Aquaplaning - Heckausbruch - Crash :-(
Hallo Leute,
hatte gestern ein riesen Schockerlebnis.
Bin über die BAB heimgefahren, die Straße war ein wenig nass, weil es vorher geregtnet hatte.
Bin eigentlich wie immer gemütlich Tempomat 130 auf der rechten Spur gefahren.
Plötzlich seh ich nur die ESP Leuchte kurz aufblinken, 1 Sek. später bricht das Heck aus.
Hab noch versucht gegenzulenken, hab mich aber um 180° gedreht und bin dann rückwärts mit der Fahrerseite in die rechte Leitplanke.
Hab mich nicht verletzt, aber das Auto war schön verkratzt an der Seite. Hinter mir haben 2 halt gemacht, davon 1 Ambulanzfahrzeug das sirekt Blaulicht angmacht hat.
Wir stehen zu dritt neben meinem Auto, dass noch halb auf der rechten Spur steht, dahinter die Ambulanz mit Blaulicht als Absicherung.
Einer von den Helfern ruft plötzlich "Aus dem weg".
Wir springen zu Seite, und wo wir eben Standen rutscht ein Peugeut 607 vorbei, der wohl auch ins schleudern gekommen ist. Dieser rutscht mir in die Fahrerseite, hat aber auch, wie sich später rausstellt, ein Fahrzeug das neben der Ambulanz stand (vom anderen Helfer, Opel Combo) gut 50 Meter nach vorne geschoben und ist einer anderen C-Klasse (vermutlich vor der Kollisoin mit dem Kombo und meiner C-Klasse) in den Kofferraum gebretterrt.
Ich muss sagen dass war wirklcih ein Schock fürs Leben, hätte nie gedacht, dass man so leicht ein Opfer von Aquaplaning werden kann. Will mir gar nicht ausdenken, was passiert, wenn das einem Idioten passiert, der bei Regen 200 fährt.
Gleich mal ne Frage in die Runde: Ist man mit Allrad besser gefeit vor so einem Heckausbruch?
Hab noch Bilder angehangen. Durch den Folgeunfall ist die Tür eingedrückt und evtl. sind die Achsen gebrochen. Auf jeden Fall war am linken Vorderrad die Spurstange gebrochen. Bin mal gespannt wie hoch der Schaden ist.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Hier hilft nicht:
-Schmale Reifen
... MTGrisu
Tut mir leid, diese Theorie stimmt von der Physik her leider nicht. Beispiel ist, bei Mopped-Reifen ist Aquaplaning kein Thema.
32 Antworten
Die Versicherung muss dir doch einen Händler nennen, der den Wagen zum genannten Restwert kauft. Meiner Erfahrung nach kommst du nicht nennenswert besser weg, wenn du das Wrack selbst zu verkaufen versuchst.
Zitat:
Original geschrieben von gemm
Die Versicherung muss dir doch einen Händler nennen, der den Wagen zum genannten Restwert kauft. Meiner Erfahrung nach kommst du nicht nennenswert besser weg, wenn du das Wrack selbst zu verkaufen versuchst.
Du hast Recht, hab noch mal bei der Versicherung angerufen. Hatte ine falsche Info von der Werkstatt.
WBW ist laut denen 21.500, netto 18.067.
RW ist 13.450
Dann würde ich von denen 4.617 bekommen, vom Verwerter 13.450.
MWSt. bkomme ich laut denen nur, wenn ich ein Eratzfahrzeug für mindestens 21.500 kaufe. Das halte ich für zweifelhaft, habe da gestern ein Urteil dazu gefunden. Müssen die mir nicht auch so die MWSt. erstatten???
Im Zweifelsfall freut sich der Anwalt über ein drittes Mandat neben OWI und Schadensregulierung mit gegnerischer Versicherung...
Seit ein paar Jahren ist das so geregelt, dass auch ein Privatmann die MwSt nur dann erstattet bekommt, wenn er den Schaden tatsächlich hat.
Wenn man also die Reparatur nicht durchführen lässt bzw. keine entsprechende Ersatzbeschaffung vornimmt, bekommt man die MwSt von der Versicherung nicht oder nur anteilig erstattet.