Astra verkauft mit Softwareoptimierung
Hallo Leute, ich habe mal eine Frage: Und zwar habe ich meinen Wagen verkauft der von EDS optimiert wurde. Die Optimierung war nicht eingetragen! Nun habe ich den Wagen verkauft udn in den Kaufvertrag geschrieben " XXX Software ( ohne Eintragung ) nun bin ich etwas skeptisch ob ich die Software nicht lieber doch hätte entfernen lassen. Kann in rigendeiner Form Ärger auf mich zukommen? Obwohl ich ja angegeben habe das die Software nicht eingetragen ist?
Beste Antwort im Thema
Ein Pkw, der wegen einer Leistungssteigerung keine BE mehr hat, hat mit Sicherheit etwas mit Sicherheit zu tun.
47 Antworten
Wenn wir alle Dieselfahrzeuge mit nicht eingetragener Optimierung aus dem Verkehr ziehen, wuerde ich schaetzen das gut 30% der Diesel PKW Stillgelegt wird. 🙂
Im Kaufvertrag steht drin das eine Optimierung drin ist. In der eMail steht drin das er die 190 PS behalten will. Also ist das alles nicht mehr dem TE sein Problem.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 24. Juni 2015 um 19:26:46 Uhr:
Abwarten.
Warum sollte nun unbedingt etwas nachkommen?
Der Käufer weiß und will das. Auch er wird es nicht eintragen lassen und niemand wird es auffallen.
Weil sowas gerne mal in der Weise abläuft, dass sich der Käufer bei jeder Fahrt über sein softwareverändertes Fahrzeug mit ordentlich Kawumm freut.
Im Falle des Falles setzt aber dann plötzlich temporärer Altzheimer ein, weswegen er plötzlich nichts mehr davon gewusst haben will, dass sein Fahrzeug leistungsgesteigert ist.
Motto: "Ich weiss nix und hab auch nix gemacht, da muss wohl der Vorbesitzer irgendwas gedreht haben"
Da wäre es schon gut, wenn sich dieser abgesichert hat.
Also Alle Emails ausdrucken und archivieren.
Wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist, steht der Verdacht im Raum, daß das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist (z.B. Bremsen entsprechend der Mehrleistung?). Bei einem Unfall könnte das böse Folgen haben und wenn es auch nur lästige Prozesse wären. Ich würde an Eurer Stelle die Sache bereinigen und nachträglich mit dem Verkäufer klären (unterschreiben lassen, daß ihm die Nicht-Betriebserlaubnis bekannt ist oder mindestens ein Einschreiben-Rückschein dazu - Email ist nicht rechtssicher) oder eben die Leistungssteigerung rückgängig machen.
???? also der Käufer weiß von den 190 PS und der Leistungssteigerung.
Er als Fahrer und Halter ist nun für das KFZ verantwortlich.
Wenn er angehalten wird, ist es egal für den Verkäufer.
Er könnte versuchen von dem Verkauf zurück zu treten.
Aber mit welcher begründung? Das er von nichts wusste?? Wohl kaum.
Also einfach zurücklegen.
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Zitat:
@opelbrummbaer schrieb am 25. Juni 2015 um 14:07:06 Uhr:
???? also der Käufer weiß von den 190 PS und der Leistungssteigerung.
Er als Fahrer und Halter ist nun für das KFZ verantwortlich.
Keine Frage, der Hinweis ging lediglich in die Richtung Vorkehrungen dafür zu tragen, dass er es nicht vergisst.😉
Zitat:
@opelbrummbaer schrieb am 25. Juni 2015 um 14:07:06 Uhr:
???? also der Käufer weiß von den 190 PS und der Leistungssteigerung.
Er als Fahrer und Halter ist nun für das KFZ verantwortlich.
Wenn er angehalten wird, ist es egal für den Verkäufer.
Er könnte versuchen von dem Verkauf zurück zu treten.
Aber mit welcher begründung? Das er von nichts wusste?? Wohl kaum.
Also einfach zurücklegen.
Genau das geht ja schon aus dem 1. Beitrag hervor, deshalb meine Frage, was das mit "Verkehr" oder "Sicherheit" zu tun hat.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 25. Juni 2015 um 07:44:03 Uhr:
Wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist, steht der Verdacht im Raum, daß das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist (z.B. Bremsen entsprechend der Mehrleistung?). Bei einem Unfall könnte das böse Folgen haben und wenn es auch nur lästige Prozesse wären. Ich würde an Eurer Stelle die Sache bereinigen und nachträglich mit dem Verkäufer klären (unterschreiben lassen, daß ihm die Nicht-Betriebserlaubnis bekannt ist oder mindestens ein Einschreiben-Rückschein dazu - Email ist nicht rechtssicher) oder eben die Leistungssteigerung rückgängig machen.
Natürlich gibt es keine 100%ige Sicherheit, wie immer im Leben.
