Anzeige wegen Nötigung erhalten - zu dichtes Auffahren im Hang

Guten Abend zusammen,

ich habe gestern Besuch erhalten von zwei freundlichen Mitarbeitern der Polizei. Diese überreichten mir eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr. Allerdings empfinde ich mein Verhalten absolut nicht als Nötigung oder sonstiges. Vorgefallen ist folgendes:

Umleitung innerorts durch eine 30er Zone (ziemlich eng, leichter Hang). Frau im Kleinwagen vor mir. Als Gegenverkehr kam, der allerdings direkt Platz machte, hielt die Dame vor mir abrupt an. Ich bremste ebenfalls ab, wir kamen zum stehen, ich hielt ungefähr einen Meter Abstand zu ihr. Sie versuchte anzufahren, rollte 2x zurück. Aus dem Meter Platz zwischen uns wurden wenige Zentimeter. Sie gestikulierte wild rum. Ich wollte zurück setzen, bevor sie mir drauf fährt, im selben Moment fährt sie ein 3. Mal an, schafft es diesmal und wir tuckern weiter durch die 30er Zone mit knapp 20km/h. Sie bremst aus unerfindlichen Gründen noch mehrmals, ich natürlich jedes Mal auch und wie dem so ist beim Bremsen, fährt man dem Vordermann dann etwas dichter auf.

Sie biegt in meine Straße ab, sieht dass ich vorm Haus parke, wendet, hält vor meinem Auto und blafft mich laut an, warum ich ihr im Hang so dicht aufgefahren wäre etc. Ich habe sie freundlich angelächelt, gemeint sie solle doch bitte anfahren lernen und bin schnell ins Haus, weil ich etwas Angst hatte, sie steigt aus und wird handgreiflich.

Anscheinend hat mein freundliches Lächeln und meine Aussage am Ende die Dame so gereizt, dass sie zur Polizei ist und dort ausgesagt hat, ich wäre ihr die ganze Zeit so dicht aufgefahren, dass sie nicht mal mehr mein Nummernschild hätte erkennen können.

Meine Frage nun, da ich mir nie irgendwas zu Schulden kommen lassen hab, sie un ich keinerlei Zeugen haben,... Was kann da auf mich zu kommen? Ich meine, letztendlich bin ich ihr wirklich nicht zu dicht aufgefahren, da sie mir eh total unsicher vor kam und bei ihren unnötigen Bremsmanövern hätte ich ihr sonst irgendwann auf der Stoßstange gehangen... Hab nur etwas Panik, dass man ihr mehr glauben schenkt als mir..

Beste Antwort im Thema

Keine Ahnung was an der Geschichte vom TE dran ist, aber bei 1 Meter Abstand am Hang habe ich da so meine Vorstellungen was der TE ansonsten so für „normal“ hält.

Fakt ist Abstandsünder sollten viel öfter zur Rechenschaft gezogen werden. Das würde so richtig Geld in die Kassen spülen.

Vernünftige Abstände würden so manches Limit überflüssig machen, viel Stress vermeiden und der Verkehr würde flüssiger laufen.

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 27. Nov. 2017 um 08:38:21 Uhr:


Hä? Dann bleibt man aber irgendwann stehen (wenn man keinen Tempomat hat).
Das ist doch nicht die Definition von Bremsbereit.

Gruß Metalhead

Wie sonst stellst du (höchste) Bremsbereitschaft her?

Zitat:

@FWebe schrieb am 27. November 2017 um 09:58:29 Uhr:


Wie sonst stellst du (höchste) Bremsbereitschaft her?

Nicht am Navi, Radio, Handy rumspielen.

Klar kann man so auch mal ein paar hundert Meter fahren, aber irgendwann muß man auch wieder gas geben.

Beim Wildwechsel-Zeichen ist ja auch Bremsbereitschaft gefordert, wie soll das dann über meherer km machbar sein.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 27. Nov. 2017 um 10:1:56 Uhr:


Nicht am Navi, Radio, Handy rumspielen.

Das sollte der Normalzustand sein.

Zitat:

Klar kann man so auch mal ein paar hundert Meter fahren, aber irgendwann muß man auch wieder gas geben.
Beim Wildwechsel-Zeichen ist ja auch Bremsbereitschaft gefordert, wie soll das dann über meherer km machbar sein.

Gruß Metalhead

Nun man sollte natürlich den Unterschied betrachten. Bei Wildwechsel geht es um eine abstrakte Gefahr, welche durch ein gemindertes Tempo und erhöhte Aufmerksamkeit kompensiert werden kann.

Der (zu) geringe Abstand hingegen wird nur toleriert, wenn man auf nichts anderes als einen Anlass zum Bremsen wartet.

Sprich Bremsbereitschaft ist nicht das gleiche wie höchste Bremsbereitschaft.

Ich hoffe, dass du anderen nicht mehrere Kilometer lang mit nur 1 Sekunde Abstand hinterherfährst. Im Endeffekt ist so nämlich das "Aufrollen" erlaubt, mit der Bedingung, das Tempo entsprechend zügig drosseln zu können, was genau den Hintergrund wie im geschilderten Beispiel hat oder optional auch, wenn jemand abbiegt o.ä.. Ziel der Geschichte ist es, bei dichterem Verkehr den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten.

Mir fehlt noch immer die gesetzliche Grundlage deiner Behauptung.

Für mich hört sich das so an als wenn ein geübter Trinker mit mehr Promille fahren darf als ein Ungeübter.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. Nov. 2017 um 10:23:39 Uhr:


Mir fehlt noch immer die gesetzliche Grundlage deiner Behauptung.

Die habe ich schon angegeben.

Zitat:

@FWebe schrieb am 27. November 2017 um 10:32:18 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. Nov. 2017 um 10:23:39 Uhr:


Mir fehlt noch immer die gesetzliche Grundlage deiner Behauptung.

Die habe ich schon angegeben.

Bitte bitte nochmal, aber bitte nicht den komischen Link wo man sich erst registrieren muss.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. Nov. 2017 um 10:33:47 Uhr:


Bitte bitte nochmal, aber bitte nicht den komischen Link wo man sich erst registrieren muss.

Ich habe zu dem Beschluss was dazugeschrieben.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 26. November 2017 um 23:32:10 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 26. Nov. 2017 um 12:44:10 Uhr:


Das ist nämlich das Witzige. Oder vielmehr Unwitzige, weil viele es schlicht nicht wissen:

Wenn zwei Fahrzeuge gleich stark bremsen, haben sie vorher und hinterher denselben Abstand, WENN sie gleichzeitig mit dem Bremsen beginnen.

Aus welchen Wikipedia Beitrag hast du denn Unsinn denn her...

Und du hast falsch gefrühstückt, oder?

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