Astra J kein TÜV wegen blockierendem Lenkradschloss
Liebe Community,
fahre einen Astra J Sportstourer 2.0 CDTi Baujahr 2012. Der TÜV hat mir die Plakette verweigert, weil das Lenkradschloss einrastet, wenn man die Zündung ausschaltet. Aber den Schlüssel stecken lässt und dann das Lenkrad heftig hin- und herbewegt.
Der Prüfer meinte, dass wäre ein bekanntes Problem bei Opel.
Ich finde aber im Internet und auch hier nichts dazu.
Kennt jemand dieses Problem?
Jetzt muss ein neues Schloss eingebaut werden. Müssen dann auch die Schlüssel neu codiert werden?
Danke euch schonmal.
Gruß
Manfred
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Veritias schrieb am 12. August 2018 um 19:47:16 Uhr:
Kleine Rückmeldung, mein Astra fährt immernoch ohne funktionierendes Lenkradschloss auf deutschen Straßen.
Der TüV hat es mal wieder nicht gesehen.
Jetzt dürft ihr Sauer auf mich sein, denn ich werde es nicht reparieren lassen.MFG
Hallo
Das finde ich nicht witzig. Wenn irgendetwas mit dem Lenkradschloss nicht wie vorgesehen funktioniert, ist wohl die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass es zu einem Ausfall kommt - blockierendes Lenkrad während der Fahrt. Schade, dass du andere Verkehrsteilnehmer gefährdest und dich darüber lustig machst.
Kler
130 Antworten
Wenn das Lenkschloss schon einrastet, wenn der Schlüssel noch steckt, dann ist das beim TÜV ein erheblicher Mangel.
Aber ich muss zugeben, ich verstehe nicht, was an deinem Schloss nicht funktioniert.
Zitat:
@Dual-Sport schrieb am 24. Januar 2018 um 11:00:39 Uhr:
Wenn das Lenkschloss schon einrastet, wenn der Schlüssel noch steckt, dann ist das beim TÜV ein erheblicher Mangel.Aber ich muss zugeben, ich verstehe nicht, was an deinem Schloss nicht funktioniert.
Das Lenkradschloss könnte einrasten beim zurückdrehen von Zündung auf ACC (Aus?) - auch wenn der Zündschlüssel nicht abgezogen wird. Das heisst wenn ich fahre und während der Fahrt dann die Zündung ausmache, könnte diese einrasten (warum sollte ich die Zündung während der Fahrt ausmachen?)
Es ist natürlich ein Mangel, aber ich konnte nichts dazu finden das dies beim Tüv geprüft wird. Lediglich sagt die Checkliste ja "Funktionieren Lenkradschloss und Tachometer?" und das tut es ja. Mir geht es darum ob es ein Tüv Mangel ist oder ein Fehler im Sinne einer Feldabhilfe...
Natürlich is des erheblich 🙁
So hab nun mit meinem FOH das Problem besprochen und auch er versteht es nicht. Hier nun mein FB Post auf Opel. Ich hoffe hier finde ich Gehör. Kundenservice kann nix machen, da Mokka BJ 2012 nicht drin steht:
Nein, für mich auch kein Opel mehr. Ich kann aktuell nur abraten, da hier anscheinend gravierende Sicherheitsmängel verschleiert werden. Das meint sogar mein FOH. Es gab ja vor einigen Jahren in den USA das Problem, dass bei der Fahrt die Wegfahrsperre während der Fahrt einrasten kann. Dies kam nun bei der Tüv Prüfung bei meinem FOH bei mir heraus das dies der Fall ist (Opel Mokka EZ 2012). Nun gibt es hierzu eine Feldabhile (Kulanz / kampagne) mit der Nummer #15-E-3198 bzgl. Lenksäulenverriegelung. Hier steht zwar der Mokka drin, aber nur ab BJ 2014. Anstatt generell die Kunden zu informieren, dass man mit einer ständigen Gefahr fährt, wird mal wieder alles verheimlicht! Gut gemacht! In den USA habt ihr ja bereits davon gelernt, aber in Europa ist es euch egal???
Natürlich muss ich nun ca. 400 EUR zahlen um für Sicherheit zu sorgen.
Ich hoffe euer Shitstorm Früherkennungsinstrument funktioniert gut, denn ich werde einiges tun damit das Sicherheitsproblem bekannt wird.
Fall Nr. wäre übrigens beim Kd. Service 1457-802-521. wenn ich "Lust" habt mal nachzusehen...
Mal sehen ob da was kommt...wird denen aber egal sein....deshalb hier die Info die das Problem haben:
LASST euren MOKKA überprüfen. Bei einem Opel FOH Tüv könnte es aufploppen. Bei einem Billig TÜV evtl. wird alles durchgewunken.
Es wäre schön wenn ihr den Beitrag auf FB liked.
Zitat:
@Andituer schrieb am 23. Januar 2018 um 21:47:08 Uhr:
Hmm die Frage ist ja ob es Tüv relevant ist oder nicht, habe das selbe Problem bei einem Opel Mokka BJ 2012. In der Tüv Checkliste steht ja nur das dass Lenkradschloss funktionieren muss. Ob das Lenkrad sicher ist bzgl einrasten während der Fahrt wäre ja ein anderes Thema.
Das gehört doch zur Funktion.
