Auch 3L Diesel ab Baujahr 2009 sind mit Schummelsoftware "versorgt"
Focus berichtet:
"Noch mehr Drei-Liter-Diesel betroffen: VW trickste schon 2009 bei Abgaswerten
Freitag, der 20. November 2015, 19.47 Uhr: Von der Affäre um manipulierte Abgaswerte beim deutschen Autokonzern Volkswagen sind noch mehr Fahrzeuge betroffen als bisher bekannt. Die US-Umweltschutzbehörde EPA teilte am Freitag mit, Vertreter von VW und Audi hätten bei einem Treffen am Donnerstag erklärt, dass Autos mit Drei-Liter-Dieselmotoren der Modelljahre 2009 bis 2016 mit einer nicht zugelassenen Software-Funktion zur Abgaskontrolle ausgerüstet seien. Bislang war von Fahrzeugen der Modelljahre 2014 bis 2016 die Rede gewesen."
Quelle:
http://www.focus.de/.../...erweise-autos-zurueckkaufen_id_5096135.html
Ich glaube es wäre leichter, wenn eine Liste der nicht betroffenen Fahrzeuge erstellt wird. Gewinnt jetzt mein VFL an Wert 😁
Beste Antwort im Thema
Wie war das noch mit dem Fisch, der vom Kopf her .......?
Aus meiner persönlichen Sicht ein Zeichen von u.a. Dummheit, zu versuchen, sich da durch zu mogeln, anstatt diesen Gordischen Knoten durch zu schlagen, und - schon wieder komme ich auf Fische, was wohl daran liegt, dass ich neulich in Hamburg war und mich dort fast nur von Fisch ernährt hatte😛 - ....also und nun Butter bei die Fische geben, und zusammen mit der ebenfalls gewendeten Politik die einzig gute Lösung umsetzen: Hardware-Nachrüstung [HN] !
- Die Kosten tragen zu je 1/3 der Kfz-Eigner, der Steuerzahler und der Hersteller.
- Der Hersteller forciert die Produktion der HN und rückt schnellstens die dafür notwendigen Daten raus.
- Die Politiker betätigen sich endlich mal mit Mumm, setzen die Normen so, dass sie endlich praktikabel werden und sorgen ebenfalls für allerschnellste Umsetzung.
Und gut wäre es!
Das Riesen-Problem wäre vom Tisch, das Vertrauen der Verbraucher könnte und würde sich erholen, ein riesiger Imageschaden für die ehemaligen Vorzeigeprodukte wäre abgewendet, und - war da nicht noch was?😕
Lange grübel, grübel, grübel.....!🙁
Ach ja, der Umwelt wäre ja auch geholfen!
Ganz unabhängig von diesem speziellen Fred-Thema: Ich mag keine Lügner!
Sich wiederholende Lügner könnte ich nur noch verachten, und würde definitiv nie mehr wieder irgendwas von solchen Typen kaufen!
😠😠😠
Grüße, lippe1audi
108 Antworten
Zitat:
@Avantix79 schrieb am 13. Dezember 2021 um 16:08:23 Uhr:
Nur weil das KBA keinen Rückruf gestartet hat, heißt das noch lange nicht, dass die Motoren nicht betroffen sind. Das OLG Karlsruhe hat ja 2019 auch ein Sachverständigengutachten zum EA896 in Auftrag gegeben. Ich finde allerdings keine aktuellen (Such-) Ergebnisse zu einem solchen Gutachten. D.h. offenbar gibts da bisher nichts Neues.
Interessant wären Deine Klagepunkte. Wozu sollte Audi denn verurteilt werden? Schadenersatz? Und wenn ja, in welcher Höhe? Und hattest Du ein Gutachten, welches den Klagegrund getragen hat? Du schreibst ja selbst, dass es zum EA896 nix belastbares gibt. Warum sollte dann ein Richter in dieser AE896-Frage Audi verurteilen?
Für meinen Q5 in Vollausstattung bekomme ich sowieso nichts mehr. Je länger ich das Auto fahre, je weniger mache ich rechnerisch auf den Kaufpreis kaputt. Verschenken kann ich ihn in 5 Jahren immer noch.
Zitat:
@a3Autofahrer schrieb am 13. Dezember 2021 um 19:33:06 Uhr:
Interessant wären Deine Klagepunkte. Wozu sollte Audi denn verurteilt werden? Schadenersatz? Und wenn ja, in welcher Höhe? Und hattest Du ein Gutachten, welches den Klagegrund getragen hat? Du schreibst ja selbst, dass es zum EA896 nix belastbares gibt. Warum sollte dann ein Richter in dieser AE896-Frage Audi verurteilen?
