Arglistiger Mängel?
Hallo erstmal. Wollte euch mal meine derzeitige Situation schildern und eure Meinung dazu hören.
Vor ungefähr 3 Wochen habe ich mein Auto ins Internet zum Verkauf gestellt und am gleichen Tag ist auch ein Käufer gekommen und hat sich das Auto angeschaut. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich ein paar Tage zuvor in der Werkstatt gewesen bin und die mir lediglich nur gesagt haben, dass der Zylinder 4 Fehlzündungen hätte. Vertrag stehen alle Mängel, sowie dass das Auto Fehlzündungen auf Zylinder 4 hat. Auto wurde ohne Gewährleistung, Garantie und Rücknahme verkauft.
Nach 1 Woche kam dann die Rechnung von der Werkstatt, dass Zylinder 4 Fehlzündungen hätte UND zu wenig Druck auf Zylinder 4 wäre, wovon ich aber bei dem Verkauf nichts wusste. Heute, nach 3 Wochen habe ich eine Nachricht von dem Käufer bekommen in der er schrieb, dass er einen Anwalt eingeschaltet hat (1000€), das Auto zurück geben möchte (6000€) und die reparaturen die er in den 3 Wochen gemacht hat (unbekannt) soll ich die Kosten auch noch übernehmen, weil es ein angeblich ein "arglistiger Mängel" wäre.
Hat der Käufer ein recht darauf?
Beste Antwort im Thema
Schreib halt keinen Stuss, wenn du mit Kritik daran nicht umgehen kannst.
93 Antworten
Ist das nicht vielleicht wirklich ein Problem, wenn das Auto zwischen erster Diagnose und genauem Ergebnis verkauft wird, mit der falschen/unvollständigen Diagnose, mündlich bei der Schlüsselübergabe zugerufen (man könnte den Eindruck haben: bewusst vor dem wahren Ergebnis der Untersuchung schnell abgestossen, um noch sagen zu können "ich habs nicht gewusst"😉?
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 22. Juni 2016 um 09:31:39 Uhr:
14 Jahre nach der Schuldrechtreform sollte es langsam mal jeder kapiert haben, dass dieser Stuss á la "es gilt gekauft wie besehen" nicht gilt.
Gibt aber schon Urteile die sowas auch akzeptieren (nach dem Motto "der Normale Mensch (nicht Jurist) muß kapieren was gemeint ist"😉.
Gruß Metalhead
@KeeKsiii
Bei dem von Dir geschilderten zeitlichen Ablauf ist das dann kein Problem. Der Käufer hat auf dieser Basis keinen Anspruch gegen Dich.
@Brunolp12
Ich hätte das Auto auch reparieren lassen, weil mein Dad in einer Werkstatt arbeitet. Allerdings bin ich im 6 Monat schwanger und brauch sowieso ein größeres Auto, da in dem leider kein Kind, Kinderwagen und Hund reinpasst. Weil ich aber keine Zeit und keine Kosten mehr in das Auto stecken wollte habe ich es eben mit Schaden verkauft.
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Du hast alles richtig gemacht. Lass Dich nicht veräppeln. Ich würde gar nicht mehr reagieren, dann läuft sich das sowieso tot.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 22. Juni 2016 um 09:31:39 Uhr:
Zitat:
@Oliverspl schrieb am 22. Juni 2016 um 09:23:37 Uhr:
Bei Privatverkäufen gilt ja gekauft wie gesehen.
Solange der Käufer Dir also nicht nachweisen kann, das Du von einem Mangel gewusst hast, den Du ihm verschwiegen hast, kann er sich Erstattung und Rücknahme abschminken.
Deswegen sind gebrauchte Autos von privat ja billiger als welche vom Händler:
Das Risiko ist höher.14 Jahre nach der Schuldrechtreform sollte es langsam mal jeder kapiert haben, dass dieser Stuss á la "es gilt gekauft wie besehen" nicht gilt. Ist die Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen, haftet der Verkäufer nur noch für arglistig (!) verschwiegene Mängel - was dann vom Käufer zu beweisen ist. Ist die SAchmangelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen - und das passiert schnell, z.B. durch Vergessen, durch Formfehler, durch schlecht beweisbare mündliche Kaufverträge - dann haftet der Verkäufer, inklusive der bekannten Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Käufers, in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf. Und Arglist muss dann eben nicht vorliegen und dann hilft auch keine Leerformel wie "gekauft wie besehen".
Dem TE rate ich zu Gelassenheit - zumindest wenn die Sachmangelhaftung wirklich ausgeschlossen wurde. Magst du mal den Text des Kaufvertrages (mit geschwärzten persönlichen Daten) hier zeigen?
Grüße
SPyderRyder
Beweislastkehr gilt nur bei Verträgen zwischen Verbraucher und Unternehmer....Auch Verbrauchsgüterkauf genannt 😉
Die Werkstatt darf die Daten nicht rausgeben. Das vertstößt gegen die Datenschutzbestimmungen, nur ein Richter kann das anordnen.
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 22. Juni 2016 um 10:32:50 Uhr:
Ist das nicht vielleicht wirklich ein Problem, wenn das Auto zwischen erster Diagnose und genauem Ergebnis verkauft wird, mit der falschen/unvollständigen Diagnose, mündlich bei der Schlüsselübergabe zugerufen (man könnte den Eindruck haben: bewusst vor dem wahren Ergebnis der Untersuchung schnell abgestossen, um noch sagen zu können "ich habs nicht gewusst"😉?
