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Arglistige Täuschung bei verschwiegenem repariertem Motorschaden?

Themenstarteram 14. Oktober 2019 um 14:11

Guten Tag,

ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt mir helfen.

Erst einmal eine kurze Vorgeschichte:

Ich habe einen gebrauchten Opel Corsa 1.4 Bj. 2014 108.000km von einem Händler gekauft.

Dieser Händler hat das Auto wiederum von einem Autohaus gekauft, nachdem es von dem Vorbesitzer dort in Zahlung gegeben wurde.

Durch Zufall geriet ich mit dem Vorbesitzer in Kontakt (die Welt ist ein Dorf). Auf Nachfrage beim Vorbesitzer stellte sich heraus, dass dieser es mit einem Motorschaden im Autohaus in Zahlung gegeben habe, als er sich einen neuen Wagen dort kaufte.

Das Autohaus hat (auf Nachfrage) den Wagen wiederum mit Motorschaden an den Händler weiter verkauft.

Ich habe es von diesem Händler ohne Motorschaden gekauft und von einem Motorschaden war auch nie die Rede. Der Verkäufer schrieb in der Annonce lediglich, dass die Steuerkette neu sei. Auf Nachfrage, warum, sagte er, weil das Werkstatt-Intervall wohl bald fällig gewesen sei. Eine Rechnung konnte er darüber jedoch nicht vorlegen.

Nun meine Frage:

Sollte es zu einem Motorschaden kommen, könnte ich dann durch arglistige Täuschung nachträglich vom Kaufvertrag zurück treten, bzw. eine Nachbesserung auch nach der gesetzl. Gewährleistungsfrist verlangen oder muss ein behobener Motorschaden von Ihm nicht angegeben werden?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus schon einmal.

Beste Antwort im Thema

Muss nicht angegeben werden und hat rein gar nichts mit arglistiger Täuschung zu tun.

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Moin,

Dann könnte der Verkäufer aber mutmaßlich gar keine Angabe dazu machen, oder? Sprich, das würde gar nicht erwähnt also die Motorreparatur - oder denkst du doch?

LG Kester

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