Aber höchst wahrscheinlich kommt da nichts mehr nach. Wenn man da jetzt schlafende Hunde weckt halte ich das Risiko lästiger Prozesse für deutlich höher, als wenn man es einfach laufen lässt. Denn selbst bei einem Unfall ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass das auffällt.
Und am Ende steht es ja Kaufvertrag.
Kaufvertrag und die E-Mails sollte man natürlich ordentlich archivieren.
Zitat:
@birscherl schrieb am 25. Juni 2015 um 17:12:20 Uhr:
Was wäre denn deiner Meinung nach das "richtige" Forum?
Das würde mich auch interessieren.
Gruß Metalhead
Die Chance, daß jemand nach einem Unfall das Steuergerät ausliest, den höheren Ladedruck erkennt und diesen dann verantwortlich für den Unfall machen kann, ist gleich 0.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 25. Juni 2015 um 21:26:05 Uhr:
Die Chance, daß jemand nach einem Unfall das Steuergerät ausliest, den höheren Ladedruck erkennt und diesen dann verantwortlich für den Unfall machen kann, ist gleich 0.
Für diese Aussage würde ich alledings nicht meine Hand ins Feuer legen. Ob die Ursächlichkeit für den Unfall dabei eine Rolle spielt, vermag ich jedoch auch nicht zu beurteilen.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 25. Juni 2015 um 21:26:05 Uhr:
Die Chance, daß jemand nach einem Unfall das Steuergerät ausliest, den höheren Ladedruck erkennt und diesen dann verantwortlich für den Unfall machen kann, ist gleich 0.
"Geht gegen 0" kannst du sagen, außnahme dürften Unfälle mit Personenschäden sein bei denen auch nur der Leiseste Verdacht aufkommt.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 26. Juni 2015 um 07:50:06 Uhr:
"Geht gegen 0" kannst du sagen, außnahme dürften Unfälle mit Personenschäden sein bei denen auch nur der Leiseste Verdacht aufkommt.Gruß Metalhead
Und wie sollte der Verdacht aufkommen ? Wenn man wirklich einen an- oder umfährt, wird mit Sicherheit der Fahrer befragt. Was wird der wohl sagen ? Dass er sein Fahrzeug wegen der enormen Beschleunigung nicht unter Kontrolle hatte ?
So ziemlich jeder würde sagen, dass er den Fussgänger oder wen auch immer übersehen bzw. nicht wahrgenommen hat.
Also in meiner Welt bremst man kinetische Energie ab und keinen Ladedruck.
Das heißt, die Bremse wird eventuell bei höherer Geschwindigkeit zu klein werden. Aber ein 190 PS Auto aus Tempo 100 abzubremsen, das vorher 150 PS (Z19DTH?) hatte, sollte bis auf ein paar Attogramm durch die Elektronen im Steuergerät dasselbe wiegen wie eh und je.
Und die Frage ist, wie oft man wirklich über der originalen vmax fährt. Meine Frau hatte lange eine Box in ihrem D-CAT und 25 PS oder 50 Nm mehr, womit der Wagen dann ca. 232 statt 220 fuhr. Und das ist sie letztendlich auf ca. 80.000 km genau zwei Mal gefahren, obwohl sie oft mit Tempomat 190 bundesweit unterwegs ist, also eher schneller fährt.
Die Bremsen haben hinten 120.000 und vorne jeweils 130.000 km gehalten, also auch da keine Anzeichen.
Die Box war wegen der Fahrbarkeit drin und nicht wegen Dauerfeuer, zugegebenermaßen.
Wagen hat jetzt 264.000 km, erster Turbo, erste Pumpe, kostenloser Tauschmotor bei 162.000 km. Kulanzschaden wegen Zylinderkopf, gingen auch mit Seriensoftware kaputt.
Wenn man bewusst mit der Mehrleistung umgeht, da denke ich auch, dass eher auf den Fahrer gezeigt wird und nicht auf 40 Mehr-PS.
Wenn ich sehe, wie Manche mit originalen 200 PS Autos auf die Autobahn eiern, die haben ihr Auto auch nicht in Griff. Das kann also wohl kaum ein Argument sein.
cheerio
Zitat:
@där kapitän schrieb am 27. Juni 2015 um 11:56:57 Uhr:
Die Box war wegen der Fahrbarkeit drin und nicht wegen Dauerfeuer, zugegebenermaßen.
Ich bin sogar ziemlich sicher, dass die wenigsten Nutzer dieser Optimierungen auf eine Erhöhung der Endgeschwindigkeit aus sind. Es geht in sehr hohem Maße nur darum, dass der maximale Drehmoment auch in etwas tieferen Drehzahlen anliegt. Sprich, die Leistung, welche der Motor bringt, auch im Drehzahl,,keller,, besser genutzt werden kann.
Denn, ob ein Opel, wie im Beispiel, nun 215 oder 230 km/h als maximale Geschwindigkeit erreicht, probieren einige vielleicht mal aus, das macht man auch mit einem Serienfahrzeug. Keiner fährt aber ständig so. Es sei denn, der Fahrer glaubt, dass überall Nürburgring sei