Atego als Wohnmobil: 817, 818, 823 oder reicht mir ein 815?

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und würde den Profis gerne ein paar Fragen stellen. Wir haben 5 Kinder und haben vor, uns einen Atego mit ca. 6m Koffer zu einem Wohnmobil umzubauen. Mit dem TÜV und RP habe ich das Meiste (Durchbruch, Sitze im Koffer, etc.) bereits abgestimmt und nun sind wir auf der Suche nach einem geeigneten Basisfahrzeug.
Finanziell sind ca. 10 Jahre alte Fahrzeuge drin. Allerdings kommen nicht viele Fahrzeuge in Frage, da die meisten Koffer bereits 2,55m breit sind und jedes Fenster, Markise, etc. noch etwas aufträgt.

Wohnmobile unter 7.5t bekommen in D. eine Tempo 100 Zulassung. Welchen Motor würdet ihr mir empfehlen? Reicht ein 815er, um auf der Autobahn so mit Tempo 80-100 auch leichte Steigungen zu bewältigen, oder sollte der Motor mehr Drehmoment haben? Unter "KFZ-Anzeiger" gibt es ein paar Testberichte. Ein 818er dreht bei Tempo 80 mit 1630/min oder 1665/min. Ein 1223er bei Tempo 80 mit 1572/min. Ich denke, je länger die Übersetzung, desto besser für unsere Zwecke. Hat jemand Angaben zum 817er?

Hat jemand von Euch Erfahrungswerte zum Verbrauch? Interessant wäre der Unterschied zwischen 817 und 818 gegenüber dem 823 bei konstant Tempo 90 auf der Autobahn mit einem Gesamtgewicht von ca. 7t.

Die 817er haben in der Regel Euro 2, 818er Euro 3. Eine Umrüstung auf Euro 4 soll ca. 5tsd Euro kosten. Spielt es da eine Rolle, ob man von Euro 2 oder Euro 3 auf Euro 4 umrüstet? Wir würden das zunächst aber nicht machen, da wir an den Strand und nicht in die Stadt fahren möchten.

Leider haben nur sehr wenige Fahrzeuge eine Differentialsperre. Kann man eine Differentialsperre eventuell mit vertretbarem Aufwand nachrüsten? Eine Sperre wäre ganz geschickt, falls wir mal mit dem WoMo zum Skifahren gehen wollen.

Federung? Brauche ich eine Luftfederung? Mein Transit hat hinten auch Blattfedern und das hat mich eigentlich nie gestört.

also, falls irgend jemand von Euch Tips für uns hat. Ich bin für alle Infos sehr dankbar.

Viele Grüße,
Harald

56 Antworten

Die Wohnmobile auf LKW-Basis mit 7,5 t zGM befinden sich wie die Wohnmobile auf Transporterbasis bei 3,5 t zGM immer an der Grenze der Überladung. Natürllich sind meist die techn. Grenzen nicht überschritten, aber halt die zGM. Ich kann deshalb nur davon abraten. Zwar sind die D die Strafen für Überladung gering, im Ausland kann das aber sehr teuer werden. Auch der Widerverkaufswert sinkt rapide weil es nur wenige Leute gibt die dieses Risiko eingehen. Ich würde empfehlen den C-Führerschein zu erwerben (kostet für Vorbesitzer von C1 etwa 1500 Euro) und die zGM auf das technisch zulässige zu erhöhen. Natürlich darf man dann auch keine 100 mehr fahren, aber wenn man mit den LKWs mit schwimmt dann ist das stressfrei.

Sitzplätze in der Kabine gehen auch ohne Durchgang. Es sind aber eine Reihe von Bedingungen hinsichtlich Fluchtwegen und Kommunikation zu erfüllen. Bei mir sind vorne vier Sitzplätze und hinten vier Sitzplätze eingetragen. Ich würde so was aber nicht empfehlen denn vielen Leuten wird es schlecht wenn sie hinten ohne Sicht nach vorne sitzen. Das Beste ist in einem solchen Fall immer eine Doppelkabine, sind allerdings sehr selten.

Fahrgestelle wiegen meist um die 4 Tonnen, ein Caravan kommt je nach Grösse auf bis zu 2 Tonnen, dann kommt man mit Aufsatz des Caravans auf rund 6 Tonnen.
Mit Platz für 1,5 Tonnen Gepäck.
Anders ists bei vielen 3,5 Tonnern, die allein schon mit dem Aufbau hinten drauf, an der 3,5Tonnengrenze kratzen. Nach Einstieg des Beifahrers ist manches Wohnmobil schon überladen.

Welches LKW-Fahrgestell mit 7,5 t wiegt leer ohne Pritsche nur 4 t?

Und was wiegt der Atego leer?

Ergänzung:
Ok, habe gesehen dass der kleine Atego ohne Pritsche mit etwas Zubehör so auf knapp 4 t kommt. Wenn man wirklich nur einen Caravan drauf packt dann könnte es hinkommen. Aber bei einem richtigen Kabinenaufbau da reichen dann für einen 5-6 m langen Koffer 2 t nicht. Man darf auch die anderen Teile wie Zwischenrahmen, Tanks für Treibstoff, Wasser, Abwasser, Staukästen, usw nicht vergessen. Das summiert sich alles auf.

