Anzeige wegen überlassen eines Fahrzeuges
Ich verleihe ab und an mal Anhänger, gewerblich, mit Deutschem Nummernschild, mit Mietvertrag
Letzten Monat habe ich einem einen 2achser (99cm Abstand) mit max. zgg 2990kg ausgeliehen. Der Abholer, dessen FS ich kopiert habe hat den alten 3er.
Heute kommt ein Briefchen in die Firma in der man mich beschuldigt einer nicht geeigneten Person (oder so) den Ahnänger überlassen zu haben, den genauen Wortlaut kenne ich nicht da ich weiter weg bin. Jedenfalls soll ich mich äussern und mir droht ein Strafverfahren.
Der Typ der kontrolliert wurde mit meinem Anhänger am Haken ist 19 Jahre alt und hat nur den B und zudem war das Gespann noch 2400kg überladen, der hätte nur max. 800kg ziehen dürfen und das Auto hatte schon 300kg zu viel.
Wieso bin ich jetzt schuld? Mein Vertragspartner hat einen gültigen Führerschein, er hat den Mietvertrag unterschrieben mit Haftungsübergang und dem Hinweis auf die Gewichte gem. Fahrzeugschein.
Wer ist jetzt schuld?
Beste Antwort im Thema
Kleiner Tipp lass es!
Ist nicht böse gemeint aber die möglichen Einnahmen stehen in keinem Verhältnis zum Risiko und dem Ärger!
Jemand leiht den Anhänger vergisst beim Abkoppeln den Stecker und reist dir hinten aus den lampenträgern die Kabel! Sieht man bei Abgabe im hellen nicht und kostet mehr es wieder zu Reparieren als 5 mal vermieten einbringt!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerversicherung bei Vermietung' überführt.]
80 Antworten
Der Mieter ist ein Privatmann der ihn für den Umzug für 1 Monat gemietet hat.
Der Anhänger ist wieder hier, die Polizei hat ihn anstandslos herausgegeben nachdem ich den Vertrag vorgelegt habe und man meine Fahrzeugpapiere und Führerschein GENAU geprüft hatte.
Bussgeld muss ich nicht bezahlen. Die neuen Möbel die geladen waren, wurden "beschlagnahmt". Das Auto stand immer noch da, scheint also nicht eilig zu sein oder kein Geld für die Strafe.
Der war ja wohl ganz schlau und hat gesagt er wusste nicht wie schwer der Anhänger ist und was er laden darf da er die Papiere vergessen habe. Doppelt dumm, zumal an der Deichsel ein grosses Typenschild hängt....
Das Problem war ja dass der Erwischte gesagt habe er habe den Anhänger von mir, dem war ja nicht so. Jetzt haben die die Daten vom Mieter, und das schriftlich, und ermitteln gegen den. Evtl. droht dem auch ein Führerscheinentzug laut Polizei.
Laut Polizei habe ich mit dem Mietvetrag alles richtig gemacht und der Mieter ist in der Haftung da er zugelassen hat dass das Fahrzeug von jemandem gefahren wird der es nicht darf, zumal es ein Familienmitglied ist.
Im übrigen noch eine Info:
Bei einem Anhänger ist es, so lange in D geblieben wird, durchaus erlaubt nur eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit Stempel und Verweis auf Mietanhänger auszuhändigen. In diesem Fall ist der Mietvetrag auch mitzuführen und es gibt keine Busse bei einer Kontrolle.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
... Jetzt haben die die Daten vom Mieter, und das schriftlich, und ermitteln gegen den. Evtl. droht dem auch ein Führerscheinentzug laut Polizei.Laut Polizei habe ich mit dem Mietvetrag alles richtig gemacht und der Mieter ist in der Haftung da er zugelassen hat dass das Fahrzeug von jemandem gefahren wird der es nicht darf, zumal es ein Familienmitglied ist.
Und auf welcher rechtlichen Basis soll das passieren?
Es gibt ausschließlich den §21 StVG und danach kann nur der Fahrzeughalter bei der Weitergabe von Kraftfahrzeugen "haftbar", richtiger: verantwortlich gemacht werden.
Wenn hier jemand verantwortlich gemacht werden könnte, dann wärst das ausschließlich Du, weil nur Du als Fahrzeughalter eine Verantwortung gegenüber dem Gesetzgeber hast, oder genauer hättest, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug handeln würde.
Diese Deine Geschichte hier ist eher eine Räuberpistole, als auch nur ansatzweise glaubwürdig. Zu mehr als eine rein theoretische Diskussion über fiktive Situationen taugt sie nicht.
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
Damit ist der vermieter für die Dauer des mietverhältnisses raus aus der verpflichtung, die einhaltung der bestimmungen für das betreiben des hängers zu kontrollieren.
Wo steht, dass der Vermieter dies kontrollieren müsste?
Der Vermieter muss im Rahmen seiner Möglichkeiten und Zumutbarkeiten dafür Sorge tragen, dass keine "Schwarzfahrt" durchgeführt wird.
