Anzeige wegen Nötigung erhalten - zu dichtes Auffahren im Hang
Guten Abend zusammen,
ich habe gestern Besuch erhalten von zwei freundlichen Mitarbeitern der Polizei. Diese überreichten mir eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr. Allerdings empfinde ich mein Verhalten absolut nicht als Nötigung oder sonstiges. Vorgefallen ist folgendes:
Umleitung innerorts durch eine 30er Zone (ziemlich eng, leichter Hang). Frau im Kleinwagen vor mir. Als Gegenverkehr kam, der allerdings direkt Platz machte, hielt die Dame vor mir abrupt an. Ich bremste ebenfalls ab, wir kamen zum stehen, ich hielt ungefähr einen Meter Abstand zu ihr. Sie versuchte anzufahren, rollte 2x zurück. Aus dem Meter Platz zwischen uns wurden wenige Zentimeter. Sie gestikulierte wild rum. Ich wollte zurück setzen, bevor sie mir drauf fährt, im selben Moment fährt sie ein 3. Mal an, schafft es diesmal und wir tuckern weiter durch die 30er Zone mit knapp 20km/h. Sie bremst aus unerfindlichen Gründen noch mehrmals, ich natürlich jedes Mal auch und wie dem so ist beim Bremsen, fährt man dem Vordermann dann etwas dichter auf.
Sie biegt in meine Straße ab, sieht dass ich vorm Haus parke, wendet, hält vor meinem Auto und blafft mich laut an, warum ich ihr im Hang so dicht aufgefahren wäre etc. Ich habe sie freundlich angelächelt, gemeint sie solle doch bitte anfahren lernen und bin schnell ins Haus, weil ich etwas Angst hatte, sie steigt aus und wird handgreiflich.
Anscheinend hat mein freundliches Lächeln und meine Aussage am Ende die Dame so gereizt, dass sie zur Polizei ist und dort ausgesagt hat, ich wäre ihr die ganze Zeit so dicht aufgefahren, dass sie nicht mal mehr mein Nummernschild hätte erkennen können.
Meine Frage nun, da ich mir nie irgendwas zu Schulden kommen lassen hab, sie un ich keinerlei Zeugen haben,... Was kann da auf mich zu kommen? Ich meine, letztendlich bin ich ihr wirklich nicht zu dicht aufgefahren, da sie mir eh total unsicher vor kam und bei ihren unnötigen Bremsmanövern hätte ich ihr sonst irgendwann auf der Stoßstange gehangen... Hab nur etwas Panik, dass man ihr mehr glauben schenkt als mir..
Beste Antwort im Thema
Keine Ahnung was an der Geschichte vom TE dran ist, aber bei 1 Meter Abstand am Hang habe ich da so meine Vorstellungen was der TE ansonsten so für „normal“ hält.
Fakt ist Abstandsünder sollten viel öfter zur Rechenschaft gezogen werden. Das würde so richtig Geld in die Kassen spülen.
Vernünftige Abstände würden so manches Limit überflüssig machen, viel Stress vermeiden und der Verkehr würde flüssiger laufen.
82 Antworten
Mhm...vielleicht lief es ja ähnlich ab wie hier, nur halt mit Steigung und missglücktem Anfahren:
😁
Zitat:
@Shameless Sheep schrieb am 13. November 2017 um 14:55:50 Uhr:
Mhm...vielleicht lief es ja ähnlich ab wie hier, nur halt mit Steigung und missglücktem Anfahren:😁
Aber der hat doch ja auch ein Berliner Kennzeichen... 😛
Das Video meinte ich in meinem Beitrag ( 7:34 Uhr) auch. Unglaublich sowas.
Mich juckt es nicht, wie eng einer hinter mir steht, egal wo. Ich halte an Steigungen aber immer ausreichend Abstand zum Vordermann. Wenn man mehrmals beim Anfahren zurückrollt, dann hat man offensichtlich das Fahrzeug nicht unter Kontrolle. Wie man sieht, ticken Menschen extrem unterschiedlich. Meine Schwelle jemanden anzuzeigen, ist ziemlich hoch. Man macht sich doch nur selbst Stress damit.
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Zitat:
@UTrulez schrieb am 13. November 2017 um 20:05:30 Uhr:
Meine Schwelle jemanden anzuzeigen, ist ziemlich hoch. Man macht sich doch nur selbst Stress damit.
Zumal eine Anzeige in diesem Fall absehbar nichts bringen wird. Nötigung ist eine Straftat. Es muss eine Absicht vorhanden sein. Und vor allem: Diese Absicht des Täters muss gerichtsfest nachweisbar sein.
Beispiel wäre sehr dichtes Auffahren plus Lichthupe über mehrere Kilometer auf der BAB, festgehalten von einem ProViDa-Fahrzeug der Polizei. Das Verhalten lässt zweifelsfrei die nötigende Absicht erkennen, für den Nachweis gibt es eine Videoaufzeichnung, Messwerte und zwei glaubwürdige Zeugen. In solchen Fällen wird man auch noch am Ende von Nötigung sprechen können.
