Arglistiger Mängel?

VW Bora 1J

Hallo erstmal. Wollte euch mal meine derzeitige Situation schildern und eure Meinung dazu hören.
Vor ungefähr 3 Wochen habe ich mein Auto ins Internet zum Verkauf gestellt und am gleichen Tag ist auch ein Käufer gekommen und hat sich das Auto angeschaut. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich ein paar Tage zuvor in der Werkstatt gewesen bin und die mir lediglich nur gesagt haben, dass der Zylinder 4 Fehlzündungen hätte. Vertrag stehen alle Mängel, sowie dass das Auto Fehlzündungen auf Zylinder 4 hat. Auto wurde ohne Gewährleistung, Garantie und Rücknahme verkauft.
Nach 1 Woche kam dann die Rechnung von der Werkstatt, dass Zylinder 4 Fehlzündungen hätte UND zu wenig Druck auf Zylinder 4 wäre, wovon ich aber bei dem Verkauf nichts wusste. Heute, nach 3 Wochen habe ich eine Nachricht von dem Käufer bekommen in der er schrieb, dass er einen Anwalt eingeschaltet hat (1000€), das Auto zurück geben möchte (6000€) und die reparaturen die er in den 3 Wochen gemacht hat (unbekannt) soll ich die Kosten auch noch übernehmen, weil es ein angeblich ein "arglistiger Mängel" wäre.

Hat der Käufer ein recht darauf?

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Schreib halt keinen Stuss, wenn du mit Kritik daran nicht umgehen kannst.

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Zitat:

@S Klasse Fan schrieb am 22. Juni 2016 um 11:15:43 Uhr:


Beweislastkehr gilt nur bei Verträgen zwischen Verbraucher und Unternehmer....Auch Verbrauchsgüterkauf genannt 😉

Guter Punkt, danke

Zitat:

@KeeKsiii schrieb am 22. Juni 2016 um 11:27:49 Uhr:


Habe das Fahrzeug mit Schaden für 5800 Euro verkauft. Das Auto hat ohne Schaden einen Wert von ca. 9.000 - 11.000 Euro.

Da kann der Käufer nicht meckern. Da kann man auch nicht von arglistiger Täuschung sprechen. Also cool wie Trockeneis bleiben. Der Kaufpreis ist gerade knapp die Hälfte des Wertes des Fahrzeugs.

Wenn es euch interessiert was für eine Marke das Fahrzeug ist: VW Scirocco 1,4 TSI

Ist dies nicht der Motor, der so viele Probleme hat? Dann könnte das schon ein richtiger Motorschaden sein. Dafür ist dieser Motor bekannt.

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War kein Motorschaden. Der Käufer hat das Fahrzeug ungefähr 30 Kilometer nach Hause gefahren ohne irgendwelche Probleme. Nimmt auch immernoch gut das Gas an

Wie gesagt, mach Dich nicht verrückt. I.Ü. wirkt es doch eher eigenartig, dass der Käufer Dir selbst mitteilt, was er alles will und was sein Anwalt ihn gekostet hat und dass Du das bezahlen sollst. Wenn sein Anwalt ihm irgendeine Hoffnung gemacht hätte, dann hätte Dich ja wohl der Anwalt angeschrieben und nicht der Käufer 😉. Der klopft also nur auf den Putz und will mal schauen, ob er Dich damit aufs Kreuz legen kann.

Das Problem ist, dass mich gestern 3 mal eine unbekannte Nummer angerufen hat und das war scheinbar sein Anwalt. Ich geh aber generell nicht an Nummern wo ich nicht kenne. Seh es auch nicht ein, dass ich den zurück rufe.

Ein cleverer Anwalt würde Dich nicht anrufen, sondern Dir ein Schreiben mit Fristsetzung durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen, wenn denn an der Sache ein Hauch von Chance für den Käufer dranhängen könnte. Da ist aber halt nichts dran.

Denk an das Wichtige und lass den Käufer so sein wie er ist 😉

Das währe meine Frage gewesen, hast du auch nur schon einen Schrieb vom Anwalt bekommen?
Ich vermute mal Nein, weil die Chancen für den Käufe so gering ist das er keine Kosten dafür investiert. Er möchte dich nur unter Druck setzen.
Und selbst wenn ein Schreiben von Anwalt kommt, die haben nun mal die Meinung vom Auftraggeber als von Käufe und auch nicht immer Recht.

