Arglistige Täuschung bei verschwiegenem repariertem Motorschaden?
Guten Tag,
ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Erst einmal eine kurze Vorgeschichte:
Ich habe einen gebrauchten Opel Corsa 1.4 Bj. 2014 108.000km von einem Händler gekauft.
Dieser Händler hat das Auto wiederum von einem Autohaus gekauft, nachdem es von dem Vorbesitzer dort in Zahlung gegeben wurde.
Durch Zufall geriet ich mit dem Vorbesitzer in Kontakt (die Welt ist ein Dorf). Auf Nachfrage beim Vorbesitzer stellte sich heraus, dass dieser es mit einem Motorschaden im Autohaus in Zahlung gegeben habe, als er sich einen neuen Wagen dort kaufte.
Das Autohaus hat (auf Nachfrage) den Wagen wiederum mit Motorschaden an den Händler weiter verkauft.
Ich habe es von diesem Händler ohne Motorschaden gekauft und von einem Motorschaden war auch nie die Rede. Der Verkäufer schrieb in der Annonce lediglich, dass die Steuerkette neu sei. Auf Nachfrage, warum, sagte er, weil das Werkstatt-Intervall wohl bald fällig gewesen sei. Eine Rechnung konnte er darüber jedoch nicht vorlegen.
Nun meine Frage:
Sollte es zu einem Motorschaden kommen, könnte ich dann durch arglistige Täuschung nachträglich vom Kaufvertrag zurück treten, bzw. eine Nachbesserung auch nach der gesetzl. Gewährleistungsfrist verlangen oder muss ein behobener Motorschaden von Ihm nicht angegeben werden?
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus schon einmal.
Beste Antwort im Thema
Muss nicht angegeben werden und hat rein gar nichts mit arglistiger Täuschung zu tun.
45 Antworten
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 15. Oktober 2019 um 12:36:49 Uhr:
Wenn die Ventile krumm gewesen wären, hätte der doch einen ATM bekommen.
Warum, wenn die Kolben nix haben kommt ein neuer Kopf drauf und gut ist. Kopf instandsetzten lohnt nicht, damit hättest du wohl recht.
Gruß Metalhead
Der wiederum beim "Eintausch" beschissen wurde.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 15. Oktober 2019 um 12:46:16 Uhr:
das Auto war vom Händler.
Der Ehrliche in der Geschichte war der (private) Vorbesitzer
Deine Aussage setzt voraus, dass dir der genaue Umfang des "Motorschadens" bekannt ist und dem Vorbesitzer nicht.
Nicht mehr und nicht weniger Spekulation als andere Vermutungen (incl. meiner) auch.
Zitat:
@Railey schrieb am 14. Oktober 2019 um 19:31:07 Uhr:
Der Gelackte in der Story ist wohl eher der Vorbesitzer. Erst sagt man ihm, wie teuer die Rep angeblich wird und dann bekommt er einen entsprechend schlechten Eintauschpreis. Dein Händler hat den Corsa für lau bekommen, seine Eigenleistung reingesteckt und einen marktgerechten Preis erzielt. Du hast einen revidierten Motor drin, freue Dich!
wie hier schon steht, ist es doch eigentlich optimal. du hast nen überholten motor, relevante verschleissteile(oder auch nicht - kette...) sind neu usw... wenn das ne richtige werkstatt war, wird das ganz sicher auch fachgerecht gemacht worden sein. es ist ja kein hexenwerk nen motor zu reparieren, teile auszutauschen usw...
somit im grunde optimal. wenns vom händler war, gabs doch bestimmt 12mon ne gebrauchtwagengarantie oder ähnliches mit dazu.
sehe da nun kein betrug. auto wurde vertragsgemäß ausgeliefert und fährt. würde mich eher freuen, das der ganze spaß wohl erstmal lange kein ärger machen wird.
