Astra J: Zulässige Geschwindigkeit im Anhängerbetrieb
Hallo,
bei Fahrzeugen mit entsprechendem Stabilitätsprogramm darf man - so der Hänger dafür geeignet ist - auf Autobahnen und Bundesstraßen 100km/h schnell fahren.
Ist der Astra J bzw. das eine oder andere Modell damit ausgestattet, lässt es sich als Option evt. "einprogrammieren" oder geht das generell nicht?
Danke schon mal, die SuFu brachte leider nichts zutage!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kreuzschlitz schrieb am 13. Mai 2018 um 09:29:59 Uhr:
Es ist völlig wurscht ob das Auto ESP hat. Der Anhänger benötigt eine entsprechende Stabilitätsvorrichtung auch Antischlingerkupplung genannt. Die wenigsten Fahrzeuge haben in Kombination ein Hänger-esp mit an Bord. ABS muss das Fahrzeug mindestens haben. Und die Reifen müssen jünger als 6 Jahre sein, nicht 5. Quelle: https://www.tuev-nord.de/.../
Lieber Kreuzschlitz,
Du solltest schon genau lesen und interpretieren:
wenn ich schreibe, dass die Reifen höchstens 5 Jahre alt sein dürfen, ist das nichts anderes als "jünger als 6 Jahre" wie Du schreibst.
Und eine Stabilitätsvorrichtung braucht auch der Anhänger nicht, nicht einmal einen "hydr. Schwingungsdämpfer", nur ist dann die Anhängerlast auf den Faktor 0,3 des Fahrzeuggewichtes begrenzt.
Besitzt der Anhänger dagegen Stoßdämpfer, liegt bei Wohnwagen die Grenze bei Faktor 0,8, bei sonstigen Anhängern bei 1,1.
Hat man eine zusätzliche Stabilitätseinrichtung an Hänger ODER! Zugfahrzeug, darf man maximal das 1,2-Fache ziehen.
Und eine TÜV-Abnahme bzw. nachfolgend eine Umschreibung der Zulassung ist nur dann notwendig, wenn die in der VO verlangten Standard-Voraussetzungen nicht zweifelsfrei feststehen (z. B. wenn am Hänger nachträglich die notwendigen baulichen Veränderung vorgenommen wurden).
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16 Antworten
Zitat:
@cherry1420 schrieb am 13. Mai 2018 um 09:34:10 Uhr:
Eine andere dazu die nicht genau zu dem Thema passt. Wird dies mittlerweile in der Fahrschule bei Führerschein Klasse B so mitgeteilt mit den Faktoren? Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern.
nein wozu auch ?
Wichtig ist: die max. Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger beträgt 80Km/h. es sei den ..... siehe weiter oben.😉
Zitat:
@Kreuzschlitz schrieb am 13. Mai 2018 um 09:29:59 Uhr:
Es ist völlig wurscht ob das Auto ESP hat. Der Anhänger benötigt eine entsprechende Stabilitätsvorrichtung auch Antischlingerkupplung genannt. Die wenigsten Fahrzeuge haben in Kombination ein Hänger-esp mit an Bord. ABS muss das Fahrzeug mindestens haben. Und die Reifen müssen jünger als 6 Jahre sein, nicht 5. Quelle: https://www.tuev-nord.de/.../
Lieber Kreuzschlitz,
Du solltest schon genau lesen und interpretieren:
wenn ich schreibe, dass die Reifen höchstens 5 Jahre alt sein dürfen, ist das nichts anderes als "jünger als 6 Jahre" wie Du schreibst.
Und eine Stabilitätsvorrichtung braucht auch der Anhänger nicht, nicht einmal einen "hydr. Schwingungsdämpfer", nur ist dann die Anhängerlast auf den Faktor 0,3 des Fahrzeuggewichtes begrenzt.
Besitzt der Anhänger dagegen Stoßdämpfer, liegt bei Wohnwagen die Grenze bei Faktor 0,8, bei sonstigen Anhängern bei 1,1.
Hat man eine zusätzliche Stabilitätseinrichtung an Hänger ODER! Zugfahrzeug, darf man maximal das 1,2-Fache ziehen.
Und eine TÜV-Abnahme bzw. nachfolgend eine Umschreibung der Zulassung ist nur dann notwendig, wenn die in der VO verlangten Standard-Voraussetzungen nicht zweifelsfrei feststehen (z. B. wenn am Hänger nachträglich die notwendigen baulichen Veränderung vorgenommen wurden).