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Anzeige wegen überlassen eines Fahrzeuges

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 20:58

Ich verleihe ab und an mal Anhänger, gewerblich, mit Deutschem Nummernschild, mit Mietvertrag

Letzten Monat habe ich einem einen 2achser (99cm Abstand) mit max. zgg 2990kg ausgeliehen. Der Abholer, dessen FS ich kopiert habe hat den alten 3er.

Heute kommt ein Briefchen in die Firma in der man mich beschuldigt einer nicht geeigneten Person (oder so) den Ahnänger überlassen zu haben, den genauen Wortlaut kenne ich nicht da ich weiter weg bin. Jedenfalls soll ich mich äussern und mir droht ein Strafverfahren.

Der Typ der kontrolliert wurde mit meinem Anhänger am Haken ist 19 Jahre alt und hat nur den B und zudem war das Gespann noch 2400kg überladen, der hätte nur max. 800kg ziehen dürfen und das Auto hatte schon 300kg zu viel.

Wieso bin ich jetzt schuld? Mein Vertragspartner hat einen gültigen Führerschein, er hat den Mietvertrag unterschrieben mit Haftungsübergang und dem Hinweis auf die Gewichte gem. Fahrzeugschein.

Wer ist jetzt schuld?

 

Beste Antwort im Thema

Kleiner Tipp lass es!

 

Ist nicht böse gemeint aber die möglichen Einnahmen stehen in keinem Verhältnis zum Risiko und dem Ärger!

 

Jemand leiht den Anhänger vergisst beim Abkoppeln den Stecker und reist dir hinten aus den lampenträgern die Kabel! Sieht man bei Abgabe im hellen nicht und kostet mehr es wieder zu Reparieren als 5 mal vermieten einbringt!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerversicherung bei Vermietung' überführt.]

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Im Bekannten oder Verwandtenkreis den Hänger mal zur Verfügung stellen ist schon okay, aber so richtig vermieten würde ich nicht machen, denn selbst die Bekannten und Verwandten kriegen den kaputt. :D

Alle Beschädigungen an meinem alten Westfalia haben auch nur andere verursacht:

Ein Reifenplatzer, da wurde der Hänger bis zum Limit mit Brennholz vollgeladen. Okay, die Reifen waren schon nicht mehr die neusten und mussten ohnehin erneuert werden. Also da geht ein wenig Mitschuld aufgrund des Reifenalters wohl auf mich.

Stützrad weggeknickt, da der Hänger im nicht angekuppelten Zustand mit Mutterboden beladen wurde.

Stützrad verloren, da es nicht richtig bis zum Anschlag hochgekurbelt wurde.

Stecker weggerissen, da Handbremse nach dem Abkuppeln nicht angezogen und mit dem Nachbarn gequatscht wurde. Hänger rollte unbemerkt selbständig zurück.

Auffahrklappe durchgebogen, da zu viel Last auf der Schubkarre.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerversicherung bei Vermietung' überführt.]

@burky350

 

Ich kann deine Liste ewig weiterführen aus diesem Grund gibt es meinen Anhänger nicht mehr ausgeliehen, wenn bin ich Fahrer/Aufpasser dabei!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerversicherung bei Vermietung' überführt.]

Mit Pech ist der ganze Anhänger weg. Auch schon erlebt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerversicherung bei Vermietung' überführt.]

Wenn ich meinen hänger vergebe sage ich immer wer es kaputt macht muß bezahlen, wenn es zu einen haftpflichtschaden kommt gebe ich die Kosten weiter. Dazu sage ich noch wenn du dir beim wenden oder ähnliches nicht sicher bist lass es sein, rücke ihn mit der hand und keine kurven schneiden und etwas ausholen. Bisher noch nie was passiert, teu teu. Grüße.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerversicherung bei Vermietung' überführt.]

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 22. Februar 2019 um 09:36:14 Uhr:

Mit Pech ist der ganze Anhänger weg. Auch schon erlebt.

Ha, das kenne ich auch.

Plötzlich war mein Hänger weg. :confused:

Da hatte sich doch tatsächlich ein Nachbar den ohne zu fragen mal eben kurz "ausgeliehen". Was er aber nicht wusste, der Hänger war zu dem Zeitpunkt garnicht angemeldet und mal abgesehen davon, dass er die Papiere natürlich nicht dabei hatte, ist er somit auch ohne TÜV und ohne Zulassung einfach damit gefahren.

War der gleiche, der vorher schon mal das Stützrad verloren hatte. Der hat den Hänger nach der Aktion nicht mehr bekommen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerversicherung bei Vermietung' überführt.]

Rückwärtsfahren kann nicht jeder, auch weis nicht jeder das man mit nem Anhänger nicht unendlich weit einknicken kann (wobei dass die Zugfahrzeuge oft übler nehmen als die Anhänger) und auch Dinge wie das richtige Ankuppeln & Prüfen, sowie Kleinigkeiten wie Ladungssicherung oder das man das Stützrad ganz bis Anschlag hoch und fest drehen muss, weil es sich sonst runter rappelt, das lernt man halt a) durch teure Erfahrung, b) in einer guten Fahrschule (Anhängerführerschein) oder c) durch eine gute Unterweisung des Vermieters oder Händlers. Problem ist, wenn die Aufnahmekapazität des Gegenübers nach dem 3. Punkt beendet ist und er nu "jaja" sagt und nickt, aber nix mehr rafft.

Wenns dann ums Zahlen geht, wills keiner gewesen sein, und n neuer Kabelsatz mit Montage, n Reifen mit Felge, dass sind teure Sachen...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerversicherung bei Vermietung' überführt.]

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