1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W212
  7. Assyst - Inspektion: wie weit darf man die Kilometer überziehen?

Assyst - Inspektion: wie weit darf man die Kilometer überziehen?

Mercedes E-Klasse W212

Moin,
ich fahre ja immer zur Inspektion in meine Heimat und habe den Termin schon vor Wochen abgestimmt. Jetzt werden mir die km aber doch etwas eng, 1200km hab ich noch, 1500km muss ich wohl noch fahren.
Wisst ihr, in wie weit das ein Problem ist?
Darf man einen gewissen km-Bereich und Zeitbereich den Assyst überziehen, ohne Garantie-Ansprüche zu verlieren?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

du darfst bis zu 90 Tage bzw. 3000 KM überziehen.
Habe selbst wegen einem längeren Urlaubsaufenthalt nach Rücksprache mit meiner Werkstatt 80 Tage überzogen. Garantie blieb erhalten.
Frag einfach mal bei Deiner Werkstatt nach.

Gruß

Dietmar

58 weitere Antworten
Ähnliche Themen
58 Antworten

Hallo ins Forum,

nach den Infos von meinem Freundlichen ist für mobilo ein Überziehen von 3.000 km oder 90 Tagen unschädlich. Gleiches gilt für die Frage bei der Kulanzprüfung.

Achtung aber bei einer Garantieverlängerung oder JS: Hier ist in den konkreten Bedingungen niedergelegt, dass nur 1.500 km oder 1 Monat unschädlich ist.

Viele Grüße

Peter

In einem Schadensfall ist es im Grunde genommen vollkommen egal, ob überhaupt ein Service durchgeführt worden ist, sofern dieses nicht ursächlich für den eingetretenen Schaden ist. 😰

Reparaturkostengarantie auch bei Überschreitung des Wartungsintervalls gültig

Fazit des Urteils:
Eine Klausel zur Befreiung der Leistungspflicht ist unwirksam, wenn Sie keine Rücksicht darauf nimmt, ob der Ausschlussgrund ursächlich für den eingetretenen Schaden war.

Also, wenn zum Beispiel eine kostenfreie Reparatur eines defekten Comand mit der Begründung abgelehnt würde, dass eine Wartung verspätet bzw. überhaupt nicht durchgeführt worden ist, dann ist dies nicht zulässig, da dies IMHO in keinem kausalen Zusammenhang zum Defekt eines Comand gebracht werden kann. Anders kann es aussehen, wenn es z.B. durch das nicht gewechselte Motoröl zu einem Motorschaden kommt. Wenn jedoch ein Gutachter diesen Zusammenhang ausschließt, dann müsste auch der Motor kostenfrei instand gesetzt werden.

Die Garantiebedingungen wurden deshalb an die gültigen Gesetze und die gängige Rechtsprechung angepasst (siehe farbige Markierung).

Zitat:

Garantiebedingungen (MB-100) Mercedes-Benz Garantie-Paket Stand 07/2012

§4 Voraussetzung für Garantieansprüche

Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-,
Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten
Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, durchführen lässt. Eine fehlende oder nicht
nach Herstellervorgaben durchgeführte Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeit ist unschädlich,
soweit diese für einen eingetretenen Schaden nicht ursächlich ist. Eine Überschreitung von bis
zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. bis zu einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist
unbeachtlich, wobei bereits eine Überschreitung einer der beiden Vorgaben einem Garantieanspruch
entgegensteht;

Damit sollten nun die Diskussionen mit den Servicemitarbeitern ein Ende haben und ohne Rechtsanwalt bzw. Richter Garantieansprüche auch bei nicht durchgeführtem bzw. überschrittenem Service übernommen werden, wenn dies nicht ursächlich für den Schaden ist.

Aber immer gilt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. 😉

cu termi0815

Hallo ins Forum,

schon richtig, aber es ging im Wesentlichen darum, wie weit man überziehen kann, ohne dass es Einschränkungen gibt. Auch mit der Rechtsprechung hilft Dir kein Argument, wenn's um ein Problem geht, welches gerade im Inspektionsumfang enthalten war.

Viele Grüße

Peter

Ich bin so frei und wärme das Thema mal wieder auf:

Ich habe von meinem 🙂 die mündliche Auskunft erhalten, dass bis zu 90 Tage bzw. 3000km überziehen möglich ist und dabei die Garantie erhalten bleibt. Sollte ich mir das lieber schriftlich geben lassen oder hat jemand einen Link zum Kleingedruckten parat? Ich habe schon überall gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden :/.