Tja... das ist nicht so einfach. Ich wollte im Grunde Schadenersatz für den aufgrund des Skandals geringeren Wiederverkaufswertes. Dessen Höhe zu ermitteln wäre sicherlich nicht einfach gewesen. Ich hätte jetzt einfach mal aufgrund der Marktlage ca. 2.000,- Pi x Daumen geschätzt, ggf. hätte man sich auf 1.000,- einigen können.
Der Anwalt hat aber eine andere Strategie verfolgt, nämlich Rücknahme und Erstattung des Kaufpreises, dann noch diese Nutzungsentschädigung in Abzug + Verzinsung etc. pp. Fand ich übertrieben - aber "er wird schon seine Gründe haben, das anders zu machen, hat ja wohl seine Erfahrungen mit solchen Fällen". Dachte ich.
Nun ja. Schlussendlich kommt man ohne Gutachten nicht weiter, und das wird eben nicht gemacht. Warum, weiß ich nicht. Zu teuer. Was aus der Gutachten-Anforderung des OLG Karlsruhe aus 2019 zu diesem Motor geworden ist, weiß auch keiner. Ich wüsste allerdings auch nicht, warum ausgerechnet DER Motor nicht betroffen sein soll. Die Begründung des LG Köln war dazu auch nicht hieb- und stichfest. Hätte man gegen Berufung einlegen können, die Chancen wäre nicht schlecht gewesen, zumal es OLG-Urteile zu ähnlichen Sachverhalten schon gab. Aber aufgrund des zu geringen Wertes des Streitgegenstandes, der auf knapp unter 600,- EUR berechnet wurde (errechnet sich aus Kaufpreis - Nutzungsentschädigung - Verkaufspreis), ist eine Berufung gem. § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht möglich. Nun ja. Ein Versuch wars wert.
Zitat:
@Avantix79 schrieb am 4. Februar 2022 um 18:29:50 Uhr:
Zitat:
@a3Autofahrer schrieb am 13. Dezember 2021 um 19:33:06 Uhr:
Interessant wären Deine Klagepunkte. Wozu sollte Audi denn verurteilt werden? Schadenersatz? Und wenn ja, in welcher Höhe? Und hattest Du ein Gutachten, welches den Klagegrund getragen hat? Du schreibst ja selbst, dass es zum EA896 nix belastbares gibt. Warum sollte dann ein Richter in dieser AE896-Frage Audi verurteilen?Tja... das ist nicht so einfach.
Zivilklagerecht in D ist tricky. Meine Eingangsfragen sollten nicht die Hoffnung dämpfen, aber vor Gericht muss man als Kläger tatsächlich die Beweise liefern und die dazu passende Klagepunkte rechtlich sauber formulieren, zu was der Beklagte denn zu verurteilen ist - da gibts leider nichts zu beschönigen. Das macht die Sache so besonders, weil selbst Anwälte hier nicht einfach Blaupausen übernehmen können, sondern handwerklich was sauberes mit Zeitaufwand ausarbeiten müssen. Die wissenden Anwälte winken dann schnell ab, denn auch sie müssen ihre Kanzlei wirtschaftlich führen. Oder sie empfehlen irgendwas, was auch Geld einbringt, aber wenig Ruhm... Nur kein unnötiges Risiko eingehen.
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Nun ja. Grundsätzlich stimmt das. Alles individuelle Rechtsprechung. Ganz toll in D. Darum sind die Gerichte ja auch alle überlastet.
Aber zum Thema "Blaupause" gibts nunmal auch BGH-Urteile, an denen sich die anderen Gerichte meist ausrichten. Und zudem sind die mittlerweile durchexerzierten Fälle ja auch bei den jeweils betroffenen Motoren gleich. Es gibt eine illegale Abschaltvorrichtung. Die ist je nach Motortyp technisch unterschiedlich umgesetzt. Warum soll man da bei einem entsprechenden Motor noch einen "individuellen" Fall draus zurecht schustern? Das Individuelle ergibt sich lediglich aus den unterschiedlichen Fahrleistungen seit Kauf, den unterschiedlichen Kaufpreisen und somit in der zu errechnenden Nutzungsentschädigung. Und daraus ergibt sich dann, ob sich der Fall "lohnt" oder nicht.
In meinem Fall fehlte eben zusätzlich noch das Gutachten zum Motor. Hätte ich einen anderen Motor gehabt, zu dem es ein Gutachten gäbe, der Fall wäre mit gleicher Argumentation vermutlich zu meinen Gunsten gelaufen.
Und gäbe es ein Gutachten zu meinem Motor - ich bin mir sehr sicher, dass auch bei diesem eine entsprechende Technik gefunden worden wäre. 🙂 Nun ja. Ejal. Hat nicht sollen sein.