Im hier vorliegenden Fall gibt es, wie meistens, keine Absicht, die nachgewiesen werden könnte. Wie denn? Also wird das Ganze im Sande verlaufen.
MfG, Tazio1935
Bei 20km/h, lächerlich.
Was soll da bitte kommen???
Man kann es auch übertreiben.
und ich bin ein Abstandsfanatiker.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 13. November 2017 um 22:46:03 Uhr:
Nötigung ist eine Straftat.
Darum wird schon der Staatsanwalt das bei "Aussage gegen Aussage" einstellen und gar nicht erst vor Gericht bringen (der hat auch besseres zu tun).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. November 2017 um 09:35:51 Uhr:
Darum wird schon der Staatsanwalt das bei "Aussage gegen Aussage" einstellen und gar nicht erst vor Gericht bringen (der hat auch besseres zu tun).Gruß Metalhead
Richtig, und die Kosten gehen zu Lasten des Klägers.
Desweiteren wird dem jungen Mädel noch eine Nachschulung mit Hauptschwerpunkt "Anfahren am Berg" aufgebrummt
Wobei das Thema dann auch aus der Welt wäre, wetten, daß das Mädel so schnell niemand mehr anzeigt !
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. November 2017 um 09:42:09 Uhr:
Richtig, und die Kosten gehen zu Lasten des Klägers.
Nö, trägt die Staatskasse (weiß gar nicht ob der Anzeigende überhaupt Rückmeldung dazu bekommt).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. November 2017 um 09:43:14 Uhr:
Nö, trägt die Staatskasse (weiß gar nicht ob der Anzeigende überhaupt Rückmeldung dazu bekommt).Gruß Metalhead
Das ist ja leider das Traurige hier. Sollte aus meiner Sicht nicht so sein.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. November 2017 um 09:47:19 Uhr:
Sollte aus meiner Sicht nicht so sein.
Hmm, jein, hier sicherlich.
Aber wenn jeder der eine Straftat beobachtet, diese nicht anzeigt (aus Angst vor Kosten für ihn selber), wäre auch nix gewonnen.
Wenn im Laufe des Verfahrens "Falsche Verdächtigung" (muß vorsätzlich sein), festgestellt wird, denke ich, daß auch der Verursacher die Kosten zu tragen hat.
Wegen solchen Nichtigkeiten, könnte man den Anzeigenden aber ruhig zur Kasse bitten (wobei Nötigung ja auch schon wieder eine Straftat ist und wo soll man die Grenze ziehen?)
Gruß Metalhead
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. November 2017 um 09:42:09 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. November 2017 um 09:35:51 Uhr:
Darum wird schon der Staatsanwalt das bei "Aussage gegen Aussage" einstellen und gar nicht erst vor Gericht bringen (der hat auch besseres zu tun).Gruß Metalhead
Richtig, und die Kosten gehen zu Lasten des Klägers.
Desweiteren wird dem jungen Mädel noch eine Nachschulung mit Hauptschwerpunkt "Anfahren am Berg" aufgebrummt
Wobei das Thema dann auch aus der Welt wäre, wetten, daß das Mädel so schnell niemand mehr anzeigt !
das meinst du jetzt nicht ernst, oder?😕
Ich hoffe, dass du dich durch deine Aussage nicht selbst reingeritten hast. Denn man muss dir nachweisen daß du eine Nötigung begangen hast nicht du musst nachweisen daß du keine begangen hast. "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold" daran sollte man sich halten wenn man sich juristisch garnicht auskennt.
Die Anzeige ist wohl eher als Versuch dem TE "ans Bein zu pissen" zu verstehen, da die Frau mit der Konfrontation vor der Haustür nicht das erreicht hat, was sie sich erhofft hatte.
Hätte der TE statt mit "lern erstmal am Hang anzufahren bevor du mich hier so anmachst" mit "Tut mir Leid, ich bin an dem Hang wirklich etwas zu dicht aufgefahren" geantwortet, wäre ihm auch die Anzeige erspart geblieben, davon bin ich überzeugt.
Die Anzeige wird als "Aussage gegen Aussage" unter den Tisch fallen.
Dennoch sollte man vielleicht daraus lernen, und nächstes mal bei einer solchen Konfrontation etwas anders reagieren. Ist nicht immer leicht, wenn man so angeblafft wird, erspart jedoch sowohl dem Anzeigenden als auch dem Angezeigten einige Nerven.
Zitat:
@Hyrai schrieb am 16. November 2017 um 10:21:37 Uhr:
Die Anzeige ist wohl eher als Versuch dem TE "ans Bein zu pissen" zu verstehen, da die Frau mit der Konfrontation vor der Haustür nicht das erreicht hat, was sie sich erhofft hatte.
Bestimmt, das wird vermutlich eher die Regel als die Ausnahme in den der privat angezeigten "Vergehen" ohne direkte Gefährdung oder Schädigung, sein.
In der Regel hat der anzeigende keinerlei Vorteil davon, hier gehts vielleicht eher um ein befriedigendes "Na warte, dir geb ich!"