Er wird dir zwar noch ein weilchen drohen mit Klage und kosten etc. Aber du wirst Nie etwas von einem Anwalt hören. Vorher würde ich mir keine Gedanken deswegen machen, ist eine ganz alte Masche.

MfG
Mike

Zitat:

@KeeKsiii schrieb am 22. Juni 2016 um 15:09:52 Uhr:


Das Problem ist, dass mich gestern 3 mal eine unbekannte Nummer angerufen hat und das war scheinbar sein Anwalt. Ich geh aber generell nicht an Nummern wo ich nicht kenne. Seh es auch nicht ein, dass ich den zurück rufe.

Wenn es irgendwas relevantes ist kriegst du es schriftlich vom "Anwalt". Garantiert.
Das wäre mir ja ganz neu, dass die das telefonisch machen.

Keine Aufregung. Selbst auf die Gefahr, dass ich hier etwas wiederhole:

Du hast das Auto unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung usw. (die gebräuchliche Formel eben) verkauft und schriftlich auf die Dir zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannten Mängel hingewiesen. Hier ist doch alles völlig in Ordnung.

Der Käufer hat anschließend den von Dir benannten Mangel als "versteckt" bezeichnet. Das müsste er nachweisen, wird er aber auf Grund des Vertrages nicht können. Auch allein der unruhige Leerlauf wäre bereits schon ohne Probefahrt ohnehin aufgefallen.

Der Käufer hat gemäß seiner Darstellung einiges am das Auto reparieren lassen. Das kann er gerne tun und als Auftraggeber zahlt er auch die Rechnung. Damit hast Du absolut nichts zu tun, eine Übernahmeerklärung wirst Du wohl kaum unterzeichnet haben, oder?

Eine Chance einer Kontrolle und/oder der Nachbesserung und/oder der Rücknahme des Fahrzeugs hat er Dir nach seiner Feststellung der Mängel nicht eingeräumt. Seinen Anspruch hat er somit verwirkt.

Den angeblichen Anwalt für 1.000 Euro darfst Du getrost vergessen. Zum einen geht allein der Betrag schon mit keiner Gebührensatzung einher, zum anderen schriebe der Anwalt ja auch selbst.

Die Rücknahme des Wagens scheidet aus mehreren Gründen aus: Die Rücknahme erfolgt ohnehin nur auf der Basis, wie das Auto verkauft bzw. mit Zustimmung des Verkäufers instand gesetzt wurde. Zudem kann der Rücknahmepreis kann nicht höher sein als der Verkaufspreis.

Liebe TE, Du bist nur unglücklicherweise das Opfer eines versuchten Betruges geworden. Lehne Dich entspannt zurück, ignoriere die seltsamen Schreiben und Rechnungen. Aufmerksamkeit verdiente allenfalls ein Schreiben eines ordentlichen Anwalts, dass Dich aber vermutlich niemals erreichen wird.

Hier ist die Rückseite von dem Kaufvertrag.

Die Ausführung unter *2. ist zwar juristisch nicht ganz korrekt, steht aber im Kontext zum Rest. Hier sind ganz klar die Mängel angegeben, bis hin zur Motorkontrollleuchte und unruhigem Leerlauf.

Daher wie geschrieben: Entspannt zurücklehnen...

Zitat:

@Harig58 schrieb am 22. Juni 2016 um 15:59:54 Uhr:


Die Ausführung unter *2. ist zwar juristisch nicht ganz korrekt, steht aber im Kontext zum Rest. Hier sind ganz klar die Mängel angegeben, bis hin zur Motorkontrollleuchte und unruhigem Leerlauf.

Daher wie geschrieben: Entspannt zurücklehnen...

Sehe ich ganz genauso. Die Formulierung ist insofern perfekt gewählt, da sie auch einem Laien klar macht, dass etwas mit dem Motor nicht in Ordnung ist, aber keine Mutmaßungen/Spekulationen über Art und Umfang des Schadens enthält.

Wer ein Auto mit leuchtender MKL kauft ohne das Checken zu lassen ist selber schuld.

Also auch von mir noch ein klares: Entspannt zurücklehnen.
Der Käufer hat keinerlei Handhabe.

War am 24.5 in der Werkstatt und hab' mein Auto abgeholt mit der Aussage von dem Juniorchef, dass er mir eine Rechnung schickt. Kaufvertrag war übrigens der 26.5

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