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Anzeige wegen überlassen eines Fahrzeuges

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 20:58

Ich verleihe ab und an mal Anhänger, gewerblich, mit Deutschem Nummernschild, mit Mietvertrag

Letzten Monat habe ich einem einen 2achser (99cm Abstand) mit max. zgg 2990kg ausgeliehen. Der Abholer, dessen FS ich kopiert habe hat den alten 3er.

Heute kommt ein Briefchen in die Firma in der man mich beschuldigt einer nicht geeigneten Person (oder so) den Ahnänger überlassen zu haben, den genauen Wortlaut kenne ich nicht da ich weiter weg bin. Jedenfalls soll ich mich äussern und mir droht ein Strafverfahren.

Der Typ der kontrolliert wurde mit meinem Anhänger am Haken ist 19 Jahre alt und hat nur den B und zudem war das Gespann noch 2400kg überladen, der hätte nur max. 800kg ziehen dürfen und das Auto hatte schon 300kg zu viel.

Wieso bin ich jetzt schuld? Mein Vertragspartner hat einen gültigen Führerschein, er hat den Mietvertrag unterschrieben mit Haftungsübergang und dem Hinweis auf die Gewichte gem. Fahrzeugschein.

Wer ist jetzt schuld?

 

Beste Antwort im Thema

Kleiner Tipp lass es!

 

Ist nicht böse gemeint aber die möglichen Einnahmen stehen in keinem Verhältnis zum Risiko und dem Ärger!

 

Jemand leiht den Anhänger vergisst beim Abkoppeln den Stecker und reist dir hinten aus den lampenträgern die Kabel! Sieht man bei Abgabe im hellen nicht und kostet mehr es wieder zu Reparieren als 5 mal vermieten einbringt!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerversicherung bei Vermietung' überführt.]

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Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch

Bei den letzten beiden Kandidaten ärgere ich mich doch echt wieder, das man Beiträge nicht negativ bewerten kann...

Du hältst ernsthaft diese Geschichte für stimmig?

Eine Autobahnpolizei, die nach §21 wegen Zulassen einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis erst gegen den TE ermittelt - und das bei einem Anhänger und nicht bei einem Kraftfahrzeug.

Eine Autobahnpolizei, die nach §21 wegen Zulassen einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis gegen den Mieter des Anhängers ermittelt - jemandem, der nicht mal der Fahrzeughalter ist und dann noch bei einem Anhänger und nicht bei einem Kraftfahrzeug und dies auf der strafrechtlichen Basis eines zivilrechtlichen Mietvertrags.

Jepp - die imho nicht gescriptete Kontrolle eines Opel Combo mit einem leeren 2-Tonnen-Anhänger hat es ja bis ins Fernsehen geschafft. Fail der Cops.

Irgendwo bei Köln gab es schon mal eine Kontrolle, bei der die Cops ungerechtfertigt die Gasversorgung der Wohnwagen beanstandet hatten - hatte auch keine Rechtsgrundlage. War auch im Fernsehen zu sehen. Da ist dann auch jemand ganz heftig zurückgerudert.

Zitat:

Ein beschlagnahmter Anhänger, der aufgrund eines vorgelegten Mietvertrags und nicht einer richterlichen Entscheidung herausgegeben wird.

Woraus liest Du was von beschlagnahmt?

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Woraus liest Du was von beschlagnahmt?

Aus Kaffeesatz, zerstoßenen Hühnerbeinen und den Beiträgen des TE:

Zitat:

Erstellt am 11. Mai 2013 um 18:53:57 Uhr

Original geschrieben von martinde001

Fahrzeug und Anhänger stehen bei der Autobahnpolizei da sie beschlagnahmt wurden,

Allerdings habe ich schon begriffen, dass ich wohl einen entscheidenden Fehler gemacht habe, den so einige in diesem Thread nicht gemacht haben:

Beiträge tatsächlich zu lesen.

Zitat:

Original geschrieben von sir-4500

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Du hältst ernsthaft diese Geschichte für stimmig?

Wen interessiert das?

Mich interessiert das, deshalb habe ich auch gefragt

 

Ansonsten, wenn Du ein Problem hast, was nicht ADHS heißt, mache es doch einfach per PN.

Themenstarteram 13. Mai 2013 um 5:25

HABT EUCH ALLE WIEDER LIEB!!!

am 13. Mai 2013 um 6:52

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Beiträge tatsächlich zu lesen.

Deshalb liest du auch etwas von 2,4 t Möbeln.

Manche haben das Hobby etwas ins Internet zu stellen (irgendwelche Fragen oder Fälle), andere haben das Hobby es zu lesen, zu diskutieren (und wenn es noch so an den Haaren herbeigezogen ist) und du bist hier der Detektiv, der Lügengeschichten aufdeckt und Threads kaputtredet.

Ist doch jeder in seiner Rolle. Ich find´s amüsant (ich hab euch alle lieb), mein Morgen ist gerettet. :)

am 13. Mai 2013 um 9:03

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

.............................................

Weil es sich um einen Anhänger und kein Kraftfahrzeug handelt und niemand (außer dem Fahrer selbst) sich wegen was auch immer bei einer "Schwarzfahrt" in einer Verantwortung befindet.

Hier muss nicht mal die korrekte Fahrerlaubnis des "Hauptmieters" aus dem Vertrag oder auch des Abholers des Anhängers überprüft werden.