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Das Fahrzeug hatte einen technischen Defekt. Dieser wurde offensichtlich behoben. Wo ist die arglistige Täuschung? Nach deiner Logik müsste auch ein ausgetauschter Querlenker, Fensterheber, Aschenbecher der nicht erwähnt wurde auch arglistige Täuschung sein
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 13. November 2019 um 12:40:42 Uhr:
Neuigkeiten?
Was soll es denn an Neuigkeiten geben?
Zitat:
@Klesy schrieb am 14. Oktober 2019 um 16:11:59 Uhr:
Nun meine Frage:
Sollte es zu einem Motorschaden kommen, könnte ich dann durch arglistige Täuschung nachträglich vom Kaufvertrag zurück treten, bzw. eine Nachbesserung auch nach der gesetzl. Gewährleistungsfrist verlangen oder muss ein behobener Motorschaden von Ihm nicht angegeben werden?
Der TE wollte den Wagen ja offensichtlich garnicht zurückgeben oder sonstige Ansprüche geltend machen, sondern nur für den Fall eines späteren Motorschadens einen Joker in der Hinterhand haben.
Das er den nicht hat, wurde ihm recht deutlich erörtert.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2019 um 13:06:36 Uhr:
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 15. Oktober 2019 um 12:36:49 Uhr:
Wenn die Ventile krumm gewesen wären, hätte der doch einen ATM bekommen.
Warum, wenn die Kolben nix haben kommt ein neuer Kopf drauf und gut ist. Kopf instandsetzten lohnt nicht, damit hättest du wohl recht.Gruß Metalhead
Nach einem Zahnriemenriss mit diversen krummen Ventilen habe ich eine zeitwertgerechte Reparatur durchführen lassen, indem ich vom Verwerter einen gebrauchten Kopf gekauft hatte. Laufleistung und Vorgeschichte völlig unbekannt. Die Ventile wurden lediglich mit Diesel auf Dichtigkeit geprüft.
Kolben und Zylinder hatten augenscheinlich "nur" ein paar unwesentliche Kontaktspuren. Also gebrauchter Kopf auf alten Motor, neuen Zahnriemen, und gut.
Der Wagen war damals 9 Jahre alt und hatte rund 130tkm. Bis jetzt (nach weiteren 6 Jahren und problemlosen 70tkm) keinerlei Auffälligkeiten.
Trotzdem würde ich als Käufer von solch einer Aktion wissen wollen. Und so wie es klingt will ja der Händler nicht damit rausrücken, wie der Motor instandgesetzt wurde.
Ich würde (bevor ich kostenpflichtig rechtliche Hilfe in Anspruch nehme) den Händler schriftlich auffordern darzustellen, was wie repariert wurde.
Moin,
Und wenn er es dir nicht sagt? Was dann?! Wo ist der Ansatz, wo die Täuschung, wo das Fehlverhalten des Verkäufers?
Was für den einen ein Motorschaden ist, ist für den nächsten nur ein Wartungsrückstand. Das die Kette gewechselt wurde - stand schon in der Anzeige. Ich wüsste echt nicht, was man da für einen Anspruch herleiten könnte...?!?
LG Kester
Wer fachungerechte Reparaturen fürchtet, der darf nicht gebraucht kaufen. So ist das.
Wer gebraucht kauft, kauft automatisch einen Gegenstand durchschnittlicher Qualität in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand. Wurde der Zyl.Kopf durch einen in etwa ähnlichem Zustand (bis auf natürlich den Defekt) getauscht, ist alles im Rahmen.
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 14. November 2019 um 08:51:28 Uhr:
Moin,Und wenn er es dir nicht sagt? Was dann?! Wo ist der Ansatz, wo die Täuschung, wo das Fehlverhalten des Verkäufers?
Was für den einen ein Motorschaden ist, ist für den nächsten nur ein Wartungsrückstand. Das die Kette gewechselt wurde - stand schon in der Anzeige. Ich wüsste echt nicht, was man da für einen Anspruch herleiten könnte...?!?