Jedes, Fahrgestelle der 7,49 Tonner wiegen zwischen 3000 und 3500kg mit Pritschen-, oder Kipperaufbau, kommt man auf max. 4500kg, mit Ladekran dran, auf etwa 5000kg Leergewicht.
3000- 2500kg Nutzlast hat jeder offene 7,49 Tonner.

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klassiche 7,49t fahrgestelle wiegen ehr mindestens 500kg mehr, so 3500-4000 kg. Damit bleiben 3,5t übrig. Wenn man nun von einem schweren 6m aufbau ausgeht, kommt man trotzdem nicht über 2,5t.
Beim Vario siehts halt noch besser aus, hier hat man mal eben 3000kg leergewicht, und ganze 4,5t nutzlast. Den Zu überladen wird schwer.

Und eine "richtige" kabine wiegt sicherlich nciht mehr. Die sind auch leicht gebaut. Das sollte vom Gewicht her gut hinkommen. Und aus diversen anderen gründen würde ich nciht unnätig über die 7,5t grenze gehen... viele zufahrten die einem versperrt sind, jede menge überholverbote mehr etc. Das würde ich mir sparen. Und Wiederverkaufswert würde man damit sogar drastisch senken...

Und nochmal zur Wartung: Vario und Atego sind äußerst ähnlich von der technik. Motoren sind gleich, Und auch sonst viele verschleißteile. Und die bekommt man Mercedes typich "an jeder ecke" Deswegen würde ich nicht auf einen Vario als Basis verzichten...

Hallo und einen schönen Abend,

nochmals vieln Dank für Eure zahlreichen Kommentare. Die Diskussion hilft mir wirklich sehr weiter. Beim Durchforsten des Angebotes ist jetzt noch eine ganz andere Frage aufgekommen. Irgenwo meine ich gelesen zu haben, dass für die rein private Nutzung ein analoger Tacho ohne EG-Gerät besser sei als ein digitaler Tacho. Könnt Ihr mir kurz auf die Sprünge helfen, warum dem so ist. Was bedeutet eigentlich ein EG-Gerät an Bord für die private Nutzung? Was ist ein Zusatzrec. und was ist ADR?

Vielen Dank,
Harald

Bei rein privater Nutzung kann meines Wissens nach, auf das Ausfüllen der Scheiben verzichtet werden.
Ich kenne keinen Camper, der die Scheiben wechselt, um den Schreiber zu schonen, liegt in einigen Fahrtenschreibern, seit der Privatisierung, die selbe Scheibe drin.
Der ADR Schein gilt für Gafahrgut

Hallo,

danke für Deine Antwort. Die Scheiben kenne ich noch von meiner letzten LKW-Fahrt in den 90ern. Für die Privatnutzung entweder keine, oder immer dieselbe Scheibe. Aber was ist mit den neueren Systemen mit Fahrerkarte? Kann man da überhaupt losfahren, ohne eine Karte einzuschieben, oder wird man mit Alarmen zugepiepst? Wird die Fahrt auch ohne eingelegte Karte auf dem Rekorder aufgezeichnet?
Wenn ADR in einer Annonce steht, könnte das nicht auch für "Automatische Distanzregelung" stehen? Das stand bei einem 2006er Fahrzeug dabei.

Grüsse,
Harald

Automatische Distanz- Regelung, ist in dem Zusammenhang sehr wahrscheinlich.
Um der Gefahr von virtuellen Fehlermedungen in die Irre geführt zu werden, aus dem Weg zu gehen, würde ich, also ich, gilt nur für mich, auf Technik der frühen 80er und älter zurück greifen.
Man kommt mit dem H Kennzeichen steuerlich günstiger davon, man kann ohne langes Fehlerraten und wildem Teiletausch, schnell wieder aus der Werkstatt raus und man hat grün in jeder staubfreien Zone.

Für's H Kennzeichen muss es aber ein Wohnmobil aus den 80ern sein. Einen "alten" LKW-Koffer umbauen zum Womo reicht da normalerweise nicht.

Muss in einem Wohnmobil bis 7,5t überhaupt ein Kontrollgerät verbaut sein?
Systeme mit fahrerkarte kann ann auch ohne fahren, dennoch wird aufgezeichnet. Liegen diese Fahrzeuge denn überhaupt in deinem Preisrahmen? Üblicherweise bezeichnet ADR aber die Gefahrgut tauglichkeit. Wenn vorne am Fahrzeug ne orange warntafel ist, oder etwas zum aufklappen, dann ist es vermutlich gefahrgut. Das stört aber nicht...

Bis 7,5t sind keine aufzeichnungen notwendig. Wie es dann mit Hänger aussieht ? Aber es muss "nur" die Geschwindigkeit aufgezeichnet werden, fahrtzeit ist egal.

Wie soll die Geschwindigkeit aufgezeichnet werden, wenn keine Pflicht besteht, den Fahrtenschreiber zu bestücken?
Da guckt auch keiner nach, man stellt lediglich fest, das, falls eine Scheibe drin ist, die Scheibe seit langer Zeit "geschwärzt" wird.

Bei 7,5t + Hänger weiss ich es nicht sicher ob eine Aufzeichnungspflicht besteht. Bei mehr als 7,5t(solofahrzeug) muss aber aufgezeichnet werden. Im Concor....forum wo ja einige solche Brummer - mehr als 7,5t - fahren wurde das schon Diskutiert.

Meine Frage war aber, ob das Teil nicht einfach ausgebaut werden darf, also raus damit, ist schließlich ein Wohnmobil, und kein LKW, oder wie sieht das aus?

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