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Anzeige wegen überlassen eines Fahrzeuges

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 20:58

Ich verleihe ab und an mal Anhänger, gewerblich, mit Deutschem Nummernschild, mit Mietvertrag

Letzten Monat habe ich einem einen 2achser (99cm Abstand) mit max. zgg 2990kg ausgeliehen. Der Abholer, dessen FS ich kopiert habe hat den alten 3er.

Heute kommt ein Briefchen in die Firma in der man mich beschuldigt einer nicht geeigneten Person (oder so) den Ahnänger überlassen zu haben, den genauen Wortlaut kenne ich nicht da ich weiter weg bin. Jedenfalls soll ich mich äussern und mir droht ein Strafverfahren.

Der Typ der kontrolliert wurde mit meinem Anhänger am Haken ist 19 Jahre alt und hat nur den B und zudem war das Gespann noch 2400kg überladen, der hätte nur max. 800kg ziehen dürfen und das Auto hatte schon 300kg zu viel.

Wieso bin ich jetzt schuld? Mein Vertragspartner hat einen gültigen Führerschein, er hat den Mietvertrag unterschrieben mit Haftungsübergang und dem Hinweis auf die Gewichte gem. Fahrzeugschein.

Wer ist jetzt schuld?

 

Beste Antwort im Thema

Kleiner Tipp lass es!

 

Ist nicht böse gemeint aber die möglichen Einnahmen stehen in keinem Verhältnis zum Risiko und dem Ärger!

 

Jemand leiht den Anhänger vergisst beim Abkoppeln den Stecker und reist dir hinten aus den lampenträgern die Kabel! Sieht man bei Abgabe im hellen nicht und kostet mehr es wieder zu Reparieren als 5 mal vermieten einbringt!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerversicherung bei Vermietung' überführt.]

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Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Der Abholer, dessen FS ich kopiert habe hat den alten 3er.

Der Typ der kontrolliert wurde mit meinem Anhänger am Haken ist 19 Jahre alt und hat nur den B...

Handelt es sich denn beim Abholer und beim (erwischten) Fahrer um zwei verschiedene Personen?

So liest sich dein Beitrag zumindest für mich.

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 21:06

Ja, der Abholer ist 45 Jahre alt mit 3er FS und war mit einem Dodge Durango da.

Derjenige der erwischt wurde ist 19 JAhre alt mit B-FS, wie mir gesagt wurde mit einem Chrysler Voyager AWD (Der darf wirklich nix ziehen, ich hatte so was auch mal).

Merkwürdiger Tatvorwurf.

Wenn Du das Schreiben vor dir hast, mach doch mal die Personen- und Fahrzeugdaten unkenntlich und stell einen Scan hier rein.

am 10. Mai 2013 um 21:13

Also du kommst ja von einer Schwierigkeit in die nächste. ...

Erst die Schranke, die sich zwischen deinem Auto und Hänger gesenkt hat.

http://www.motor-talk.de/.../...erissen-mit-anhaengerzug-t4502463.html

Dann diese Geschichte hier, wo du quasi ohne Führerschein mit dem großen LKW unterwegs bist :

http://www.motor-talk.de/.../...e-lkw-fahrt-mit-klasse-3-t4516658.html

 

Und jetzt der nächste Ärger. ...

Ui ui ui

Ja, da ist was dran.

Bei einer gewissen Häufung ungewöhnlicher Verkehrsrechtssachen, die jemand hier im Forum zur Diskussion gibt, stellt sich manchmal die Frage: Ist das ein Pechvogel (das gibt's wirklich!), oder hat derjenige nur ein besonderes, phantasievolles Internet-Hobby?

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 21:22

DIe LKW-Sache ist geklärt, es war nur eine Idee. Ich konnte jetzt was kleineres auftreiben und jemanden überzeugen das für mich zu übernhmen, SO gerne fahre ich nicht Auto.

Das mit der Schranke scheint mehreren passiert zu sein, ich war heute wieder dort, da war eine Schranke an der Einfahrt abgerissen. Aber mein Anwalt ist dran.

 

Das Schreiben scanne ich sobald ich wieder zurück bin, ich muss hier erst mal die nächste Merkwürdigkeit klären, ein Händler weigert sich ein bezahltes Auto auszuhändigen, bzw. die Papiere dazu, morgen oder heut Nacht mehr dazu wenn ich Zeit habe.

am 10. Mai 2013 um 21:22

Sehr mysteriös,

wenn man in einem anderen Thema von deinem "Chrysler Voyager AWD" lesen muss. :D 

Wie wärs mal mit der Wahrheit. :D

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 21:25

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Sehr mysteriös,

wenn man in einem anderen Thema von deinem "Chrysler Voyager AWD" lesen muss. :D 

Wie wärs mal mit der Wahrheit. :D

MEIN AWD ist leider verstorben, Getriebschaden, leider bevor er verkauft war. Von daher weiss ich dass die Ksite nichts ziehen darf (800KG gebremst, 0kg ungebremst).

am 10. Mai 2013 um 21:28

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Sehr mysteriös,

wenn man in einem anderen Thema von deinem "Chrysler Voyager AWD" lesen muss. :D 

Wie wärs mal mit der Wahrheit. :D

MEIN AWD ist leider verstorben, Getriebschaden, leider bevor er verkauft war. Von daher weiss ich dass die Ksite nichts ziehen darf (800KG gebremst, 0kg ungebremst).

Tut mir leid, aber ich glaube dir kein Wort, zu viele Ungereimtheiten.

Damit ist das Thema für mich gestorben.

wo isn nu das problem?

du schreibst das du als kunden xy hattest mit kopie des deckels und legst mit den infos einspruch ein und und knallst deinem kunden auch noch einen an den latz weil er deinen hänger weiter verliehen hat.

Im Mietvertrag ist hoffentlich auch eine Klausel enthalten, welche die Weiterverleihung durch den Ausleihenden untersagt.

am 10. Mai 2013 um 21:36

Ich verstehe auch nicht, wie du als Schweizer Anhänger mit deutscher Zulassung vermietest.

Vielleicht wohnt der TE in Grenznähe und betreibt sein Unternehmen in Deutschland.

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 21:50

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Vielleicht wohnt der TE in Grenznähe und betreibt sein Unternehmen in Deutschland.

Genau so ist es. Ich habe 2 Minuten zu Fuss bis zur Grenze.... und dann nur über den Rhein. Der Ort heisst sogar in beiden Ländern gleich :)

Den Anhänger zu importieren und hier einzulösen ist mir zu umständlich, zumal er eine hydraulische Kippvorrichtung hat, da müsste ich hier wegen Umweltschutz jedes Jahr zur Kontrolle ob auch ja nix tropft und alle 5-7 Jahre alle Schläuche tauschen, haben das schon mitgemacht.

Somit habe ich die beiden 3-Seiten-Kipper und die Hebebühne in D auf meine Zweigstelle zugelassen, spart viel Geld und Ärger.

 

Im Mietvertrag ist die Weitergabe nicht ausgeschlossen, die Klauseln sind etwa so:

Der Mieter als Vertragspartner haftet in vollem Umfang. Bei Überlassung an Dritte (Mitarbeiter, Familienangehörige) ist der Mieter in der Pflicht die Einhaltung aller Vorschriften zu prüfen. Eine endgeldliche oder unendgeldliche Weitervermietung ist verboten. Fahrten ausserhalb der EU (incl. Schweiz) sind verboten.

Ich werde morgen mal bei der Polizei anrufen und fragen was die genau von mir wollen.

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