einem bezahlt wirst - VW würde so einen Prozess sicher nicht leichtfertig verlieren und alles dransetzen, keine Schlappe zu erleiden.Zitat:
Original geschrieben von herikip
Diese Information ist für mich sehr wichtig, denn ich plane gegen VW juristisch vorzugehen -Wenn du rein privat klagen willst, dann bist du direkt unglaubwürdig. David und Goliath hat bestenfalls einmal funktioniert. Da hilft eher, mit fundiertem Fachwissen VW zu "mahnen" und um Stellungnahme zu bitten, bevor du deine Fotos und Ergebnisse veröffentlichst. Da könnte evtl. ein "Neuwagenzuschuss" rausspringen, wenn du auf die Veröffentlichung verzichtest...
Bitte keine Pauschalbehauptungen, dass viele bereits mehr als 200 000 km gelaufen sind ohne Probleme.
Nennt mir einen mit den entsprechenden konstruktiven Bedingungen. Das würde mich vom Gegenteil überzeugen.
Als Ingenieur muss ich sagen, dass diese Konstruktion wegen der 2 Unzulänglichkeiten: zu viel Spiel (wegen der Herstellungsmethode) und zu geringe Eintauchtiefe im Ausgleichswellenmodul zu dem frühzeitigen Ausfall des Antriebs führen muss.
Angeblich wurde die Eintauchtiefe jetzt von 1,5 cm auf 3 cm verdoppelt.
Beim Zahnriemenantrieb, der ähnlich großen Schaden verursachen kann wird der Kunde ja auch angehalten den Austausch vorzunehmen.
Der Unterschied ist aber, den Zahnriemen kann man eher prüfen als den Sechskantstift und damit ist der ölpumpenausfall sogar wesentlich gefährlicher - er kündigt sich überhaupt nicht an.
zum Thema Kilometerstand:
http://www.motor-talk.de/.../...auf-euren-2-0-tdi-pd-t4338302.html?...
MfG