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Astra H M32 Getriebeproblem 3 Wochen nach Gebrauchtkauf. Wer zahlt Reparatur?

Opel Astra H
Themenstarteram 9. Februar 2014 um 11:41

Hallo zusammen,

wie eine Recherche hier im Forum gezeigt hat, habe ich wohl auch das anscheinend bekannte Problem mit dem M32 Getriebe.

Mein Fahrzeug: Astra H, Bj 2007, 1,9 CDTI 150PS, 6-Gang. 105Tsd km auf der Uhr. Mahlendes Geräusch im 5. und 6. Gang. Das Geräusch wird langsam lauter, insbesondere in der letzten Woche, in der ich fast 1000km fahren musste.

Jetzt zu meiner Frage: Ich habe den Wagen erst vor 3 Wochen von einem reinen Gebrauchtwagenhändler gekauft. Vor dem Kauf sgar noch einen Check von der Dekra machen lassen, ohne Beanstandung. Die machen allerdings auch keine Probefahrt....

Kann mir jemand sagen, wie für mich jetzt die Situation aussieht? Ich weiß nicht genau, welche Rechte ich habe.

Ist der Händler automatisch in der Pflicht zur Nachbesserung, auch wenn keine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen wurde? Kann ich die vollständige Kostenübernahme der Reparatur verlangen, oder sogar den Wagen zurückgeben? Ich halte es für ausgeschlossen, dass der Fehler in den vergangenen 3 Wochen (ca. 1500km seit Übernahme) komplett neu aufgetreten ist... Also müsste eigentlich die gesetzliche Gewährleistungspflicht greifen.

Danke für euren Rat und viele Grüße vom Niederrhein,

Detlef

Beste Antwort im Thema

Jeder gewerbliche Händler muss im Rahmen der Gewährleistung Mängel beheben oder die Ware zurück nehmen. Da der Mangel nach 3 Wochen aufgetreten ist, hast du Gute Chancen.

Die Beweislastumkehr tritt erst nach 6 Monaten ein. Bei jedem Mangel der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, muss also der Händler beweisen, dass er nicht schon bei Übergabe vorhanden war.

Du als Verbraucher kannst wählen ob nachgebessert werden soll, oder ob du die Mangelhafte Ware also das Auto zurück geben möchtest. Aber der Händler kann da immer noch ein Veto einlegen wenn deine Wahl für Ihn unverhältnismäßige Kosten verursachen würde. In der Regel pochen Händler auf ihr zweimaliges Nachbesserungsrecht. Also wird es schwierig, das Auto sofort zurück zu geben. Aber reparieren muss der Händler den Schaden auf jeden Fall.

13 weitere Antworten
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Ich würde Dir raten einen Anwalt hinzu zu ziehen. Eine Rechtsberatung kannst Du hier nicht erhalten.

Aus rein technischer Sicht heraus gesehen, würde ich allerdings auch dazu tendieren das da sicher schon ein Vorschaden bestanden hat. Aber ich bin natürlich auch kein Gutachter.

Gruß und Viel Erfolg

Thomas

Themenstarteram 9. Februar 2014 um 13:32

Danke für die Einschätzung.

Mir geht es ja gar nicht um eine Rechtsberatung, sondern nur darum, ob jemand schon in einer ähnlichen Situation war und welche Erfahrungen er gemacht hat.

Jeder gewerbliche Händler muss im Rahmen der Gewährleistung Mängel beheben oder die Ware zurück nehmen. Da der Mangel nach 3 Wochen aufgetreten ist, hast du Gute Chancen.

Die Beweislastumkehr tritt erst nach 6 Monaten ein. Bei jedem Mangel der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, muss also der Händler beweisen, dass er nicht schon bei Übergabe vorhanden war.