Da dies äußerst begrenzt ist, kann der Vermieter nicht mehr machen, als die korrekten Papiere bei Übergabe an den Mieter zu prüfen und eine Weitergabe untersagen. Hält sich der Mieter nicht daran, dann hat der Vermieter (Fahrzeughalter) nichts zu befürchten, weil alles, was in seinen Möglichkeiten stand, er auch gemacht hat.
Der Fahrzeughalter ist damit raus aus seiner Verantwortung und niemand anderes bekommt diese Aufgabe zugeteilt. Hier liegt vielleicht auch eine Verständnisschwierigkeit: Wenn der Halter etwas abgibt, müsste ein anderer dies bekommen. Der Halter gibt keine Verantwortung an jemand Drittes ab, seine Verantwortung erlischt ersatzlos.
Wird jedoch die Weitergabe nicht untersagt sondern gestattet, dann geht es für den Halter in Richtung Seife. Die Weitergabe gestatten, ohne eine Überprüfung der Papiere vorzunehmen, ist ganz einfach grob fahrlässig.
In der Situation einer aktiven Genehmigung hat man eben nicht mehr alle Möglichkeiten unternommen, um im Rahmen der eigenen Möglichkeiten eine "Schwarzfahrt" zu unterbinden.
Zitat:
Vielmehr ist der mieter für die dauer des mietverhältnisses hierfür verantwortlich.
Wo steht das, was ist die rechtliche Basis dafür?
Im dafür zuständigen §21 StVG gibt es keine Möglichkeit der Übertragung dieser Verantwortung.
Zitat:
dem vermieter ist nicht zu zumuten über die dauer des mietverhältnisses, dies zu kontrollieren.
Völlig richtig,
er ist weder in der Lage dies zu kontrollieren, noch ist es zumutbar - aber muss dann nicht gerade wegen der Unmöglichkeit ein Verbot der Weitergabe ausgesprochen werden?
Der Fahrzeughalter ist verantwortlich, kann es nicht und deshalb erlaubt er es - da wird die Luft aber ganz dünn.
Zitat:
heute wird nur der mieter erfasst und dieser ist dafür verantwortlich, dass nur ausreichend autorisierte personen den mietwagen fahren.
Haftbar, richtiger verantwortlich im Sinne des Strafrechts oder haftbar im Sinne des Zivilrechts für eventuelle Schäden am Fahrzeug
Zitat:
Für alle während der mietzeit anfallenden verkehrsdelikte ist der mieter haftbar und nicht der vermieter.
Blödsinn,
ohne Täter keine Strafe, es gibt keine Halterhaftung bei Verkehrsdelikten.
Für Verkehrsdelikte hat noch nie der Halter und damit Vermieter eine Haftung übernehmen müssen, sondern immer nur der Fahrer, der den Verstoß tatsächlich begangen hat.
Zitat:
Und warum soll er als Evidenz nicht die Kopie des mietvertrages vorlegen und die behörde davon in kenntnis setzten, dass X einen ausreichenden führerschein hatte, den hänger zu betreiben?
Weil es sich um einen Anhänger und kein Kraftfahrzeug handelt und niemand (außer dem Fahrer selbst) sich wegen was auch immer bei einer "Schwarzfahrt" in einer Verantwortung befindet.
Hier muss nicht mal die korrekte Fahrerlaubnis des "Hauptmieters" aus dem Vertrag oder auch des Abholers des Anhängers überprüft werden.
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Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wo steht das, was ist die rechtliche Basis dafür?Im dafür zuständigen §21 StVG gibt es keine Möglichkeit der Übertragung dieser Verantwortung.
Daß ein Anhänger KEIN Kraftfahrzeug ist haben wir mittlerweile gemeinsam festgestellt. Deshalb ist der $21 STVG im vorliegenden Fall gerade nicht zuständig, weil der sich nämlich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge bezieht.
Und bei Vermietung spielt noch das BGB rein.
Glaube nicht dass der §21 unumgänglich ist sonst würde sich kein Unternehmen in D trauen ein Auto zu vermieten, wenn sie danach komplett dafür verantwortlich wären, wer es fährt!
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Und bei Vermietung spielt noch das BGB rein.Glaube nicht dass der §21 unumgänglich ist sonst würde sich kein Unternehmen in D trauen ein Auto zu vermieten, wenn sie danach komplett dafür verantwortlich wären, wer es fährt!
Sehe ich auch so, jede Autovermietung wäre ja dann immer und überall in der Halterhaftung.
In den letzten 4 Jahren gab es noch nie irgendwelche Probleme mit so was.
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Glaube nicht dass der §21 unumgänglich ist sonst würde sich kein Unternehmen in D trauen ein Auto zu vermieten, wenn sie danach komplett dafür verantwortlich wären, wer es fährt!