LG,
Razer

Zitat:

@Razer2320 schrieb am 20. März 2015 um 09:34:00 Uhr:


Ich bin so frei und wärme das Thema mal wieder auf:

Ich habe von meinem 🙂 die mündliche Auskunft erhalten, dass bis zu 90 Tage bzw. 3000km überziehen möglich ist und dabei die Garantie erhalten bleibt. Sollte ich mir das lieber schriftlich geben lassen oder hat jemand einen Link zum Kleingedruckten parat? Ich habe schon überall gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden :/.

LG,
Razer

Ich war damals auch bei 2 MB-Händlern und beide gaben mir die gleiche Auskunft 3000km oder 90tage, außer du hast die JungeSterne Garantie, dann sinds nur 1000km oder 30tage.

(auf dem Sevice-Zettel ist dann auch "nach MB-Vorgaben" abgehakt)

Gruss

Hallo,

ich hatte mir 2011 einen S212er "Jungen Stern" EZ 03/2010 als Jahreswagen bei der NDL Nürnberg mit dem Hinweis Scheckheftgepflegt und 29.000 km auf der Uhr gekauft.

Bei einer großen Inspektion beim freundlichen im Frankfurter Raum sagte man mir 2 Jahre später, der erste Assyst sei vom Vorbesitzer erst mit 3.900 km Verspätung durchgeführt worden. So sei es im Computersystem hinterlegt!

Dies könnte negativ für mögliche Kulanzanträge bei meinem Fahrzeug für die Zukunft sein! Hatte ich zum Glück noch nicht und hoffe es kommt nicht vor.

Ich wußte damals beim Kauf ja nichts von diesen Regeln mit dem Assyst und habe auf "Schekheftgepflegt" von einer MB NDL vertraut.

Gruß Hans-Jürgen

Hallo ins Forum,

Zitat:

@ESCHEL schrieb am 20. März 2015 um 13:10:10 Uhr:


außer du hast die JungeSterne Garantie, dann sinds nur 1000km oder 30tage.

oder die MB-100 oder die MB-80 (steht da auch so in den Bedingungen drin).

Viele Grüße

Peter

Verstehe ich das richtig, dass man in der Neuwagengarantie bis zu 90 Tage oder 3000km überziehen darf und dies auf die darauffolgende JungeSterne Garantie keine Auswirkung hat?

In meinem Fall ist es nämlich so:

Ende 1. Jahr: Neuwagengarantie -> Service würde ich um ca. 60-70-80 Tage (aufgrund von zuwenig gefahrenen Kilometern) überziehen
Ende 2. Jahr: Da ich nun das Ende der Neuwagengarantie erreiche, dürfte ich ab hier nur mehr um bis zu 30 Tage bzw. 1000km überziehen
Ende 3. Jahr: Junge Sterne...genauso wie im 2. Jahr
usw...

Die Überziehung Ende des 1. Jahres wirkt sich nicht auf die JungeSterne-"Garantie" aus? Ich denke mir nämlich, dass dann vielleicht so Aussagen kommen könnten wie "Beim ersten Service habens um 80 Tage überzogen...war in der Neuwagengarantie ok, jetzt erlischt aber die JungeSterne-Deckung...wärens von Beginn an bei max. 30 Tagen geblieben hättens jetzt noch immer eine Deckung.

Weiß da vielleicht jemand genaueres?

Danke und liebe Grüße,
Razer

Warum überzieht man vorsätzlich eine Inspektion? Wenn ich zwei Monate ins Ausland fahre, ziehe ich sie halt vor. Oder ist Geiz so geil?

😕😕

In meinem Fall ist es so, daß der Wagen heute 1 Jahr alt ist und erst 15000 km drauf hat. Könnte ich nun 3 Monate überziehen, kämen noch 5-6000 km drauf, so daß er dann etwas näher an der km-Leistung wäre.

Gleichzeitig wäre dann die Durchsicht vor der Urlaubsfahrt gleich mit erledigt, mit Geiz hat das wenig zu tun, sonst hätte ich mir erst gar kein Auto gekauft.

Zitat:

@Ma_Benz_Benz_Benz schrieb am 12. März 2014 um 11:01:32 Uhr:


Reden wir hier über Werksgarantie oder JS-Garantie.

Für JS-Garantie gilt:
"§4 Voraussetzung für Garantieansprüche Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht"

Wie Jorgo schon geschrieben hat, max 1.000km bzw. 30 Tage.
Ist bei JS, MB100 und MB80 so.
Ich glaube, betrifft auch die sog. Mobilo-Garantie von MB.

Was Kulanz und Mobilo angeht ist die Toleranzgrenze 90Tage und/oder 3000Km.
Die JS sind da viel empfindlicher...........

Danke Ich kann alles

Hatte das bei meinem auch mal nachgefragt. Antwort: max. 1000 Km bei Leasingfahrzeug.
Dauer weiß ich nicht, da bei mir nicht relevant.

Deine Antwort
Ähnliche Themen