Ich sage ja auch nicht, dass es nicht geht. Aber zivilrechtlich braucht es eine gute "Unterfütterung", um sich durchzusetzen. Grundregel der Richter scheint (meine private vereinfachte Vermutung) zu sein, jede Arbeit wegzuschieben, also Urteilsbegründungen zu vermeiden (kein Urteil, lieber einen Vergleich) bzw. überhaupt ein Verfahren zu vermeiden (gibt es irgendeinen Grund, eine Klage abweisen zu können). Dafür gibts irgendwelche juristischen Grundsätze.
Was war denn die Begründung für die Klageabweisung bei Dir? Es fehlt ein passendes Gutachten?
U.a. "Behauptung ins Blaue hinein".
Natürlich! Wie komme ich auch auf diesen frevelhaften Gedanken, mein Motor könnte betroffen sein... 😉
Ja, ich verstehe, wie Du Dich fühlst. Der Anwalt hätte m.M.n. so formulieren müssen, dass der Richter sich nicht so billig rauswinden kann. Vermutlich war das dem Anwalt auch schon zuvor klar, nur wollte er Dir als zahlender Kunde nicht vor den Kopf stoßen.
Oder er hätte von Vornherein sagen können: "Zu dem Motor fehlen uns Erkenntnisse. Die Chancen im Prozess stehen da eher nicht so gut, gerade auch bei der hohen Laufleistung. Wir raten vom Klageweg ab."
Das wäre fair gewesen.
Ist ja nun nicht so, dass ich mich im Erstgespräch nicht danach erkundigt hätte. "Doch doch, das dürfte kein Problem sein..." Sinngemäß...🙄
Natürlich lohnt sich eine Klage immer für den Anwalt.
Neueste Entwicklung hierzu:
© Spiegel
Die Deutsche Umwelthilfe hat vor dem Europäischen Gerichtshof ein Klagerecht gegen deutsche Behörden im Diesel-Abgasskandal durchgesetzt. Die Organisation habe das Recht, gegen Typgenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Autos vorzugehen, urteilte
das Gericht am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-873/19). Zudem bestätigte der Gerichtshof, dass das in etlichen Dieselfahrzeugen verwendete Thermofenster rechtswidrig ist, das die Abgasreinigung im Winterhalbjahr weitgehend abschaltet.
»Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar«, teilte das Gericht mit. Die nationalen Behörden dürften Ausnahmen von den Abgasregeln nur zulassen, wenn diese zwingend zum Schutz des Motors nötig seien und keine technische Alternative verfügbar sei – und auch dann dürfe die Ausnahme nicht zur Regel werden.
»Heute ist ein guter Tag für Anwohner stark befahrener Straßen in deutschen Städten«, kommentierte Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch. Tausende vermeidbare Todesfälle pro Jahr gingen auf das Konto der illegal ausgestoßenen Abgase. Auch die Eigentümerinnen und Eigentümer von mindestens fünf Millionen Autos würden in ihren Rechten gegen das »kriminelle Verhalten der Industrie« gestärkt. Die betroffenen Fahrzeuge müssen nach Schätzung der Umwelthilfe nun aus dem Verkehr gezogen werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt müsse die Hersteller anweisen, entweder die Fahrzeuge mit der nötigen Hardware nachzurüsten oder sie stillzulegen und die Besitzer dafür zu entschädigen. Resch forderte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) auf, der Behörde einen solchen Rückruf sofort aufzutragen.
Zitat:
@pfrumt schrieb am 8. November 2022 um 12:07:40 Uhr:
Die nationalen Behörden dürften Ausnahmen von den Abgasregeln nur zulassen, wenn diese zwingend zum Schutz des Motors nötig seien
Ich vermute mal, dass es nun genau darum gehen wird, was zwingend zum Motorschutz nötig ist und was eben nicht. Hierzu müsste erstmal eine messbare Vergleichsgröße definiert werden...
...und auch dann dürfe die Ausnahme nicht zur Regel werden.
Dieser Satz wird ausschlaggebend werden.
"....Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen....." und ".....der Behörde den Rückruf zu beauftragen...."
ZU DEN WAFFEN !
Gruß, lippe1audi
Zitat:
@lippe1audi schrieb am 8. November 2022 um 16:20:21 Uhr:
"....Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen....." und ".....der Behörde den Rückruf zu beauftragen...."
Ich finde diese Rhetorik seitens dieser privatfinanzierten Abmahngesellschaft (DUH) auch äußerst unangemessen und unnötig aggressiv. Hier wird mit Füßen getreten, was dem Normalbürger gut und teuer ist.
Habe ich ich das eigentlich richtig verstanden? Brüssel gibt vor und unsere Regierung muss entsprechende Gesetze und Verordnungen erlassen? Kann ich Brüssel abwählen? Oder wie legitimiert sich das ganze Rechtskonstrukt? Sonst hätten wir ja eine Fremdbestimmung und Deutschland ist tatsächlich nicht mehr souverän. Wer klärt mich mit einfachen Worten auf??