Artec Felgen KBA 43097 Eintragungspflichtig ?
Hallo zusammen,
habe Artec Felgen ( Typ M75, 7jx15, ET38) für den Corsa C besorgt mit 195/50 R15 Bereifung.
Die entsprechende ABE hab ich nach langen suchen besorgen könnten.
Jetzt zu meiner Frage, muss ich die Räder noch eintragen lassen ?
In der ABE 43097 zu den Felgen heißt es:
Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde
(Zulassungsstelle) zu veranlassen.
In dem Teilegutachten (M75) heißt es:
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen.
Laut ABE nicht Eintragungspflichtig, aber was soll eine abgestempelte Anbaubestätigung sein ?
19 Antworten
Auf der ABE sehe ich nur die Felgenfreigabe, da steht aber nicht dein Fahrzeug aufgeführt.
In anderen ABE ist jedes Fahrzeug einzeln aufgeführt mit ggf. entsprechenden Auflagen.
Hier z.b. nur für VW aufgeführt, sollte für OPEL auch so aussehen.
https://www.yumpu.com/.../kraftfahrt-bundesamt-artec
In der ABE muss genau dein Auto aufgeführt sein,mit Motor,Reifengröße usw.
Das muss alles passen,und dein Auto muss komplett Serie sein.
Heißt hast du ein anderes Lenkrad oder Federn usw. Verbaut erlischt die ABE.
Ganz ehrlich?
Fahr zu einer TÜV Stelle. Die können es mit Sicherheit sagen.
Ohne jetzt alle Papiere zu sehen würde ich sagen: Eintragung
Ich kann ihm das auch mit Sicherheit sagen wenn er meine obigen Fragen beantwortet ;-)
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Im Teilegutachten steht der Corsa drin, siehe Aufnahme.
Fahrzeug ist original, keine Federn nichts.
Was hat es mit der Anbaubestätigung auf sich ?
Nix...erfüllst du die Hinweise und Auflagen,dann kannst sie so fahren..
Und warum steht dann oben links Teilegutachten?
In der ABE ist ab Seite 7 eine Auflistung welche Anlage zu welchen Fahrzeughersteller gehört.
Hier wird Bezug genommen auf Anlage 3a Honda.
Dann folgen die Freigaben für die Modele.
Bis hierhin ist alles in der ABE.
Nicht inklusive ist Anlage 4b, diese wäre für Opel.
Dafür hab ich dann das Teilegutachten. Wo der Corsa gelistet ist.
Ich könnte auch den 1.Teil der ABE mit den Teil der Fahrzeugauflsitung des Teilegutachtens Zusammenheften.... 😉
Zitat:
@Easypeasy007 schrieb am 21. Dezember 2022 um 19:31:33 Uhr:
Nicht inklusive ist Anlage 4b, diese wäre für Opel.
Dafür hab ich dann das Teilegutachten. Wo der Corsa gelistet ist.
Dann ist es doch klar.
Teilegutachten = Eintragung
https://www.gtue.de/.../fahrzeugtuning-und-aenderungsabnahmen?...
Hat 0950 Recht,hatte nach der ABE gefragt und nicht gesehen das du das Teilegutachten zeigst.
Must eintragen lassen..
Zitat:
@0950_APAL schrieb am 21. Dezember 2022 um 19:19:03 Uhr:
Und warum steht dann oben links Teilegutachten?
Auf seinem zweiten Bild steht doch ABE, diese ist nur im Zusammenhang mit sämtlichen anderen Teilegutachten gültig.
So steht bei das bei meiner ABE auch, nur die Auflagen A01-10, B27, K54, K55 müssen erfüllt sein.
Kann natürlich sein das eine dieser Auflagen Eintragung erforderlich bedeutet.
Ansonsten darf er nach Erfüllung der Auflagen die Felgen (evtl. Zentrierringe) mit passender Bereifung fahren.
OK, Auflage A02 Saft folgendes:
A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amt- lich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraft- fahrzeug sachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfin- genieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die ab- nehmende Stelle bestätigt. Wenn die Verwendung der Räder ohne Beschränkungen oder Auflagen möglich ist, kann alternativ eine Eintragung im Fahrzeugschein erfolgen.
OK. Welches Muster ?? Wie sieht das aus ?
Zitat:
@Easypeasy007 schrieb am 22. Dezember 2022 um 06:22:11 Uhr:
OK. Welches Muster ?? Wie sieht das aus ?
Das ist die Bescheinigung die der Prüfer ausstellt, damit kannst du dann zur Zulassungsstelle und in der Zulassung Teil 2 (Schein) eintragen lassen, in Teil 1 (Brief) Trägt der Prüfer (TÜV) das ein.
Abe ist Abe und Teilegutachten ist Teilegutachten.
Sobald da Teilegutachten ist nix mehr mit ABE must du eintragen lassen.
Es gibt keine Kombi aus Abe und Gutachten!