Danke für die Erläuterungen, wieder etwas dazugelernt

Zitat:

Original geschrieben von without resistance

Ist doch jeder in seiner Rolle. Ich find´s amüsant (ich hab euch alle lieb), mein Morgen ist gerettet. :)

Mehr soll es doch nicht sein :D

Wer V&S-Threads ab dem dritten Beitrag auch nur irgendwie ernst nimmt, der hat nicht verstanden, dass dies hier die Online-Game Ecke von MT ist. Brot und Spiele - nur ohne Brot; grausig einfache 2D-Grafik, aber die Spielinhalte sind geil.

Themenstarteram 13. Mai 2013 um 12:10

Unterschätze die Möbel mal nicht.

Alleine ein PAX Kleiderschrank mit 7 Speigel-Türen, 2,3m hoch, wiegt 633kg, Lieferschein von IKEA liegt hier, und das sind gerade mal 1/2 Paletenhöhe und 2 Palettenbreite. Auf einen 6m Anhänger passt da schon noch etwas mehr.

 

Heute hat der Mieter ca. 30mal angerufen und rumgestresst dass er den Anhänger sofort wieder haben will usw... er droht sogar mit Rechtsanwalt.. mal sehen, könnte noch interessant werden..

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

Glaube nicht dass der §21 unumgänglich ist sonst würde sich kein Unternehmen in D trauen ein Auto zu vermieten, wenn sie danach komplett dafür verantwortlich wären, wer es fährt!

Hast du mal die Posts vorher gelesen, oder einfach mal nur was geschrieben, weil hier noch soviel Platz war? :D

Habe ich. Mein Post war allgemein auf die Gültigkeit des §21 bezogen, weil pflaumenkuchen immer wieder darauf rum reitet, dass der Halter der alleinige Verantwortliche ist ohne Umwege und Auschluss.

Das der §21 nicht auf einen Anhänger angewendet werden kann etc. habe ich mitbekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

weil pflaumenkuchen immer wieder darauf rum reitet, dass der Halter der alleinige Verantwortliche ist

Gesetzestexte gelten:

Keine Anhänger, weil im Text "Kraftfahrzeug" geschrieben steht und nichts anderes,

Neben dem Fahrer ausschließlich der Fahrzeughalter, weil im Text "Fahrzeughalter" geschrieben steht und niemand anderes.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

 

Zitat:

ohne Umwege

Der Fahrzeughalter ist durch den Gesetzgeber wortwörtlich und direkt, ohne Beschreibung einer Funktion oder Umschreibung einer Tätigkeit genannt

 

Zitat:

und Auschluss.

Dann lies mal, welche Ausschlüsse dort bestehen.

Das ist nur einer und der auch nur indirekt in Absatz 2 - Satz 3 genannt:

"vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt"

Wer es als Halter fahrlässig (versehentlich, ungewollt, indirekt, ...) zulässt, hat seinen Kopf bereits in der Schlinge. Somit gibt es nur eine "Lücke", man muss noch unterhalb der Fahrlässigkeit bleiben.

Das ist nur noch die aktive Verhinderung einer "Schwarzfahrt" (innerhalb der eigenen Möglichkeiten). Da in einem Vermietgeschäft eine Kontrolle nicht möglich ist (außerhalb der Möglichkeit ist), bleibt nur ein unmissverständlich ausgesprochenes Verbot der Weitergabe an andere Fahrer.

Mehr kann man als (Kraft-)Fahrzeughalter in der Vermietung nicht machen, aber weniger darf man auch nicht machen. Ob es tatsächlich hilft, eine Schwarzfahrt zu verhindern, ist sicherlich strittig, aber der Fahrzeughalter muss es zumindest versuchen.

Hallo.

Ich habe einen 750KG Motorradanhänger welchen ich privat nutze.

Leider steht er mehr in der Gegend rum als das er bewegt wird.

Ich würde ihn ganz gerne zur Vermietung anbieten, wobei ich auch ein Gewerbe habe worüber ich das abwickeln würde.

Leider find eich keine Versicherung die den Anhänger als Mietfahrzeug versichern möchte. Hat vielleicht jemand eine Idee oder sogar ein Angebot für mich?

Gruß

Stefan

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerversicherung bei Vermietung' überführt.]

Kleiner Tipp lass es!

 

Ist nicht böse gemeint aber die möglichen Einnahmen stehen in keinem Verhältnis zum Risiko und dem Ärger!

 

Jemand leiht den Anhänger vergisst beim Abkoppeln den Stecker und reist dir hinten aus den lampenträgern die Kabel! Sieht man bei Abgabe im hellen nicht und kostet mehr es wieder zu Reparieren als 5 mal vermieten einbringt!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerversicherung bei Vermietung' überführt.]

selbst im bekannten kreis haste nur Ärger, man meint es gut, und was ist zum Schluss, außer Späsen nichts gewesen.

mfg fritz

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerversicherung bei Vermietung' überführt.]

Schwierig bis unmöglich: https://www.motor-talk.de/.../...stfahrervermietfahrzeug-t3087229.html

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerversicherung bei Vermietung' überführt.]

Genau. Privat mit z.B. einem Anhänger schlicht nicht möglich.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerversicherung bei Vermietung' überführt.]

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