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Astra verkauft mit Softwareoptimierung

Opel Astra H
Themenstarteram 24. Juni 2015 um 8:58

Hallo Leute, ich habe mal eine Frage: Und zwar habe ich meinen Wagen verkauft der von EDS optimiert wurde. Die Optimierung war nicht eingetragen! Nun habe ich den Wagen verkauft udn in den Kaufvertrag geschrieben " XXX Software ( ohne Eintragung ) nun bin ich etwas skeptisch ob ich die Software nicht lieber doch hätte entfernen lassen. Kann in rigendeiner Form Ärger auf mich zukommen? Obwohl ich ja angegeben habe das die Software nicht eingetragen ist?

Beste Antwort im Thema
am 24. Juni 2015 um 13:06

Ein Pkw, der wegen einer Leistungssteigerung keine BE mehr hat, hat mit Sicherheit etwas mit Sicherheit zu tun.

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Was soll dir passieren? Es ist doch im Kaufvertrag erwähnt und gegengezeichnet worden.

Themenstarteram 24. Juni 2015 um 9:15

Ja, dass ich eben ein Fahrzeug verkauft habe, dass so eigentlich nicht mehr bewegt werden darf, oder denke ich da falsch?

Diese Frage gehört in einen anderen Bereich.

Gruß

Zitat:

@DAVE DADDLEY schrieb am 24. Juni 2015 um 11:16:13 Uhr:

Diese Frage gehört in einen anderen Bereich.

Stimmt, probieren wir es mal mit dem V&S - Forum ...

Gruß Metalhead

Ob das im Streitfall irgendwelche Folgen für dich hat, hängt wahrscheinlich letztendlich davon ab, wie man dir den Satz

XXX Software ( ohne Eintragung )

auslegt.

a.) Software geändert - Eintragung nicht notwendig

oder

b.)Software geändert - Eintragung notwendig aber nicht erfolgt

bei a.) hättest du evtl. ein Problem, da du mit Sicherheit davon wusstest, dass ein Eintragung notwendig ist.

Welchen Kenntnisstand hat eigentlich der Käufer bezügl. Software?

Oder wurde darüber gar nicht gesprochen?

c.) Software geändert - Eintragung nicht möglich

gibt's auch noch.

Gruß Metalhead

am 24. Juni 2015 um 12:20

Ich finde den Satz im Kaufvertrag zu wenig.

Unter dem Begriff Eintragung kann sich ein Laie alles mögliche vorstellen.

Ein eindeutiger Hinweis "Betrieb im Straßenverkehr so nicht zulässig" ist hier vermutlich notwendig.

Kann man das leicht und kostngünstig wieder zurückändern?

Wenn ja, könntest Du den Käufer anrufen und gemeinsam überlegen, was zu tun ist.

am 24. Juni 2015 um 13:05

Ich frage mich gerade, ob dieses Thread etwas mit Verkehr oder Sicherheit zu tun hat

am 24. Juni 2015 um 13:06

Ein Pkw, der wegen einer Leistungssteigerung keine BE mehr hat, hat mit Sicherheit etwas mit Sicherheit zu tun.

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 24. Juni 2015 um 15:05:34 Uhr:

Ich frage mich gerade, ob dieses Thread etwas mit Verkehr oder Sicherheit zu tun hat

Nicht unbedingt, aber ein besser passendes Forum gibt's IMHO nicht.

Sicherheit (im Sinne von Zulassungen) eigentlich schon.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 24. Juni 2015 um 16:56

Also im Vertrag wurde nicht darüber gesprochen, ich hab allerdings den Nachrichtenverlauf (mailverlauf hier) wo drin steht dass er gerne die 190Ps behalten würde. Ich mache mir nun allerdings trotzdem Sorgen, da ich eben das Fahrzeug sozusagen ohne ABE verkauft habe.

Das kann von hier aber keiner mehr gerade biegen,diese Überlegungen sollte man vorher machen. Warum sprichst du nicht einfach mit dem Käufer darüber,die dafür benötigten Daten müssten ja im Kaufvertrag stehen.

Gruß

am 24. Juni 2015 um 17:26

Abwarten.

Warum sollte nun unbedingt etwas nachkommen?

Der Käufer weiß und will das. Auch er wird es nicht eintragen lassen und niemand wird es auffallen.

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