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AU bei 125er

MZ Tour Classic
Themenstarteram 5. Juni 2015 um 17:30

Hallo,

brauche ich bei der Ummeldung einer gerbrauchten 125er ein gültiges AU-Gutachten, oder reicht gültiger TUV-Bericht?

MfG

Tommy PLUS

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17 Antworten

Mittlerweile wird die AU doch immer zusammen mit dem TÜV gemacht.

Da die nächste fällige HU im Fahrzeugschein vermerkt ist -> genügt dieser.

Nach dem Abmelden erhält ihn der Besitzer zurück -> dient auch als Nachweis der Abmeldung. Daher darauf bestehen, dass du den Schein bekommst.

Brief gibt es bei der 125er mit maximal 11 kW nicht. Hier wird i.d.R. ins CoC einfach ein Stempel reingehauen und gut.

Grüße, Martin

125er haben doch keine au... Oder lieg ich da falsch...?

Natürlich benötigen in Deutschland 125er TÜV und AU !!

kbw

Zitat:

@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 7. Juni 2015 um 14:08:38 Uhr:

Natürlich benötigen in Deutschland 125er TÜV und AU !!

kbw

Allerdings brauchen nur die mit Erstzulassung ab 01. Januar 1989 eine AU.

Na logisch, das ist ja bei allen Motorrädern (auch z.B. 1000er) so.

Bei Motorrädern bezahlt man auch Steuern und beim 125er nicht - ist doch nicht das selbe ..............

Auch 125er sind grundsätzlich steuerpfichtig - die Steuer wird allerdings wegen Geringfügigkeit nicht eingezogen - hab ich mal irgendwo gelesen. Macht ja auch Sinn - Kontoführung usw ist mit Sicherheit teurer, wie die paar Euro, die da reinkommen würden.

Das ist falsch!

Der Grund ist: Leichtkrafträder sind zulassungsfrei und zulassungsfreie Fahrzeuge sind nicht steuerpflichtig.

Lies lieber im Gesetz (statt in Blöd-Zeitung & Co).

Ich blaue du verwechselst Leichtkradtrad und Kleinkraftrad...

Zulassungsfrei? zulassen muss man auch eine 125er, egal im Grunde zählt das keine Steuern berechnet werden.

AU wird mit der HU gemacht und dauerte bei meiner damaligen 125er gerade mal gefühlt 20 Sekunden, Messschlauch in den Auspuff, gerät hat grüne Werte gezeigt, raus und das war es. Der Prüfer meinte zu mir, das die Prüfung ein Witz bei 125er sei, da wenn da was im argen läge, so ein kleiner _Motor eh mies laufen würde, bzw nicht mehr lange.:cool:

Egal durch die AU kostet die Untersuchung fast so viel wie beim PKW, haben zumindest die Prüforganisationen was von.:rolleyes::D

Anscheinend habt Ihr noch nie ein Leichtkraftrad besessen!?

Man muß ein Leichtkrafrad nicht zulassen!

Steht in FZV §3 (Notwendigkeit einer Zulassung) Absatz (2) 1 c.

Dass man trotzdem ein amtliches Kennzeichen bekommt, hat damit gar nichts zu tun, das steht in FZV §4 (Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge) Absatz (2) 2.

Und weil die eben Zulassungsfrei sind, sticht KraftStG §3 (Ausnahmen von der Besteuerung) 1.

(Ich wette, spätestens nächste Woche kommt wieder einer, der sich krampfhaft weigert, im Gesetz nachzuschauen.)

Zitat:

@tomS schrieb am 7. August 2015 um 15:30:46 Uhr:

Anscheinend habt Ihr noch nie ein Leichtkraftrad besessen!?

Man muß ein Leichtkrafrad nicht zulassen!

Steht in FZV §3 (Notwendigkeit einer Zulassung) Absatz (2) 1 c.

......

Ganz ehrlich, wenn interessiert das?:D Evtl. einen Verwaltungsfachangestellten in der Lehre zur Prüfung, allen anderen reicht doch zu wissen, das 125er = 0 EUR Steuer.

Das interessiert besonders, wenn trotzdem ein Steuerbescheid kommt. Habe schon mehrere Mandanten mit dem Problem gehabt, incl. Händler.

Noch viel teurer wird's natürlich bei größeren steuerbefreiten Fahrzeugen oder ganz allgemein rund um das Thema Steuern.

Aber wer sich für Fachwissen nicht interessiert, der kann ja auch einfach zahlen. ;)

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