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ATU: Nach Zahnriemenwechsel beinahe Motorschaden

VW Touran 1 (1T)

Hallo Leute,

mein Kumpel hat einen VW Touran 1,9l TDI, 105 PS, Bauj. 2004.

Vor ca. 20.000 KM hat er ATU beauftragt den Zahnriemen zu wechseln.

Die Rechnung dazu belief sich sich auf 725,- Euro.

Letzten Samstag hatte er auf der Autobahn zunächst ein Ruckeln (Aussetzer) und nach weiteren 5 Km Motorausfall. Weitere Startversuche schlugen fehl. Dann abgeschleppt zur nächsten Werkstatt.

Man vermutete das die Kraftstoffpumpe ausgefallen ist. Es stellte sich aber heraus, dass beim Zahnriemen nun 6-7 Zähne fehlten und das derer Riemen zu sehr unter Druck lief. Das Schadensbild (auch die Verschleißstellen auf Rückseite) dazu ist - laut Meister - mehr als eindeutig.

Da er an dem Tag von Neuss nach Heidelberg unterwegs war (also eine sehr lange Strecke!), soll ein zu stramm eingestellter Riemen zudem etwas heisser werden. Dieses soll zur Folge haben, dass er entsprechend weicher wird und damit eher solch ein Schaden auftritt...?!

Daraufhin haben wir mit dem Werkstattmeister von ATU gesprochen. Man bat uns morgen mit dem Leiter zu sprechen. Bin gespannt was dabei herauskommt...

Interessant und sehr bemerkenswert ist, dass die Ventile/Kolben keinen Schaden nahmen. Ein Zahn hatte wohl noch "überlebt" um Schlimmeres zu verhindern.

Der Motor läuft nun wieder. Kosten: diesmal nur 550,- Euro ! Bei einen wirklichen KFZ-Meister der sein Handwerk versteht...

Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Und wie siehts rechtlich aus?

LG Michael

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27 Antworten

Man bedenke: wären wir denn zu ATU gefahren, wäre es bestimmt nicht der Zahnriemen gewesen...

Denn der drehte bis dahin noch locker und frei weiter seine Runden... OHNE Kontakt der Kolben mit den Ventilen !?

Wir hätten das nur schwer erkannt.

Der Riemen war bestimmt so fest angezogen, dass der gar nicht rutschen konnte...?!

Zuerst weiss man natürlich nicht kaputt ist. Sobald die andere Werkstatt den Fehler gefunden hat und der ATU Termin noch keine 6 Monate her ist, bzw. wenn man belegen kann, dass es ein Montagefehler war sogar 24 Monate, hättet ihr theoretisch den Mangel bei ATU anzeigen müssen und der Schrauber aufhören, da zu reparieren. Die hätten dann das Auto holen müssen bzw. den Rücktransport zahlen müssen, um dann eben nachzubessern. Grundsätzlich hat ATU da ein Recht drauf. Man darf nicht wo anders den Fehler von ATU reparieren lassen und dann da mit der Rechnung auftauchen. Also so ist es rechtlich gesehen. Wie man damit in Realität umgeht ist was anderes. Ihr seid aber jetzt auf die Kulanz von ATU angewiesen. Denn rein rechtlich ist das Thema durch, wenn jemand anders da "herummacht".

Zitat:

@Miklap schrieb am 06. Sep. 2019 um 19:28:57 Uhr:

Man bedenke: wären wir denn zu ATU gefahren, wäre es bestimmt nicht der Zahnriemen gewesen...

Mit Sicherheit nicht...

 

Als Laie kann man aber auch eh nicht ahnen, dass der vorliegende Defekt durch den vorangegangenen Zahnriemenwechsel bei ATU verursacht wurde. Sonst wäre man ja im Gewährleistungszeitraum immer auf Gedeih und Verderb auf die eine Werkstatt angewiesen.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass ATU da jetzt so schwarz/weiß vom Haken ist, wie es hier dargestellt wird.

Wenn die Filliale von ATU sich der Sache nicht annimmt soll es wohl viel bringen wenn man sich direkt an die Zentrale von ATU wendet ;).

Die sind da wohl mehr bemüht dem Kunden bei solchen Problemen zu helfen.

Mangelndes Vertrauen rechtfertigt Werkstattwechsel

"Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) hat mit Urteil vom 3. Mai entschieden, dass eine Kfz-Werkstatt keinen Anspruch auf eine Frist zur Nacherfüllung mehr hat, wenn direkt nach einem Reparaturauftrag ein Schaden wieder auftritt. Im verhandelten Fall war dem beklagten Kfz-Betrieb ein gravierender Fehler bei der Reparatur des Fahrzeugs unterlaufen (AZ: 5 U 290/10)."

Quelle:

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/mangelndes-vertrauen-rechtfertigt-werkstattwechsel-a-285819/

Sollten wir uns - unabhängig von Fristen - vielleicht daran anlehnen?

Wenn eine Autowewrkstatt (ATU) noch nicht einmal in der Lage ist, led. einen Zahnriemen ordnungsgemäß zu wechseln, wie kann man hinsichtlich darauf von einem Kunden verlangen, dass er erneut ein offensichtlich hohes Risiko eingeht, indem er evtl. einen erneuten und/oder weiteren (Folge?-)Schaden mit einer Nachbesserung riskiert?