Hast du mal die Posts vorher gelesen, oder einfach mal nur was geschrieben, weil hier noch soviel Platz war? 😁
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Der Vermieter muss im Rahmen seiner Möglichkeiten und Zumutbarkeiten dafür Sorge tragen, dass keine "Schwarzfahrt" durchgeführt wird.Da dies äußerst begrenzt ist, kann der Vermieter nicht mehr machen, als die korrekten Papiere bei Übergabe an den Mieter zu prüfen und eine Weitergabe untersagen. Hält sich der Mieter nicht daran, dann hat der Vermieter (Fahrzeughalter) nichts zu befürchten, weil alles, was in seinen Möglichkeiten stand, er auch gemacht hat.
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Glaube nicht dass der §21 unumgänglich ist
Ist der auch nicht,
das geht auch ganz einfach mit nur einem Satz, nur muss der auch juristisch korrekt sein. Sich etwas ausdenken, was sich nur danach anhört, das geht in die Hose.
Zitat:
sonst würde sich kein Unternehmen in D trauen ein Auto zu vermieten, wenn sie danach komplett dafür verantwortlich wären, wer es fährt!
Mit der richtigen Ausschlussformulierung sind sie es auch nicht.
Mit der falschen oder keiner Formulierung zu diesem Thema bleiben sie es allerdings schon. Die nicht mögliche Kontrolle schließt die Verantwortung nicht aus.
Es handelt sich um einen einzigen Satz, bestehend aus vier einfachen Worten - wo ist jetzt das Problem diesen Satz einfach im Vertrag zu schreiben, statt sich irgendwie über juristisch irrelevante Argumentationen eine "Unschuld" zusammenreimen zu müssen, die keine ist?
Erinnert etwas an die Situation zur Gewährleistung bei Ebay-Verkäufen. Zwei Worte und das Ding ist wasserdicht erledigt. Aber nein, da muss ein großer, dampfender Haufen Formulierung herausgedrückt werden, der sich wahnsinnig wichtig und wissend anhört, nur nicht die Gewährleistung ausschließt - aber bis aufs Blut verteidigt wird, weil es doch logisch ist und bedeutet und doch da steht und ... stinkt, mehr nicht.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
...
Du bist eh raus, Deine Geschichte stimmt von vorn bis hinten nicht.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Du bist eh raus, Deine Geschichte stimmt von vorn bis hinten nicht.
Oder er ist ein Unglückmagnet für multinationale Missgeschicke aller Art 😁
Bei den letzten beiden Kandidaten ärgere ich mich doch echt wieder, das man Beiträge nicht negativ bewerten kann... Zum kotzen manchmal, dieses Internet!
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Bei den letzten beiden Kandidaten ärgere ich mich doch echt wieder, das man Beiträge nicht negativ bewerten kann... Zum kotzen manchmal, dieses Internet!
Na dann sag doch einfach was dir nicht passt. Ich kann an meinen Aussagen nichts entdecken, was auch nur ansatzweise einen Brechreiz erklären würde.
Na los, was stört dich?
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Bei den letzten beiden Kandidaten ärgere ich mich doch echt wieder, das man Beiträge nicht negativ bewerten kann...
Du hältst ernsthaft diese Geschichte für stimmig?
Eine Autobahnpolizei, die nach §21 wegen Zulassen einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis erst gegen den TE ermittelt - und das bei einem Anhänger und nicht bei einem Kraftfahrzeug.
Eine Autobahnpolizei, die nach §21 wegen Zulassen einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis gegen den Mieter des Anhängers ermittelt - jemandem, der nicht mal der Fahrzeughalter ist und dann noch bei einem Anhänger und nicht bei einem Kraftfahrzeug und dies auf der strafrechtlichen Basis eines zivilrechtlichen Mietvertrags.
Ein Anwalt, der bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis von einem Zugfahrzeugs eine missbräuchliche Nutzung des Anhängers sieht.
Ein beschlagnahmter Anhänger, der aufgrund eines vorgelegten Mietvertrags und nicht einer richterlichen Entscheidung herausgegeben wird.
2,4 Tonnen Möbel auf dem Anhänger, die so einfach vor dem Polizeirevier abgeladen wurde, um den Anhänger abzuholen. Der Mieter ist noch 10 Tage im Ausland, der möbeltranspotierende Stiefsohn ohne Fahrerlaubnis (vorläufiger Entzug wegen FoF), abgesehen davon dass diese Ladung gemeinsam mit dem Anhänger beschlagnahmt war. Vermutlich auch hier Herausgabe weil ein Ikea-Kassenbon eine richterliche Entscheidung zur Aufhebung einer Beschlagnahmung ersetzt.
Ich muss nicht noch die vielen anderen Details heraus suchen, um hier maximal ein schlechtes AOK-Drehbuch für die nächste Folge von Natter12 zu erkennen - das könnte vermutlich dann doch der Auslöser für den empfundenen Brechreiz sein.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Du hältst ernsthaft diese Geschichte für stimmig?
Wen interessiert das? Wenn Du die Geschichte nicht glaubst, musst Du hier nicht posten. Was ist eigentlich so schwer daran, seine Finger von der Tastatur zu lassen?