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Zitat:
@Andituer schrieb am 24. Januar 2018 um 11:11:55 Uhr:
Zitat:
@Dual-Sport schrieb am 24. Januar 2018 um 11:00:39 Uhr:
Wenn das Lenkschloss schon einrastet, (...) funktioniert.(...) Es ist natürlich ein Mangel, aber ich konnte nichts dazu finden das dies beim Tüv geprüft wird. Lediglich sagt die Checkliste ja "Funktionieren Lenkradschloss und Tachometer?" und das tut es ja. (...)
Die "Checkliste" die du da meinst, nennt sich Anlage VIIIa zur StVZO - Punkt 6.7.2, Sicherung gegen unbefugte Nutzung. Und wenn die definierte Funktion (Entriegelung bei Zündung ein, dann Halten bis Schlüssel gezogen) nicht gegeben ist, dann ist das selbstverständlich als erheblich, da sicherheitsrelevant, zu bewerten.
Kleiner Anstoß für die Leute, die fragen warum das nicht einrasten darf (davon abgesehen, dass es dadurch schon ein paar Unfälle gab, die in den USA aufgebauscht wurden): dreispurige Autobahn, 120km/h erlaubt, mittlere Spur, rechts LKW an LKW; aus sonstwelchen Gründen nimmt der Motor kein Gas mehr an und stirbt ab. Erster Versuch ist intuitiv, den Motor neu zu starten und nicht einfach rechts rüber zwischen die LKW zu ziehen um auf den Pannenstreifen zu gelangen. Und was passiert, wenn der Schlüssel auf "ON" steht und man versucht zu starten? Er ist blockiert, da man den Starter bei Zündung an nicht erneut betätigen darf. Ergo: Schlüssel auf ACC zurück drehen. Jetzt aber blockiert bei schadhaftem Lenkschloss die Lenkung... Es hat einen guten Grund, warum die Wirkungsweise des Lenkschlosses entsprechend vorgeschrieben ist.
Dass eine solche Sicherung gegen unbefugte Nutzung vorhanden sein muss, steht übrigens seit 1960 in der StVZO, das wird man auch mit einer anderen Regierung nicht raus kriegen, "nur" weil ein Automobilhersteller oder -zulieferer seit Jahren Konstruktionsfehler wiederholt 😉
Das Problem mit dem Einrasten gibt es nicht nur bei Opel und ist ein sicherheitsrelvantes Problem.
Es kommt beim einen früher beim anderen später und beim dritten garnicht.
Ich meine mit dem Wechsel des Schliesszylinders ist das Problem beseitigt.
Die Schliessrasten lassen sich auf den alten Schlüssel anpassen ,so das der alte Schlüssel weiter genutzt werden kann .
Nur das Anpassen ist ne fummelige Sache.
Das werden die bei Manfred gemacht haben.
Kleine Rückmeldung, mein Astra fährt immernoch ohne funktionierendes Lenkradschloss auf deutschen Straßen.
Der TüV hat es mal wieder nicht gesehen.
Jetzt dürft ihr Sauer auf mich sein, denn ich werde es nicht reparieren lassen.
MFG
Zitat:
@Veritias schrieb am 12. August 2018 um 19:47:16 Uhr:
Kleine Rückmeldung, mein Astra fährt immernoch ohne funktionierendes Lenkradschloss auf deutschen Straßen.
Der TüV hat es mal wieder nicht gesehen.
Jetzt dürft ihr Sauer auf mich sein, denn ich werde es nicht reparieren lassen.MFG
Hallo
Das finde ich nicht witzig. Wenn irgendetwas mit dem Lenkradschloss nicht wie vorgesehen funktioniert, ist wohl die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass es zu einem Ausfall kommt - blockierendes Lenkrad während der Fahrt. Schade, dass du andere Verkehrsteilnehmer gefährdest und dich darüber lustig machst.
Kler
... öhm, ich meine wenn es NIE einrastet ... also auch nicht bei Schlüssel ab.
Da ist dann allerdings die Frage ob bei einem defekt dieser Art nicht doch da Risiko besteht das plötzlich mal das Lenkradsachloss blockiert weilt sich ein Bruchstück dann doch fürs Wandern entscheidet.
Hallo,
Mein Astra J Bj. 12.2012 wurde auch vom TÜV im Oktober diesen Jahres wegen diesem Problem Still gelegt. Der Prüfer hat es mir auf seinem Computer gezeigt das man dort genauer hin sehen sollte und muß. Damit ist ja wohl eigentlich klar das das Problem bekannt sein müsste.
In der Freien Werkstatt hat die Reparatur über 300€ gekostet.
Da ich das Auto 2016 gekauft habe, habe ich natürlich keine Garantie mehr.
Deswegen gebe ich aber noch nicht auf. Laut ADAC Rechtsberatung habe ich nur wenig Chancen aber ich sollte Direkt beim Hersteller ein Kulanzantrag stellen.
Werde ich mal machen.
Zitat:
@Haacky schrieb am 18. Dezember 2018 um 09:30:58 Uhr:
[...]aber ich sollte Direkt beim Hersteller ein Kulanzantrag stellen.Werde ich mal machen.
Immer schön alle Inspektionen bei Opel gemacht? Sonst kannst du es gleich bleiben lassen...
Davon ab, wenn du die Reperatur schon hast durchführen lassen, wird Opel ohnehin nichts mehr nachträglich auf Kulanz erstatten. Den Antrag stellt man vorher.
Die Inspektionen wurden alle gemacht, aber nicht bei Opel.
Die Reparatur musste ich ja machen weil mein Auto sonst evtl. Monate lang in der Werkstatt gestanden hätte.
Ich versuchs trotzdem ;-)