Mein Kumpel hat sehr sehr guten Rechtsschutz (Ohne SB!)...

Aber erst einmal abwarten was abgeht!

Dennoch ein interessantes Urteil !!

 

LG Michael

Also die beiden Fälle sind in meinen Augen nicht miteinander vergleichbar.

Zitat:

@Miklap schrieb am 7. September 2019 um 20:22:47 Uhr:

Mangelndes Vertrauen rechtfertigt Werkstattwechsel

"Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) hat mit Urteil vom 3. Mai entschieden, dass eine Kfz-Werkstatt keinen Anspruch auf eine Frist zur Nacherfüllung mehr hat, wenn direkt nach einem Reparaturauftrag ein Schaden wieder auftritt. Im verhandelten Fall war dem beklagten Kfz-Betrieb ein gravierender Fehler bei der Reparatur des Fahrzeugs unterlaufen (AZ: 5 U 290/10)."

Quelle:

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/mangelndes-vertrauen-rechtfertigt-werkstattwechsel-a-285819/

Sollten wir uns - unabhängig von Fristen - vielleicht daran anlehnen?

Wenn eine Autowewrkstatt (ATU) noch nicht einmal in der Lage ist, led. einen Zahnriemen ordnungsgemäß zu wechseln, wie kann man hinsichtlich darauf von einem Kunden verlangen, dass er erneut ein offensichtlich hohes Risiko eingeht, indem er evtl. einen erneuten und/oder weiteren (Folge?-)Schaden mit einer Nachbesserung riskiert?

Mein Kumpel hat sehr sehr guten Rechtsschutz (Ohne SB!)...

Aber erst einmal abwarten was abgeht!

Dennoch ein interessantes Urteil !!

 

LG Michael

Aber welche Gewährleistung will dein "Kumpel" denn geltend machen, wenn er nach dem Schaden in eine andere Werkstatt geht und ATU keine Möglichkeit gab den Schaden zu beseitigen/beheben.

Denke schon, dass auch von deinem Kumpel das nicht so bedacht wurde, zumal man jetzt erstmal beweisen muss, dass ATU hier fehlerhaft gearbeitet hat. In deinem Link zur Urteilsverkündung wurde aber auch ein Sachverständiger zugezogen.

Wenn dein Kumpel ja im Rechtsschutz ist... wie du schreibst, dann würde ich auch den Rechtsweg gehen,denn ob dir die letzte Werkstatt eine eidesstattliche Erklärung geben wird, dass ATU schlampig gearbeitet hat, wage ich zu bezweiflen.

Entscheidend wird auch nicht "20.000km" sein, sondern ob das länger her ist als 6 Monate, Stichwort Beweislastumkehr.

Der Meister (gleichzeitig Gutachter) erklärte sofort die mangelhafte, schlampige Arbeit (viel zustramm, verbogene Bolzen der Spannrolle - zudem diese nicht neu). Ein Gutachten darüber würde er sofort unterzeichnen! Zudem passt das Schadensbild, wie bereits erwähnt. Eine Beweislastumkehr wäre somit erfüllt. ATU hatte dbzgl. auch nicht viel Gegenargumente. Dementsprechend will ATU sich ja auch einigen...

Mir kam nur in den Sinn, dass schon ein Mangel an Vertrauen besteht, wenn man nicht einmal in der Lage ist lediglich einen Zahnriemen ordnungsgemäß zu wechseln. Von evtl. Vertuschungen mal abgesehen...

Also ich könnte mir vorstellen, dass ich eine Nachbesserung eben nicht nach solch einer Arbeit akzeptieren könnte?! Schließlich lässt man gerade eben DESHALB einen Zahnriemen wechseln. Ggfs. wäre der alte Riemen sogar noch intakt. Auswirkungen einer solchen Schlamperei muss ja wohl nicht kommentiert werden?!

Überhaupt ein Wunder dass der Motor noch läuft...

Wie gesagt: Jetzt erst einmal das Angebot abwarten.

EDIT: Stellt euch vor, der Riemen wäre nach der Nachbesserung zu lose...

Zitat:

@Miklap schrieb am 08. Sep. 2019 um 19:33:48 Uhr:

Ein Gutachten darüber würde er sofort unterzeichnen!

Du wolltest ausdrücken..... Gegen Bezahlung stellt er ein Gutachten für deinen "Kumpel" aus das auch vor Gericht stand hält!

Aha und der Meister der den Schaden feststellt, repariert und eine (fette) Rechnung dafür austellt darf ihn auch gleichzeitig begutachten ?

Wie objektiv da wohl das Urteil des Gutachters ist ?

Dieses Gutachten hat dann wohl keinen Bestand wenn es vor Gericht geht.

Hmm...

Ihr meint, wenn ein Kfz-Meister repariert, darf er nicht gleichzeitig ein Gutachten ausstellen?

Er wird doch nicht die Unwahrheit sagen, sondern sich an die objektiven Tatsachen halten.

Was ist daran so verwerflich?

Er wird ein Gutachten ausstellen, welches die Fakten aufzählt.

Das ist keine Gefälligkeit gegen Bezahlung.

Was sollen eigentlich diese Andeutungen / Unterstellungen?

Du bekommst doch nicht ein Gutachten umsonst!

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