Du als Verbraucher kannst wählen ob nachgebessert werden soll, oder ob du die Mangelhafte Ware also das Auto zurück geben möchtest. Aber der Händler kann da immer noch ein Veto einlegen wenn deine Wahl für Ihn unverhältnismäßige Kosten verursachen würde. In der Regel pochen Händler auf ihr zweimaliges Nachbesserungsrecht. Also wird es schwierig, das Auto sofort zurück zu geben. Aber reparieren muss der Händler den Schaden auf jeden Fall.

Die allgemeine Lebenerfahrung sagt dazu beim Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung zu 100% und wenn nicht zu 99% Rechtsanwalt einschalten.

So hast du gute Chancen möglichst schmerzlos aus dem Problem heraus zu kommen.

Du solltest aber nicht mehr mit dem Auto fahren, denn wenn du die Sache verschleppst und dir die Zahnrädchen um die Ohren fliegen, könnten sie dir eventl noch nen Strick draus drehen.

PS: Ich bin kein streitsuchender Anwaltfütterer. ;)

Zuallererst sollte er mal mit dem Händler sprechen, bevor er zum Anwalt rennt. Anwälte sind oft unnötig. Im Normalfall wollen die Händler ja auch ihren Ruf nicht riskieren. Wenn er zum Anwalt geht, dauert die Sache vielleicht länger als wenn er sich selbst mit dem Händler einigt und eben auf die Gewährleistung hinweist.

Wichtig ist es auf jeden Fall den Mangel so schnell wie möglich anzuzeigen.

Themenstarteram 9. Februar 2014 um 15:05

Zitat:

Original geschrieben von Brummer86

Zuallererst sollte er mal mit dem Händler sprechen, bevor er zum Anwalt rennt. Anwälte sind oft unnötig.

...

So werde ich das machen. Und je nachdem, wie der Händler reagiert, gehe ich halt zum Anwalt oder nicht. Die Option läuft mir ja nicht davon.

Dem Händler sollte ja auch klar sein, dass er, falls es zum Gerichtsverfahren kommt, keine guten Karten hat und dann möglicherweise die Prozesskosten UND die Reparatur zahlen muss

Themenstarteram 13. Februar 2014 um 19:57

So, hier mal ein Update zu meinem Beitrag.

Der Händler hat den Wagen prüfen lassen, es wurde festgestellt, dass tatsächlich das von mir vermutete Getriebeproblem besteht und er hat die Reparatur in einem auf Getriebe spezialisierten Betrieb in Wesel in Auftrag gegeben.

Die Reparatur nimmt er finanziell voll auf seine Kappe, ohne das ich überhaupt was sagen musste.

Er sagte, dass man als Händler halt mit so einer Situation rechnen muss und dass bei so und so viel verkauften Autos immer mal ein paar dabei sind, bei denen er in die Tasche greifen muss. Das wäre ganz normal und er hätte kein Problem damit.

Das ist doch mal ein Wort! Schön, mal mit einem Gebrauchtwagenhändler zu tun zu haben, der auch zu seinen Pflichten steht, wenn es mal dumm läuft. Da kaufe ich dann auch gerne mal wieder.

Den Wagen bekomme ich wohl am Montag wieder, also eine Woche nach Abgabe. Für so eine Reparatur absolut in Ordnung.

Gruß!

Cool. Schön das das so geklappt hat. Für so einen Händler kann man dann auch mal Werbung machen.

Faszinierend!

Es gibt also doch noch ehrliche Gauner Händler.

Zitat:

Original geschrieben von kommahierhin

So, hier mal ein Update zu meinem Beitrag.

 

Der Händler hat den Wagen prüfen lassen, es wurde festgestellt, dass tatsächlich das von mir vermutete Getriebeproblem besteht und er hat die Reparatur in einem auf Getriebe spezialisierten Betrieb in Wesel in Auftrag gegeben.

 

Die Reparatur nimmt er finanziell voll auf seine Kappe, ohne das ich überhaupt was sagen musste.

Er sagte, dass man als Händler halt mit so einer Situation rechnen muss und dass bei so und so viel verkauften Autos immer mal ein paar dabei sind, bei denen er in die Tasche greifen muss. Das wäre ganz normal und er hätte kein Problem damit.