Was würde eigentlich das gleiche Fahrzeug ohne Schaden kosten?
Es geht immerhin um 6.000 €
Habe das Fahrzeug mit Schaden für 5800 Euro verkauft. Das Auto hat ohne Schaden einen Wert von ca. 9.000 - 11.000 Euro.
Zitat:
@KeeKsiii schrieb am 22. Juni 2016 um 10:26:04 Uhr:
Das Auto ist am 23.5 in die VW-Werkstatt gekommen mit keinerlei Ahnung was das Auto hat. Am 24.5 habe ich es dann wieder abgeholt. Der Juniorchef hat mir den Schlüssel gegeben und nur gesagt, dass das Auto an Zylinder 4 Fehlzündungen hätte und so habe ich es dann am 29.5 verkauft. Käufer wusste, dass das Auto im Standgas unruhig läuft und dass das Auto Probleme mit dem 4 Zylinder hat, eben diesehr Fehlzündungen steht aber auch alles im Vertrag. 1 Woche später habe ich eben die Rechnung von der Werkstatt bekommen wo sie ausgelesen haben, dass das Auto Fehlzündungen hätte und sie haben den Druck gemessen was ich aber bei dem Verkauf noch nicht wusste.
Das klingt allerdings nicht sonderlich glaubwürdig.
Weder, dass man dir in der Werkstatt nicht alle festgestellten Mängel mitgeteilt hat und auch nicht, dass du die Werkstattrechnung mit einer solchen Verzögerung bekommst. Ich habe noch nie in mittlerweile mehr als 35 Jahren ein Auto aus der Werkstatt zurückbekommen, ohne dass eine Rechnung (die in der Regel auch noch sofort zu begleichen war) dabeigewesen wäre.
Es würde mich nicht wundern, wenn die Rechnung auch das Datum 24.5. tragen würde.
Und das Vorgehen des Käufers wundert mich unter diesen Umständen auch nicht. Den Vorwurf der arglistigen Täuschung halte ich hier für ganz und garnicht unangebracht!
Ich habe zu ihm gemeint ob man die Rechnung Bar zahlen oder ob man die Rechnung zuschicken lassen kann. Er Juniorchef meinte, dass man das ohne Probleme mit der Rechnung schicken kann.
Die Rechnung ist auf jedenfall erst eingeflogen wo der Verkauf schon über die Bühne gegangen ist, ansonsten hätte ich dem Käufer das so geschildert und auch in den Kaufvertrag geschrieben.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 22. Juni 2016 um 11:55:44 Uhr:
Und das Vorgehen des Käufers wundert mich unter diesen Umständen auch nicht. Den Vorwurf der arglistigen Täuschung halte ich hier für ganz und garnicht unangebracht!
Nein. Es wurde auf einen Motorschaden hingewiesen und der Schaden ist offenbar selbst im Stand zu hören / bemerken.
Von Täuschung kann keine Rede sein, erst recht nicht von arglistiger.
Auch als Käufer einer Ware hat man gewisse Sorgfaltspflichten. In diesem Fall hätte der Käufer den Motorschaden von einer professionellen Werkstatt einschätzen lassen müssen oder sich eben die Rechnung vom Verkäufer geben lassen. Hat er nicht gemacht, Thema gegessen.
Es ist vollkommen unerheblich wann wie und wo nun eine Rechnung von einer Werkstatt existiert oder auch nicht und selbst was darauf steht ist nicht von Belang.
Fakt ist, dass das Fahrzeug mit einem Motorschaden unbekannter Art verkauft worden ist und das wurde 1) schriftlich festgehalten und 2) wurde auch der Verkaufspreis entsprechend niedrig angesetzt.
Selbst einen gewerblichen Verkäufer könnte man unter diesen Umständen nicht in Regress nehmen, denn ein Sachmangel liegt nur dann vor, wenn Qualität / Art / Ausführung / Umfang der Ware von der Beschreibung des Verkäufers abweicht.
Im Kaufvertrag steht das es Probleme mit Zylinder 4 gibt. Nun stellt sich heraus, dass es Probleme mit Zylinder 4 gibt. Das ist für niemanden eine Überraschung.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Juni 2016 um 10:58:16 Uhr:
Du hast alles richtig gemacht. Lass Dich nicht veräppeln. Ich würde gar nicht mehr reagieren, dann läuft sich das sowieso tot.
völlig richtig. Der VK hat ja auf Mängel am Zylinder hingewiesen, der Käufer dürfte das am schlechten Leerlauf auch gemerkt haben, außerdem stands ja im Vertrag.
Wenn dem alles so war: ganz entspannt zurücklehnen.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 22. Juni 2016 um 11:55:44 Uhr:
Ich habe noch nie in mittlerweile mehr als 35 Jahren ein Auto aus der Werkstatt zurückbekommen, ohne dass eine Rechnung (die in der Regel auch noch sofort zu begleichen war) dabeigewesen wäre.
Nur nebenbei 😉
wenn Arbeiten auf Garantie ausgeführt wurden, ohne SB, kriegst du auch keine Rechnung von der Werkstatt.
Ist dir vielleicht in 35 Jahren nie passiert 😉