LG Kester
An sich sehe ich es ähnlich wie es mein Vorschreiber im ersten Teil seines Postings ausdrückt:
Wer davor Angst hat, muss eben neu kaufen.
Dann (und nur dann) weiß er sicher was er bekommt.
Auf der anderen Seite wüsste ich auch als Gebrauchtkäufer natürlich schon gerne was in meinem Auto steckt.
Wenn ich ein Auto mit 100.000km zu einem entsprechenden Preis kaufe, hätte ich ungern einen zusammengeflickten Zylinderkopf vom Schrott oben auf sitzen, der 299.000km heruntergerissen hat und danach ein dreiviertel Jahr im Dreck gelegen hat (ums mal ein wenig pathetisch auszudrücken).
Mit dem Argument "solange es läuft geht's dich nichts an" könnte jeder alles vor dem Verkauf in seine Karre schrauben, was ich bezweifle.
Zitat:
@Matsches schrieb am 14. November 2019 um 13:30:11 Uhr:
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 14. November 2019 um 08:51:28 Uhr:
Moin,Und wenn er es dir nicht sagt? Was dann?! Wo ist der Ansatz, wo die Täuschung, wo das Fehlverhalten des Verkäufers?
Was für den einen ein Motorschaden ist, ist für den nächsten nur ein Wartungsrückstand. Das die Kette gewechselt wurde - stand schon in der Anzeige. Ich wüsste echt nicht, was man da für einen Anspruch herleiten könnte...?!?
LG Kester
An sich sehe ich es ähnlich wie mein Vorschreiber:
Wer davor Angst hat, muss eben neu kaufen.
Dann (und nur dann) weiß er sicher was er bekommt.Auf der anderen Seite wüsste ich auch als Gebrauchtkäufer natürlich schon gerne was in meinem Auto steckt.
Wenn ich ein Auto mit 100.000km zu einem entsprechenden Preis kaufe, hätte ich ungern einen zusammengeflickten Zylinderkopf vom Schrott oben auf sitzen, der 250.000km heruntergerissen hat und danach ein dreiviertel Jahr im Dreck gelegen hat (ums mal ein wenig pathetisch auszudrücken).
Mit dem Argument "solange es läuft geht's dich nichts an" könnte jeder alles vor dem Verkauf in seine Karre schrauben, was ich bezweifle.
Das ist eben das Risiko beim Gebrauchtwagenkauf. Der Wagen läuft, ist einwandfrei. Fertig. Interessiert keine Sau was du oder ich gerne hätten.
Ja wissen würde ich auch vieles gerne.
Da hat man halt zwei Möglichkeiten: Entweder man lässt sich alles als zugesicherte Eigenschaft im Vertrag festhalten, oder man muss eben "vertrauen".
P.S. der 299tkm, dreckige Zyl.Kopf weicht dann aber in seiner durchschn. Eigenschaft vom 100tkm Auto ab 😉
Moin,
Da stellt sich danb natürlich dir Frage, ob eine solche Reparatur zeitwertgerecht und fachgerecht ist. Das würde ich da tendenziell verneinen.
LG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 14. November 2019 um 14:49:32 Uhr:
Da stellt sich danb natürlich dir Frage, ob eine solche Reparatur zeitwertgerecht und fachgerecht ist. ...
in der Praxis kommt sehr häufig noch die Frage hinzu, ob bzw. inwieweit der Verkäufer/Kiesplatzhändler über die Details einer solchen Reparatur informiert ist???
je fragwürdiger der Zustand/die Historie, desto eher wird ein Altauto ja in Zahlung gegeben
(und vom inzahlungnehmenden Autohaus umgehend "im Paket" weitergereicht)
oder via WKDA usw. in Vertriebskanäle gegeben, wo niemand nach solchen Feinheiten fragt ...