 

Das ist doch mal ein Wort! Schön, mal mit einem Gebrauchtwagenhändler zu tun zu haben, der auch zu seinen Pflichten steht, wenn es mal dumm läuft. Da kaufe ich dann auch gerne mal wieder.

 

Den Wagen bekomme ich wohl am Montag wieder, also eine Woche nach Abgabe. Für so eine Reparatur absolut in Ordnung.

 

Gruß!

Schön das es so gelaufen ist.

 

Mir hat einmal ein Händler verraten, dass er bei jeden Verkauf 200,- (damals noch DM) mehr nimmt und dann bei einzelnen Defekten bei verkauften KFZ die Repa aus diesen Topf bezahlt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Mir hat einmal ein Händler verraten, dass er bei jeden Verkauf 200,- (damals noch DM) mehr nimmt und dann bei einzelnen Defekten bei verkauften KFZ die Repa aus diesen Topf bezahlt.

Das ist auf jeden Fall besser als die Drückebergergebrauchtwagengarentieversicherer.

Gruß Metalhead

Glückwunsch an den TE!

Ich bin in der unglücklichen Situation, dass gleiche Problem zu vermuten. Habe meinen Astra mit M32 gerade einmal eine Woche (noch nicht mal umgemeldet) und merke jetzt im zweiten und dritten Gang ein Scheppern. So ähnlich als wenn man, zu schnell vom ersten in den rückwärtsgang schaltet.

Lieber kommahierhin, kannst Du mich erleuchten (Inspektion habe ich direkt mal nä Mittwoch angesetzt) und mir verraten, wie du deinen Getriebschaden erkannt hast?

Tasuend Dank, du weisst vermutlich noch wie ich mich auch gerade fühle ;(

Gruß

Oli

Themenstarteram 28. Februar 2014 um 7:52

Zitat:

Original geschrieben von oliloli

Glückwunsch an den TE!

Ich bin in der unglücklichen Situation, dass gleiche Problem zu vermuten. Habe meinen Astra mit M32 gerade einmal eine Woche (noch nicht mal umgemeldet) und merke jetzt im zweiten und dritten Gang ein Scheppern. So ähnlich als wenn man, zu schnell vom ersten in den rückwärtsgang schaltet.

Lieber kommahierhin, kannst Du mich erleuchten (Inspektion habe ich direkt mal nä Mittwoch angesetzt) und mir verraten, wie du deinen Getriebschaden erkannt hast?

Tasuend Dank, du weisst vermutlich noch wie ich mich auch gerade fühle ;(

Gruß

Oli

Hallo Oli,

bei mir war es halt so, dass ich im 5. und 6. Gang ein Geräusch hörte, dass so ähnlich wie eine Kaffeemühle klang. Deutlich anders als das Geräusch in den anderen Gängen. Außerdem ist wohl ein eindeutiges Zeichen für diesen Schaden, dass der Ganghebel im 1., 5. und 6. Gang beim Lastwechsel (also Gas geben und Gas wegnehmen) vor- und zurückschlägt. Normalerweise darf sich der Hebel gar nicht bewegen.

Hier sind die Lager für die Welle defekt, auf der der 5. und 6. Gang liegen. Das ist wohl ein typisches Problem des M32 Getriebes und es gibt hier und im Rest des Internets viele Berichte darüber.

Was den 2. und 3. Gang angeht, habe ich leider keine Ahnung und bin auch während meiner Recherchen nicht über ein solches Problem gestolpert. Es kann aber eigentlich nicht das gleiche wie bei mir sein, denn das betrifft speziell den 5. und 6. Gang.

Vielleicht haben ja anderen Kollegen hier einen guten Tipp. Wenn Du mit der Suche nichts findest, solltest Du aber einen eigenen Thread aufmachen, weil das sonst in diesem hier untergeht.

Gruß

 

 

 

Ich kann aber nur für genau dieses Problem sprechen

 

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